Protocol of the Session on April 30, 2010

Am 10.09.2008 brachten wir einen Alternativantrag ein zum Antrag der CDU - „Für Thüringen in Europa - Weiterentwicklung der europapolitischen Strategie der Landesregierung.“ In Punkt 2 unseres Antrags heißt es - ich darf zitieren: „Auf der Grundlage der Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente ‚Europafähigkeit der Landtage und Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union’ wird die Landesregierung aufgefordert, den Landtag über landesrelevante Vorhaben der EU so frühzeitig wie möglich zu unterrichten, damit er Gelegenheit hat, rechtzeitig vor der Behandlung von Vorhaben der EU im Bundesrat Stellung zu nehmen. Dazu gehören Informationen über den Terminablauf im Bundesrat von Vorhaben der EU sowie eine Kurzübersicht über den wesentlichen Inhalt der Vorhaben.“ Dieser Antrag wurde abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hört, hört.)

Deshalb mein Schmunzeln über den Antrag, der jetzt eingebracht wurde. Da wir schon immer für die Einbeziehung des Landtags in europapolitische Entscheidungen gekämpft haben, meine Damen und Herren, werden wir natürlich diesem Antrag zustimmen. Ich habe auch gehört, er soll im Ausschuss behandelt werden oder Ausschussüberweisung soll beantragt werden. Auch dieser Sache würden wir zustimmen, wobei ich sage, wir wären schon in der Lage, diesem Antrag jetzt zuzustimmen, weil es notwendig ist, dass wir als Hohes Haus in solche Entscheidungen gerade jetzt auch im Rahmen des Frühwarnsystems einbezogen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen, Dr. Schöning, bedanken. Mit Beginn Ihrer Tätigkeit muss ich feststellen vor allem im Ausschuss, es hat ein Umdenken auch in der Landesregierung begonnen und ich bedanke mich bei Ihnen, aber auch bei Ihnen, Herr Poppenhäger, für Ihre Arbeit im AdR und auch für Ihre Informationen. Wir erfahren jetzt frühzeitig schon, was passiert. Ich bedanke mich bei Ihnen auch jetzt schon für die Zusendung von Dokumenten, die in der EU erst in Erarbeitung sind. Das hatten wir bisher nicht und das ist eigentlich das, was dieser Antrag will und was wir schon immer wollten. Deshalb, wie gesagt, noch mal meinen Dank dafür, Herr Minister.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Halten Sie diesen Stil durch, dazu kann ich Sie nur auffordern. Unsere Unterstützung werden Sie dabei haben.

Wir sollten im Rahmen dieses Antrags, wenn wir darüber weiterberaten sollten, natürlich nachdenken, wie ist das zu verwirklichen. Ich stimme Ihnen natürlich zu, Herr Minister, dass das aufgrund dieser AchtWochen-Frist alles sehr schwer ist und dass dort Tempo gefragt wird, aber man kann vieles vielleicht auch schon im Vorfeld abklären. Wir hatten schon einmal im Ausschuss den Vorschlag eingebracht - wir waren uns unklar, wo siedeln wir das an -, dass wir so eine Art Koordinierungsstelle brauchen, in der diese ganze Dokumentenflut auch schon mal vorsortiert wird, damit wir von dieser Flut nicht überrannt werden, und dass dann natürlich auch entsprechend der Fachgebiete, diese Dokumente, die wichtig sind auch für Entscheidungsfindungen, nicht nur dem Europaausschuss zugehen, sondern dass diese Dokumente auch in die jeweiligen Fachausschüsse, die mit diesem Thema in Berührung kommen, weitergeleitet werden und dass in den Fachausschüssen dazu auch Stellung genommen wird. Ich muss sagen, es nützt nichts, wenn nur der Europaausschuss

europatauglich ist, sondern wichtig ist es, dass im Prinzip der gesamte Landtag europatauglich ist, fachlich europatauglich ist. Dazu gehören auch die einzelnen Fachausschüsse. Es geht ganz einfach darum, wie oft haben wir es hier im Landtag erlebt, dieser Sache müssen wir zustimmen, das kommt von Europa, das müssen wir durchwinken. Nein, wir möchten, dass in Fachausschüssen schon zu europapolitischen Entscheidungen im Vorfeld beraten wird von der fachlichen Ebene her. Deshalb ist das auch die Verantwortung der einzelnen Ausschüsse und vor allem der Ausschussvorsitzenden und dass sie mit Material versorgt werden, aber dass sie auch einbezogen werden. Nicht, dass das der Europaausschuss macht und wir sind dann die Exoten teilweise auf diesem Gebiet.

Herr Minister, ich bin da hoffnungsvoll und ich kann nur sagen, wir werden diesem Antrag zustimmen, egal ob Ausschussüberweisung ist oder nicht. Ich möchte auch im Namen unserer Fraktion die Unterstützung zusagen, dass wir auch unseren Beitrag leisten wollen, dass der Landtag europatauglich wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kubitzki. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Marx von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Vertrag von Lissabon teilt den nationalen Parlamenten neue Befugnisse zur Prüfung von EU-Gesetzen zu und stärkt damit ihre Rolle im Entscheidungsprozess der EU weiter. Wichtigstes Ergebnis ist die Weiterentwicklung des Subsidiaritätsprinzips und erstmalig - das ist entscheidend - wird das Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich nicht nur auf die nationale, sondern auch auf die regionale und lokale Ebene bezogen. Das hatten wir vorher in dieser Deutlichkeit nicht und das stellt meines Erachtens besondere Anforderungen an eine wirklich erweiterte Auslegung von Artikel 67 unserer Landesverfassung, auch wenn wir vielleicht nicht gleich eine Änderung in Betracht nehmen müssen oder sollten.

Schon seit Beginn der Diskussion über eine europäische Verfassung und den nachfolgenden Vertrag von Lissabon hat die Europäische Kommission die Initiative zur Rücksprache mit nationalen Parlamentariern ergriffen. Darauf hat Minister Schöning auch schon hingewiesen. Schon in den letzten Jahren hat die Europäische Kommission systematisch nationalen Parlamenten Gesetzesvorschläge zur Überprüfung zukommen lassen, während sie gleichzeitig an die

EU-Institutionen weitergeleitet wurden. Laut dem Jahresbericht der Kommission für 2008 entfielen von 368 in der Zeit von September 2006 bis Ende 2008 bei der Kommission eingegangenen Anmerkungen von 33 legislativen Versammlungen aus 24 Mitgliedstaaten allein 200 auf das Jahr 2008, also eine steigende Tendenz. Schon im Dezember hat deswegen die Kommission angekündigt, dass alle Konsultationsdokumente und Gesetzentwürfe elektronisch zeitgleich immer dann schon an die nationalen Parlamente übermittelt werden, wenn sie dem Europäischen Parlament oder auch dem Rat zugeleitet werden.

Gesetzentwürfe, die in den Bereich des Subsidiaritätskontrollmechanismus fallen, das heißt alle Entwürfe im Bereich von geteilten Kompetenzen, werden von einem Übermittlungsbrief begleitet, der ausdrücklich das Verfahren, auf das in Protokoll Nr. 2 des Vertrags Bezug genommen wird, sowie die entsprechenden Fristen erwähnt. Es gibt sogar noch die kleine Seitenbemerkung, um die Sommerpausen nationaler Parlamente zu berücksichtigen, schlägt die Kommission auch vor, dass der Monat August bei der Bestimmung dieser Fristen nicht berücksichtigt werden soll. Wir hätten dann also ein bisschen länger Zeit als acht Wochen.

Insbesondere führt der Vertrag das Recht ein, nach dem Verfahren der gelben oder orangefarbenen Karten Einspruch gegen Anträge der Kommission einzulegen. Die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips erhält folgende Instrumente: Ist sich ein Drittel der nationalen Parlamente darüber einig, dass eine Gesetzesvorlage der EU, in der Regel von der Kommission, gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, ist die Kommission gezwungen, die Vorlage nochmals zu überdenken. Das ist das gelbe Kartenprinzip. Behält die Kommission die Vorlage bei und lehnt eine einfache Mehrheit der Parlamente diese weiterhin ab, muss die Kommission den Einspruch an den Ministerrat und das Europäische Parlament weiterleiten, die dann den Fall entscheiden. Dieser Vorgang ist als die orangefarbene Karte bezeichnet. Es muss allerdings dann angemerkt werden, dass das natürlich nicht eine echte zusätzliche Machtbefugnis vielleicht ist, denn die nationalen Parlamente haben letztendlich kein Veto, sondern drücken nur ihr Missfallen aus. Es gibt keine rote Karte.

Weitere Änderungen des Lissabon-Vertrags bestehen darin, dass die nationalen Parlamente einen verstärkten Anspruch auf Auskunft erhalten und der Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente erhalten ein auf Feststellung der Nichtigkeit gerichtetes Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof, wenn Regelungen der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Der Zeitraum, wie gesagt, acht Wochen, früher waren es einmal nur sechs. Ob wir es

schaffen, werden wir sehen, aber ich möchte einmal die ausgeschiedene Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Margot Wallström zitieren, die zuständig für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie gewesen ist. Sie hat darauf hingewiesen, dass diese Neusituation und Sichtweise noch zu den politischen Parteien durchsickern und die demokratische Kultur in jedem Mitgliedstaat verändern muss. Das sollte man sich zu Herzen nehmen, denn dem dient unser Antrag.

Der Lissabon-Vertrag ermöglicht eine direkte politische Beziehung zwischen allen gesetzgebenden und nationalen Parlamenten und den europäischen Institutionen einschließlich der Kommission. Wir würden uns hier wünschen in Thüringen, dass eine Meinungsaustauschachse, aber auch eine Relevanzachse unserer Meinungsäußerung zwischen unserem Landtag und der EU-Kommission auf diese Weise hergestellt werden kann.

Die Wirksamkeit dieses neuen Systems hängt von unserer Aufmerksamkeit und Kontrolle ab. Wir brauchen zweierlei, um erfolgreich mitbestimmen und unsere Rechte wahren zu können. Wir brauchen wirksame innere interne Kommunikations- und Abstimmungsverfahren, wenn wir innerhalb von acht Wochen etwas erreichen können, sollen, wollen. Im Fall einer Ablehnung müssen wir Bündnisse mit dem Bund und anderen nationalen Parlamenten schließen, wenn die erforderliche Quote für Ablehnung erreicht werden soll. Dies erfordert dann neben der Inhaltskontrolle von den EU-Vorlagen die interparlamentarische Kommunikation für echten Politikaustausch ganz erheblich auszubauen. Wir haben jetzt schon von den Papierbergen mehrfach gehört, mit dem Versand von Papierbergen entsteht diese Kommunikation natürlich nicht, schon gar nicht mit anderen Parlamenten. Ein wichtiges Instrument ist also dann auch die Rückkopplung beispielsweise mit unseren Vertretern im Ausschuss der Regionen, auf den auch schon verwiesen wurde.

Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle hier einmal auf die Internetplattform IPEX aufmerksam machen und die Landesregierung um Prüfung bitten, ob nicht auch die Landtage in diese Plattform eingebunden werden können. IPEX bedeutet Interparliamentary EU Information Exchange. Da gibt es eine wunderschöne Seite www.ipex.eu. Diese Seite wurde eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten in der EU zu unterstützen. Dort arbeiten alle nationalen Parlamente der EU zusammen und IPEX stellt eine Plattform für den elektronischen Austausch EU-bezogenener Informationen zwischen den Parlamenten in der Union dar. Bereits jetzt kann jedes nationale Parlament IPEX dazu nutzen, relevante Dokumente, wie Stellungnahmen zu europäischen Regelungsvorhaben, auf dieser euro

paweiten Plattform zu veröffentlichen und damit sind dann alle Interessierten und alle Abgeordneten auf dem neuesten Stand der wichtigsten politischen Themen. Auf der IPEX-Seite finden Sie einen Kalender und eine Dokumentation interparlamentarischer Treffen. Diese Seite soll zukünftig auch verstärkt dem Meinungsaustausch zum Thema „Subsidiaritätskontrolle“ dienen. Die Startseite, wenn Sie die Seite anklicken wollen, ist leider derzeit nur in Englisch oder Französisch abrufbar. Die aktuellen EU-Vorlagen, die wir jetzt zurzeit immer als kleineren Papierberg gefunden haben, die sind rechts in einem Kästchen, die können Sie anklicken; die werden dann dort auch in einer deutschen Version abrufbar sein und sind es schon. Der große Charme dieser Seite besteht darin, dass dort nationale Stellungnahmen eingestellt werden können und jetzt auch schon eingestellt werden. Ich habe heute noch einmal reingeschaut; es hat jetzt gerade das tschechische Parlament zu einem laufenden Vorhaben Stellung genommen. Wir können damit bereits schon jetzt auf dieser Seite per Mausklick über unseren Thüringer Tellerrand hinausschauen und zeitnah die Reaktion europäischer Nachbarn auf aktuelle Vorlagen nachlesen.

Die europäische Kommunikation, der interparlamentarische Meinungsaustausch sind längst nicht mehr nur ein Selbstzweck oder ein Betätigungsfeld für reiselustige Kolleginnen und Kollegen. Es geht in unserem gemeinsamen Antrag der Regierungskoalition auch nicht nur um ein wirksames Instrumentarium zur Abwehr der Verletzung regionaler Autonomie, es geht uns um die unmittelbare Teilhabe am Meinungsbildungsprozess innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Austausch und der Zusammenarbeit nationaler Parlamente verstärken wir die europäische Einigung, stellen unsere Meinung einem europäischen Forum und beugen nicht zuletzt auch nationalistischer Kleingeistigkeit entgegen. Schauen, was andere machen, schärft immer noch den Blick auf die eigenen Positionen und eröffnet neue Perspektiven. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koppe von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa ist richtig und Europa ist wichtig. Europa ist auch kein Traum einzelner weniger mehr, sondern realisierter Garant des Friedens und des Wohlstandes auf unserem Kontinent. Das wunderbare Geschenk einer über 60-jährigen Friedenszeit, eines kulturellen Austausches, eines Zusammenwachsens in Europa

bedeutet für uns aktuell verantwortliche Politiker, dieses Erbe zu erhalten und auszubauen.

(Beifall FDP)

Will man die Idee des vereinten Europa ernsthaft weiterentwickeln, so muss man auch in der Lage sein, dieses zentrale Recht der Parlamentarier für eine Einflussnahme zu stärken. Mit diesem zentralen Recht, das Mitwirkungsrecht also, wurde im Vertrag von Lissabon das Parlament gestärkt. Um das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, sieht der Vertrag einen Kontroll- und Frühwarnmechanismus gerade für nachgeordnete nationale und regionale Parlamente vor. Damit können wir frühzeitig Entscheidungen beeinflussen und so unserer Mandatsverantwortung gerecht werden. Es ist ein richtiges und wichtiges Anliegen der Koalition, hier somit frühzeitig Vorbereitungen zu treffen, damit wir uns als Abgeordnete stärker einbringen können und unsere Verantwortung für eine gelungene europäische Integration zukünftig den Austausch, die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit anderen Landtagen, ebenso mit den Regionalparlamenten der europäischen Partner stärker nutzen zu können. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen und bitten die Landesregierung, diesen so schnell wie möglich umzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bergemann von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, unseren gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zu sehen als Startschuss in die Europawoche, die ja am 2. Mai beginnt bis 10. Mai, aber natürlich entsprechend des Antrags in Verbindung auch fraktionsübergreifend, wie das heute passiert, die Debatte zu führen zur Beteiligung und Mitwirkung des Thüringer Landtags in EU-Angelegenheiten, vor allen Dingen als Konsequenz des Lissabon-Urteils.

Lieber Jörg Kubitzki, das Kitzeln ist nicht schlecht, aber klar ist auch, die rechtlichen Grundlagen dafür, dass wir es jetzt so machen können im Subsidiaritätsfrühwarnsystem, sind später gelegt worden. Die haben wir leider 2006 und 2007, als die Anträge der Fraktion DIE LINKE hier zur Debatte standen, in der Form rechtlich natürlich nicht gehabt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir waren schon dabei.)

Ja, Ihr wart natürlich der Zeit weit voraus, weil Ihr wusstet, was die Europäische Kommission und auch was das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Das war der Grund, warum das natürlich so nicht ging.

Aber sei es drum, weil auch das Frühwarnsystem da noch mal genannt worden ist, die acht Wochen von mehreren Leuten jetzt angesprochen. Ich will das mal vorwegnehmen. Ob wir das schaffen, ist eine völlig andere Frage. Aber diese Acht-Wochen-Frist ist schon ein bisschen lustig. Ich will noch mal ein Beispiel nennen, weil uns das gestern oder vorgestern zugegangen ist, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag macht für einen Beschluss „Vorschriften zur Einfuhr von Fischereierzeugnissen über lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere, Meeresschnecken usw. aus Grönland in die Europäische Union“. Das ist ganz wichtig. Ich komme nachher noch mal kurz dazu, wie man das bewertet. Aber das sind dann solche Dinge, wo wir natürlich auch wenig Zeit haben. Da endet z.B. bei dem Punkt am 21.06. die Frist für die Subsidiaritätsstellungnahme der Landesregierung im Bundesrat. Da sind noch zwei Bundesratstermine bis dahin. Aber wie wir das dann so händeln wollen, weiß ich noch nicht. Das bedauere ich ein bisschen, weil wir am Anfang der Legislatur auch mal in Erwägung gezogen hatten, bei dem, was uns erwartet ab jetzt, auch einen Europaausschuss hier im Landtag zu installieren. So hätte ich mir das gewünscht und auch einige Kollegen, weil das nämlich auch in anderen Ländern Praxis geworden ist. Denn wir werden es merken, was jetzt - das Papier ist ja schon angesprochen worden - nicht um da zu sagen, jetzt ist der Europaausschuss der Generalist, darum ging es nicht. Es geht eigentlich darum, dass man auch mal dann - irgendwann muss man irgendwo auch dazu entscheiden, wenn die Unterlagen eingehen - die Fachausschüsse beteiligt. Wie beteiligt man die Fachausschüsse? Es ist ja heute auch schon angesprochen worden, und das ist ja ein ganz wesentlicher Punkt, glaube ich, da werden wir uns ja noch verständigen. Der Minister hat es auch schon gesagt, in manchen Parlamenten gibt es schon rege Diskussionen darüber, manche sind auch schon einen Schritt weiter.

Für uns ist es klar, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu diesen Lissabonbegleitgesetzen, zu den Mitwirkungsrechten, die wir haben, müssen wir sehen, wie können die gestärkt werden. Das muss man jetzt mal miteinander in Einklang bringen, und was fällt vor allen Dingen aus den Vorhaben der EU in die Gesetzeszuständigkeiten. Das ist noch mal genannt worden, die originär für uns als Regionalparlament mit Gesetzgebungsbefugnissen auch infra

ge kommen: Bildung, Wissenschaft, Polizei, Medien sind angesprochen worden. Klar ist auch für uns, das wissen die, die sich mit Europa beschäftigen, nicht jedes Thema muss im Rahmen der Europäischen Union von dort gelöst werden in der Subsidiaritätsfrage. Aber mit diesem Prinzip und der Aufteilung der Zuständigkeiten, vor allen Dingen aber auch der Entscheidungen innerhalb der politischen Ebenen, denke ich, ist das sehr wichtig. Die Umsetzung auf Länderebene muss natürlich irgendwo praktikabel sein. Aber ich sage auch deutlich, die Landesregierung muss handlungsfähig sein. Das ist völlig klar, das ist auch rechtlich noch mal bewertet worden.

Nun sind natürlich bei uns bisher in der Vergangenheit auch die Mitwirkungsrechte nach Artikel 67 Abs. 4 unserer Verfassung anständig gelaufen, das muss man einfach sagen. Die Informationen sind gekommen. Herr Minister, Sie, Ihre Vorgänger im Amt haben das, denke ich, immer sehr sachlich uns im Ausschuss gegenüber berichtet, wenn man wusste, was dort für Themen anstehen. Ich glaube aber, dass der Lissabonvertrag und die Begleitgesetze aus dem Urteil jetzt im Sinne des Parlaments weiterentwickelt und entsprechend noch ausgestattet werden müssen. Das geht nicht im Hauruckverfahren.

(Beifall CDU)

Ich denke mal, das muss auch rechtlich sattelfest sein. Deshalb, Frau Präsidentin, sage ich es jetzt gleich noch mal vorab, wir wollen den Antrag komplett überweisen an den Ausschuss. Denn nur das gibt uns letztendlich die Gelegenheit, dass wir das, was heute schon von mehreren Kollegen angesprochen worden ist, dort zu diskutieren, wie auch immer das mal aussehen möge. Der Minister hat auch zu einigen Punkten schon ausführlich Stellung genommen. Egal ist am Ende, wie das Kind jetzt heißt, ob das eine Vereinbarung ist oder ob wir es so machen wie die Bayern. Die haben ein Parlamentsinformationsgesetz und machen daraus jetzt ein Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das ist eine andere Qualität, auch darüber kann man nachdenken, ob wir so etwas tun werden. Wichtig ist mir und auch meiner Fraktion, dass wir ganz klar sagen, europäische Politik an der Stelle muss handlungsfähiger werden und muss bürgernäher gestaltet werden können.

Die Frage, wie wir das in Zukunft oder in der nächsten Zeit händeln wollen innerhalb des Parlaments, das ist natürlich für uns ziemlich wichtig. Ich hatte die Gelegenheit, im März an einer öffentlichen Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg teilzunehmen, da ging es auch um die Konsequenzen aus dem Urteil und die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Landtags im Hinblick auf alle EU-Angelegenheiten. Es war eine interessante Veranstaltung, mir war

schon klar - das wird den in Verfassungsfragen sehr sattelfesten Innenminister freuen -, dass Artikel 50 und Artikel 23 der Verfassung regelt, wie die Beteiligungsrechte der Länder aussehen, der Parlamente aussehen, über den Bundesrat. Ich war trotzdem optimistisch, aber als ich wieder nach Hause gefahren bin, war ich schon ganz schön geknickt.

Die Wissenschaftler, die Referenten, Professoren von Tübingen, Stuttgart, Freiburg, Schwarze, Steeger, Abitz haben dort ein Bild gezeichnet, dass Landtage im Verhältnis zur Landesregierung nicht gleich zu behandeln sind wie das Verhältnis Bundestag/Bundesrat zur Bundesregierung. Das ist auch unstrittig, aber trotzdem meine ich, das würde konkret bedeuten, kein Weisungsrecht gegenüber der Landesregierung. Die Stellungnahmen, die wir möglicherweise abgeben werden in europäischen Angelegenheiten, wie die Landesregierung dort im Bundesrat abzustimmen hat, das heißt dann auch: rechtliche Bindung der Landesregierung an die Stellungnahmen gehen nicht. Das muss man jetzt so zur Kenntnis nehmen, weil diese Fachleute noch einmal klargemacht haben, dass der Vertrag von Lissabon zwar selbst für verfassungskonform erklärt wurde, aber dass die Gesetze als unzureichender Gesichtspunkt der Beteiligung von Parlamentarischen Veränderungen im Bundestag/Bundesrat nicht - die sind beanstandet worden an dieser Stelle. Das war die Konsequenz aus dem Urteil. Zum Glück ist de jure nicht immer das faktische Handeln im Leben, die Chance haben wir immer noch, denn es gibt unterhalb dieser Schwelle durchaus Möglichkeiten im gemeinsamen Dialog, der hier aufgezeigt worden ist an vielen Stellen, Positionen deutlich zu machen, wie wir auf die Landesregierung einwirken können.

Herr Minister, Sie haben da ja Ihre Bereitschaft ziemlich deutlich signalisiert. Natürlich wird auch über Flexibilitätsklauseln geredet werden müssen, das betrifft all die Gebiete, wo noch keine europäische Gesetzgebung gilt, sondern wo über Grünbücher, Weißbücher bestimmte Vorhaben oder bestimmte Zielsetzungen eingesteuert werden sollen. Das ist für mich ein Zeitpunkt, wo man reagieren muss. Da wird man noch überlegen müssen, wie wir das gestalten, denn da muss man achtsam sein, dass nicht irgendwelche originären Zuständigkeiten, die bei uns liegen, uns abgesprochen werden; die Gefahr besteht immer. Für uns als Parlament ist das schon als ein Stück Wächterfunktion zu sehen gegenüber der Kommission, aber auch gegenüber dem Ausschuss der Regionen.

Herr Minister, Sie sind ja vor Ort dabei, so dass wir da keine Sorge haben müssen, dass wir zu kurz kommen. Das heißt, zukünftig mehr Arbeit für uns, das ist klar, man muss sich mit der Materie intensiver auseinandersetzen und befassen, nicht nur im zu

ständigen Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, sondern auch in den Fachausschüssen. Darüber wird man reden müssen, wie es uns gelingt, die Informationen, die wir bekommen werden, die wir jetzt schon bekommen, auch an die Fachausschüsse bewertet weiterzugeben und dann von dort mit einer entsprechenden Stellungnahme wieder an uns zurückzugeben. Die Papierflut, die da ist - das wurde angesprochen -, macht schon nachdenklich, da muss man überlegen, wie filtert man das. An welcher Stelle und wo kann man dafür sorgen, was von dem, was da inhaltlich kommt - ich habe ein Beispiel genannt, viele andere Papiere sind schon eingegangen, wir haben schon einen Stapel - für uns wichtig ist. Was unwichtig ist, muss man rausfiltern. Der Deutsche Bundestag hat aufgrund der Gesetzgebungsverhältnisse - jetzt Begleitgesetze - 30 Stellen geschaffen,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ja)

30 Stellen, die sich mit Europa befassen. So haben wir natürlich auch einen wahnsinnigen Stellenaufwuchs bei uns im Landtag mit einer Stelle. Weil die auch noch nicht besetzt ist, das muss man mal überlegen, nur so eine Stelle kann möglicherweise vorfiltern, das können wir - das will ich auch den Kolleginnen und Kollegen überhaupt nicht zumuten, was da so alles passiert - nicht leisten. Ich denke schon, dass man Überlegungen anstellen muss, weil nur so eine Stelle möglicherweise noch ein bisschen vorfiltern kann. Das können und wollen wir den Kolleginnen und Kollegen überhaupt nicht zumuten, was an der Stelle so alles passiert. Klar ist auch, dass bei dem neuen System der Überwachung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips für mich zwei Dinge ziemlich wichtig sind. Das ist das Frühwarnsystem für uns, für Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen, und das Klagerecht, was die nationalen Parlamente haben, was auch der Ausschuss der Regionen hat. Dafür macht es sich erforderlich, dass wir frühzeitig - das habe ich Ihrer Rede entnommen - landespolitisch bewertete Informationen bekommen. Das ist schon wichtig, damit wir darauf reagieren können, um daraus auch Schwerpunkte aus der Landespolitik zu erkennen. Denn die Bewertung des Arbeits- und Legislativprogramms der Europäischen Kommission zum frühestmöglichen Zeitpunkt in so einer Vorlage ist gut. Wir haben erst vor ein paar Tagen das Programm der Kommission bekommen mit Datum vom 31.03. oder so. Jetzt haben wir es, deshalb macht es keinen Sinn, wenn wir sagen, wir wollen das im Januar oder sonstwann haben, das bringt nichts. Über die drei Monate später muss man mal nachdenken. Ich kann das auch aus meinen Erfahrungen mit den vielen Europaberichten sagen. Voriges Jahr 2009 haben wir so einen Europabericht erhalten, der reflektierte die Ereignisse 2007 und 2008. Das hat über

haupt keinen Sinn, das kann man bestenfalls für eine Statistik noch auswerten, ansonsten hilft uns das, glaube ich, an keiner Stelle weiter.