Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will es an dieser Stelle nicht so spannend machen, ich beantrage noch einmal formal im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Name schon sagt, sollen hier mehrere Gesetze, die die Justiz betreffen, geändert werden, zum großen Teil rechtstechnische Änderungen. Das beginnt mit der Klarstellung zum Tragen der Robe und mehr als eine Klarstellung ist das auch nicht, deshalb ist es völlig unproblematisch - und setzt sich fort über die Regelungen zur Zuständigkeit des Landgerichts Mühlhausen für Berufungen in Wirtschaftsstrafsachen, wobei das Landgericht Mühlhausen jetzt schon für Berufungen in Wirtschaftsstrafsachen zuständig ist, wenn es vorher ein Schöffengerichtsurteil war. Die Änderung besteht also nur darin, dass bei den Einzelrichtersachen, wenn dagegen Berufung eingelegt wird, auch die Berufung zum Landgericht Mühlhausen geht.
Die in Artikel 3 vorgesehenen Änderungen des Justizkostengesetzes bestehen in der Neueinführung von Kosten in Notarangelegenheiten, das heißt von Gebühren, die der Notar an die Staatskasse zu zahlen hat. Dieser Artikel wird im Ausschuss genauer zu diskutieren sein. Ich schließe mich da meiner Kollegin Marx an. Ich will nur einmal ein Beispiel herausgreifen. Mir erscheint es befremdlich, dass jemand, der sich auf eine Notarstelle bewirbt,
die Stelle dann aber nicht bekommt, dafür 250 € bezahlen soll. So eine Art von Gebühren habe ich sonst noch nirgendwo gesehen. Das muss noch einmal diskutiert werden.
An weiteren Regelungen ist erwähnenswert, was auch schon erwähnt wurde, dass in den Fachgerichtsbarkeiten die nach Bundesrecht mögliche Übertragung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im PKH-Verfahren gesetzlich ausgeschlossen wird, das heißt, der Richter prüft insgesamt wie bisher schon das gesamte PKH-Verfahren. Hier könnten wir abwarten, wie Erfahrungen vielleicht in anderen Ländern sind, die es dann zulassen, die Übertragung, und zu gegebener Zeit vielleicht auch noch einmal darüber reden. Insgesamt ein wenig spektakuläres Gesetz, aber wegen der Gebühren für die Notare halten wir eine Überweisung an den Justizausschuss für notwendig. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Jetzt haben wir noch den Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Rednerliste.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mein Ziel ist es, Herrn Scherer in der Kürze meines Beitrags zu toppen. Wir fassen es mal zusammen. Hier ist ein Gesetz, was lauter Kleinigkeiten in einer vernünftigen Weise zu regeln versucht. Das kann man nur unterstützen und das können wir gern auch im Ausschuss diskutieren. Ich will mal in meiner schizophrenen Rolle als justiz- und finanzpolitischer Sprecher sagen, dass sich Gebühren nicht daran bemessen, ob jemand sie tragen kann, sondern ob der, der sie erhebt, sie braucht, um das zu erledigen, was getan werden soll. Nur das werden wir im Ausschuss diskutieren müssen und nicht die Frage, ob sich Notare 1.000 € leisten können, die ist dann sowieso von Vorurteilen in die eine oder andere Richtung getrieben. Die Frage heißt, wie viel Aufwand hat das Ministerium damit, diesen Verwaltungsakt zu machen und dafür müssen angemessene Gebühren genommen werden dürfen. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.
Alle Fraktionen haben die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsschutz beantragt. Das stelle ich jetzt auch zur Abstimmung.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, das ha- be ich nicht beantragt. Verfassungsschutz haben wir nicht beantragt.)
Also machen wir an den Justiz- und Verfassungsausschuss die Überweisung. Ja, es war ein ganz wichtiger Einwurf. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist der Ausschussüberweisung so zugestimmt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6556 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/7788
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Drucksache 5/6556, nämlich dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes, ist zu sagen, dass - eingebracht in der Plenarberatung am 19.09. - die Überweisung mehrheitlich an den Innenausschuss beschlossen wurde, der am 11. Oktober mit der Beratung dieses Gesetzes begann und dort eine schriftliche Anhörung beschlossen hat. Der Tagesordnungspunkt zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dann mehrfach im Innenausschuss abgesetzt, weil bevorstehende Neuregelungen im europäischen Vergaberecht, nämlich die
Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie sowie die Konzessionsrichtlinie, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Vergabevoraussetzungen für den Rettungsdienst haben können, noch ungeklärt waren. Zwischenzeitlich ist aber klar, dass europaweite Ausschreibungen nicht verpflichtend sind. Die Unklarheit, wer Kosten für die Weiterbildung der Rettungsassistenten zu den Notfallsanitätern trägt, war damit also ausgeräumt.
Bei der Ausschussberatung am 04.04.2014 wurde eine erneute schriftliche Anhörung beschlossen, weil aufgrund eines Änderungsantrags der CDU und SPD vorgesehen war, dass die Aufgabenträger zum Teil die Kosten für die Weiterbildung tragen. Insoweit wurde diese schriftliche Anhörung ausgewertet und in der Ausschuss-Sitzung am vergangenen Freitag eine, wie eben schon vom Präsidenten benannt, Drucksache 5/7788, nämlich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses verteilt, die insoweit Ihnen auch vorliegt. So lief das bei uns im Innenausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und wir beginnen mit dem Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung will mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie oder verschiedene EU-Richtlinien umsetzen und wieder scheitert die Landesregierung, weil die Landesregierung wieder nicht auf die Anzuhörenden hört.
Die Materie ist kompliziert. Es geht um die Frage, wie sich das Land zu den Kommunen stellt. Es geht um die Frage, wie wir europäische Harmonisierung mit Umsetzung in Thüringen konform machen. Es geht um die Frage, wie wir Retten und Katastrophenschutz zusammenbringen. Das Thüringer Innenministerium hört wie bei vielen Anhörungen nicht auf die Experten und es darf gerade in diesem Zusammenhang noch einmal gefragt werden: Wofür führen wir eigentlich diese Anhörungen durch? Für mich scheint es so, dass diese Anhörungen für die Koalition eine lästige Pflicht sind, dass die Anzuhörenden zwar gebeten werden,
sich viel Arbeit zu machen, aber gewürdigt wird das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir kritisieren das auf das Schärfste.
Die Anzuhörenden fokussieren ihre Kritik ganz besonders auf die Frage der Rettungsassistenten, Notfallsanitäter. Bisher haben wir vornehmlich in Thüringen die Rettungsassistenten. Viele haben wir davon, zukünftig sollen es nach den EU-Richtlinien, nach der Vereinheitlichung vor allen Dingen Notfallsanitäter sein. Hierfür bedarf es einer längeren Ausbildung. Die Frage ist jetzt, wie bekommt man die bisherigen Rettungsassistenten auf den Status der Notfallsanitäter? Bis 2022, das scheint zunächst ein langer Weg, ein zeitlich langer Weg, soll das umgesetzt werden, aber die Anzuhörenden - und das überzeugt am Ende, wenn man sich die Argumente mal genauer anschaut - sagen, wir werden das nicht schaffen. Sie werden das nicht schaffen, bis 2022 das umzusetzen - der Thüringer Feuerwehrverband kritisiert das zum Beispiel - weil es zwei Probleme gibt. Und die Landesregierung hat darauf keine Antwort. Zwei Probleme - erstens: Wir haben beschränkte Ausbildungskapazitäten, die gerade dafür reichen, die neuen jungen Notfallsanitäter auszubilden, wir haben nicht genug Kapazitäten, hier auch weiterzubilden. Und die Frage ist: Haben wir überhaupt genug Rettungsassistenten, um einige von ihnen für eine systematische Weiterbildung freizustellen?
So schwer es mir fällt, Sie in Ihrem Redefluss zu bremsen. Ist Ihnen bewusst, dass die Frist 2022 auf der Grundlage des Bundesgesetzes geschaffen wurde und nicht in der Regelungskompetenz unseres Freistaats liegt?
Ja. Wenn Sie meinem Vortrag richtig gefolgt wären, hätten Sie gesehen, dass ich hier die Kritik der Anzuhörenden zitiere und darauf verweise, dass die Landesregierung und - da waren Sie jetzt im Innen
ausschuss nicht dabei gewesen, als wir das diskutiert haben - keine Antwort auf die Frage hat, wie es klappen soll. Das wäre alles gut, wenn sie eine Antwort auf die Frage hätten, wie wir das machen sollen. Aber diese Antwort ist nicht gegeben worden, die Antwort ist nicht gegeben worden.
Am Ende ist die große Frage, warum die Experten das aufschreiben, wenn es, wie Herr Dr. Hartung darstellt, überhaupt gar keine Frage sei, dass man es schafft. Warum? Ich denke, die überzeugende Argumentation ist, wir haben gar nicht genug Rettungsassistenten, dass wir immer wieder diejenigen für die Weiterbildung freistellen, und wir haben grundsätzlich nicht hinreichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Weiterhin wurde die Frage von den Anzuhörenden gestellt: Wer bezahlt, nachdem die Weiterbildung geklärt wurde, wer bezahlt eigentlich diese Ausbildung? Hier ganz besonders die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, aber auch der Thüringer Feuerwehrverband kritisieren, dass diese Landesregierung dafür keine Antworten hat. Sie schaffen weder Regelungen, Sie belasten damit natürlich die kommunale Ebene und Sie haben keine Antworten darauf, wie man das Problem lösen kann. Wir werden diesen Gesetzentwurf deshalb ablehnen.
Ich will kurz etwas zum Änderungsantrag der FDP sagen, in dem es um die Frist beim Änderungsantrag geht. Dem werden wir zustimmen. Bei Ihrem Entschließungsantrag zur Haftung, da überzeugt sicherlich, dass die Haftung unklar ist, das liegt auf der Hand, dass man darüber reden muss, was mich nicht 100-prozentig überzeugt. Wir haben bisher leider im Innenausschuss nicht darüber reden können, ob das wirklich ein Problem ist. Die Frage ist nämlich, ob sich nicht in anderen Regelungen, in anderen Regelwerken relativ leicht und deutlich darstellen lässt, wer an der Stelle dann die Haftung hat. Dann müsste man auch nicht diese Problematik zu einem Stopp des Gesetzes bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der dem Landtag heute zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes sowie des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zur ab