Protocol of the Session on May 21, 2014

- regionale Fachbeiräte die Arbeit der Thüringer Feinwasserversorgung unterstützen und beispielsweise im Versorgungsraum Ost-, Mittel- und Nordthüringen alle örtlichen Aufgabenträger eingebunden und die unteren staatlichen Behörden eingebunden sind. Also diese Form des Beirats und der Mitbestimmung gibt es per se schon seit 2004. Die vorgeschlagene Zusammensetzung und die avisierte Größe sind in dieser Anhörung schon auf Kritik gestoßen, das kann man so sagen. Bezogen auf die Fach- und Rechtsaufsicht hat das Ministerium richtigerweise ausgeführt, dass der Thüringer Landtag 1993 beschlossen hat, die in § 15 beabsichtigte Aufsichtsregelung zu streichen. Das ist begründet worden - mit Verlaub, Frau Präsidentin, das würde ich gerne zitieren - mit folgender Begründung: „Mit der Einführung der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als neuem obersten Organ der Anstalt entfällt die Aufsichtsführung durch das Land. Es entspricht der Partnerschaft der Träger, dass die Anstalt ihrer gemeinsamen Aufsicht untersteht. Das dafür berufene Organ ist die Anstalt- und Gewährträgerversammlung.“ Auch hier macht es uns die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung der beteiligten Kommunen also schwer weiterzukommen. Dasselbe gilt für die Berichtspflicht im Ausschuss. Denn diese kann sich, wie wir gehört haben, nicht auf mehr als auf den hoheitlichen Bereich beschränken. Das bedeutet, dass der Punkt, den Sie eigentlich beabsichtigten, nämlich die Preisgestaltung, in dem Zusammenhang gar nicht diskutiert werden kann. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum man so einen Antrag macht. Diesbezüglich hat der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung, in den jetzt schon mehrfach zitierten Ausführungen zu verstehen gegeben, dass wir frei sind, das Thema mittels Selbstbefassung im Ausschuss auf die Tagesordnung zu heben und uns dort über diese Bereiche zu unterhalten. Es wird aber trotzdem auf den hoheitlichen Bereich beschränkt bleiben. Vielleicht kann man da in nicht öffentlicher Beratung und unter Vertraulichkeit auch mehr erfahren und mehr gestalten, das ist möglich. Ich glaube, wir sollten das einfach mal so praktizieren, wir sollten das mal durchführen. Ich glaube aber nicht, dass wir damit in dieser Frage tatsäch

lich irgendeinen Quantensprung weiterkommen. Das glaube ich nicht.

Noch eines möchte ich ansprechen, das ist nämlich auch deutlich geworden, dass der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen durchaus Änderungsbedarf angesetzt hat. Es gibt durchaus Vorschläge, etwas zu verändern. Die gehen aber in ganz andere Bereiche und die kosten Landesmittel. Da ist weder vonseiten des Finanzministeriums noch vonseiten des zuständigen Ministeriums bisher ein Diskussionsprozess gelaufen und deswegen würde ich es für sinnvoller halten, dass wir uns mit den wirklichen Themen auseinandersetzen, nämlich diesen Änderungsvorschlägen, und nicht mit diesem Gesetzentwurf. Ich beantrage namens meiner Fraktion, den Entwurf abzulehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Franka Hitzing.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das vornehmste Element ist Wasser, meinte bereits der altgriechische Lyriker Pindar. Wasser ist lebenswichtig und damit geht die Versorgung mit Trinkwasser uns alle etwas an. Heute debattieren wir über eine Änderung des Gesetzes, das genau die Grundlage für die Fernwasserversorgung in einem Großteil des Landes bildet. Dabei kann ich das Anliegen der Fraktion DIE LINKE durchaus verstehen und nachvollziehen, denn Transparenz ist auch für uns ein ganz wichtiges Kriterium und Aspekt des Handelns.

Doch, lieber Tilo Kummer, die Vorschläge dieses Entwurfs bringen uns unser Meinung nach nicht weiter. Sie verbessern nichts, eher verwässern sie Entscheidungsstrukturen und wichtige Probleme lassen sie ungelöst.

Kurz zum Hintergrund, einiges wurde schon gesagt: Wir haben in unserem Land niederschlagsarme Gebiete wie zum Beispiel im Thüringer Becken, und daher gibt es bereits seit Jahrzehnten eine Wasserversorgung über Talsperren und Fernleitungen. Rund 40 Prozent des Bedarfs an Trinkwasser werden im Übrigen durch die Talsperren abgedeckt. Eine zentrale Rolle bei der Versorgung spielte seit 1993 der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen. Die Thüringer Fernwasserversorgung ist dann 2003 aus der landeseigenen Talsperrenverwaltung und dem Fernwasserzweckverband hervorgegangen. Sie verbindet dabei als Anstalt des öffentlichen Rechts - und das ist der Punkt - die Zuständigkeiten des Landes und der Kommunen. Damit war der Ansatz dieses Gesetzes über die Fern

wasserversorgung sehr innovativ. Dass es bei der Umsetzung in der Praxis zu Problemen gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt. Das diskutieren wir an dieser Stelle jetzt so nicht.

Es ist also durchaus sinnvoll, sich auch über die Änderungen des Gesetzes Gedanken zu machen, aber die vorgeschlagenen Lösungen, die Sie hier in Ihrem Gesetzentwurf haben, überzeugen uns nicht, denn eine Aufklärung der Gremienstruktur kann nicht der richtige Weg sein. Was soll zum Beispiel dieser neu einzurichtende Beirat bewirken? Ich befürchte, dass ein Beirat vor allem zu einer Verlangsamung von Entscheidungsfindungen führen kann und zu kostenträchtigen Zusatzwünschen der Beiratsmitglieder, und die müssten dann letztendlich über höhere Gebühren bezahlt werden. So herum kann man es auch interpretieren.

(Beifall FDP)

Wir haben es vorhin schon einmal gehört, Thüringen und Sachsen haben bereits heute schon die höchsten Kosten, wenn es um die Wasserversorgung geht. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 80 m³ pro Jahr hat in unserem Land 273 € für seine Wasserrechnung zu zahlen. In Niedersachsen sind das 145 €. Wir dürfen daher die Kosten nicht noch weiter in die Höhe treiben, und das auch nicht über weitere zusätzliche Dinge und Zusatzwünsche, die da kommen könnten. Auch die Änderungen beim Verwaltungsrat halte ich so nicht für sinnvoll, denn im Hinblick auf eine klare Mehrheitsfindung ist schon die Gremiumbildung mit einer geraden Zahl von Mitgliedern sehr spannend und fragwürdig. Und die Legislative sollte auch nicht direkt im öffentlichen Unternehmen eingebunden sein, um die unabhängige Kontrollfunktion nicht zu gefährden. Daher wurde die Vertretung des Landtags im Verwaltungsrat bereits bei der Einführung des Gesetzes aus guten Gründen abgelehnt. Auch das wurde schon erwähnt.

Die vorgesehene Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses würde den Rahmen des Staatsanzeigers einfach sprengen. Man hätte eher über die Veröffentlichung der Feststellung des Abschlusses mit Ergebnis und dessen Verwendung nachdenken sollen bzw. reden können.

Der Einblick in die Kalkulationsunterlagen findet sich in Ihrem Gesetzentwurf auch wieder, würde zwar die örtlichen Träger der Wasserversorgung bei den Verhandlungen über Fernwasserlieferverträge stärken, aber unter wettbewerblichen Aspekten sehen wir das kritisch.

(Beifall FDP)

Positiv wäre die vorgeschlagene Berichtspflicht der Verwaltungsratsvorsitzenden gegenüber dem Ausschuss, die die parlamentarische Kontrollfunktion stärken könnte. Dieser Vorschlag allein reicht uns

(Abg. Weber)

aber nicht aus, dass wir diesem Gesetzentwurf so, wie er hier ist, zustimmen können.

Viele Probleme der Wasserversorgung werden nach unserer Auffassung gar nicht aufgegriffen. So wurden im Koalitionsvertrag vorgesehene einheitliche Wasserpreise bisher nicht umgesetzt. Auch Sie haben in Ihrem Entwurf dazu keine Aussagen gemacht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das hat Herr Primas gar nicht gesagt.)

Nein, er hat gesagt - es stimmt, ich habe da genau zugehört -, es geht um einheitliche Wasserpreise, aber sie sind noch nicht umgesetzt. Zudem fehlen nach unserer Auffassung auch Vorschläge, wie wir die Fernwasserversorgung von Nord- und Ostthüringen mit der im Süden des Landes zusammenführen können. Dafür wollen Sie aber, dass sich die Thüringer Fernwasserversorgung stärker der Energiespeicherung widmet. Sie haben es erklärt, warum. Wir wollen aber am Ende des Tages kein Pumpspeicherwerk Schmalwasser, das statt von Trianel nun von der TFW betrieben wird. Grundsätzlich lehnen wir in diesem sensiblen Naturraum ein Pumpspeicherwerk ab.

Zum Schluss möchte ich mit Herrn Goethe enden, Johann Wolfgang von Goethe, der einmal sagte: „Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behandeln weiß.“

Liebe Kollegen von den Linken, an dieser Stelle denke ich, die Vorschläge Ihrer Fraktion zeigen, dass Sie es nicht zu behandeln wissen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dr. Frank Augsten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nachdem nun Kollegin Hitzing noch mal auf die Bedeutung des Wassers abgezielt hat und die anderen Kollegen die Daten und Fakten rund um den Gesetzentwurf sehr breit und in die Tiefe hinein diskutiert haben, kann ich mich kurz fassen, das ist schön. Ich werde mich auch an dem inhaltlichen Streit nicht noch mal beteiligen. Wenn Herr Kummer hier zu Wasser und Fischen reden darf, dann läuft er zur Hochform auf, das sei ihm auch gestattet, aber da muss man nicht unbedingt in die Diskussion einsteigen, das haben wir in großer Breite im Ausschuss gemacht und es ist, wie Kollege We

ber schon gemeint hat, auch ziemlich kompliziert gewesen.

Was vielleicht für die Entscheidung heute wichtig ist: Es gab, und auch das ist dargelegt worden, ganz viele Hinweise, nicht nur von den Anzuhörenden, der Wissenschaftliche Dienst ist hier schon bemüht worden. Die Landesregierung hat auch jedes Mal darauf regiert, hat die eigenen Vorstellungen dargelegt. Insofern ist es mir wichtig, noch mal festzustellen, dass ich erwartet hätte oder - das trifft auch für meine Fraktion zu - dass wir erwartet hätten, dass die vielen Hinweise, die dort auf fachliche Art durchaus unterstützungswert sind, in einer Vielzahl von Änderungsanträgen hätten münden müssen. Das hätten wir erwartet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn Fakt ist eines, man kann politisch zu einigen Aussagen stehen, wie man will, das ist nun mal so, da haben wir unterschiedliche Auffassungen, aber es ist bei all den Hinweisen, die wir bekommen haben, auch ganz viel Fachliches stehen geblieben, was zu diskutieren ist und was quasi jetzt in den Entwurf hätte einfließen müssen.

Insofern finden wir es etwas enttäuschend, dass ein einziger Änderungsantrag eine Rolle spielt, der zur Energiespeicherung und Energiegewinnung. Ein Schelm, wer dabei nicht an Trianel und Schmalwasser denkt. Das ist so. Aber Kollege Kummer, noch mal ganz deutlich an der Stelle, wer vorige Woche am Montag bei der Klimakonferenz auf der Messe dabei war, der hat spätestens bei dem Vortrag von Herrn Prof. Rahmstorf mitbekommen können, was auf Thüringen zukommt. Insofern wage ich zu behaupten, dass wir dieses Wasser, was jetzt möglicherweise nicht gebraucht wird, in der Zukunft für Landwirtschaft und Gartenbau brauchen. Die dritte Leitung, die nicht genutzt wird, liegt ja schon. Insofern gibt es sicher Nutzungsmöglichkeiten, denen ein Pumpspeicherwerk ein Stück weit entgegensteht. Insofern ist mir nicht bange, dass dieses Wasser irgendwann mal gebraucht wird, das nur als Hinweis. Insofern würde ich es meiner Fraktion freistellen, wie sie zu dem Änderungsantrag steht, weil wir da unterschiedlicher Auffassung sind, aber insgesamt empfehle ich meiner Fraktion, den Gesetzentwurf mit Enthaltung zu bewerten, weil wir das Ansinnen teilen. Das wissenschaftliche Gutachten sagt, es gibt hier Handlungsbedarf, es muss was diskutiert und nachgebessert werden, das stimmt, aber der Text, der vorliegt, weil die vielen Hinweise nicht aufgenommen wurden, ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um hieraus ein Gesetz zu machen. Insofern noch einmal die Bitte, das noch mal aufzurufen und dann die vielen Hinweise aufzunehmen. Wir werden uns hier enthalten, was den Antrag angeht, den Gesetzentwurf angeht, und bei dem Änderungsantrag haben wir dann eine freie Abstimmung. Danke schön.

(Abg. Hitzing)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat jetzt Minister Reinholz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist im Wesentlichen beabsichtigt, die Thüringer Fernwasserversorgung der ausdrücklichen Aufsicht des Landes zu unterstellen und ein neues, beratendes Gremium zu installieren. Gestatten Sie mir hierzu einen kurzen Ausflug in die Geschichte der Thüringer Fernwasserversorgung. Zunächst wurden mit dem Gesetz zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung vom 7. Mai 1993 die Aufgaben, die dem Land als Eigentümer oder Betreiber von Talsperren oblagen - hier sind insbesondere die Talsperren zur Trinkwasserversorgung oder die Talsperren zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes zu nennen , auf die neu gegründete Anstalt öffentlichen Rechts, die Thüringer Talsperrenverwaltung, übertragen. Damit verbunden war auch ein Eigentumsübergang auf diese Anstalt. Nach § 15 des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung von 1993 unterstand die Anstalt der Aufsicht des Landes und wurde durch das damalige Ministerium für Umwelt und Landesplanung wahrgenommen. Daneben oblag es den beiden Fernwasserzweckverbänden, nämlich dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen sowie dem Fernwasserzweckverband Südthüringen, das den Talsperren entnommene Rohwasser aufzubereiten und den lokalen Wasserversorgern zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung beschloss der Landtag im Jahr 2003 eine umfassende Reform der Aufgaben und der Organisationsstruktur der Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel der Reform war es damals, die Fernwasserversorgung in Thüringen umfassend institutionell neu zu ordnen und sie auf eine neue, tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür war es erforderlich, die Möglichkeiten zu schaffen, die Aufgaben der Talsperrenverwaltung und die Aufgaben der Fernwasserversorgung effektiv und effizient zusammenzuführen. Dies ist mit der Thüringer Fernwasserversorgung in der Rechtsform ebenfalls einer Anstalt öffentlichen Rechts gelungen. Als oberstes Organ der Anstalt wurde die Anstalts- und Gewährträgerversammlung seinerzeit neu eingeführt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Regelung zur staatlichen Aufsicht durch das seinerzeit Ministerium für Umwelt und

Landesplanung aufgehoben. Die alten Regelungen sollen nun modifiziert wieder installiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung sieht den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht als rechtlich geboten an. Soweit es um die Installierung einer Rechts- und Fachaufsicht durch das für die Wasserversorgung zuständige Ministerium geht, hält die Landesregierung die durch das Parlament 2003 beschlossene jetzige Regelung der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als Aufsichtsorgan für die richtige Lösung. Sie wird der Stellung der Anstaltsträger, nämlich Land und kommunaler Zweckverband, partnerschaftlich miteinander besser gerecht. Auch diese Form der Aufsicht gewährleistet aus Sicht der Landesregierung eine vollkommen hinreichende Kontrolle. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Sie möchten eine Frage stellen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer. Herr Minister, gestatten Sie?

Ja, natürlich.

Bitte.

Herr Minister, nach den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Primas zur Talsperre Schmalwasser würde mich interessieren - vielleicht können Sie mir das sagen: Ist inzwischen eine Entscheidung getroffen worden, ob denn die Talsperre Schmalwasser für das Projekt von Trianel zur Verfügung stehen kann oder nicht? Gibt es dort schon - ich habe das so verstanden - eine abschlägige Entscheidung? Denn dann brauchte man über das Pumpspeicherwerk gar nicht mehr zu reden.

Es gibt noch keine rechtskonforme abschlägige Entscheidung.

Gut. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7798 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustim

(Abg. Dr. Augsten)

mung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und ein Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Es enthalten sich Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5304 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung und der Abstimmung jetzt zum Änderungsantrag. Wer ist für den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir waren übereingekommen, dass wir in dieser Sitzung die Tagesordnungspunkte 8 und 9 aufrufen. Ich würde jetzt so verfahren und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7716 ERSTE BERATUNG