Protocol of the Session on April 10, 2014

Zu Frage 4: Dem Ausfertigen von Kopien standen weder urheberrechtliche noch sonstige Gründe entgegen. Die Entscheidung des Straßenbauamtes war daher nicht korrekt. Hierauf wurde das Straßenbauamt in geeigneter Form hingewiesen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sind denn die Anfragenden, die Vertreter der Bürgerinitiative auch darauf hingewiesen worden, dass das Straßenbauamt hier nicht korrekt gehandelt hat? Das würde sicherlich auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen erhöhen. Also die Frage ist, haben sie da eine Kopie bekommen, hat das Straßenbauamt gesagt, tut uns leid, sie können eine Kopie ziehen?

Ich habe es im Einzelnen nicht abgefragt, aber ich gehe davon aus, dass mit der Entscheidung, dass die Kopien ausgehändigt werden können, auch dieser Vorgang nachgeholt wird. Wenn er es nicht ist, wird er es.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Es folgt die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7544, diese wird vorgetragen vom Abgeordneten Herrn Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident.

Netzwerk und Initiative Willkommenskultur in Thüringen

Im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7288 „Thüringen braucht Zuwanderung - Vielfalt als Chance begreifen und Diskriminierung bekämpfen“ in der 149. Plenarsitzung am 21. März 2014 äußerte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, dass in Thüringen mit der Initiative Willkommenskultur, der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), dem Welcome Center in Erfurt und anderen Akteuren ein Netzwerk zur Aufnahme und Begleitung ausländischer Fachkräfte in Thüringen geschaffen wurde. Dies wurde im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung „Qualitätsstandards bei der Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden aus dem Ausland“, die am 26. März 2014 vorgestellt wurde, nochmals bekräftigt. Dennoch gibt es diesbezüglich Probleme, die eine flächendeckende

Strategie und professionelle Umgangsweise hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Anwerbung von Fachkräften aus anderen europäischen Ländern vermissen lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele ausländische Fachkräfte und Unternehmen sind durch die ThAFF im letzten Jahr angeworben, beraten, vermittelt und begleitet worden?

2. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen sind die vier Europa-Service-Büros, die es in Thüringen (Erfurt, Gera, Suhl, Nordhausen) gibt und die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, in den Prozess der Vorbereitung, Begleitung und Integration einbezogen?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum rein kommerziellen Agieren von privaten Vermittlern und Bildungsträgern ohne nachgewiesene Kompetenz und zur Zertifizierung von Akteuren im Integrationsprozess?

4. Betrachtet die Landesregierung die in der am 26. März 2014 vorgestellten Gemeinsamen Erklärung aufgeführten Punkte als ausreichend im Hinblick auf eine wirkliche Willkommenskultur in der Arbeitswelt, insbesondere auch im Hinblick auf Standards „Guter Arbeit“?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt, für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Beratungsangebote der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung ThAFF richten sich grundsätzlich an alle Fach- und Arbeitskräfte, um sie für Thüringen zu gewinnen bzw. hier in Thüringen zu halten. Das Welcome Center ist ein Teil der ThAFF und betreut ab September des vergangenen Jahres speziell den Aufgabenbereich ausländische Fach- und Arbeitskräfte sowie damit zusammenhängende Themen der Willkommenskultur bzw. der Unterstützung. Dazu gehört auch die Beratung von Unternehmen, die ausländische Fachund Arbeitskräfte suchen. Seit der Eröffnung des Welcome Centers am 3. September 2013 bis zum Ende 2013 hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt rund 1.500 Kontakte zu ausländischen Fach- und Arbeitskräften, Studenten, Unternehmern sowie weiteren Netzwerkpartnern. Bis Ende März hat sich die Zahl dieser Kontakte auf rund 2.520 erhöht. Rund 20 Prozent der Kontakte und

(Staatssekretärin Klaan)

Gespräche entfallen auf Unternehmen, also rund 300 bis Ende 2013 und rund 500 bis Ende März 2014, die Interesse an der Einstellung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften haben. Zum Teil haben diese Unternehmen auch spanische Jugendliche als Auszubildende oder Praktikanten im Herbst vergangenen Jahres eingestellt. Rund 15 Prozent der Kontakte betreffen Einzelpersonen aus dem Ausland und 35 Prozent in Deutschland lebende Migranten. Die Zahlen haben sich inzwischen natürlich auch noch einmal erhöht, aber so ungefähr diese prozentuale Aufteilung. Die Homepage des Welcome Centers verzeichnet inzwischen etwa 16.500 Zugriffe, davon 4.460 konkrete Besucher, die spezifische Informationsangebote eingesehen haben. Die Seitenzugriffe erfolgten auch aus Ländern wie USA, Israel, Spanien, Frankreich, Russland, Großbritannien und Kanada.

Zu Frage 2: Neben weiteren Institutionen sind auch die Europa-Service-Büros Bestandteil der Netzwerkarbeit und auch direkter Kooperationspartner des Welcome Centers. Durch regelmäßige Abstimmungsgespräche mit den Netzwerkpartnern wird der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden und es werden Kooperations- und Synergiemöglichkeiten identifiziert und genutzt. Insbesondere bei Anfragen zu Austauschmaßnahmen von Auszubildenden und Studierenden bzw. zu Lernaufenthalten in Thüringen und im Ausland sind die Europa-Service-Büros direkter Ansprechpartner des Welcome Centers.

Zu Frage 3: Eine rein kommerziell ausgerichtete Akquise ohne entsprechende Begleitstrukturen und ohne die dafür notwendige Kompetenz, wie es im Kontext der spanischen jungen Menschen im letzten Herbst geschehen ist, wird klar abgelehnt. Wir haben es gemeinsam mit Kammern, Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Verbänden eindeutig artikuliert und kommuniziert. Das Thüringer Wirtschaftsministerium und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen haben die Thüringer Akteure bereits in einem gemeinsamen Brief im Oktober 2013 aufgefordert, unseriöse Vermittlungseinrichtungen gegenüber den Behörden und Wirtschaftsinstitutionen zu melden und die durchaus vorhandenen fachlich soliden Unterstützungsangebote zu nutzen. In diesem Sinne wurde auch am 26. März dieses Jahres eine gemeinsame Erklärung von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft, Verbänden und der Arbeitsverwaltung für Qualitätsstandards bei der Anwerbung und Vermittlung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte nach Thüringen unterzeichnet. Die Unterzeichner fühlen sich daran gebunden und werden dies in ihren Zuständigkeitsbereichen weiter verbreiten und somit, soweit möglich, zur Vorgabe oder zumindest einem Gütesiegel machen.

Zu Frage 4: Wie in den Ausführungen zur Drucksache 5/7288 im letzten Plenum des Landtags bereits dargestellt, möchte ich nochmals darauf hinweisen,

dass die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften einer gleichzeitigen Begleitung und Integration sowie einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Wirtschaft und Gesellschaft bedarf. Dazu gehören selbstverständlich nicht nur die Punkte in der Gemeinsamen Erklärung, sondern auch die gesellschaftliche Weiterentwicklung in dieser Hinsicht. Die Gemeinsame Erklärung ist ein Rahmen, den es demzufolge weiter zu entwickeln gilt. Wir wollen dazu auch weitere Partner gewinnen, die dieser Erklärung beitreten bzw. diese zum Maßstab nehmen. Um die weitere Umsetzung zu besprechen, werden wir noch im Mai eine Gesprächsrunde dazu mit allen beteiligten Institutionen durchführen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja, herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte zwei Nachfragen. Gerade, wenn es sich um ausländische Arbeitskräfte handelt, spielt die Sprachausbildung eine ganz besondere Rolle. Nun wurden auch diese Qualitätsstandards eingeführt, die Handlungsgrundlage für dieses Netzwerk sind. Können Sie noch einmal etwas dazu sagen, welche Konsequenzen es gibt, gerade für die Sprachausbildung. Ich sage mal, wenn junge ausländische Menschen hier eingesetzt werden, eine Ausbildung machen und die Sprache aber nicht gut beherrschen, weil einfach die Stundenzahl zu gering ist, dann gibt es die Tendenz, dass die Berufsausbildung auf Sand gebaut ist. Also deswegen: Welche Konsequenzen wird es da gegeben?

Ich hätte dann noch eine andere Frage oder soll ich die gleich stellen? Welche Rolle spielt die Mobilitätsförderung in diesem Prozess, weil dieses Handbuch, was es da gegeben hat, wohl außer Kraft ist und wie wird das jetzt in der neuen Förderperiode eingearbeitet?

Zur ersten Frage kann ich nur sagen, dass sich durch diese unseriöse Vermittlung von den Spaniern gezeigt hat, dass es notwendig ist, dass wir die Leute bestmöglich vorbereiten, präparieren müssen vor Ort zu Hause, bevor sie nach Deutschland kommen und wir Wert darauf legen - und das war auch Konsens mit allen Beteiligten -, dass es ein Kriterium sein muss, bevor die Leute zu uns kommen, dass die zu Hause geschult werden. Darauf wollen wir künftig achten und das ist einer dieser Punkte, die wir angesprochen haben, dass wir gemeinsam darauf achten.

Zum zweiten Punkt muss ich passen, das kann ich Ihnen zuarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir das genauso in der neuen Förderperiode versuchen

(Staatssekretär Staschewski)

weiterzuführen, aber im Detail bin ich da jetzt nicht drin, das würde ich Ihnen zuarbeiten.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7565.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Auflassung von Bahnhaltepunkten geplant?

In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 27. März 2014 war zu lesen, dass 36 Bahnhaltepunkte von einer Auflassung (Schließung) bedroht seien. Dies stünde in deutlichem Gegensatz zur Regionalkonferenz Ostthüringen vom November 2012, in der im Beisein des Verkehrsministers durch den damaligen Geschäftsführer der Thüringer Nahverkehrsgesellschaft, zugesichert worden war, dass keine weiteren Bahnhaltepunkte aufgelassen werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann sollen die einzelnen Bahnhaltepunkte aufgelassen werden (sofern unterschiedliche Daten vorgesehen sind, bitte nach Haltepunkten geglie- dert angeben)?

2. Welche der betroffenen Bahnhaltepunkte sind Bedarfshaltepunkte im Zuge welcher Bahnlinie?

3. Welche Busverbindungen stehen in den von der Auflassung der Bahnhaltepunkte betroffenen Gemeinden während sowie außerhalb des Berufsverkehrs und an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung?

4. Welche Entfernung hat das jeweilige öffentliche Personennahverkehrsangebot zum jeweiligen Bahnhaltepunkt?

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1 bis 4 beantworte ich aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam. Im 4. Thüringer Nahverkehrsplan wurden 36 Zugangsstellen genannt, bei denen durchschnittlich weniger als 20 Ein- und Aussteiger pro Werktag gezählt wurden. Davon wurden bei 14 Zugangsstellen durchschnittlich sogar nur weniger als zehn Ein- und

Aussteiger pro Werktag gezählt. Ausgehend hiervon wird im Nahverkehrsplan ausgeführt, dass diese 36 Zugangsstellen einer Überprüfung zum Erhalt oder Nichterhalt zu unterziehen sind. Insofern ist die genannte Presseberichterstattung nicht zutreffend. Der im Nahverkehrsplan formulierte Prüfungsauftrag ergibt sich bereits aus dem Vorgang des § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Demnach ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei allen Maßnahmen des Landes, welche die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts unmittelbar und mittelbar beeinflussen, zu beachten. Im Rahmen der Überprüfung geht es in erster Linie um die Frage, wie die Nachfrage der betroffenen Zugangsstellen gestärkt und langfristig gesichert werden kann. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen, die eine Stärkung der Fahrgastnachfrage zum Ziel haben, indem der Zugang zum Schienenpersonennahverkehr verbessert wird, wie zum Beispiel durch die Errichtung von Pkw- und Fahrradstellplätzen, die Verknüpfung mit Angeboten des Straßenpersonennahverkehrs, die Anbindung an touristische Wegebeziehungen, die Einbindung in touristische Konzeptionen oder die Ausrichtung des Schülerverkehrs auf die Eisenbahnangebote.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident; vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wann wird denn dann diese Überprüfung, von der Sie gesprochen haben, abgeschlossen sein?

Dazu gibt es im Moment keine konkrete Zeitplanung. Wir werden uns das für die einzelnen Zugangsstellen vornehmen müssen. Das setzt viele Gespräche mit den örtlichen Vertretern voraus, weil die Attraktivität der Verknüpfungspunkte unter den unterschiedlichen Vorzeichen ureigenste Aufgabe der kommunalen Seite ist.

Vielen Dank, das ist für mich ein sehr schönes Stichwort. Sie wissen vielleicht, dass ich im Ehrenamt Bürgermeister der Stadt Hohenleuben bin. Die damalige Verwaltungsgemeinschaft Leubatal hatte im Auftrag der Stadt Hohenleuben die Bahn angeschrieben, was die Nutzung der Fläche des ehemaligen Bahnhofs anbetrifft, um dort Stellplätze errichten zu können, um diese Attraktivität des Knotenpunkts verbessern zu können. Was können Sie mir empfehlen, da es keine Antwort auf dieses Schreiben gegeben hat, um dort noch einmal Erfolg zu haben?

(Staatssekretär Staschewski)

Direkt Kontakt mit unserem Haus aufzunehmen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Lukin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen und ihre Kommunen, den Wunsch und den Grund für einen Erhalt eines Bahnhalts zu artikulieren?