Protocol of the Session on March 25, 2010

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, mit so einer langen Diskussion an dieser Stelle zu dem Antrag hatte ich ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet, es ist aber auch kein Wunder, wenn hier drei Kollegen sprechen, die im Ausschuss bei der Beratung gar nicht dabei waren. Aber man kann auch Protokolle lesen und dann - wenn man lesen kann, ist man übrigens klar im Vorteil - hätte man erkannt, dass in dem Ausschussprotokoll auch noch einmal deutlich gesagt wurde, wie der Stand der Beratungen in Berlin ist und was die Landesregierung in dem Punkt Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger unternommen hat.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau.)

Den Antrag haben wir hier schon einmal ausführlich beraten und auch ich habe anhand von einigen Beispielen und konkreten Zahlen aus der Kommunalpolitik, in der wir in vielfältiger Weise auch tätig sind, dargelegt, wie es sich auswirken würde, wenn der Bund sich nur noch mit 23 Prozent an diesen Kosten beteiligt. Ich denke, inhaltlich sind wir da alle gar nicht weit oder gar nicht auseinander. An unserer Meinung hat sich dazu auch nichts geändert. Der Bund soll sich mehr an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligen, als jetzt mit diesen nur noch 23 Prozent vorgesehen ist. Die Landesregierung hat bereits vor dem Antrag der Fraktion DIE LINKE das Problem aufgegriffen gehabt und entsprechend im Bundesrat gehandelt. Das habe ich in meinem letzten Redebeitrag an dieser Stelle anhand der Daten und der Zeitschiene deutlich dargelegt. Das wurde durch die Finanzministerin im Haushalts- und Finanzausschuss ebenfalls noch einmal dargelegt. Sie hat auch erläutert, dass der Bundesrat gefordert hat, eine neue Berechnung anhand von den Beteiligungsquoten im Jahr 2007 vorzunehmen mit dem

Ziel, eine Formel zu erreichen, die sich nach der Entwicklung der tatsächlichen Kosten richtet. Der Antrag der LINKEN, das habe ich damals schon gesagt, kam im Prinzip zu spät, war sicherlich gut gemeint, ist aber inzwischen abgearbeitet. Denn wenn Sie Ihren Text mal vornehmen, dann steht hier, die Landesregierung soll sich gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen, ablehnen, sowie sich für etwas einsetzen. Dann kommen zwei Stabstriche mit dem, für was sie sich einsetzen soll. Das hat die Landesregierung getan. Deswegen ist es auch, Frau Kollegin Sedlacik, nicht suggeriert, dass das Problem positiv erledigt ist. Die Landesregierung hat den Auftrag, den Sie ihr geben wollten, erledigt. Das positive Ende fehlt noch. Das ist richtig. Auf das warten wir auch. Ich habe mich erkundigt, der Vermittlungsausschuss ist noch nicht neu terminisiert. Das Thema Hartz IV ist das einzige, was dort im Moment ansteht. Wir hoffen natürlich, dass sich der Bundesrat in Kürze dazu zusammenfindet, denn die Kommunen müssen natürlich wissen, wie viel Geld sie nun erstattet bekommen.

Ich lasse keine Zwischenfragen zu, die Frau Kollegin kann sich selber melden.

Das ist ganz klar und wir sind alle auch in kommunaler Verantwortung. Die Haushalte, wenn sie noch nicht aufgesellt sind, sind aber in Arbeit und hier ist es natürlich auch wichtig zu wissen, wie viel vom Bund entsprechend erstattet wird. Zu der Fraktion DIE GRÜNEN - zu BÜNDNIS 90 hat ja mein Kollege Wolfgang Fiedler, heute Morgen etwas gesagt, deswegen sage ich auch nur noch DIE GRÜNEN -, wir brauchen Ihre Belehrungen nicht.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau!)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir auch nicht von Ihnen.)

Wir sind eben auch in kommunaler Verantwortung und es sind auch keine taktischen Gründe, die zur Ablehnung des Antrags heute führen werden, sondern dass Sie mit den LINKEN stimmen, das ist auch nichts Neues, das machen Sie hier immer so. Ich beobachte das immer.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn es in der Sache richtig ist, stimmen wir selbst- verständlich zu.)

Das ist doch Ihre Sache, wie Sie stimmen. Wir beobachten das nur. Ich denke, die Öffentlichkeit wird es auch feststellen, dass Sie schon linker als die LINKEN sind.

(Unruhe DIE LINKE)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich bitten, diesen Antrag jetzt abzulehnen,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nicht wegen der Sache, sondern weil er abgearbeitet ist, weil dieser Auftrag von der Landesregierung abgearbeitet ist. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Lehmann. Ich möchte schon Wert darauf legen, dass die Fraktionen hier bei dem Namen genannt werden, den sie sich selbst gegeben haben. Es kommt auch keiner auf die Idee, die Fraktion der CDU nur noch DU zu benennen. Also, ich bitte insofern, der Respekt gegenseitig sollte schon da sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe eine Wortmeldung der Abgeordneten Sojka.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir können ja die CDU Zentrumspartei nennen.)

Frau Lehmann, wenn Sie mir die Zwischenfrage nicht gestatten, dann gestatten Sie mir wenigstens, dass Sie Ihre ideologischen Unterstellungen hier nicht in diesem Plenum uns gegenüber immer wieder aufwärmen. Wir waren gemeinsam im Haushaltsausschuss. Sie hätten die Chance gehabt, diesen Antrag zu qualifizieren, weil wir dort auch eingebracht haben, dass man den durchaus ändern könnte, dass man das Anliegen ausdehnen kann auf den Vermittlungsausschuss, das wollten Sie nicht. Geben Sie mir recht, dass Sie da sogar eine Zwischenbemerkung machten, man kann doch nicht einem Antrag der LINKEN zustimmen. Wenn Sie so ideologisch vernagelt sind, dass Sie das nicht können, dann werfen Sie das bitte nicht den GRÜNEN vor, sondern lassen einfach zu,

(Unruhe CDU)

dass es eine ordentliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss gibt. Das, was Sie machen, das ist einfach, ja, ich verzichte darauf, das zu benennen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung aus der Mitte des Hauses vom Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Debatte sind einige Dinge genannt worden, die hier einer Klarstellung bedürfen. Bevor ich darauf eingehe, was Herr Dr. Pidde uns hier vorgeworfen hat, was das Agieren im Ausschuss betrifft und auch auf Herrn Koppe möchte ich noch einmal eingehen, möchte ich zu Beginn klarstellen, auch wenn wir hier mitdiskutieren, DIE LINKE will Hartz IV überwinden. Wir halten Hartz IV für menschenunwürdig und für Armut per Gesetz.

(Beifall DIE LINKE)

Aber so lange wir uns in dem System noch bewegen müssen, wollen wir dafür Sorge tragen, dass die Betroffenen nicht weiter durch staatliche Gewalt in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Pidde hat hier formuliert, wir hätten etwas im Ausschuss formuliert, wo er so die Sinnhaftigkeit nicht erkennen konnte, indem wir die Forderung erhoben hätten, das, was der Bund jetzt kürzt, soll das Land über den Kommunalen Finanzausgleich ausgleichen. Das ist so nicht richtig. Außerdem haben wir uns nur auf die Landesregierung und die anwesenden Minister bezogen. Sie selbst haben formuliert, Sie können die Aufregung der LINKEN hinsichtlich der Kürzung des Bundeszuschusses überhaupt nicht verstehen, denn es gäbe einen Automatismus, das Geld, was vom Bund weniger kommt, würde über das System des Finanzausgleichs ja sowieso ausgeglichen werden. Sie müssten sich da noch einmal als Regierungsfraktion mit Ihrer eigenen Landesregierung ins Benehmen oder ins Einvernehmen setzen, damit Sie nicht unterschiedlich argumentieren. Was wir kritisiert haben ist, dass es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Landesregierung gibt. Das ist ja nur ein Beleg dafür, wie zerrissen diese Landesregierung ist. Bei der Bedarfsermittlung des Finanzausgleichs, wofür ja der Innenminister die Verantwortung trägt, da geht die Landesregierung davon aus, dass die Kosten der Unterkunft sich in diesem Jahr sogar reduzieren, und zwar um 12 Mio. €, während der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hier im Hohen Haus gesagt hat, die Kosten der Unterkunft werden um 4 Prozent steigen. Bei etwa 410/420 Mio. € können Sie sich das selbst ausrechnen, also etwa 20 Mio. € würden demnach die

Kosten der Unterkunft steigen. Da müssen Sie sich jetzt einigen, was stimmt denn, was der Innenminister aufgeschrieben hat in der Begründung zum Gesetzentwurf des Finanzausgleichsgesetzes oder was der Wirtschafts- und Arbeitsminister gesagt hat. Dass die nun zwei unterschiedlichen Parteien angehören, das können Sie nun nicht der Öffentlichkeit oder uns anlasten, sondern das müssen Sie untereinander klären. Dafür gibt es aber auch Regularien.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Du hast die Finanzministerin vergessen. Das wäre dann der dritte Bereich.)

Das wäre auch was, aber die hat bisher von ihrer finanziellen Richtlinienkompetenz noch nicht viel gezeigt und das wird sicherlich auch so bleiben. Sie wird da ein bisschen zerrieben zwischen den Fronten.

Herr Koppe, zu Ihnen noch einmal: Sie haben hier beklagt, dass insbesondere die Kommunen im ländlichen Raum und wo es eine Konzentration von Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen, also auch mit Kindern gibt, benachteiligt werden und haben dort Regularien gefordert. Gestern in der Aktuellen Stunde hat dieselbe Fraktion, die FDP, sich gegen eine Kreisgebietsreform ausgesprochen. Wir wissen aber, Träger des Systems sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie haben ja recht, diese kleingliedrige Struktur mit 17 Landkreisen, 6 kreisfreien Städten ist wahrscheinlich wirklich nicht geeignet, die sehr differenzierte Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften sachgerecht zu händeln. Da kommt es zu Verwerfungen und zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen, aber dann müssen Sie auch bereit sein, über diese Struktur, insbesondere mit Blick auf Leistungsfähigkeit, nachzudenken. Darum würde ich Sie gern bitten, dass Sie, wenn Sie feststellen, dass - wie zum Beispiel im Bereich der Kosten der Unterkunft - diese Struktur offenbar nach Ihrer Auffassung nicht so funktioniert, wie es sein sollte, da muss man eben über diese Strukturen diskutieren, zumindest dazu bereit sein, aber nicht von vornherein sagen, wir lassen die Strukturen mal so, wie sie sind, und bejammern dann in Einzelfällen immer wieder, dass diese Strukturen regional sehr differenziert doch zu Verwerfungen und Fehlentwicklungen dann entsprechend führen.

Frau Lehmann, noch einmal etwas zu Ihnen und zu Ihrem Agieren im Ausschuss. Sie haben dort einen Auftrag zu erfüllen gehabt, nämlich dafür zu sorgen, dieses Thema, das Ihnen etwas unangenehm ist, vom Tisch zu bekommen. Nur deshalb haben Sie alle Hinweise, dass wir den Antrag weiter im Ausschuss belassen, und zwar so lange bis der Vermittlungsausschuss ein Ergebnis präsentiert, dann hätten wir entscheiden können, ist dieses Ergebnis im Interesse des Landes und der Kommunen, dann hätten

wir auch unseren Antrag für erledigt erklären können, oder wir hätten im Haushalts- und Finanzausschuss weiter diskutiert, was wir der Landesregierung noch mit auf den Weg geben müssen, um möglicherweise den Diskussionstand, den es im Vermittlungsausschuss gibt, weiter zu qualifizieren. Aber das haben Sie nicht gemacht. Sie haben es einfach nur blockiert und haben gesagt, es zu Ende zu bringen. Jetzt haben wir die Debatte hier und Sie kommen so nicht umhin, wir halten Ihnen ja immer den Spiegel vor, dass Sie nämlich auf Kosten der Betroffenen hier Klientelpolitik für andere betreiben.

Dann will ich noch mal etwas sagen, weil immer so getan wird, als gebe es keine Alternativen zu Hartz IV. Ich hatte diese Zahl schon mal hier im Plenum benannt, aber ich will es noch einmal tun, weil es eigentlich auch für die Öffentlichkeit deutlich macht, wie falsch das System Hartz IV ist. Den Steuerzahler „kostet“ jeder Hartz-IV-Bezieher - kostet in Anführungsstrichen, weil der Betroffene nichts dazu kann, aber fiskalisch betrachtet sind es nun einmal Kosten für den Staat - 12.500 € im Jahr. 12.500 € kostet jeder Hartz-IV-Empfänger den Steuerzahler. Das ist der Regelsatz, das sind die Kosten der Unterkunft und das sind alle Kosten, die die ARGEn, die Optionskommunen, die Bundesanstalt für Arbeit, alle Transaktionskosten, alles summiert 12.500 €. Wenn Sie mal die 12.500 € sich nur als Zahl betrachten und dann mal die Phantasie entwickeln, was könnte man mit 12.500 € hinsichtlich der Integration der Betroffenen in dem Arbeitsmarkt tun. Selbst wenn wir sie in niederschwelligen Bereichen einsetzen, bringen sie immer noch eine Wertschöpfung zwischen 25 und 30 Prozent, so dass wir in etwa 16.000/17.000 € pro Betroffenen im Jahr hätten. Damit könnten wir einen Bruttolohn von 1.300 € zahlen plus Arbeitgeberanteile. Damit wären wir ganz in der Nähe der Forderungen der Gewerkschaften und auch der LINKEN, was den Mindestlohn betrifft. Wir hätten auch kein Problem mit dem Lohnabstandsgebot zwischen denen, die Arbeit haben, und denen, die in den Sozialsystemen sind. Aber Sie wollen es nicht. Das ist kein fiskalisches Problem, es ist ein logistisches Problem, das will ich zugestehen, weil über 6 Mio. Menschen in sinnvolle Arbeit zu bringen, das ist eine logistische Herausforderung. Aber wer soll es leisten, wenn nicht unsere Gesellschaft, unsere hochproduktive Gesellschaft. Aber Sie brauchen die 6 Mio. Hartz IV-Empfänger als Drohgebärde gegenüber 42 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das brauchen Sie als Drohgebärde, damit Sie immer darauf verweisen können: Wenn ihr zu hohe Forderungen stellt, dann seht, wo ihr landen könnt.

Herr Kuschel, es ist nicht immer einfach, den Augenblick zu finden, wo Sie Luft holen. Ich glaube, ich

habe ihn jetzt getroffen und möchte Sie fragen, ob Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Recknagel zulassen.

Sehr gern.

Ja, danke schön. Herr Abgeordneter Kuschel, Sie hatten eben eine Rechnung aufgemacht, die konnte ich nicht so richtig nachvollziehen. Vielleicht helfen Sie mir da auf die Sprünge. Wenn ich Ihre Programmatik richtig im Kopf habe: 10 € Mindestlohn, wenn man weiterrechnet mit etwa einer 40-Stunden-Woche, 4,35 Wochen pro Monat, sind 174 Stunden im Monat. Da komme ich auf einen Bruttolohn ohne Lohnnebenkosten von 1.740 €. Habe ich da etwas falsch verstanden, wenn Sie eben von 1.200 € gesprochen haben? Zu den 1.740 kämen ja dann noch die Lohnnebenkosten in der Größenordnung von etwa 20 Prozent.

Sie haben also meine Zahlen richtig verstanden, aber Sie haben die Erklärung, die ich verbal hinzugefügt habe, entweder unbewusst oder bewusst überhört oder fehlinterpretiert. Ich habe gesagt, wir befinden uns dann in der Nähe, also auf dem Weg dorthin, was Gewerkschaften und wir als Mindestlohn definiert haben.

(Beifall DIE LINKE)

Da sind wir uns im Klaren, unsere Forderung, 10 € Mindestlohn ist eine Forderung, die sich übrigens aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Das werden Sie ja wohl anerkennen als eine Partei, die sich auf dem Boden der Verfassung bewegt. Die haben ja gesagt Steuerfreibetrag plus Altersvorsorge - das können Sie selbst ausrechnen - sind 9.600 € im Jahr. Daraus kann man dann schon bestimmte Dinge ableiten.

Aber wir befinden uns auf dem Weg. Das ist etwas anderes als das, was Sie machen oder was Herr Althaus mit seinem Bürgergeld und dergleichen vorschlägt, weil das eine Zementierung des jetzigen Systems ist, das wollen wir nicht.

Wollen Sie noch eine Anfrage stellen?

Möchten Sie noch eine Anfrage stellen?

Ja, aber die Differenz zwischen 1.200 und 1.750 plus 20 Prozent ist „in der Nähe“ nach Ihrer Definition, habe ich Sie da richtig verstanden?

Wir sind auf einem guten Weg.