dass ihre Petition effizient und zügig behandelt wird und gegebenenfalls in der notwendigen vertrauensvollen Atmosphäre. Frau Skibbe, wenn Sie dann sagen, schauen Sie nach Rheinland-Pfalz, dort gibt es einen sehr starken Bürgerbeauftragten - der ist dort aber nur deshalb so stark, weil der Petitionsausschuss dort deutlich geschrumpft ist gegenüber dem in Thüringen oder schon von Anfang war, das weiß ich nicht, weil ich die Historie nicht so genau kenne. Aber dort behandelt der Petitionsausschuss Petitionen, wenn es um Gesetzesänderungen oder Rechtsverordnungen geht usw. und das Gros
macht der Bürgerbeauftragte. Insofern gehört das schon zur ganzen Wahrheit dazu. Niemand von Ihnen sieht offensichtlich Bedarf, mal auf beides zu schauen, auf beides, auf unser Petitionswesen und die Arbeit des Bürgerbeauftragten.
Ja, das haben Sie im Petitionsausschuss nicht so bzw. nicht dargestellt. Aber ich habe jetzt von Ihnen, Herr Heym, keine Vorschläge zur Reform des Petitionswesens, des Petitionsausschusses gehört. Der Petitionsausschuss ist ein Tanker. Das hat auch seine Berechtigung. Der Bürgerbeauftragte ist eher das schnelle Boot. Wir brauchen mehr Boot und weniger Tanker, davon bin ich überzeugt.
Frau Sparmberg, Sie sind noch nicht so lange mit dabei, mit Verlaub, aber Ihr Kollege Untermann sehr wohl, und wenn man ein paar Jahre im Petitionsausschuss ist, dann weiß man auch manchmal, dass es bei Petenten nicht immer vordergründig um die Dinge geht, die wir dann dort auf dem Papier haben. Ich war bei mehreren Ortsterminen dabei, da gibt es Petenten, denen ist nichts lieber, als dass die Petition noch eine Weile läuft, weil sie darin eine Beschäftigung gefunden haben. Es gibt auch Petenten bzw. Petitionen, bei denen man merkt, da ist ein ganzes Dorf zerstritten und das sind nicht nur die Dinge, um die es dann geht, sondern das liegt jahrelang zurück. Herr Herzberg hat es in der Vorstellung des Jahresberichts gesagt, es braucht psychologische Fähigkeiten, die hat er auch, um sich da zu kümmern. Das kann der Petitionsausschuss nicht so gut wie eine einzelne Person, die sich da hineindenken kann. Der kann das viel schneller und effizienter - Sie sind ja Mediatorin - wahrnehmen. Insofern wundert mich das schon, dass Sie mal einfach salopp sagen, der Bürgerbeauftragte gehört abgeschafft.
Sie sagen, zwei Institutionen, die parallel arbeiten, da können wir nicht mitgehen, da sind wir ganz bei Ihnen. Aber in der Analyse unterscheiden wir uns offensichtlich.
Es ist schon viel gesagt worden über das Verfahren, mit dem der Petitionsausschuss bzw. die Koalition mit diesem Gesetzentwurf umgegangen ist. Ich finde es relativ respektlos den Stellungnehmenden gegenüber, die sich die Mühe gemacht haben, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Wir sind tat
sächlich nie in der Verlegenheit gewesen, das mal ordentlich auszuwerten. Insofern werden wir uns der Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfs selbstverständlich anschließen.
Der Gesetzentwurf der Linken hat gute Ansätze. Wir würden mitgehen beim erweiterten Beanstandungsrecht bzw. ist das ein zentraler Punkt, den auch Herr Herzberg will, das wollen wir auch, das macht Sinn. Das haben Sie in § 6 mit den Befugnissen untersetzt, was das im Einzelnen alles sein kann. Wir sind auch für ein erweitertes Vorschlagsrecht für die Berufung des oder der Bürgerbeauftragten und auch die Zweidrittelmehrheit im Landtag würde eine größere Legitimation herstellen, da sind wir ganz bei Ihnen. Aber aus § 1 wird auch klar, dass die Behandlung von Bürgeranliegen nach Ihrem Gesetzentwurf, sehr geehrte Kolleginnen der Linken, eben nicht die erste Priorität hat, sondern nur die zweite. Das erste Anliegen ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die wir alle wollen, keine Frage, aber da überfordern Sie die Stelle des Bürgerbeauftragten wenn Sie sagen, er oder sie soll Gutachten erstellen, Forschungsvorhaben initiieren, Gesetzesinitiativen anbringen, da könnte man noch mitgehen, aber mit Verlaub, das ist eine Bandbreite von Dingen, da kommen die Bürgeranliegen aus unserer Sicht zu kurz.
Das Kernproblem ist nach wie vor, das habe ich eingangs gesagt, wir müssen das Petitionswesen auch effizienter gestalten. Ich glaube im Übrigen, wenn man Herrn Herzberg zugehört hat, dass er, auch wenn er vielleicht auf dem Papier noch nicht die Befugnisse hat, sich mit der Frage, wie gestalten wir die Verwaltung freundlicher, befasst. Wenn Sie bei der Vorstellung des Jahresberichts gewesen wären, dann hätten Sie das wahrscheinlich auch mit Freude zur Kenntnis genommen - ich fand es gut, dass Sie dieses Wort „Regelkommunikation“ eingeführt haben. Die Regelkommunikation unserer Behörden reicht eben oft nicht aus. Wir brauchen mehr. Das ist eine langwierige Aufgabe. Am Ende kommt es auch immer darauf an, welche Person das Amt des Bürgerbeauftragten ausfüllt, unabhängig vom Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. In dieser Legislatur kommen wir leider nicht mehr dahin, sinnvolle Änderungen auf den Weg zu bringen. Das ist schade, nichtsdestotrotz, einer Rücküberweisung schließen wir uns an. Zum Gesetzentwurf werden wir uns allerdings enthalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es hat mich jetzt noch mal nach vorn getrieben nach der Diskussion, um einfach noch mal auf einige Dinge einzugehen. Die meisten der Abgeordneten kritisierten die Doppelstrukturen in unserem Gesetzentwurf. Das können wir hier so nicht sehen, denn wir haben eine klare Abgrenzung. Die Petenten haben ein Wahlrecht und damit, denke ich, sind die Aufgaben klar getrennt. Ich glaube, Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragte müssen sich gegenseitig ergänzen.
Vielleicht noch mal zu Ihren Ausführungen, Herr Heym, Sie hatten einige Dinge benannt, mit denen wir auch mitgehen würden.
Das ist schade, dass wir gerade im Ausschuss nicht darüber reden konnten. Ich möchte das noch mal sagen, gerade Schlichtungsgespräch, Anregungs- und Vorschlagsrecht, das sind alles Dinge, die in unserem Gesetzentwurf stehen und die wir gern mit in ein Bürgerbeauftragtengesetz übernehmen würden.
Was die Frage der Höhergruppierung von B 3 auf B 6 betrifft, da möchte ich nur ganz klar sagen, ein Abteilungsleiter im Ministerium hat eine B 6. Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten würden sich erhöhen und damit, denke ich, ist auch eine Höhergruppierung möglich und richtig.
Zu den Fragen des Datenschutzes - auch hier hatte, ich glaube, Frau Kanis gesagt, dass der Datenschutzbeauftragte und der Bürgerbeauftragte möglicherweise doppelte Zuständigkeiten haben. Hier können wir, glaube ich, in der Diskussion auch einfache Regelungen finden, wo wir für den Bürgerbeauftragten genau diese doppelten Zuständigkeiten ausschließen. Ich denke, wenn wir die Vorhaben oder die Vorschläge, die jetzt aus der CDU-Fraktion kamen, von den Grünen, die sehr sinnvoll waren, die auch in unserem Gesetzentwurf stehen - das sind alles Argumente, um genau diesen Gesetzentwurf und auch die Bundesratsinitiative an den Ausschuss zurück zu überweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Rücküberweisung an den Petitionsausschuss beantragt worden. Dann stimmen wir zuerst über die Rücküberweisung an den Petitionsausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Fraktionen BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5695 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6876 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7465
b) Gesetzliche Begrenzung von Zinsen für Dispositionsund Überziehungskredite für alle Banken bundesweit durchsetzen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6877 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7466
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat in Drucksache 5/6877 den Antrag „Gesetzliche Begrenzung von Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite für alle Banken bundesweit durchsetzen“ und den Gesetzentwurf in Drucksache 5/6876 „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spar
kassengesetzes“ mit Datum vom 13.11.2013 eingebracht. Der Beschluss des Landtags vom 21. November 2013 hat beide Drucksachen in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Vielleicht kurz zum Inhalt des Gesetzes: Mit dem Gesetz soll der besonderen Aufgabe der Sparkassen unter Berücksichtigung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung getragen werden, indem die Überziehungszinsen auf einen Zinssatz von maximal 5 Prozent über dem Basiszins begrenzt werden. Der Antrag ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil soll der Landtag feststellen, dass die Dispositionszinsen zu hoch sind und im zweiten Teil wird die Landesregierung zu einer Aktivität im Rahmen einer Bundesratsinitiative aufgefordert. Sowohl zum Gesetz als auch zum Antrag wurde eine Online-Anhörung beschlossen unter dem Titel „Zinsen für Dispositions- und Verbraucherkredite bei Thüringer Sparkassen“. Hierzu gab es eine Vorlage des Wissenschaftlichen Dienstes als Grundlage für die Anhörung. Diese wurde ergänzt durch Änderungsvorschläge der Fraktionen. Und diese Ergänzung wurde am 21.01.2014 beschlossen. Außerdem gab es eine schriftliche Anhörung. In der Online-Anhörung, die zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung beitragen soll, gab es sechs Nutzer, die sich unter Pseudonymen mit 25 Beiträgen beteiligt haben. Anmerken möchte ich, dass es alles sachliche Diskussionsbeiträge waren. Die schriftlichen Anhörungen sind ausgewertet worden. Hier gab es weitestgehend Bedenken zur Wettbewerbsverzerrung zwischen Banken und Sparkassen. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013, in seiner 71. Sitzung am 16. Januar 2014 und in seiner 75. Sitzung am 13. März 2014 beraten. Zum Gesetzentwurf in Drucksache 5/6876 gibt es die Beschlussempfehlung vom Haushalts- und Finanzausschuss, den Gesetzentwurf abzulehnen. Zum Antrag unter Drucksache 5/6877 gibt es ebenfalls den Beschlussvorschlag des Haushalts- und Finanzausschusses, den Antrag abzulehnen. Danke schön.
Danke schön für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Skibbe von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es wurde gerade im Bericht gesagt, dass es zu unserem Gesetzentwurf und zur Bundesratsinitiative eine schriftliche Anhörung und ein Online-Forum gab, und es ist gar nicht verwunderlich, dass die Meinungen vorwiegend der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Meinungen natürlich der Sparkassen und Banken unseren Initiativen sehr unter
schiedlich gegenüberstehen. Während die Verbraucherinnen und Verbraucher und der Thüringer Handwerkstag auch überwiegend die Begrenzung der Dispozinsen begrüßen, sehen die Banken und Geldinstitute das eher kritisch. Auf einige Argumente möchte ich aber am Ende meiner Rede dann eingehen.
Was alle kritisch sehen, sind die alleinigen Regelungen für die Thüringer Sparkassen. Da möchte ich betonen, auch wir als Linke sind für eine bundeseinheitliche Regelung bei der Begrenzung der Dispozinsen. Jedoch liegt unsere Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet allein bei der Änderung des Sparkassengesetzes und genau deshalb haben wir ergänzend dazu eine Bundesratsinitiative initiiert.
Vielleicht vorwegnehmen möchte ich, dass sich noch vor 20 Jahren die Banken und Sparkassen in den meisten Fällen bei Dispokrediten mit Aufschlägen von 1 bis 2,5 Prozent über Basiszinssatz begnügt hatten. Heute jedoch stellen sie ihren Kunden Aufschläge von bis zu 10 oder 12 Prozent in Rechnung, bekanntlich bei geduldeter Überziehung sogar noch mehr. Dabei gab es bereits 1986 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Zinsänderungsklausel. Diese berechtigt Banken, lediglich den Vertragszinssatz den Marktveränderungen anzupassen. Zinskonditionen dürfen demzufolge nicht zugunsten der Banken verändert werden. Das bedeutet also, ich muss Zinsen nach oben anpassen, aber dann auch wieder nach unten anpassen. Das gilt alles für variable Verträge. Was ist aber mit den Dispozinsen in den letzten 20 Jahren passiert? In der Hochzinsphase nach oben wurde auch der Zins angepasst, und zwar Stück für Stück. Aber jetzt in den Zeiten der Niedrigzinsphase gab es diese Veränderung nicht. Die Anpassung nach unten erfolgt, wenn, oft nur marginal. Genau das sehen wir kritisch und deshalb unsere beiden Initiativen.
Nun zu den Argumenten unserer Initiativen gegenüber den Zuschriften: Der Landkreistag sieht die verfassungsrechtliche Problemstellung im hohen Maße ausgeblendet. Das sehen wir so nicht. Mit der Festlegung einer Zinsobergrenze mit 5 Prozent über Basiszinssatz sehen wir noch genügend Spielräume für die Geldinstitute in Deutschland. Der Verband der Thüringer Wirtschaft sieht in den Regulierungsbestrebungen einen schwerwiegenden Eingriff in die soziale Marktwirtschaft. Wir aber sehen darin einen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unnötigen Belastungen durch überhöhte Dispozinsen, wie wir sie seit Jahren haben.
Die Preisbildung, durch Angebot und Nachfrage erzeugt, würde erheblich gestört; andere Dinge, wie Kontoführungsgebühren, könnten steigen. Die Ver
gangenheit zeigt, dass wenige Prozentpunkte über Basiszinssatz nicht den Untergang des Abendlandes bedeuten würden. Das Argument, es würden keine Bonitätsprüfungen gemacht, steht dem Argument gegenüber, dass Dispokredite nur Kontoinhabern mit regelmäßigem Einkommen eingeräumt werden. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hält niedrige Dispozinsen gar für eine Einladung, leichtfertig das Konto zu überziehen, und glaubt, deshalb steige das Schuldenrisiko und die Gefahr der Überschuldung. Ich glaube, da haben auch die Banken eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Bei längeren und höheren Kontoüberziehungen sind Beratungsgespräche angebracht und werden von unseren Sparkassen auch jetzt schon getätigt. Selbst der Sparkassen- und Giroverband Hessen lehnte beide Initiativen wegen Auswirkungen auf andere Konditionen ab. Es ist möglich, dass andere Gebühren, wie Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren, steigen. Hier erwarten wir aber vor allem Transparenz gegenüber dem Verbraucher.