Es gibt Ersatzleistungen, wie Rentenansprüche bis hin zu einem ergänzenden Hilfesystem für bestehende sozialrechtliche Fragen. Nichtsdestotrotz ist dieser Fonds in zweierlei Hinsicht immer etwas Besonderes gewesen. Zum einen ging es um die Würdigung des besonderen Schicksals der Opfer, zum anderen ging es auch um die Frage, das Unrecht an dieser Stelle aufzuarbeiten, wenn es auch um Beratung, um Therapieleistung und um individuelle Ausgleiche für soziale Notlagen geht. Der Stand, tatsächlich neu, war im Februar 2014, dass sich Ostländer und Bund auf die Aufstockung des Fonds auf 200 Mio. € einigten. Thüringen hat dafür auch im aktuellen Haushalt 880.000 € eingestellt. Wer Geld aus dem Fonds möchte, muss dies in der Tat bis zum 30. September 2014 anmelden. Das ist ein Problem, das ist richtig, darüber muss man auch diskutieren. Die Frage ist aber, inwieweit hier tatsächlich der richtige Raum dafür ist. Ich bin gespannt, ob die Ministerin antwortet. Ich finde, dass man nicht nur über diese Frist des 30. September diskutieren muss, sondern auch über die Höhe. Dass der Hilfefonds für Heimkinder aufgestockt werden muss, das war ein zäher Prozess. Eigentlich kam diese Aufstockung auch viel zu spät. Wir waren an einem Punkt, an dem sich ganz offensichtlich die Anträge gestapelt haben und die Bera
tungsstellen nicht richtig ausgestattet waren. Wenn man diese Anträge, die sich gestapelt haben, zusammen summiert, war das Geld quasi schon mindestens einmal, wenn nicht sogar doppelt ausgegeben. Das heißt, hier hat Politik viel zu zeitverzögert reagiert. Deswegen sagen auch wir als Grüne ganz klar, dass die Heimkinderentschädigung jeder und jede Betroffene erhalten muss, unabhängig davon, wann er oder sie sich als Betroffene gemeldet hat. Diese vorfristige Meldefrist schließt manche aus. Da gibt es Nachbesserungsbedarf. Es darf um Himmels willen nicht der Eindruck entstehen - ich hoffe, dass die Ministerin den gleich ausräumt -, dass die Landesregierung hier versucht, Geld zu sparen und dieses Kapitel zeitnah zu schließen. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Frist sein, die offensichtlich eine Idee ist, die aus Thüringen kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass man dieses Thema immer auch mit der Frage des Fonds in den alten Ländern zusammen diskutieren muss. Es gibt eine Verteilungsfrage, die an der Stelle immer offen ist und die deutlich macht, dass es eine erste und zweite Klasse an dieser Stelle gibt. Darüber lohnt es sich, auch noch einmal zu diskutieren. Das sind aber alles qualitative Fragen, wo ich der festen Überzeugung bin, dass die im Ausschuss gut aufgehoben sind und dass man die tatsächlich auch mit der nötigen Sensibilität angehen sollte. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordneter David-Christian Eckardt von der Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fonds soll helfen, ehemaligen Heimkindern der DDR für das erlittene Unrecht wenigstens zu einem Teil zu entschädigen, soweit es denn überhaupt möglich ist, psychisches und körperliches Unrecht durch Geld oder Sachleistungen zu mindern. Die Gewalt, die willkürlichen Bestrafungen und der psychische Druck, der auf die Opfer ausgeübt wurde, kann auch durch die Leistungen des Fonds nicht ungeschehen gemacht werden. Er aber ist eine Anerkennung des Leides, welches erlitten wurde, und er ist Teil eines Unterstützungssystems für die ehemaligen Heimkinder der DDR.
Zunächst waren durch die Länder und den Bund 40 Mio. € für den Fonds eingespeist worden. Bis zu Beginn des Jahres waren bereits 3.500 Anträge genehmigt worden und weitere 10.000 werden noch bearbeitet. So sind die 40 Mio. € bereits aufgebraucht. Der Fonds muss realistischen Schätzungen zufolge auf 200 Mio. € aufgestockt werden. Die Zahl der Anträge verdeutlicht, dass das Antragsver
fahren offensichtlich funktioniert. Als sich abzeichnete, dass die Mittel des Fonds nicht ausreichen würden, hat es zwischen den neuen Ländern und Vertretern des Bundes Gespräche gegeben, um eine Lösung zu finden. Diese ist zwar noch nicht durch die Ministerpräsidenten der neuen Länder und der Ministerpräsidentin Thüringens verabschiedet worden, aber dies wird hoffentlich bald geschehen. Wir haben keinen Grund zu der Annahme, dass die Lösung nicht wie skizziert kommen wird.
Besonders wichtig an der vorgeschlagenen Lösung ist, dass der Fonds, wie ursprünglich geplant, bis in das Jahr 2017 laufen wird und dass die Leistungen aus dem Fonds in ihrer Höhe nicht eingeschränkt werden. Es wäre eine Ungleichbehandlung zwischen denjenigen, die früh Leistungen beantragt haben, und jenen, die sie erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Die Anträge auf Geld aus dem Fonds sollen jedoch nur noch dieses Jahres gestellt werden können. Die Begründung, die für die Verkürzung der Anmeldefrist gegeben wird, ist nachvollziehbar. Es muss Haushaltsplanungssicherheit geschaffen werden. Es muss möglich gemacht werden, realistisch zu berechnen, wie viel Geld zur Unterstützung der ehemaligen Heimkinder noch benötigt wird. Dies ist im Sinne der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass es bis Ende September dieses Jahres möglich ist, einen Antrag in schriftlicher Form einzureichen. Ich möchte es noch einmal betonen, dass im September dieses Jahres nicht die letzte Leistung ausgezahlt wird, sondern lediglich die Frist für die Beantragung von Leistungen abläuft. Bereits seit Juli des Jahres 2012 können Anträge gestellt werden. Es sind somit mehr als zwei Jahre gewesen, innerhalb derer die Antragstellung, nur die Antragstellung, zu erfolgen hatte. Ich denke, das ist ein Zeitraum, innerhalb dessen es für jeden Betroffenen möglich ist, den entsprechenden Antrag einzureichen. So groß das von Herrn Barth vorgetragene menschliche Leid der Betroffenen auch sein mag ich bin davon überzeugt, dass gut zwei Jahre zu überlegen, ob ich auf diesen Fonds zurückgreifen möchte oder nicht, genügend Zeit zum Überlegen ist. Gerade mit Blick darauf, dass es darum geht, Haushaltsmittel, die zu einer ausreichenden Ausgestaltung des Fonds zur Verfügung gestellt werden, in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen, nicht nur in Thüringen, auch in den anderen neuen Bundesländern. Hierüber wird der neu gewählte Landtag in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2015 und 2016 zu beraten haben, wer dann, mit wem auch immer, Koalitionsgespräche führen wird. Herr Barth, das Einzige, was der Wähler auf alle Fälle, und das hoffe ich sehr, entscheiden wird, ist, dass Ihre Partei an diesen Haushaltsberatungen nicht mehr beteiligt ist. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Ministerin Frau Taubert das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Heimerziehung in der DDR zwischen 1949 und 1990 hat bei vielen Heimkindern Traumata hinterlassen. Sie fühlten sich ausgegrenzt, sie mussten arbeiten, sind nicht dafür versichert worden und sie fühlten sich instrumentalisiert. Deswegen möchte ich mich heute in aller Form bei den Heimkindern, die heute dieser Plenarsitzung auch über den Livestream beiwohnen oder sich noch mal anschauen, möchte ich mich für die Worte von Herrn Barth entschuldigen, weil er es wieder getan hat, diese Heimkinder zu instrumentalisieren.
Ich finde es unerträglich, dass Sie im Wahlkampf genau die wieder als Instrument benutzen, die schon Leid hinter sich haben.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal rekapitulieren, wie wir dazu gekommen sind, und will Ihnen auch Ausführungen dazu machen, wie wir mit dem Fonds weiter verfahren. Wir haben um Ostern 2010 den runden Tisch in Thüringen eingesetzt. Sie kennen mich, ich spreche immer von Kollektivleistungen, wenn es Kollektivleistungen sind, aber in dem Fall kann ich sagen, auf meine Anregung hin haben wir, Frau Lieberknecht und ich, in der Bischofsrunde gemeinsam beschlossen, dass wir so etwas machen. Wir haben uns zwei Jahre intensiv in Thüringen mit der Thematik beschäftigt und haben dazu die Zeitzeugenberichte, die wir aus der Beratungsstelle aus der Stasi-Unterlagenbehörde hatten, zu Hilfe genommen. Wir haben uns intensiv, auch ich persönlich, dafür eingesetzt - meine Reputation stand dafür -, dass dieser „Heimkinder Ost“ überhaupt auf den Weg gebracht wurde. Die Bundesländer West hatten große Sorge, dass ihr Fonds, der aus vielen Jahren und aus der Petition heraus und mit vielen Gesprächen in einzelnen Bundesländern und in Berlin auf den Weg gebracht wurde, „zerstört werden könnte“, wenn es jetzt einfach etwas obendrauf gäbe. Ich will das so sagen: Die Jugendministerkonferenz hat nur deswegen zwei Beschlüsse gefasst, weil ich meinen Kollegen aus Westdeutschland erklärt habe: Lasst uns zwei Fonds machen, die artgleich sind. Wir können auch den Heimkindern aus der ehemaligen DDR nicht erklären, warum sie anders behandelt werden sollen als die Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen ist dieser Heimkinderfonds Ost zustande gekommen. Ich sage auch mit einem gewissen Stolz, dass wir mit den Heimkindern viel
gesprochen haben. Wir haben Veranstaltungen gemacht, denen auch hier und da Parlamentarier beigewohnt haben, die sich die Erfahrungen, die aufgearbeitet werden müssen, angehört haben. Deswegen sage ich nochmals: Es ist ein großer Erfolg gewesen, dass dieser Heimkinderfonds zustande gekommen ist. Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir zu dem Zeitpunkt auch gemeinsam in der Thüringer Koalition den Beschluss gefasst haben, den Fonds genauso wie den Heimkinderfonds West, also adäquat mit einer Fifty-Fifty-Finanzierung des Bundes und der Bundesländer auszustatten. Auch das war ein großer Erfolg. Keiner von uns konnte aus den vorliegenden Zahlen und auch den Anmeldungen der Heimkinder schlussfolgern, wie groß die Summe des notwendigen Geldes sein müsse, um mit diesen Rahmenbedingungen, die in dem Fonds festgelegt worden sind, alle Heimkinder mit ihren Anliegen zu befriedigen.
Wir haben den Heimkinderfonds zunächst mit 40 Mio. € ausgestattet. Wir haben gemerkt, dass wir weiter aufstocken müssen. Es sind zum einen persönliche Dinge, die Heimkinder anmelden können. Zum anderen geht es um die Rentenersatzzahlungen, die ebenfalls wichtig sind. Wir müssen konstatieren, dass wir jetzt einen Finanzbedarf, einen zusätzlichen Finanzbedarf von möglicherweise 200 Mio. € in Ostdeutschland haben, nur in Ostdeutschland. Deswegen - auch das will ich sagen bin ich außerordentlich dankbar, dass der Bund zugesagt hat, bei der hälftigen Finanzierung zu bleiben. Ich ärgere mich natürlich über Kollegen aus anderen Bundesländern, die das eher auf die leichte Schulter nehmen und sagen, da machen wir nicht mit. Darüber müssen wir sprechen. Ich hoffe, dass es Einsehen gibt.
Ich möchte meinem Staatssekretär, Herrn Schubert, ausdrücklich dafür danken, dass er sich in mehreren intensivsten Runden, die nicht einfach waren, immer wieder selber beruhigt und gesagt hat, komm, wir müssen jetzt eine Lösung finden. Deswegen finde ich solche Unterstellungen auch so unverschämt, Herr Barth, die von Ihnen gekommen sind.
Was haben wir denn erreicht? Wir haben erreicht Sie können mich ruhig auch anschauen, Herr Barth -, wir haben erreicht, dass es nach wie vor 10.000 € gibt.
All das, was an Rahmenbedingungen ist, ist stehen geblieben. Die Finanzminister haben - und das finde ich, das ist ein begründeter Einwand - gesagt, wir können nur zustimmen, Geld zu geben, wenn wir wissen, wie hoch die Anträge sind, also wie viele Anträge vorliegen. Es ist nicht meine Idee gewe
Ja, Sie sind völlig auf dem Holzweg gewesen, Herr Barth, mit Ihrem Konstrukt. Wir haben, weil wir gesagt haben, der Vorschlag der Finanzminister 30.06. ist zu kurz, gesagt, okay, dann lasst uns die Mitte nehmen. Wir hatten den 31.12. vorgeschlagen, auch ich, um das noch mal zu unterstreichen. Deswegen haben wir uns in der Mitte getroffen. Das heißt, bis dahin muss ein Schreiben - wir wollen versuchen, auf unserer Homepage auch noch einen leichteren Zugang dazu zu machen -, aber es muss nur ein Schreiben geschrieben werden, in dem steht: Ich, Herr oder Frau Soundso, geboren am soundsovielten, wohnhaft in, beantrage Leistungen aus diesem Fonds. Nicht mehr und nicht weniger. Es erfolgt noch keine Bearbeitung, das ist gar nicht möglich.
Ich will auch noch sagen, die Fondslaufzeit ist nicht verkürzt worden. Die Fondslaufzeit geht, wie vereinbart, bis zum 30.06.2017, die Leistungen sind die gleichen geblieben. Deswegen, denke ich, ist das im guten Zusammenwirken gemeinsam zwischen dem Sozialministerium und dem Finanzministerium eine Entscheidung, die uns weiterhelfen kann. Wir werden jetzt auch sehen, dass wir natürlich auch unsere Beratungsstelle aufstocken, dass wir Personal wieder zuführen, dass wir auch telefonische Möglichkeiten verstärken, damit wir erreichbar sind. Wir werden schauen, dass wir allen auch verbindlich einen Termin zusagen können, wann ihr Antrag, wann sie selber eine Beratung erfahren und wann ihr Antrag aufgenommen wird.
Insofern haben wir meines Erachtens eine Lösung gefunden, die all den Betroffenen, die einen Antrag stellen wollen und aus dem Fonds eine Leistung erhalten wollen, genau das, was wir zugesagt haben, können wir auch heute noch zusagen, wir haben Wort gehalten. Deswegen finde ich, eine Instrumentalisierung dieser Menschen sollte hier in dem Plenum nicht stattfinden. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Positionen und Beitrag der Thüringer Landesre
gierung zur Sicherung der Steuergerechtigkeit und der Steuermoral“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7486
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind emotionale mediale Ereignisse gewöhnt. Zu den bedeutendsten Ereignissen der letzten Wochen gehört sicher der Prozess gegen Uli Hoeneß und das entsprechende Urteil. Meine Damen und Herren, die Bewertung seiner Folgen macht auch vor der Politik nicht Halt. So fand und findet beispielsweise in der Bundesregierung eine Debatte über die Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige über Strafbefreiungen und Verjährungsfristen statt. Die deutsche Steuergewerkschaft rechnet in der Folge des Urteils mit einer Flut von Selbstanzeigen. Der Gewerkschaftsvorsitzende Thomas Eigenthaler rechnet in den nächsten Jahren mit 60.000 bis 120.000 Selbstanzeigen. Der Fall Hoeneß sei neben dem Ankauf von SteuerCDs ein ganz wesentlicher Faktor.
Meine Damen und Herren, bis jetzt kam es übrigens deutschlandweit zu ca. 60.000 Selbstanzeigen und von diesen Einnahmen profitiert auch Thüringen. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen die Dimension des Problems und die Schieflage in unserem Gemeinwesen. Bei vielen Menschen hat sich der Eindruck längst verfestigt, dass die Kleinen härter rangenommen werden und viele Große nur danach trachten, ihre Pfründe am Gemeinwesen vorbei zu scheffeln. Werte Kollegen, da muss Politik handeln.
Vor dem Hintergrund der Debatten um CD-Käufe und deren Mitfinanzierung durch die Bundesländer haben wir uns hier im Haus in der Vergangenheit des Öfteren mit der Problematik befasst und ebenso standen das damals geplante Abkommen mit der Schweiz, seine Vor- und Nachteile, hier zur Debatte. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion DIE LINKE, überwogen klar die Nachteile, so dass die Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz aus unserer Sicht richtig war. Deshalb stand und steht für uns die Frage, ob die Landesregierung bei der künftigen Sicherstellung von Steuergerechtigkeit und Steuermoral ihre bisherigen Positionen ändert und genauer formuliert, ob der Finanzminister seine Position ändert, denn sowohl zum Steuerabkommen mit der Schweiz als auch beim Ankauf von
Steuer-CDs agierte Finanzminister Dr. Voß anders, als sein Koalitionspartner SPD dies gewünscht hat.
Ich stelle fest, auch bei diesem sehr wichtigem Thema für die Legitimation unseres Rechtssystems als auch für die Sicherung der Finanzierung des Gemeinwohls jenseits der bekannten Kürzungsprogramme, hat diese Koalition aus CDU und SPD keine einheitliche Position vertreten. So forderte Dr. Voß zwar, den Druck auf Steuerhinterzieher hochzuhalten, verweigerte sich aber einer Beteiligung Thüringens am Kauf von Steuer-CDs. Dies hat immerhin der jetzige Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Werner Pidde, festgestellt. Diese Position, Herr Dr. Voß, ist umso verwunderlicher, als neben Nordrhein-Westfalen die mit Abstand meisten Selbstanzeigen aus Bayern und Baden-Württemberg stammen, also zwei Bundesländern, deren Regierungen gegen den Länderfinanzausgleich klagen, einschließlich, will ich hinzufügen, einer politischen Kampagne gegen die vermeintlichen falschen Anreize an die sogenannten Nehmerländer.
Herr Dr. Voß, Ihre Position zum Länderfinanzausgleich, wie kürzlich vorgestellt, ist nachvollziehbar. Umso mehr verwundert uns als Fraktion, dass Sie bei der Frage der Steuergerechtigkeit und der Steuermoral Ihre Position offenbar nicht ändern wollen oder können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass wir Reichtum in diesem Land thematisieren müssen und auch, wie dieser Reichtum zur Finanzierung des Gemeinwesens besser herangezogen werden kann.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zu dem Thema Steuergerechtigkeit und Steuermoral hat man wirklich zwei moralische Begriffe. Das ist immer schwierig, wenn es um Steuer geht und trotzdem immer genau da an der richtigen Stelle, wenn es um Steuern geht, weil Steuern letztendlich nichts weiter als der Ausdruck dafür sind, wie der Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern und die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat umgehen, durch diesen Austausch.