Protocol of the Session on January 23, 2014

wie Reha-Einrichtungen extern kontrolliert werden in ihrer Qualität. Zurzeit kontrollieren die sich selbst oder gegenseitig. Wir wollen eine externe Qualitätskontrolle. Deshalb hatten und haben wir unseren Entschließungsantrag dazu gestellt.

Die Landesregierung - egal, wann sie das macht, und auch egal, welche Landesregierung das ist kommt nicht umhin, bei diesen Qualitätskriterien festzulegen, wie groß in Zukunft Fachabteilungen in Krankenhäusern sein müssen. Aus diesem Diskussionsprozess - egal, wer einmal dieses Land regiert - kann sich keiner in der nächsten Zeit herausmogeln. Diese Frage muss gestellt werden. Das ist eine Frage, die wird dann heftig diskutiert werden.

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Also die wird heftig diskutiert werden, aber dem müssen wir uns stellen. Insgesamt ist dieses Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz und wir sollten uns immer darüber klar sein: Krankenhausbehandlung hat etwas mit Menschen zu tun, hat mit Behandlung von Patienten zu tun. Nichts darf uns zu schade sein, damit diese Menschen in einer hohen Qualität ordnungsgemäß behandelt werden und gesund aus Krankenhäusern herauskommen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Es wurde eben ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP eingereicht in der Drucksache 5/7215 und er wird auf die Plätze verteilt.

Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion auf. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorhandene Thüringer Krankenhausgesetz aus dem Jahr 2003 hat sich bewährt. Wir verfügen in Thüringen über eine gute Krankenhauslandschaft in einer pluralen Trägerschaft. Die Patienten können sich auf bestmögliche Behandlung verlassen. Der Freistaat hat in den letzten 20 Jahren mehr als 3,4 Mrd. in stationäre Gesundheitseinrichtungen investiert. Unsere Krankenhäuser stehen auf soliden Füßen. Nun ist es an der Zeit, das Krankenhausgesetz an die veränderten demografischen und bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Sozialausschuss hat sich

nach einer umfangreichen Anhörung sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Einer der größten Diskussionspunkte zum Krankenhausgesetz drehte sich um drei Worte: „kann“, „soll“ oder „muss“.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Es kann nur „muss“ sein! Genau!)

Kann der Krankenhausplan Qualitätsvorgaben enthalten, so wie es im Entwurf stand, soll er sie oder muss er sie? Wir haben uns entschieden, der Krankenhausplan soll verbindliche Vorgaben zur Versorgungsqualität in Thüringer Krankenhäusern machen. Es gibt zahlreiche Gründe, die dafür sprechen, und vor allem ist es ein klarer Fortschritt im Sinne der Patienten. Unsere Krankenhauslandschaft steht vor enormen Herausforderungen. Das ist einerseits - nennen wir es die politischen Faktoren -, mit der pauschalierten Krankenhausvergütung hat die Bettenzahl ihre Bedeutung als Rechengröße verloren. Das ist anders als früher, wo das Kostendeckungsprinzip, was Sie vorhin hier beschrieben haben, noch galt. Heute geht es nach pauschalierten Vergütungsgrößen. Damit ist die Relevanz auch der Bettenzahl in der Krankenhausplanung gesunken, dementsprechend ist bundesweit schon seit Längerem ein deutlicher Trend zu erkennen, weg von der Bettenzahl als Kennziffer der Krankenhausplanung. Bereits sieben Länder haben Qualitätsanforderungen, Qualitätsvorgaben oder Qualitätsziele explizit in ihren Krankenhausgesetzen aufgenommen. Thüringen wird das achte Bundesland sein.

Da sind andererseits die demografischen Faktoren. Bei einer sinkenden Geburtenrate benötigen wir in den Krankenhäusern weniger Abteilungen, beispielsweise in der Kinderheilkunde. Zugleich bedeutet der demografische Wandel aber auch, dass die Krankenhausstandorte langfristig für die ambulante Versorgung wichtig werden, denn sie können Lücken schließen, die durch in einer bestimmten Region abnehmenden Facharztdichte entstehen. Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, in den vergangenen zehn Jahren kam es zu einem verschärften Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander. Dieser Wettbewerb wurde zuallererst über die Finanzen geführt. Es kam zu einer umfänglichen Spezialisierung und zu einem deutlichen Rückgang der Verweildauer der Patienten. Diesen Entwicklungen trägt das Gesetz der Landesregierung Rechnung, denn wenn die Bettenzahl als Steuerungsinstrument wegfällt, muss man über Qualitätsstandards als Kriterium der Krankenhausplanung reden. Personelle Engpässe in kleinen Fachabteilungen dürfen nicht zulasten der Behandlungsqualität und damit zulasten der Patienten gehen. Deshalb ist eine Qualitätssicherung unabdingbar. In einem zunehmend an Kosten orientierten System dürfen wir die Patienten nicht in eine Qualitätsfalle laufen lassen.

(Abg. Kubitzki)

Meine Damen und Herren, während des Entstehungsprozesses des Gesetzes hatten Vertreter der Kliniken, der Krankenhausträger, Ärzte, der Kassen, Personal-, aber auch Patientenvertreter Gelegenheit, uns ihre Anliegen vorzutragen. Das jetzt vorliegende Gesetz bildet einen guten Kompromiss, der die verschiedenen Positionen abbildet. Es berücksichtigt die Hauptforderungen aus Praxis, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaftlichkeit. Natürlich gab es und gibt es Bedenken hinsichtlich der verbindlichen Festschreibung von Qualitätskriterien. Ich denke, diese Bedenken können wir zerstreuen. Wir wollen weder den wissenschaftlichen Status quo zementieren, noch das medizinische Nonplusultra definieren. Es geht hier in Thüringen nicht um einen gesetzlichen Alleingang. Es geht auch nicht darum, Innovationen auszubremsen. Wir wollen - und das ist so im Gesetz enthalten - Mindestkriterien festlegen und diese Kriterien werden auf verlässlichem medizinischen und fachlichen Fundament stehen.

Nach der ausführlichen Befassung im Sozialausschuss mit dem Gesetzentwurf und der parlamentarischen Debatte haben die Regierungsfraktionen einen sachgerechten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf formuliert. Er konkretisiert nochmals den Regierungsentwurf. Es ist uns dabei gelungen, auch die Rolle des Landtags bei der Krankenhausplanung zu stärken. Darüber hinaus haben wir das Genehmigungsverfahren beispielsweise bei Kooperation mehrerer Kliniken untereinander vereinfacht. Wir haben es nicht frei gemacht, sondern wir haben es vereinfacht; aus der Genehmigungspflicht wurde eine Anzeigepflicht. Das erleichtert die Zusammenarbeit, gibt aber die Möglichkeit des Eingriffs. Schließlich haben wir in unserem Änderungsantrag aber auch die Frage der Haftung bei Fehlern entschärft. Die im Entwurf geforderte persönliche Geschäftsführerhaftung wurde auf Initiative unserer Fraktion aus dem Gesetz gestrichen; etwaige Bußgeldverfahren werden somit nicht mehr an den Geschäftsführer, sondern an die Gesellschaft gerichtet. Ich denke, das ist damit ein wesentlicher Punkt, mit dem wir auch wieder Frieden schaffen konnten. Denn die Gesellschaft besitzt die Organisationshoheit und in einer strukturierten Gesellschaft gibt es immer mehrere Verantwortliche für ein Einzelthema.

Ich möchte nun noch mal drei Anmerkungen zu den Änderungsanträgen der Opposition machen.

Zuerst zum Thema Katastrophenschutz: Hier heißt es, die Reha-Kliniken seien personell oder technisch nicht in der Lage, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Katastrophenfall zu erbringen. Nochmals, meine Damen und Herren, es geht beim Katastrophenschutz um Großschadensereignisse. Es geht um Situationen, in denen für viele Patienten die Alternative nicht zwischen Krankenhaus oder Reha-Klinik lautet, sondern zwischen Reha-Klinik

und Turnhalle, zwischen Reha-Klinik und beispielsweise auch Bahnhofshalle. Das kann doch nicht sein, dass wir diese Möglichkeit hier nicht ins Gesetz aufnehmen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden und deshalb ist es auch so in den Krankenhausplan aufgenommen worden.

Meine Damen und Herren, es hat noch einen zweiten Sinn. Mit der Aufnahme der Reha-Kliniken im Katastrophenfall besteht auch die Möglichkeit für die Kassen, die Finanzierung deutlich zu übernehmen. Ich denke, die Vertreter, die heute da sind, werden mir hier zustimmen.

Eine zweite Anmerkung, meine Damen und Herren: Die Fraktion DIE LINKE möchte im Krankenhausgesetz nochmals die Passagen zur Hygiene aufgenommen haben. Nach unserer Meinung ist diese Regelung überflüssig, denn die Krankenhäuser sind ja generell verpflichtet, die Regeln nach der Thüringer Hygieneverordnung einzuhalten. Sie basiert auf dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Wir denken, eine Doppelregelung macht keinen Sinn und führt nur zu Missverständnissen.

Eine dritte Anmerkung betrifft das Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich regionale Gesundheitskonferenzen gesetzlich vorzuschreiben. Ich gestehe, das Anliegen hat einen gewissen Charme und wir haben so etwas Ähnliches von Sachsen-Anhalt gehört.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mich selbst lange mit der Idee beschäftigt, weil ich glaubte, sie wäre ein Instrument, um die zahlreichen strittigen Auseinandersetzungen zu reduzieren. Aber nach intensiven Gesprächen mit unterschiedlichen Trägern, auch mit einzelnen Vertretern der Kassen, habe ich mich von der Idee verabschiedet, weil die Krankenhauslandschaft in Thüringen sehr differenziert ist und somit die einzelnen wirtschaftlichen, aber auch Standortinteressen der Träger eine sehr, sehr große Rolle spielen. Ich denke, das Verfahren, was wir haben, wo die Landesregierung in der Planung die federführende Hand hat, ist hier das bessere.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubitzki?

Am Schluss.

(Abg. Gumprecht)

Wir haben diese drei Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das stimmt.)

Was den neuen Antrag der FDP betrifft, kann ich jetzt nicht drauf eingehen, er liegt bis jetzt nicht vor.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist der gleiche wie im Ausschuss.)

Ich würde es schon gern sehen.

Meine Damen und Herren, ich möchte dennoch noch mal auf den Entschließungsantrag, der uns hier nochmals vorliegt, von der Fraktion DIE LINKE eingehen. Der beinhaltet zwei Positionen. Für uns geht er zu weit, er ist zu speziell in den einzelnen Festlegungen. Was konkret alles festgelegt werden muss, kann ich gar nicht pauschal sagen, weil, ich denke, in verschiedenen Fachbereichen unterschiedliche Festlegungen hier getroffen werden müssen. Das kann dieser Punkt 1 nicht alles abdecken. Die zweite Position, die Frage des Qualitätsmanagements, das ist ja bereits im SGB V in § 137 verankert, wenn Sie nachlesen, und dafür ist der G-BA verantwortlich, was da alles geregelt werden muss. Ich denke, diesem Punkt können wir auf keinen Fall zustimmen. Und der zweite Teil - Festlegung eines verbindlichen Termins, wann was vorgelegt werden sollte -, ich denke, das sollte in Verhandlungen gerade mit dem Partner, dem Krankenhausausschuss, auch als Ergebnis herauskommen. Auch dem können wir uns nicht anschließen.

Ich möchte noch eine kurze Anmerkung machen zu den Aussagen, die diese Woche auf den Tisch kamen durch den Krankenhausreport 2014, der vom WIdO vorgestellt und erarbeitet wurde. Ich meine, die Berichte in den Medien sind Horrorszenarien. Die Zeit ist jetzt zu knapp, um auf Details einzugehen, ich frage aber auch: Sind alle Daten, wenn sie acht Jahre alt sind, noch aktuell, das, was ich bis jetzt sehen konnte? Ich meine, die Botschaft, die darin enthalten ist, ist natürlich klar. Da möchte ich den Herrn Deh, den Geschäftsführenden Vorstand der AOK, zitieren, denn es ist eine Tendenz da: „Viele Krankenhäuser versuchen, sich zu kleinen Universitätskliniken zu entwickeln.“ Ich meine, dieser Tendenz der besseren Qualität kann ich zustimmen, aber der Frage, ob jede Klinik eine kleine Universität sein muss, nicht. Ich denke, unser Krankenhausgesetz gibt dazu einen entsprechenden Rahmen ab.

Meine Damen und Herren, die Novellierung des Krankenhausgesetzes bietet eine Chance, die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern zu sichern und weiter zu erhöhen. Unser Anliegen ist, wir wollen das Thema Erreichbarkeit der Krankenhäuser auch im ländlichen Raum sicherstellen und wir wollen die Vielfalt der Trägerlandschaft erhalten.

Die Vielfalt der kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Häuser garantiert einen vertretbaren Wettbewerb, den Patienten kommt die bestmögliche diagnostische und therapeutische Betreuung zu und sie haben die Freiheit, sich zu entscheiden. Das Thüringer Krankenhausgesetz ist ein klarer Fortschritt im Sinne der Patienten. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall CDU, SPD)

Danke schön. Die Frage des Herrn Abgeordneten Kubitzki. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ich habe sie mir jetzt aufgeschrieben, denn man kommt in die Jahre. Kollege Gumprecht, Sie hatten gesagt, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Gesundheitskonferenz einen gewissen Charme hat, das habe ich ja im Ausschuss auch festgestellt. Könnten Sie sich vorstellen oder sind Sie mit mir der Meinung, dass eigentlich diese Gesundheitskonferenz die Möglichkeit erhalten sollte, in das Gesetz eingearbeitet zu werden, sektorenübergreifende Versorgungsstruktur?

Herr Kubitzki, es sind zwei Themen. Das eine ist eine Konferenz, wo sich alle Träger gemeinsam mit den Kassen in einer Region an einen Tisch setzen und so in der Lage sind, alle Themen so einvernehmlich zu regeln, dass am Schluss eine gemeinsame Planung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit herauskommt. Ich hatte eine gewisse Hoffnung, aber nach mehreren Gesprächen mit den Trägern habe ich feststellen müssen, es sind oft Burgenkriege, die da ausgetragen werden, jeder will seinen Status quo erhalten und damit wird es schwer. Jetzt haben Sie aber ein Thema angesprochen, das heißt sektorenübergreifende Versorgung. Wir haben ein Instrument. Wir haben ein Instrument geschaffen, das ist dieses neue Gremium, das sich auch schwertut.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Las- sen wir es.)

Insofern haben Sie selbst die Antwort mit dem Satz „Lassen wir es“ gesagt. Ich denke, wir sollten dem Gremium doch die Chance geben, sich zusammenzufinden und da einen entsprechenden Weg zu suchen. Also, wir haben so ein ähnliches Instrument und es muss nicht in das Krankenhausgesetz hinein. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die Fraktion der FDP hat das Wort Abgeordneter Marian Koppe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gumprecht, am Anfang, ich wollte es eigentlich nicht machen, aber am Anfang trotzdem zwei Sätze. Wenn Sie über unseren Änderungsantrag, der, wie ich zugeben muss, und da würde ich an dieser Stelle auch um Entschuldigung bitten, durch ein Versehen unsererseits erst heute früh verteilt worden ist, auch ganz klar, war unser Fehler.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Jetzt gerade.)

Aber nichtsdestotrotz ist es - und das haben Sie auch vor Ihrer Rede schon gehört - derselbe, den wir im Ausschuss schon gestellt hatten. Sie hatten nicht nur im Ausschuss keine Argumente dafür und deswegen haben Sie auch heute keine Bereitschaft gezeigt, über den Änderungsantrag zu diskutieren.

(Beifall FDP)

Und noch einmal, weil nicht alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss dabei gewesen sind, zur Klarstellung, es fand gar keine Diskussion über die Änderungsanträge im Ausschuss statt. Die sind vorgelegt worden, die sind abgestimmt worden und damit ist das Gesetz dann eine Beschlussempfehlung. Herr Kubitzki nickt, er war dabei.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Doch, mo- natelang!)

So war es eben. Deswegen habe ich mir zumindest gewünscht, dass wir dann heute noch einmal den Versuch starten, inhaltlich über die Änderungsanträge zu sprechen. Aber es ist fast wie immer, es gibt Mehrheiten in diesem Plenum, die das nicht wollen. Nichtsdestotrotz nutze ich meine Redezeit, um zumindest auf ein paar Punkte in diesem Gesetz noch strukturell und generell einzugehen. Logischerweise bin ich oder sind wir nicht ganz zufrieden mit dem, was Kollege Eckardt als Berichterstatter hier vorgetragen hat. Das hat aber nichts damit zu tun, dass er über Inhalte geredet hat, sondern uns gefallen einfach nur die Ergebnisse dieser Beschlussfassung nicht.