Ich bin der Überzeugung, wir werden diese Gesetzesnovellierung im Ausschuss intensiv diskutieren, gerne auch in einer mündlichen Anhörung. Auch wenn wir darüber so dezidiert noch nicht gesprochen haben, aber dem werde ich mich natürlich nicht verweigern. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf des Gesetzes enthält eine ganze Reihe von Änderungen, von denen ich jetzt nur auf ein paar wenige und wichtige Punkte eingehen möchte. Das zentrale Anliegen des Gesetzes ist die Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses. So habe ich es zumindest verstanden. Da muss man natürlich auch auf die unbefriedigenden Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses eingehen.
Dieses Gesetz kann allenfalls mittelbar die Situation derjenigen Nachwuchswissenschaftler verbessern, die im Moment keine oder kurz befristete Stellen besetzen. Die Aufgabe des Ministeriums ist es, so ist zumindest unsere Sicht der Dinge, die Hochschulen so auskömmlich zu finanzieren, dass sie es sich auch leisten können, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Bei der wettbewerblichen, auf Indikatoren gestützten Mittelvergabe ist noch stärker darauf zu achten, dass in dieser Beziehung auch keine Fehlanreize geschaffen werden. Vor allem aber liegen die Arbeitsbedingungen im Verantwortungsbereich der Hochschulen selbst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird versucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Das Grundproblem deutscher Hochschulkarrieren besteht darin, dass einer recht großen Zahl von mehr oder weniger gut dotierten Qualifikationsstellen nur eine vergleichsweise geringe Zahl von auf Dauer angelegten Stellen gegenübersteht. Der Verweis darauf, dass das im Ausland mitunter anders geht, ist aus unserer Sicht nur bedingt hilfreich. Das lässt nämlich das deutsche öffentliche Dienstrecht außer Acht. So können in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien innerhalb kurzer Zeit sogar ganze Institute betriebsbedingt gekündigt werden. Wenn wir den Hochschulen nicht deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen, werden auch in Zukunft nicht alle Nachwuchswissenschaftler, die das wollen, und leider auch nicht einmal alle, denen das eigentlich zu gönnen wäre, dauerhafte Stellen an einer Hochschule erreichen.
Was wir aber möglichst minimieren sollten, ist die Zahl derjenigen, die sich in der Hoffnung auf eine solche Stelle von Vertrag zu Vertrag hangeln, die aber praktisch gar keine Chance darauf haben.
Meine Kollegin Hitzing hat bereits in der Debatte zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Beschäftigungsverhältnissen an den Thüringer Hochschulen gesagt, dass wir Prof. Deufels Ansicht
teilen, dass Nachwuchswissenschaftler früher Bescheid wissen müssen, ob sie tatsächlich Aussicht auf eine Karriere haben, an deren Ende im besten Fall ein Lehrstuhl steht. Nicht völlig zu Unrecht wurde aber auch lange Zeit vor sogenannter akademischer Inzucht gewarnt. Das heißt, dass Professoren ihre Lieblingsschüler nachziehen und so ein geschlossenes System schaffen, das eventuelle Exzellenz verhindert und stattdessen eventuell auch zu akademischer Beschränktheit führen kann. Allerdings, und das will ich auch betonen, sind unsere Hochschulen schon lange keine Veranstaltungen von einer kleinen Elite mehr. In einer modernen offenen Hochschule halte ich dieses Risiko deshalb zwar nicht für ausgeschlossen, aber beherrschbar.
Der Gesetzentwurf erlaubt an den Hochschulen vielversprechenden Köpfen frühzeitig mehr Planbarkeit ihrer Karriere. Die Änderungen gehen deshalb aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Inwieweit die vorgeschlagenen Regelungen auch praktikabel sind, das werden wir in der Beratung im Ausschuss eingehender betrachten können.
Eine weitere vorgeschlagene Änderung, die damit im Zusammenhang steht, ist die Option, auf Stellenausschreibung unter bestimmten Umständen verzichten zu können. Damit könnte vielleicht auch ein fragwürdiges Instrument zurückgedrängt werden, nämlich Ausschreibungen so zuzuschneiden, dass eigentlich nur eine Person darauf passt.
Gut finde ich auch, dass den Hochschulen so die Höherbewertung einer Professur zur Abwehr eines Rufes erleichtert wird. Über Einzelheiten hierzu können wir ebenfalls im Ausschuss sprechen. Wichtig ist für uns aber in jedem Fall, dass die Qualität im Besetzungsverfahren auch ohne Ausschreibung gesichert bleibt. Ich vertraue darauf, dass die Hochschulen das schon im eigenen Interesse genauso sehen und auch danach handeln werden. Aufgefallen ist uns, dass die von Prof. Deufel vorgeschlagenen Assistenzprofessuren aus dem Entwurf gestrichen wurden. Wir können die damit verbundene Idee nach wie vor nachvollziehen, allerdings haben auch wir die Gefahr gesehen, dass ungewollt eine Professur zweiter Klasse, also die immer mal wieder diskutierte Lehrprofessur entsteht. Außerdem hätten sich die Hochschulen diese Quellen quasi auch aus den Rippen schneiden müssen. Ein anderer Punkt, der im Gesetzentwurf zumindest in die richtige Richtung geht, ist der Versuch, die Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifzierte zu verbessern. Hier fehlt es nach wie vor an der nötigen Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung. Das Studium auf Probe halte ich dafür durchaus für ein geeignetes Instrument. Sowohl die Studierwilli
gen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung als auch die Hochschulen können so praktisch überprüfen, ob sie tatsächlich für ein erfolgreiches Studium befähigt sind. Aber unterhalten, das ist aus unserer Sicht auch ein wichtiger Punkt, unterhalten müssen wir uns über den Zugang zum Masterstudium, auch wenn das wohl nur Weiterbildungsstudiengänge betrifft. Das Handwerkszeug für akademisches Arbeiten wird sich ja gerade im Bachelor-Studiengang angeeignet. Ich freue mich deshalb auch im Namen meiner Kollegin Hitzing auf eine bestimmt inhaltsreiche und bestimmt sehr detaillierte und hoffentlich auch Erfolg versprechende Diskussion. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir im Augenblick nicht vor, so kann ich die Aussprache schließen.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich frage, wer möchte das Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Drucksache 5/7018 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Ich frage trotzdem nach den Gegenstimmen. Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum fördern - Beschluss des Landtags endlich umsetzen! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6720
Begründung ist nicht erwünscht. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gibt. Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, der hier vorliegende Antrag der FDP-Fraktion wird Ihnen leider keinen weiteren Erkenntnisgewinn bringen.
Sämtliche Fragen des Berichtsersuchens in Ziffer I Ihres Antrags sind bis auf die erste Frage identisch mit den Fragen aus der Kleinen Anfrage Nr. 2898 des Abgeordneten Koppe von der FDP. An den Antworten hat sich bisher nichts geändert, Herr Koppe. Insofern liegt Ihnen der Bericht in der Drucksache 5/5943 bereits vor. Zu Ziffer I Frage 1 des Antrags gebe ich folgenden Sofortbericht ab: Da sich die gesamte Realisierung des Förderprogramms insgesamt aus verschiedenen Gründen, insbesondere aus der Pflicht zur Einhaltung des Haushaltgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, verzögert hat, konnte ich das Förderprogramm bisher nicht auf den Weg bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP-Fraktion, ich will noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es der Landesregierung ein außerordentlich wichtiges Anliegen ist, Ärztinnen und Ärzten ein attraktives Arbeitsumfeld vor allem auch im ländlichen Raum zu bieten und ihnen die Ansiedlung im Freistaat schmackhaft zu machen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung zu leisten.
Das von uns angedachte Förderprogramm, wie es im Landeshaushalt 2013/2014 beschrieben ist, hat sich als nicht so effizient wie gewünscht herausgestellt, denn selbstverständlich wird dieses neue Förderprogramm auch in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 Landeshaushaltsordnung betrachtet. Unser Anliegen ist es, dass von dem eingesetzten Haushaltsgeld ein Maximum als Förderung bei den Ärzten ankommt. Uns ist dies mit dem ursprünglich geplanten Förderprogramm, das über die Thüringer Aufbaubank zur Ausreichung von zinslosen bzw. zinsverbilligten Darlehen führen sollte, nicht möglich. Deshalb sind wir gezwungen, Alternativen für eine finanzielle Förderung der Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Regionen in Betracht zu ziehen. Die Klärung der dabei bestehenden Hindernisse erfolgt derzeit.
Lassen Sie mich aber eines klarstellen - da Sie auch wieder Förderprogramme anderer Länder ansprechen: Thüringen wird in einem Förderwettbewerb unter den Bundesländern gerade mit Blick auf Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen nicht gewinnen können. Wenn Chancengleichheit im Wettbewerb um Ärztinnen und Ärzte von der FDP wirklich gewollt worden wäre, dann hätten ihre beiden Bundesgesundheitsminister Herr Rösler und Herr Bahr mit bundesgesetzlichen Änderungen die rechtliche Grundlage dafür schaffen können und wie wir finden - müssen.
Herr Barth, jetzt mal hier keine Neiddebatten, die Ministerin spricht, und wenn Sie zu dem Thema etwas zu sagen haben, melden Sie sich bitte zu Wort.
Es kann uns also gemeinsam - sage ich wieder versöhnlich - nicht darum gehen, die anderen Bundesländer in ihren Fördersummen zu überbieten. Aber wir können natürlich ein Zeichen für alle angehenden Mediziner setzen, dass sie den Freistaat Thüringen als attraktive Region zur Niederlassung erkennen. Das muss nicht immer mit der größtmöglichen Geldsumme erfolgen.
Thüringen hat eine Vielzahl von Bausteinen, zum Teil auch kleine Bausteine entwickelt, die am Ende ein sehr attraktives Gesamtpaket für Ärztinnen und Ärzte ergeben und entscheidend dazu beitragen, dass sich Ärzte bewusst für eine Niederlassung in Thüringen entscheiden. Auch wenn andere Bundesländer möglicherweise mehr Geld in die Hand nehmen können und sich das aufgrund ihrer Wirtschaftskraft auch leisten können, ist das für uns kein Maßstab.
Auch ich finde es äußerst schade, dass sich Ihr Blick, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der FDP-Fraktion, nur auf diesen einen Aspekt richtet und Sie darüber offenbar den Blick auf das Ganze verloren haben, was der Freistaat Thüringen für Ärztinnen und Ärzte bietet. Deshalb möchte ich Ihnen einige Maßnahmen, teilweise in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer und der Krankenkassen, ins Gedächtnis rufen. Ich will auch noch mal an dieser Stelle sagen, Herr Koppe, Sie wissen doch ganz genau, wer für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich in ganz Deutschland zuständig ist. Und die FDP ist nicht die Partei, die sagt, wir sollten an der Stelle die Beiträge senken und das an Steuermitteln in die Länder geben. Wir haben Krankenkassenbeiträge, daraus ist alles zu finanzieren. Das ist die Regel. Ich denke, wir müssen auch gemeinsam daran arbeiten, dass die Regel nicht verletzt wird. Andererseits wollen Sie ja natürlich auch nicht, dass wir auf Umwegen andere Dinge nicht finanzieren können.
Okay, Herr Präsident, wir sprechen weiter zu dem Tagesordnungspunkt. Ich hatte gesagt, ich möchte einige Maßnahmen aufzählen. Zum Ersten wissen Sie, dass wir im Rahmen des Studiums für Allgemeinmedizin diesen Lehrstuhl mit Herrn Prof. Gensichen in Jena ausgebaut haben. Es gibt dazu ein Netzwerk, in dem wir mit Ärzten, die im niedergelassenen Bereich als Hausärzte arbeiten, junge angehende Ärztinnen und Ärzte für die Allgemeinmedizin und den Hausarztberuf gewinnen wollen.
Wir haben die Blockweiterbildung eingeführt, ein Mentoring-Programm, Mediziner und Medizinerinnen erhalten ein Stipendium über unsere Stiftung und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können inzwischen einen Verdienst als Hausarzt auch in Thüringen haben, der sich im Bundesdurchschnitt durchaus sehen lassen kann. Da ist in den letzten Jahren erheblich angepasst worden, das heißt, wenn ich zu Hausärzten gehe und frage, wo ist das größte Problem, geht es nicht mehr um den Verdienst. Wenn ein Arzt die Selbstständigkeit zunächst scheut - auch das ist aus der Presse hinlänglich bekannt, ich denke, auch Ihnen -, dann bietet die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung eine Anstellung in einer Stiftungspraxis und damit zum Anfang zumindest die Möglichkeit, ohne die Abrechnungssorgen in den Beruf einzusteigen und am Ende nach einigen Jahren, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit sieht, dass die Verselbstständigung geht, dass man sich dann in genau denselben Räumlichkeiten auch selbst niederlassen kann. Auch das, denke ich, gehört dazu. Wir haben auch im stationären Bereich die Möglichkeit mit den MVZ, die viele Krankenhäuser mittlerweile nutzen. Damit sind alle finanziellen Rahmenbedingungen, die von dritter Seite angeboten werden können, auch angeboten worden. Trotzdem hatten wir uns für ein Förderprogramm entschieden, zinsgünstig.