Protocol of the Session on December 20, 2013

Wir haben die Blockweiterbildung eingeführt, ein Mentoring-Programm, Mediziner und Medizinerinnen erhalten ein Stipendium über unsere Stiftung und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können inzwischen einen Verdienst als Hausarzt auch in Thüringen haben, der sich im Bundesdurchschnitt durchaus sehen lassen kann. Da ist in den letzten Jahren erheblich angepasst worden, das heißt, wenn ich zu Hausärzten gehe und frage, wo ist das größte Problem, geht es nicht mehr um den Verdienst. Wenn ein Arzt die Selbstständigkeit zunächst scheut - auch das ist aus der Presse hinlänglich bekannt, ich denke, auch Ihnen -, dann bietet die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung eine Anstellung in einer Stiftungspraxis und damit zum Anfang zumindest die Möglichkeit, ohne die Abrechnungssorgen in den Beruf einzusteigen und am Ende nach einigen Jahren, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit sieht, dass die Verselbstständigung geht, dass man sich dann in genau denselben Räumlichkeiten auch selbst niederlassen kann. Auch das, denke ich, gehört dazu. Wir haben auch im stationären Bereich die Möglichkeit mit den MVZ, die viele Krankenhäuser mittlerweile nutzen. Damit sind alle finanziellen Rahmenbedingungen, die von dritter Seite angeboten werden können, auch angeboten worden. Trotzdem hatten wir uns für ein Förderprogramm entschieden, zinsgünstig.

Wichtig ist uns nach wie vor, dass wir tatsächlich unterversorgte Gebiete bringen und dass die Verwaltungskosten für dieses Förderprogramm eben nicht die Hälfte des Aufwands betragen, sondern dass wir ganz rentierlich und ohne großen Verwal

tungsaufwand Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall mit Landesmitteln unterstützen können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin. Zunächst wieder die gute Nachricht: Wir haben doppelte Redezeit für alle Fraktionen.

(Beifall SPD)

Ich gehe aufgrund der Wortmeldungen davon aus, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht wünschen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ja.)

Das wird mir durch Kopfnicken bestätigt. Also eröffne ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Koppe von der FDP-Fraktion.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Experte für alles.)

Ich bin froh, dass ich mal zu Bildung reden durfte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, nein, in dem Antrag steht nicht, dass wir das als einziges Förderinstrument sehen, und nein, in dem Antrag steht auch nicht, dass wir alles andere aus den Augen lassen.

(Beifall FDP)

Und ja, wir haben genau einen ganz speziellen Fall hier herausgegriffen, weil wir genau davon überzeugt sind, dass das erstens für uns von Anfang an der falsch gewählte Weg war und es zum Zweiten inhaltlich und auch logistisch die falsche Herangehensweise an diese Maßnahme war.

(Beifall FDP)

Das versuche ich jetzt den Kolleginnen und Kollegen und versuche es auch Ihnen zu begründen. Ich fange im Januar dieses Jahres an. Da hatten wir die letzte Debatte und den Beschluss zum Landeshaushalt. Es sind damals regierungsseitig viele Worte gefallen, wie gut der Einzelplan 08 aufgestellt sei, was alles erreicht wurde, dass man Geld hier und mehr Geld da ausgeben konnte. Aber damals habe ich mich schon sehr gewundert, dass keiner der Vertreter der regierungstragenden Fraktionen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und SPD eingegangen ist. Ich spreche hier von der auch im Antrag schon thematisierten viel gepriesenen Ärzteförderung. Ich hatte bereits in

(Ministerin Taubert)

der damaligen Debatte zum Haushaltsbegleitgesetz meiner Skepsis Ausdruck verliehen, was sowohl die Höhe als auch die Konstruktion der sogenannten Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für die Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen anbetrifft. Ich hatte damals auch gesagt, dass wir dieses Versprechen an die Patienten, die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu verbessern, einer genauen Beobachtung unterziehen werden. Und wie wir sehen, sehen wir da nichts. Es ist ja nicht so, dass im Haushalt bei einem Nulltitel und der Einschränkung, dass junge Ärzte nur dann gefördert werden, wenn gleichzeitig im Maßregelvollzug Mittel eingespart werden können, dass man nicht automatisch davon ausgehen kann - zumindest nicht aus unserer Sicht -, dass das nur ein Papiertiger sein sollte.

(Beifall FDP)

Aber was haben Sie gemacht, Frau Taubert - und ich kann es Ihnen nicht ersparen, denn Sie haben es gerade wieder gemacht: Sie haben bei fast jedem Tagesordnungspunkt, der sich mit Gesundheitspolitik beschäftigt hat, mit dem Finger nach Berlin gezeigt und gesagt, dort muss es geregelt werden, in Thüringen sind wir dafür nicht zuständig.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Ja, ich zeige Ihnen sämtliche Unterlagen …)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Zwischenrufe von der Regierungsbank gehen ja wohl gar nicht.)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Doch, das geht.)

Ach, ich halte das aus, das ist kein Problem. Also machen wir weiter. Dann kam im April über die Presse die Aussage des Ministeriums, man könnte das Programm aus Mitteln des Landeserziehungsgeldes finanzieren, und dies

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Jeden Tag.)

- und das betone ich -, obwohl von Anfang an klar war, dass Sie aufgrund der ausgewiesenen Deckungsfähigkeit der Einzelpositionen untereinander das Haushaltsgesetz brechen würden, sollten Sie auch nur einen Euro, der aus nicht eingesparten Mitteln des Maßregelvollzugs stammt, dafür verwenden. Das ist Ihnen auch bewusst, Frau Taubert, denn ich glaube, aus Ihrer langjährigen Tätigkeit kennen Sie das Haushaltsgesetz.

(Beifall FDP)

Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, ebenso unbeantwortet blieb die Frage, wer das Programm ausreichen sollte. Wir wissen doch alle sehr genau, liebe Frau Ministerin, wer eigentlich vorgesehen

war, das Programm auszugestalten. Es war nicht die Ärzteschaft selbst, sondern eine bekannte Institution des Landes, und zwar die Thüringer Aufbaubank. Diese hat aber aus nachvollziehbaren Gründen kalte Füße, ein solches Programm überhaupt strukturell aufzulegen. Denn dank der Akribie des Thüringer Rechnungshofs hätte man sofort festgestellt, dass Aufwand und Nutzen in keinerlei Verhältnis stehen. Bei 300.000 € Fördersumme in 2013 hätte die ausgebende Institution, also die Thüringer Aufbaubank, prüfen müssen, eigene Formulare erstellen müssen, interne Rechnungsprüfung und externe Abrechnungsprüfungen veranlassen müssen und so weiter und so weiter. Dies wäre mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot in der Landeshaushaltsordnung kollidiert und der Rechnungshof hätte mit Sicherheit darauf hingewiesen.

(Beifall FDP)

Aber, Frau Taubert, vor diesem Dilemma hat Sie die Absage der TAB bewahrt.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist nicht so.)

Allerdings ist natürlich jetzt wieder der Zeitplan ins Schleudern gekommen. Nun versuchen Sie was Neues. Sie versuchen es jetzt über die Stiftung der Thüringer Ärzte zu regeln. Und was weiß man wieder nicht? Wie viel Geld, welche Kriterien und welche Förderrichtlinien gelten sollen und wer die verglichen mit der geringen Fördersumme hohen Verwaltungsaufwendungen tragen soll. Dass wir in Zukunft ein solches Programm brauchen, steht außer Frage. Selbst nach der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie, in der man die Mobilität der Patienten mit eingerechnet hat, klafft zwischen Versorgungsstand und Versorgungsbedarf eine gehörige Lücke. Aber - und das wissen wir beide -, da man sich keine Ärzte backen kann und wir auch keinen Arzt am Schlafittchen packen und in eine von Unterversorgung bedrohte Region schleppen können, brauchen wir andere Instrumente der Ansiedlungspolitik. Nur ein Teil - da bin ich wieder am Anfang ist natürlich eine solche Investitionshilfe für Ärzte. Diese aber ganz wegzulassen, ist auch keine Lösung, gerade wenn man sich ansieht, was andere Länder auf dem Gebiet leisten. Wir befinden uns in einem Wettbewerb um Ärzte. Frau Taubert, wenn Sie sagen, mit Geld allein kann man das Problem nicht lösen, aber ohne Geld auf jeden Fall nicht.

(Beifall FDP)

Deswegen kann ich Ihnen auch den Vergleich zu Förderinstrumenten aus anderen Bundesländern nicht ersparen. Nehmen wir als Erstes Brandenburg: In Brandenburg fördert die Investitionsbank den Kauf von Grundstücken, Einrichtungsgegenständen, Baumaßnahmen und die Geräte bis zu einer Höhe von 10 Mio. €. In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank Ärzte über zinsgünstige

Darlehen bis zu einer Höhe von 2,5 Mio. €, begrenzt auf die von Unterversorgung bedrohten oder unversorgte Regionen. In Baden-Württemberg gibt es ein Förderprogramm für Ärzte mit einem Volumen von 2 Mio. €. In Bayern gibt es eine Gründung und Übernahme von Hausarztpraxen in Kommunen mit höchstens 25.000 Einwohnern und fünf Jahren Niederlassung mit einem Volumen bis 4,5 Mio. €.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Ja, da liegen wir doch ganz gut.)

Mit 300.000 €? Weiter geht es. Nordrhein-Westfalen: Förderprogramm für Hausärzte mit einem Volumen von 1,5 Mio. €, Investitionszuschuss von 50.000 € für Niederlassung in Kommunen unter 25.000 Einwohner, Gründung einer Zweitpraxis mit 10.000 €. Und in Niedersachsen gibt es ein Förderprogramm für die Niederlassung in ländlichen Räumen in Höhe von 2 Mio. €.

Was macht der Freistaat Thüringen? Nicht mal die 300.000 € bekommen Sie zusammen, Frau Ministerin. Wären Sie einem Einsparvorschlag der FDP in den Haushaltsberatungen gefolgt, hätten Sie dieses Problem jetzt nicht.

(Beifall FDP)

Wenn das die nachhaltige Stärkung von medizinischen Versorgungsstrukturen sein soll, die sinnvoll und nötig wären, lässt mich das mittlerweile nur noch fragend dreinblicken. Dass wir jetzt zudem vorige Woche im HuFA erfahren mussten, dass - oh Wunder - erwartungsgemäß beim Maßregelvollzug keine Einsparungen für das Jahr zu erwarten sind welch große Überraschung -, sogar ein Mehrbedarf festzustellen ist, macht es einen mittlerweile nur noch ratlos.

Es bleibt somit festzuhalten: Es wird im Jahr 2013 nicht nur kein einziger Cent an Förderung fließen, sondern auch für das Jahr 2014 sieht es düster aus. Ich kann nur sagen, Frau Ministerin, so agiert man nicht, wenn man tatsächlich Interesse an der Lösung dieser Probleme hat.

(Beifall FDP)

Viele Akteure strampeln sich ab, um Thüringen für junge Ärzte interessant zu halten, und Sie sehen zu, wie diese in andere Bundesländer abwandern.

(Beifall FDP)

Ich will aber auch noch einen Schritt weitergehen. Dieses Unterlassen vonseiten des Ministeriums hat aus unserer Sicht noch eine weitere schädliche Komponente für die Thüringer Ärzteschaft. Die Verhandlungsgruppe Gesundheit der Großen Koalition - da sind wir wieder in Berlin, Frau Taubert - hat Anfang November beschlossen, eine Garantie für schnelle Termine beim Haus- und Facharzt si

cherstellen zu wollen. Herr Mohring, kennen Sie den?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sicher.)

Nein, sonst würden Sie hier nicht solche Sachen erzählen. Also, zuhören oder dann mal durchlesen. Der Vorschlag ist, dass, wenn ein Arzt nicht innerhalb von vier Wochen einen Termin bereitstellen kann, der Patient das Recht hat, sich im Krankenhaus behandeln zu lassen und von der niedergelassenen Ärzteschaft finanziert werden muss. Das bedeutet also, weil in Thüringen die Landesregierung die Niederlassungsförderung von Ärzten unterlässt

(Heiterkeit SPD)