Protocol of the Session on November 22, 2013

Herr Adams, man kann das, was auf dem Tisch liegt, wie ich gestern auch sagte, wenn man es richtig wertet, immerhin aus 60 Behörden 24 zu machen, mit einem Einsparvolumen, was doch deutlich über 300 Mio. € hinausgehen wird im Jahre 2020, nicht als Kleinigkeit bezeichnen. Natürlich sind Strukturreformen immer schwierig, sie sind mühsam. Wir werden noch im Laufe dieses Jahres sicherlich entsprechende Erlasse im Kabinett behandeln können. Wir haben gesagt, dass das, was untergesetzlich geregelt werden kann, dann auch zeitnah erfolgen soll, also Errichtungserlasse, Zusammenfassungen. Da, wo man Gesetze braucht, wird sicherlich das Haushaltsbegleitgesetz für den nächsten Doppelhaushalt hier eine gewisse Rolle spielen und bei den ganzen, sage ich mal, haushaltstechnischen Zusammenfassungen wie Veranschlagung Personal und Stellen usw., da ist der richtige Platz dann auch der nächste Doppelhaushalt. So viel. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Damit ist die Rednerliste abgearbeitet. Ein Antrag auf Ausschussüberweisung ist nicht gestellt worden, deshalb stimmen wir jetzt direkt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6689 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Antrag? Das ist die Ablehnung von den

(Abg. Hitzing)

Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten jetzt in eine Pause ein bis 14.15 Uhr und für die weitere Regieplanung: Wir machen dann die Fragestunde und dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 23 und 24 auf, da hatten wir uns verständigt, die heute auf jeden Fall zu behandeln. Guten Appetit!

Wir können fortsetzen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6863.

Vielen Dank.

Umzug der IBA-Geschäftsstelle nach Apolda

Im Januar 2013 bestätigte der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Planungen, die einen Umzug der Geschäftsstelle der Internationalen Bauausstellung Thüringen GmbH von Weimar nach Apolda vorsehen. Als neues Domizil ist das Bahnhofsgebäude im Gespräch. Die Stadt Apolda soll dabei mit finanzieller Unterstützung des Landes das Bahnhofsgebäude käuflich erwerben und die Nutzung als IBA-Geschäftsstelle durch einen langfristigen Mietvertrag mit dem Freistaat Thüringen sicherstellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht die Zeitplanung für den Umzug der IBA-Geschäftsstelle aus?

2. Welche Voraussetzungen müssen in welchen Zeitabschnitten gegebenenfalls noch erfüllt werden, um den Umzug zu realisieren?

3. Ist für die neue IBA-Geschäftsstelle das Bahnhofsgebäude in Apolda im Gespräch?

4. Welche finanzielle Unterstützung wird das Land an die Stadt Apolda im Zuge des Umzugs der IBAGeschäftsstelle etwa beim Erwerb des Bahnhofsgebäudes und durch einen langfristigen Mietvertrag leisten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1 bis 4 werde ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Die Geschäftsstelle der Internationalen Bauausstellung Thüringen GmbH befindet sich derzeit in der Gutenbergstraße 29 a in Weimar. Der Mietvertrag für diese Räumlichkeiten läuft Ende des Jahres 2014 aus. Der Aufsichtsrat der IBA Thüringen GmbH hat sich daher bereits im Rahmen einer Sitzung im November 2012 dafür ausgesprochen, dass der Sitz der IBA Thüringen ab dem Jahr 2015 verlegt wird. Dem vorausgegangen war eine Machbarkeitsstudie, wonach das in Rede stehende Bahnhofsgebäude in Apolda grundsätzlich als Sitz der IBA-Geschäftsstelle geeignet ist. Voraussetzung für den Umzug der IBA-Geschäftsstelle ist, dass das Bahnhofsgebäude in Apolda, das sich derzeit noch in Besitz der Deutschen Bahn AG befindet, von einem Eigentümer erworben wird, der bereit ist, die Räumlichkeiten an die IBA weiterzuvermieten. Nach Sanierung und Herrichtung der Räume könnte die IBA Thüringen GmbH dann einen entsprechenden Mietvertrag mit dem Eigentümer abschließen. Über eine Förderung des Umbaus und der Sanierung des Bahnhofsgebäudes mit Mitteln der Städtebauförderung bzw. aus dem EFRE kann erst bei Vorliegen der entsprechenden Antragsunterlagen entschieden werden.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Frau Staatssekretärin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist es erklärter Wille und die Vorstellung der Landesregierung, dass am 01.01.2015 die Geschäftsstelle in Apolda ist. Der Mietvertrag läuft aus, Sie haben etwas Neues ins Auge gefasst. Das ist die erste Frage: Stimmt das?

Die zweite Frage: Wie ist denn der Stand der Verhandlungen oder der Diskussion mit der Bahn? Sieht die Bahn Schwierigkeiten? Gibt es da auch schon Ankündigungen, wie man zum Beispiel mit diesem Umbau vorgeht? Wollen sie vorher verkaufen? Würden Sie dann umbauen oder macht das die Bahn noch selbst? Also wie ist der Stand der Diskussion mit der Bahn?

Das waren jetzt sieben Fragen. Suchen Sie sich die zwei heraus, die Sie beantworten möchten.

(Vizepräsident Gentzel)

(Heiterkeit FDP)

(Beifall CDU)

Frage 1: Das Ziel der Landesregierung ist dort unerheblich. Der Terminplan zeigt nur, dass der jetzige Vertrag Ende 2014 ausläuft und die Möglichkeit, über eine veränderte Raumsituation der IBA GmbH als Geschäftsstelle nachzudenken, mit dem 1. Januar 2015 beginnt.

Zu dem Thema Bereitschaft der Bahn: Ja, es gibt Gespräche mit der Bahn. Dazu sind auch ganz unterschiedliche Modelle diskutiert worden. Es muss einen neuen Grundstückseigentümer geben, der zukünftig in die Vermietung an die IBA-Geschäftsstelle gehen würde. Genau darum drehen sich im Moment die Verhandlungen. Wie gesagt, bisher nicht abgeschlossen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, wie ist denn die Haltung der amtierenden Geschäftsführung der IBA zu dem geplanten Umzug?

Es gibt einen Beschluss des Aufsichtsrats und den hat die Geschäftsführung im Zweifel auch umzusetzen. Insofern hat der Aufsichtsrat - das habe ich gesagt - entsprechende Beschlüsse gefasst, dort eine räumliche Veränderung vorzunehmen. Mehr gibt es dazu im Moment eigentlich nicht zu sagen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Dr. Lukin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, soweit ich weiß, war der Umzug nach Apolda schon langfristig vorgesehen, es war schon mehrfach die Rede davon. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Umbau- und Finanzierungsbedarf für Umzug und Gebäudegestaltung ein?

Die Antwort muss ich schuldig bleiben, denn - ich habe es in dem zweiten Teil meiner Antwort auf die Frage von Dr. Augsten gesagt - es liegt im Moment noch kein Antrag auf Sanierung des Gebäudes vor.

Deshalb kann ich die Gesamtkosten im Moment auch nicht greifen und damit auch noch keine Aussage zu dem Thema machen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6891.

Wir hatten zwar abgemacht, dass ich als Letzter drankomme, aber ich mache das auch jetzt, kein Problem.

Thüringer Landesprogramm „Zuwendungen an Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum“

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/3195 ergab, dass die Haushaltsmittel für die Jahre 2011 und 2012 des oben genannten Landesprogramms zur Abfinanzierung des Programms „Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten“ umgeschichtet wurden. Im Landeshaushaltsplan (Ein- zelplan 10) sind erneut für die Jahre 2013 und 2014 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. € eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Förderanträge mit welchen Fördervolumen gingen für das oben genannte Förderprogramm im Jahr 2013 in der zuständigen Bewilligungsstelle fristgerecht ein?

2. Wie viele der unter Frage 1 benannten Anträge mit welchen Fördervolumen wurden bewilligt?

3. Wie viele Förderanträge von Kommunen wurden im Jahr 2013 gestellt (bitte gliedern nach Kommu- nen bis 10.000 Einwohner und ab 10.000 Einwoh- ner)?

4. Wie viele Förderanträge von Kommunen werden im Jahr 2013 bewilligt (bitte ebenfalls gliedern nach Kommunen bis 10.000 Einwohner und ab 10.000 Einwohner)?

Für die Landesregierung antwortet abermals das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

(Vizepräsident Gentzel)

Zu Frage 1: Für das Förderprogramm sind insgesamt 110 Förderanträge mit einer Antragssumme von 21.549.002,22 € beim Thüringer Landesverwaltungsamt fristgerecht eingegangen.

Zu Frage 2: Es wurden 20 Anträge bei der Programmaufstellung berücksichtigt. Die Zuteilungssumme des Landes beträgt 3.062.100 €.