nahme zu ermöglichen, ohne dass eine Verpflichtungserklärung der hier lebenden Verwandten abgegeben werden muss. Ich habe mir die Aufnahmeanordnungen der Länder angeschaut. Wie Sie wahrscheinlich wissen, sind da rot-grün regierte Länder und auch ein Land dabei, das von einem grünen Ministerpräsidenten regiert wird. Soweit ich feststellen konnte, haben alle 14 Länder eine solche Verpflichtungserklärung in die Aufnahmeanordnung aufgenommen. Ich will damit, meine Damen und Herren, niemanden verurteilen, aber auch klarstellen, dass dies die Kollegen von den Linken und den Grünen ebenfalls nicht machen sollten.
Wenn Ihr Vorwurf zutreffen sollte, dass es hier darum geht, wie viel der Geldbeutel der Angehörigen hergibt, dann würde dieser Vorwurf genauso den Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht kann der Innenminister dann etwas dazu sagen, warum eine solche Verpflichtungserklärung in Thüringen aufgenommen wurde. Nach unserer Auffassung stellt die Verpflichtungserklärung nicht in Gänze, sondern insbesondere bei der Übernahme etwaiger Kosten für die Krankenbehandlung ein großes Problem dar. Da nachziehende Verwandte auch keine Chance auf den Abschluss einer Krankenversicherung haben, gibt es hier sicherlich Regelungsbedarf. NRW hat die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Wir sollten prüfen, meine Damen und Herren, ob es eine solche Ausnahmeregelung bei uns auch geben kann.
Der Innenminister hat den ersten Schritt mit dem Erlass einer Aufnahmeanordnung getan. Wir sollten aber, meine Damen und Herren, über weitere Möglichkeiten nachdenken, die Hilfebedürftigkeit zu lindern. Vor allem aber, meine Damen und Herren, hoffe ich für die Menschen in Syrien, dass bald wieder Frieden in ihrem Heimatland einkehren kann, und dazu hoffe ich darauf, dass eine gute Außenpolitik, wie wir sie derzeit in der Bundesregierung hatten, auch in Zukunft fortgeführt wird,
und ich hoffe vor allem darauf, dass auch die künftige Außenministerin oder der künftige Außenminister die diplomatischen Bemühungen in Richtung Russland fortsetzen wird, damit Russland nicht ein in meinen Augen perfides Regime weiter stützt. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das Wort hat der Innenminister. Bitte schön, Herr Minister Geibert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir alle haben in den letzten Wochen und Monaten schockierende Bilder vom grausamen Bürgerkrieg in Syrien und von Menschen auf der Flucht gesehen, die uns tief betroffen machen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den Ländern bereits am 30. Mai dieses Jahres eine Anordnung zur vorübergehenden Aufnahme von 5.000 Schutzbedürftigen aus Syrien und den Anrainerstaaten Syriens erlassen. Von diesen syrischen Flüchtlingen wird entsprechend der Länderquote Thüringen 140 Personen aufnehmen. Im Rahmen dieses Kontingents ist bereits am 15. Juli 2013 eine vierköpfige Familie individuell zu Verwandten in den Eichsfeldkreis eingereist, weitere drei Personen, eine Frau mit zwei Kindern, reisten am 10. September 2013 individuell nach Saalfeld ein, wo bereits der Ehemann lebt. Am 11. September 2013 sind die ersten syrischen Flüchtlinge mit einem durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisierten Charterflug nach Deutschland eingereist. Nach einem zweiwöchigen Aufenthalt in der niedersächsischen Landesaufnahmebehörde Friedland wurden 12 Personen in Thüringen aufgenommen und leben seit dem 24. September 2013 in Jena.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts des immensen Leids, dem die Flüchtlinge in Syrien und den Nachbarstaaten infolge des Bürgerkriegs ausgesetzt sind, hat sich Thüringen bereiterklärt, über die 140 Flüchtlinge aus dem 5.000erKontingent hinaus weitere Flüchtlinge in Thüringen aufzunehmen. Ich habe deshalb Herrn Bundesinnenminister Dr. Friedrich den Entwurf einer Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, übersandt und um das erforderliche Einvernehmen gebeten. Nachdem der Bundesinnenminister sein Einvernehmen erteilt hat, hat das Thüringer Innenministerium am 10. September 2013 die entsprechende Aufnahmeanordnung erlassen, deren Inhalt ich Ihnen kurz vorstellen möchte.
Die Aufnahmeanordnung begünstigt syrische Flüchtlinge, die infolge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten und sich in einem Anrainerstaat Syriens oder noch in Syrien aufhalten und die Einreise zu ihren in Thüringen lebenden Verwandten beantragen. Bei den hier lebenden Verwandten muss es sich um deutsche Staatsangehörige handeln oder um syrische Staatsangehörige,
die im Besitz eines befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels sind und sich mindestens seit dem 1. Januar 2013, also relativ kurze Zeit, im Bundesgebiet aufhalten. Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades, das heißt Eltern und Kinder - Frau Rothe-Beinlich, also die Kinder sind bereits Verwandte ersten Grades - sowie Verwandte zweiten Grades, also Großeltern, Enkel und Geschwister. Ebenso sind die Ehegatten und minderjährigen Kinder der genannten Verwandten von der Aufnahmeanordnung erfasst. Weitere Personen, Sorgeberechtigte, Begünstigte minderjähriger Kinder, können unter Wahrung der Einheit der Familie darüber hinaus mit einbezogen werden. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Aufnahmeanordnung setzt voraus, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes für jede einreisewillige Person abgegeben worden ist. Hierauf werde ich gleich noch näher eingehen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu zwei Jahre erteilt und gegebenenfalls verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Sie berechtigt zudem zur Ausübung einer Beschäftigung. Die Einreisewilligen haben vor der Einreise ein Visumverfahren durchzuführen. In diesem Zusammenhang können Ausnahmen von der Passpflicht nach § 3 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes zugelassen werden, sofern die Identität der einreisewilligen Personen nachgewiesen ist. Für den Fall, dass ein vorgelegter Reisepass nicht anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, die Identität anhand anderer Dokumente wie Identitätskarte, Staatsangehörigkeitsausweis oder auch Geburtsurkunde nachzuweisen. Die Vorlage bestimmter Identitätsnachweise ist nicht nur für das Visumsverfahren, sondern auch zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für alle betroffenen Personen. Diese Grundsätze wurden genauso im Rahmen der Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 30. Mai 2013 angewendet. Eine Ausweitung der Aufnahmeanordnung auf Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten als der syrischen ist nicht beabsichtigt. Denn warum sollte etwa ein türkischer Staatsangehöriger, der derzeit in Syrien lebt, nicht in die Türkei zurückkehren? Bei der Bevölkerungsgruppe der staatenlosen Kurden, die hier auch angesprochen wurde, die sich andauernd und seit Langem in Syrien aufhalten, halte ich aber eine großzügige Handhabung des Kriteriums des Vorliegens der syrischen Staatsangehörigkeit für denkbar. Soweit die Voraussetzungen dargelegt werden, können auch in entsprechender Anwendung Aufnahmeanordnungen erlassen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich denke, dass mit der Aufnahmeanordnung die Möglichkeit gewährleistet ist, dass weitere syrische Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen werden können.
Ich möchte nun noch auf die Forderungen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingehen, im Zusammenhang mit dem Erlass einer Aufnahmeanordnung auf eine Verpflichtungserklärung durch die hier lebenden Verwandten zu verzichten. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet sich eine Person, die öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Einen gänzlichen Verzicht auf eine Verpflichtungserklärung halte ich nicht für angebracht. Es ist durchaus vertretbar, dass sich die hier lebenden Verwandten an den Lebensunterhaltskosten beteiligen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt unter Verwandten nach zivilrechtlichen Grundsätzen hinweisen. Andererseits sehe ich jedoch die Gefahr, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der hier lebenden Verwandten bei einer Verpflichtung zur Tragung der Kosten im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sehr schnell an ihre Grenzen stößt, insbesondere bei älteren und erkrankten Personen ist ein entsprechender Versicherungsschutz auf dem privaten Markt nur schwer erhältlich und mit hohen Kosten verbunden. Deshalb habe ich mich entschieden, die Verpflichtung zur Tragung der Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung aus dem Umfang der vorgesehenen Verpflichtungserklärung herauszunehmen. Diese Leistungen sind dann, soweit erforderlich, von den zuständigen Behörden zu tragen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank. Wenn Sie diese Leistungen herausnehmen, ist dann die Anordnung vergleichbar mit der Regelung in Nordrhein-Westfalen?
Ich weiß nicht, ob Nordrhein-Westfalen auch Behinderungen aufgenommen hat, insoweit wäre sie vergleichbar, sonst würden wir darüber hinausgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, danke. Ich finde es wirklich gut, dass Sie dieses Zugeständnis gemacht haben, ich interpretiere das als Zugeständnis
an unseren Antrag, unsere parlamentarische Initiative. Ich bin überzeugt davon, Sie wären von allein nicht so weit gegangen, deswegen möchte ich mich sehr bei Ihnen bedanken,
dass Sie jetzt wenigstens dem nordrhein-westfälischen Beispiel folgen und wenigstens die Leistungen im Krankheits-, Pflegefall etc. von der Verpflichtungserklärung ausnehmen. Wir halten unseren Antrag dennoch aufrecht, denn es ist nicht der einzige Punkt, der in unserem Antrag steht. Wir wollen deswegen trotzdem, dass sich die Fraktionen zu unserem Antrag positionieren. Wir sind, auch wenn jetzt die Krankenkosten herausgenommen sind, davon überzeugt, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik, die am Geldbeutel der Betroffenen scheitert, keine ist, meine Damen und Herren.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache. Ich frage, wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich habe nichts gehört. Nein, keine Ausschussüberweisung.
Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in der Drucksache 5/6575 in der Neufassung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Berichterstattung über die Tätigkeit des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6576
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bereits am 28. August dieses Jahres hat der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die Landesregierung übergeben. In diesem Bericht sehen wir viele bunte Bilder und lesen, dass der Beauftragte an Beschlüssen der Landesregierung mitgewirkt hat, in Gremien, in Arbeitsgemeinschaften tätig gewesen ist, Fördermittel ausgereicht und in Einzelfällen beraten und unterstützt hat. Da ihm bisher die Befugnis fehlt, was wir gern ändern würden, selbst hier im Landtag über seine Tätigkeit zu berichten, haben wir in unserem Antrag die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten. Künftig sollte es dennoch möglich sein, dass er selbst hier am Rednerpult steht und uns über seine Handlungen einmal jährlich informiert.
Wir haben diese Forderung bereits in unserem Gesetzentwurf in Drucksache 5/5954 aufgemacht, der in erster Lesung im April und ohne Ausschussberatung in zweiter Lesung im Mai dieses Jahres von Ihnen, den Regierungsparteien, abgelehnt wurde.
Meine Damen und Herren, der Behindertenbeauftragte selbst fordert in seinem Bericht, dass seine Freiheiten, Stellung und Kompetenzen weiter ausgebaut werden müssen. Dies fordern wir seit Jahren: Mehr Unabhängigkeit, kein Anhängsel der Landesregierung. Dies geht aber nur, wenn die gesetzliche Grundlage, nämlich das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen endlich geändert wird. Jeder Abgeordnete hat den Bericht erhalten, kann sich aber im Plenum bisher dazu nicht äußern. Auch das wollen wir ändern. Im Augenblick des Tätigkeitsberichts des Behindertenbeauftragten verweist dieser auf Probleme, auf die unsere Fraktion bereits Antworten und Lösungen aufgezeigt hat, die aber vonseiten der Landesregierung ignoriert wurden.
Ein Beispiel möchte ich dazu benennen: Die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Hier stellt Herr Dr. Brockhausen in seinem Bericht fest, dass flächendeckend hauptamtliche Behindertenbeauftragte auf Kreisebenen notwendig sind. Unverständlich für uns, dass die Landesregierung
dann unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes abgelehnt hat, wo genau diese Forderung geregelt werden sollte.
Dieses und weitere Beispiele, die im Bericht zu finden sind, zeigen, dass es noch viele Dinge gibt, die zum einen der Behindertenbeauftragte voranbringen möchte, aber mit seiner gegenwärtigen Ausstattung nicht vollumfänglich voranbringen kann. Umso wichtiger ist es also, den Behindertenbeauftragten in seiner Tätigkeit zu stärken.
Lassen Sie uns im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit intensiv darüber reden, ob und wie sichergestellt werden kann, dass eine Berichterstattung durch den Behindertenbeauftragten selbst möglich wird. Ich beantrage deshalb für meine Fraktion die Ausschussüberweisung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will zumindest mal den Zuhörerinnen und Zuhörern auf der Tribüne zeigen: So sieht der Bericht des Landesbehindertenbeauftragten aus. Es sind auch schöne bunte Bilder drin, aber es ist auch Text drin, auch Inhalt drin. Also den können Sie, wenn Sie möchten, auch über den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bekommen. Er steht auch im Internet auf der Thüringenseite zum Lesen.
Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen hat Herr Dr. Brockhausen diesen Bericht vorgelegt. Herr Brockhausen vertritt seit vielen Jahren das Amt des Behindertenbeauftragten, so darf ich hier und zum Anfang meiner Ausführungen ihm ganz herzlichen Dank für seine Arbeit aussprechen. Er ist seit dem 1. August 2004 unser Beauftragter und Sie alle wissen, er selbst hatte in dieser Funktion auch nicht immer ganz leichte Aufgaben und Situationen zu bewältigen.
Herrn Brockhausen ist es gelungen - er kann heute leider nicht da sein, Herr Lorenz vertritt ihn -, mit seinen Frauen und Männern in seinem Bereich, dass Behindertenarbeit sehr angesprochen wird, dass die Probleme im Land und die Themen im Land - weil es nicht nur Probleme gibt - auch gut diskutiert und transportiert werden. Er ist also im positiven Sinne ein guter Lobbyist für Menschen mit Behinderungen.