So ungerecht uns das erscheint, wir können in Thüringen auch nicht einfach das Bundesrecht ändern. Das tut im Übrigen auch kein anderes Bundesland, weder Brandenburg, wo die Linken seit geraumer Zeit mitregieren, noch Baden-Württemberg unter ihrem grünen Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann. Baden-Württemberg geht, wenn überhaupt, derzeit lediglich mit schlechtem Beispiel voran. Die Zahl der dort aufzunehmenden Familienangehörigen ist nämlich von der grün-geführten Landesregierung von vornherein auf nur 500 Personen begrenzt worden, noch restriktiver verhalten sich mei
nes Wissens lediglich Sachsen und Bayern, die gar keine Aufnahmeanordnung haben, und das kleine Saarland, das das wohl auf 67 begrenzt hat. Das sollten Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition.
Damit zurück zum Antrag, auch dessen Punkt II ist so nicht realisierbar. Alle Länder haben die Verpflichtungserklärung in ihrer Anordnung drin. Einzig und allein in Nordrhein-Westfalen sind die Krankenkosten ausgenommen.
Ja, gut, ich ergänze, Kranken- und Pflegekosten. Aber für Unterkunft und Lebensunterhalt müssen sich alle verpflichten. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 68 Aufenthaltsgesetz und das bedeutet, dass die hier lebenden Verwandten der einreisenden syrischen Familienangehörigen sich verpflichten müssen, für deren Unterhalt aufzukommen. Dieser Passus findet sich im Groben mit einigen Abweichungen in sämtlichen Aufenthaltserlaubnissen der Bundesländer, die eine erlassen haben. Es ist lediglich noch die Höhe der Unterhaltsverpflichtung vereinzelt unterschiedlich definiert. Ich nenne hier noch einmal das Beispiel Niedersachsen, wo mit der Pfändungsfreigrenze gearbeitet wird. An der Tatsache, dass eine Unterhaltsverpflichtung eingegangen werden muss, rüttelt aber kein einziges Bundesland, auch nicht Brandenburg oder, wie gesagt, Baden-Württemberg. Dies hält aber die Opposition bei uns nicht ab, in Thüringen den Verzicht auf die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einzufordern. Dass dies rechtlich überhaupt nicht geht, dass Thüringen hier nicht einfach einen Alleingang unternehmen oder gegen geltendes Bundesrecht sowie von allen Bundesländern getroffene Vereinbarungen mit dem Bund verstoßen kann, sieht die Opposition bemerkenswerterweise überhaupt nicht.
Damit mich niemand falsch versteht: Auch ich halte die angesetzte Höhe der Unterhaltspflicht - wir gehen von rund 1.300 € im Monat aus - für völlig unangemessen. Da werden kaum Familienangehörige nachziehen können. Aber wenn man das ändern will, dann muss man dies im Bund tun und nicht im Alleingang hier im Thüringer Landtag.
Wir können als Bundesland nicht einfach gegen Bundesrecht verstoßen. Das ist nun einmal so, auch wenn uns das politisch nicht immer gefallen mag.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Oppositionsantrag in beiden Punkten nicht praktikabel ist, den von
der Opposition geforderten Sonderweg kann und wird es in Thüringen nicht geben. Das tut im Übrigen auch kein anderes Bundesland, deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Eine Anmerkung habe ich trotzdem noch zu Frau Berninger: Meiner Meinung nach steht Syrien schon sehr lange auf der schwarzen Liste für Waffenlieferungen und die Waffen, die dort genutzt werden, stammen meines Wissens vorwiegend aus russischen Beständen.
Vielen Dank. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns zumindest in einem Punkt einig, nämlich in der Zustandsbeschreibung, nämlich dass wir in Syrien einen in der Tat furchtbaren und blutigen Bürgerkrieg erleben. Täglich steigt die Zahl der Toten und Verletzten beträchtlich an. Frau Holbe, Sie sprachen von 10.000 Toten, es sind schon weit über 100.000 Tote, so viel möchte ich dann doch an der Stelle korrigieren. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko steigt ebenfalls. In der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Syrien heißt es, die persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden, in ganz Syrien besteht das Risiko, Opfer des Krieges zu werden. Wir erleben gerade eines der größten Flüchtlingsdramen der letzten Jahre. Millionen von Menschen flüchten aus dem vom Bürgerkrieg zerstörten und zutiefst gespaltenen Syrien und weitere Millionen sind im Land selbst auf der Flucht. Fast die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. In Europa kommt von den Flüchtenden lassen Sie mich dieses Bild verwenden - gerade einmal die sinnbildliche Spitze des Eisberges an. Das Bild ist dramatisch, weil sich Eisberge oft im Wasser befinden und das Wasser, das Mittelmeer ist mittlerweile zu einem der größten Gräber geworden, weil dort tagtäglich Menschen sterben. Machen wir uns also nichts vor; nur wenigen Tausend Flüchtlingen aus Syrien gelingt es überhaut, durch das Nadelöhr der Festung Europa zu gelangen. Da muss ich auch sagen, wenn Frau Holbe sagt, sie kommen mit Schleppern auf nicht zugelassenen Wegen, kann ich dem nur entgegnen, dann muss
Insoweit sind wir selbstverständlich mitverantwortlich für das Sterben unterwegs, sei es auf dem Meer oder auf dem Land. Tausende von Menschen versuchen es - ich sagte es gerade schon -, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, viele schaffen es nicht. Die erschütternden Ereignisse vor der Küste von Lampedusa haben uns das immer wieder deutlich vor Augen geführt. Es ist auch nicht so, dass niemand das Unglück voraussehen konnte, denn diese Katastrophen ereignen sich schon seit Jahren. Monatlich, wöchentlich oder sogar täglich sterben Menschen auf dem Weg nach Europa. Wer am Mittwoch die Sendung „Monitor“ gesehen hat, konnte dort einmal mehr nachvollziehen, dass besonders erschrecken muss, dass trotz eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes auch die europäische Grenzagentur FRONTEX daran beteiligt ist, Flüchtlinge abzudrängen und damit Verantwortung trägt für das Sterben im Mittelmeer. Besonders die Nachbarstaaten Syriens sind derzeit völlig überfordert mit den Flüchtlingsströmen. Das war sicherlich auch Motivation für den UN-Beauftragten, alle Länder zur Solidarität aufzufordern. Das Ausmaß lässt sich so zusammenfassen, dass von den rund 20,5 Millionen Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien lebten, inzwischen jede zweite Person von diesem Krieg betroffen ist. Ich sagte es eben auch schon, mehr als 100.000 Menschen sind bereits gestorben. Allein in diesem Monat gab es fast 6.000 Tote, 1,2 Millionen Häuser sind zerstört. Innerhalb Syriens sind nach Schätzung von Flüchtlingsorganisationen etwa 4,3 Millionen Menschen heimatlos, hinzu kommen etwa 3 Millionen Menschen, die in ihre Nachbarländer, vor allem nach Jordanien, in den Libanon, in die Türkei, nach Armenien und in den Irak flüchteten. Da täglich Tausende Menschen das Land verlassen, sind exakte Zahlen kaum zu erheben. Leider müssen wir feststellen, dass sich die bisherige Bundesregierung in dieser Frage in - vorsichtig formuliert - absoluter Zurückhaltung geübt hat. So gibt es auf Bundesebene lediglich die Bereitschaft, 5.000 Syrerinnen und Syrer aufzunehmen, Frau Holbe hat es richtig gesagt - leider ist sie nicht mehr hier. Wir haben gefordert, dass es mindestens 50.000 sein müssten. Wenn wir nach Schweden blicken, ich habe es eingangs bei unserer Einbringung erwähnt, wo allen Asylanträgen von syrischen Flüchtlingen stattgegeben werden soll, dann muss man sich schon fragen, inwiefern Deutschland seiner humanitären Verantwortung in Europa überhaupt gerecht wird. Mittlerweile sind bekanntlich auch die ersten 5.000 Syrerinnen und Syrer in Deutschland angekommen, auch Thüringen wird etwa 140 Menschen, die in dieses Kontingent fallen,
aufnehmen. Die ersten Familien sind bereits hier. Zusätzlich zu dem 5.000er-Kontingent - das ist auch schon erwähnt worden - der syrischen Flüchtlinge können die Bundesländer eine sogenannte Aufnahmeverordnung für Familienangehörige aus Syrien erlassen. Da gestatten Sie mir die Anmerkung: Als wir unseren Antrag eingereicht haben, gab es die Anordnung des Innenministeriums noch nicht.
Demzufolge haben wir auch eine Neufassung eingereicht. Offenkundig hat Frau Holbe das so aber nicht zur Kenntnis genommen. Und ich sage auch, diese Anordnung, die wir hier in Thüringen haben, ist aus unserer Sicht faktisch ein Ausschluss für die Menschen, tatsächlich ihre Verwandten nachzuholen.
Gestatten Sie mir zwei Beispielrechnungen, um es einmal konkret zu machen: Wenn eine alleinstehende Person beispielsweise ihren Bruder aufnehmen möchte, dann darf sie dies erst ab einem Nettoeinkommen von 1.560 €, weil genau das die Summe ist, die einer solchen Verpflichtungserklärung zugrunde liegt. Sollte ein Ehepaar mit zwei Kindern beispielsweise die Eltern aufnehmen wollen, dann muss dieses Ehepaar 3.440 € Nettoeinkommen nachweisen. Ich rede jetzt noch gar nicht von ganzen Familien, die gegebenenfalls nachgeholt werden sollten. Deshalb meine ich, sind es in der Tat, das Bild hat schon sehr gut gepasst, was meine Kollegin Sabine Berninger hier vorgetragen hat, Krokodilstränen, die vergossen werden, wenn wir eine Anordnung erlassen, die es faktisch verunmöglicht, Familien tatsächlich nachzuholen.
Das Problem nämlich liegt in der Tat im Detail. Dem Land sollen keine Kosten entstehen. Die syrischen Familien sollen für ihre Familienangehörigen selbst sorgen. Frau Holbe hat es so ausgeführt, dass sie darstellte, wir können das schließlich nicht von unseren Steuern tun. Also ich verstehe ein solidarisches Gemeinwesen so, dass es selbstverständlich auch für die Schwächsten in der Gesellschaft da ist und dass es auch Verantwortung übernimmt.
Auch mir ging es so, dass ich es leider nur als zynisch verstehen kann, wenn Frau Holbe, da würde mich interessieren, woher sie ihre Definition von Asyl genommen hat, hier ausführt, ein wesentliches Element von Asyl ist die Rückkehr in die Heimat. Ich sage, da habe ich ein deutlich anderes Ver
ständnis von Asyl. Das ist die Abschreckungspolitik und die Abschreckungslogik, auf die Deutschland schon seit Langem setzt und ich meine, von dieser gilt es in der Tat, sich endlich zu verabschieden.
Jetzt aber zur Thüringer Aufnahmeanordnung und Ihrer Konkretion. In § 68 - Haftung für den Lebensunterhalt heißt es nämlich, ich zitiere: „Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Betragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.“ Ich habe es eben schon ausgeführt, für mehrköpfige Familien ist die Aufnahme damit faktisch ausgeschlossen. Auch sonst wird quasi kaum die realistische Chance bestehen, dass in Thüringen lebende Syrerinnen und Syrer ihre Familienangehörigen nachholen. Nordrhein-Westfalen hat hier gegengesteuert und explizit die Kosten für Pflege- und Krankenversorgung von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. In der Anordnung von Nordrhein-Westfalen, die übrigens vom Bundesinnenministerium selbstverständlich anerkannt wurde,
heißt es, um die finanzielle Belastung der sich verpflichtenden Personen einzuschränken, wird der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Die Thüringer Regelung jedenfalls führt das eigentliche Anliegen, den Familiennachzug zu erleichtern vollkommen ad absurdum. Wenn es uns also Ernst ist, müssen wir diese Regelung aus der vorliegenden Aufnahmeanordnung streichen. Und genau das fordert unser Antrag und nicht wie Sie, Frau Kanis, hier eben anmuten ließen, wir würden in das syrische Staatsangehörigkeitsrecht eingreifen wollen. So vermessen waren und sind wir in der Tat nicht.
Ich will ein paar weitere Probleme benennen, die wir in der Aufnahmeanordnung sehen. Erstens ist das nämlich die Passlosigkeit oder der nicht mögliche Nachweis der Staatsangehörigkeit. Frau Kanis hatte eingeworfen, sie sei sehr gut vertraut mit der Situation, beispielsweise der Kurden in Syrien. Da erschließt sich mir überhaupt nicht, wie sie auf eine solche Aussage kommt, denn es ist überaus problematisch, weil viele Flüchtlinge ihre Verwandt
schaftsverhältnisse eben nicht zweifelsfrei nachweisen können, beispielsweise wenn ihnen auf der oft monatelangen Flucht die Pässe abgenommen worden sind oder sie eben keine Staatsangehörigkeit einwandfrei nachweisen können. Wir wünschen uns hier eine flexiblere Regelung in der Aufnahmeanordnung. Was wir auch problematisch finden, ist der Ausschluss volljähriger Verwandtschaft zweiten Grades. Es dürfen nämlich nur Enkelkinder, die noch nicht volljährig sind, beispielsweise nachgeholt werden. Wenn das Enkelkind leider schon 18 oder 19 ist, muss es also im Kriegsgebiet bleiben. Das halten wir für völlig falsch, denn auch erwachsene, volljährige Verwandte brauchen selbstverständlich unseren Schutz.
Wir sagen ganz klar, Menschenrechte dürfen niemals unter Finanzierungsvorbehalt stehen, deshalb muss die Verpflichtungserklärung heraus aus der Aufnahmeanordnung und ich würde gern erst einmal sehen, ob und wie sich das Bundesinnenministerium tatsächlich dazu verhält. Im vorauseilenden Gehorsam zu sagen, das wird sowieso nicht anerkannt, deswegen probieren wir es nicht einmal, halte ich jedenfalls nicht für besonders mutig. Wir werben natürlich auch für eine stärkere Solidarität mit den Nachbarstaaten Syriens, denn diese sind diejenigen, die den Flüchtlingsstrom derzeit auffangen müssen und damit allein gelassen werden. Hier muss auch Deutschland bereit sein, mit mehr Geld und Material und Personal für die Versorgung und Unterstützung von Flüchtlingslagern zur Verfügung zu stehen, sei es über direkte Hilfe oder über das UNHCR. Und natürlich fordern wir auch die Thüringer Landesregierung auf, der Minister ist ja inzwischen auch dazu gekommen, seiner humanitären Verpflichtung und flüchtlingspolitischen Verantwortung nachzukommen und sich auf Bundesebene für eine deutliche Ausweitung der Aufnahmekontingente für Flüchtlinge aus den Krisengebieten rund um Syrien einzusetzen.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Anmerkung aufgrund der Rede von Frau Holbe. Wenn Frau Holbe hier ausgeführt hat, dass ein Wintererlass, beispielsweise für Roma, wie wir ihn im letzten Jahr hatten, nicht infrage käme, weil schon jetzt keine Kapazitäten mehr vorhanden seien, muss ich ganz deutlich sagen, das ist zynisch, im Umgang mit Menschen, hier
mit angeblichen Kapazitäten zu argumentieren, wo wir alle um den Leerstand in vielen Thüringer Städten und Gemeinden wissen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute auf den Tag genau 200 Jahre nach einem der bis dahin übelsten Gemetzel der Weltgeschichte wieder über Folgen von Krieg und Gewalt. Und es erschüttert mich zutiefst, dass ein Regime gegen sein eigenes Volk Krieg führt, und es erschüttert mich zutiefst, dass das so nahe vor unserer Haustür ungestört geschehen kann. Der Antrag nimmt ein dringendes aktuelles Thema auf - die Lage und die Situation syrischer Flüchtlinge. Syrien versinkt seit Monaten in einer Welle von Gewalt. Das Leid der dort lebenden Menschen ist für uns teilweise nicht vorstellbar.
Der Bundesinnenminister hat durchaus reagiert und eine vorübergehende Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien erlassen. Das heißt, Deutschland handelt. Jetzt kann man und, ich glaube, muss man natürlich auch über die Zahl der Aufnahmeberechtigten von 5.000 streiten. Thüringen nimmt im Rahmen dieser Anordnung 140 Flüchtlinge auf. Der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE soll nun nach der Neufassung dazu beitragen, dass alle in Syrien lebenden schutzbedürftigen Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn in Thüringen Angehörige mit einem Aufenthaltstitel leben. Weiterhin soll die Verpflichtungserklärung als Voraussetzung gestrichen werden. Die Neufassung resultiert daraus, dass das Innenministerium am 10. September 2013 eine Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge mit einer solchen Verpflichtungserklärung erlassen hat. Bisher, meine Damen und Herren, haben, soweit ich informiert bin, 14 Bundesländer eine solche Aufnahmeanordnung geschaffen. Nach der Thüringer Aufnahmeanordnung wird syrischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die infolge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten und sich in einem Anrainerstaat Syriens oder noch in Syrien aufhalten und die eine Einreise zu ihren in Thüringen lebenden Verwandten beantragen. Soweit ich es gesehen habe, haben alle Bundesländer ihre Aufnahmeanordnung auf syrische Staatsangehörige beschränkt. Warum es notwendig sein soll, wie im Antrag gefordert, dieses zu erweitern, kann ich bisher nicht ganz nachvollziehen, aber ich bin gern bereit, mich mit neuen Erkenntnissen überzeugen zu lassen.
Den wichtigeren Punkt, meine Damen und Herren, stellt für mich Punkt II des Antrags dar. In Punkt II wird die Landesregierung aufgefordert, eine Auf