Protocol of the Session on October 18, 2013

(Beifall Abg. Hey, SPD)

Danke, Herr Hey. Diese Verordnung stammt von 1998 und listet in der Anlage genau 21 Städte Thüringens auf, die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen errichten können. Wir haben natürlich auch nach den Kriterien gefragt, mit denen man als Stadt in den Genuss kommt, das machen zu dürfen, und die Antwort war - das waren verschiedene Anfragen, auch eine aus 2008 -, dass das Minimum der Einwohnerzahl 20.000 beträgt. 1998 ist 15 Jahre her. Die Verkehrssituation ist jetzt ein bisschen anders. Das ist ironisch gemeint. Es gibt auch ein anderes Straßennetz, ein dichteres Straßennetz und es gibt auch andere Einwohnerzahlen. Wie wollen Sie erklären, dass Bad Salzungen die Geschwindigkeit nicht überwachen darf, Apolda aber ja? Das ist absurd, dass es inzwischen Städte gibt, die mehr Einwohner haben, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind und in dieser Anlage Städte sind, die weniger Einwohner haben. Wie erklären Sie das? Frau Tasch ist leider gerade nicht im Raum, aber bemerkenswert ist auch, dass das Eichsfeld hier komplett leer ausgeht. Das sollte Frau Tasch jetzt kommt sie gerade. Das Eichsfeld geht leer aus in dieser Verordnung, Frau Tasch. Leinefelde-Worbis mit 18.500 Einwohnern darf keine Geschwindigkeit überwachen, aber Bad Langensalza mit 17.000, also deutlich unter 20.000, darf. Wie absurd ist das denn?

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir fahren alle ordentlich.)

(Heiterkeit im Hause)

Ich glaube, die Blitz-Aktion letzte Woche, Frau Tasch, hat auch dort an einigen Stellen das Gegenteil bewiesen.

Zurück zum Antrag und vielleicht wieder mit etwas mehr Ernst. Es ist, glaube ich, schon klar, was wir wollen. Wir wollen eine Verordnung, die sich nicht aus solchen unsächlichen Gründen herleitet, also im Prinzip eben nicht herleitet, sondern wir wollen, dass die Verkehrssituation eine Rolle spielt, und wir wollen, dass die Kommunen die Freiheit haben, zu entscheiden, wie sie mit den Gefahrensituationen in ihren Gemeinden umgehen. Und selbstverständlich wollen wir, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob es für sie notwendig ist, eine stationäre Blitz-Anlage zu betreiben. Wir wollen mehr Freiheiten auch für kleine Kommunen. Wir wollen, dass sie in der Lage sind, für die Verkehrssicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in ihren Gemeinden zu sorgen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deswegen blitzen wir wieder.)

Da haben Sie jetzt nicht zugehört, Herr Höhn, es geht um die Möglichkeit der Kommunen, das zu tun, das tun zu dürfen. Wir sagen nicht, wer das alles machen soll und wo es notwendig ist, ich weiß aber von zwei Gemeinden, die das gerne wollen, zum Beispiel Neckeroda. Und wenn Herr Fiedler sagt, das ist alles Abzocke, dann werde ich Herrn Hörcher sagen, wie er das findet, wenn ihm unterstellt wird, er würde das nur aus Abzockegründen machen.

Jetzt bin ich mit meinen fünf Minuten leider schon am Ende, die Diskussion geht aber später weiter. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Punkt I des Antrags und für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Geibert. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich darf zunächst auf das Berichtsersuchen eingehen. Verkehrsüberwachungen werden durchgeführt zur Gefahrenabwehr bei konkreten Gefahren, zur Verfolgung von Straftaten, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und als verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen. Hierbei kommen unterschiedliche Kontrollformen und -taktiken zum Einsatz, zum Beispiel Anhaltekontrollen aus dem bzw. im fließenden Verkehr, Kontrollen im ruhenden Verkehr sowie Durchlaufkontrollen. Verkehrsüberwachung findet sowohl im täglichen Streifendienst als auch im Rahmen von Komplexkontrollen bei länderübergreifenden Maßnahmen oder aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei Fahndungskontrollen statt. Alle Kontrollformen erfordern jeweils die Anwendung spezieller Eingriffs-, Verfahrens-, Ahndungs- und Eigensicherungsmethoden und -techniken. Die Verkehrsunfallanalyse wird auf regionaler Ebene im Rahmen der örtlichen Verkehrsunfallkommissionen unter der Leitung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde gewährleistet.

Im Jahr 2012 wurden im Freistaat Thüringen 55.278 Verkehrsunfälle registriert, davon 6.674 mit Personenschaden. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 6,2 Prozent. 28 Prozent, das sind 1.878 der Verkehrsunfälle mit verletzten Personen, waren Alleinunfälle. Insgesamt sind 6.913 verunglückte Beteiligte erfasst worden. In Gemeinden unter 20.000 Einwohnern verstarben davon bei Verkehrsunfällen 87 Personen, darunter keine Kinder. 1.107 Perso

(Abg. Schubert)

nen, davon 43 Kinder, wurden schwer verletzt und 2.882 Personen, darunter 96 Kinder, erlitten leichte Verletzungen. In den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern wurden bei Verkehrsunfällen 17 Personen getötet, ebenfalls keine Kinder. 520 Unfallbeteiligte, davon 35 Kinder, erlitten schwere Verletzungen. 2.300 Betroffene, davon 117 Kinder, wurden leicht verletzt. Damit liegt die Unfallzahl in der Gesamtheit aller Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 20.000 höher als in den Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Dies darf aber nicht zu voreiligen Schlussfolgerungen führen. So ist festzuhalten, dass über 50 Prozent der Schwerverletzten und fast 80 Prozent der bei Verkehrsunfällen tödlich verunglückten Personen außerhalb geschlossener Ortschaften zu beklagen sind. Blickt man weiterhin auf die Gemeindestrukturen und die Verteilung der Bevölkerung, stellt sich heraus, dass den derzeit 19 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern 859 kleinere Gemeinden gegenüberstehen. Bei diesen 859 Gemeinden mit insgesamt rund 1,2 Mio. Einwohnern ist weder in den innerörtlichen noch in den regionalen Bereichen eine Häufung von Verkehrsunfällen festzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung ist die in der Drucksache 5/ 6609 niedergelegte Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht sachgerecht. Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern ist abzulehnen. Bereits bei der Erarbeitung der maßgeblichen Verordnung war die Größe der Verwaltungseinheit Gegenstand der Betrachtung. Eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung setzt eine leistungsfähige Gemeindestruktur voraus. Der Schwellenwert von 20.000 Einwohnern reflektiert die für die Aufgabe der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Leistungs- und Verwaltungskraft der Kommunen. Diese Regelung hat sich bewährt. Eine Erweiterung der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Verordnung erscheint auch deshalb nicht sinnvoll, da von den bisher 21 ermächtigten Gemeinden lediglich neun von der Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung Gebrauch gemacht haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Folgender Hinweis, gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also in doppelter Redezeit behandelt.

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht in Nummer I? Das sehe ich aus allen - nicht allen -, außer der FDP-Fraktion aus allen Fraktionen.

Dann eröffne ich die Aussprache zum Bericht und zu Nummer II des Antrags. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Fiedler von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir haben natürlich heute noch ein ganz wichtiges Thema, TOP 23, hier abzuarbeiten. Was ich wirklich gut finde, dass die Grünen sich nicht nur um Fahrräder kümmern, sondern dass die Grünen sich natürlich auch um die Verkehrssicherheit insgesamt kümmern. Das finde ich wirklich einen positiven Beitrag, den wir heute hier abhandeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht immer gleich wittern, da kommt was Böses, es kommt auch manchmal was Positives.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das ist nur, weil du Nummer 24 nicht mehr willst.)

Du ärgerst dich nur, wenn ich mit den Grünen kann und du im Moment außen vor bist, das kann ich verstehen.

(Heiterkeit CDU, DIE LINKE)

Das kann ich voll und ganz verstehen, aber das muss man ertragen, Bodo.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Vollkommene Verblüffung.)

Mir geht es noch einmal darum, wie wir damit umgehen. Der Innenminister hat umfassend berichtet und hat aus seiner Sicht noch einmal die Zahlen auf den Tisch gelegt. Ich denke, das ist ganz wichtig. Vor allen Dingen geht es auch darum: Wo finden die Unfälle statt? Das ist wichtig, damit man sich darauf einstellen kann: Was hilft, was muss verändert werden und wo können wir über diese Dinge vielleicht eine Verbesserung der Verkehrssicherheit hier herbeiführen? Ich kann Ihnen verkünden, dass heute selbst in dieser Straße, die schon auf 30 ist, die Polizei unterwegs war, früh vor 9 bis 9 Uhr und hat geschaut, dass da ja alles vonstatten geht. Dann haben die geblitzt, das nennt man nicht mehr blitzen, wie heißt das jetzt neutechnisch?

(Zwischenruf aus dem Hause: Gelasert.)

Man hat gelasert, das ist sonst nur für die, die Tätowierungen haben, hier wird richtig so gelasert.

(Heiterkeit im Hause)

Ja, ich wollte es euch nur sagen und allen, die früh ein bisschen schmitzig in der 30 gefahren sein sollten, das ist ein hartes Ding. Also man sieht, deswegen bringe ich das vor allen Dingen, das hat die Polizei gemacht. Ob das nun dem einen oder anderen gefällt, lasse ich mal dahingestellt sein. Ich könnte mir sicher vorstellen, dass man sich vor Kindergär

(Minister Geibert)

ten und Schulen dort besonders engagiert. Das könnte ich mir gut vorstellen. Aber selbst in der Polizei soll es vielleicht Polizeiführer geben, die aus welchen Gründen auch immer meinten, es muss früh kurz vor 9 Uhr hier im Landtag sein.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist doch ein Kindergarten hier.)

Also, wenn der Kollege Blechschmidt …

Herr Blechschmidt, dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf.

(Unruhe und Heiterkeit im Hause)

Was bekommt er? Was, dafür bekommt er einen Ordnungsruf?

„Das ist doch ein Kindergarten hier“.

Also wir sind ein Erwachsenenkindergarten, wo es manchmal so zugeht, also ob es da

(Heiterkeit im Hause)

- aber Frau Präsidentin, den Ordnungsruf hätte ich nicht gegeben, aber ich darf es nicht kommentieren. Da reihst du dich wenigstens ein in die Reihe derjenigen, die Zwischenrufe und Ordnungsrufe haben, vielleicht kommst du mal an mich ran, aber ich glaube, das schaffst du nie.

(Unruhe DIE LINKE)

Aber nichtsdestotrotz, ich wollte es ein bisschen locker machen. Das liegt auch an der Zeit und allem,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nie, nie.)

was es so gibt, damit wir uns damit wirklich ausgiebig befassen. Vor einigen Jahren ist schon einmal das Ansinnen im Hohen Hause vorgetragen worden, dass wir das absenken. Das kam übrigens von den Kommunen, wenn ich mich noch recht entsinne, dass wir es auf 20.000 abgesenkt haben. Das war damals schon eine Diskussion, die wir geführt haben: Ist das sinnvoll, ist das nicht sinnvoll? Der Innenminister hat es aufgezeigt.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das trifft aber nicht mehr zu auf die Einwohnerzahlen.)

Ich denke, man kann vieles ändern, wenn es Sinn bringt. Ich wollte eigentlich noch einmal ausführen oder darauf hinweisen, dass selbst von den 20.000ern, die die Möglichkeit hätten, wie wir gehört haben, nur wenige das Ganze überhaupt wahrnehmen. Das sollten wir einfach nicht vergessen. Sie haben die Möglichkeit und nehmen es nicht wahr. Das heißt natürlich auch