Protocol of the Session on October 17, 2013

Engagement des Bundes zu vergrößern, wird in den wissenschaftspolitischen Debatten in Deutschland ganz allgemein hingewiesen.

Zu Frage 4: Durch die in der Antwort zu Frage 2 dargestellten, in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten Strukturanpassungen sind auch bei einigen anderen Hochschulen Personalanpassungen erforderlich. Nach den dem TMWBK vorliegenden aktuellen Entwürfen von Struktur- und Entwicklungsplänen planen die Hochschulen im Zusammenhang mit diesen Strukturanpassungs- und Profilierungsmaßnahmen Personaleinsparungen bis zum Ende des Jahres 2015 im Umfang von etwa 200 VbE. Um jedoch entsprechend der sich für das Land ergebenden Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020 die Ausbildungskapazitäten aufrechtzuerhalten und die Qualität, insbesondere in Lehre und Studium, auf dem vorhandenen, hohen Niveau zu halten, soll ein Teil der zusätzlichen HSP-2020-Mittel diese Strukturanpassungsmaßnahmen der Hochschulen abfedern und ausgleichen, indem zum Beispiel für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren die sich auf die Lehre auswirkenden Personalmaßnahmen durch Zurverfügungstellung von HSP-2020-Mitteln zeitlich gestreckt und somit die Strukturanpassungen noch besser in das Gesamtentwicklungskonzept der Hochschule integriert werden können.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja, ich würde gern nachfragen. Sie hatten gesagt, es sind strategische Leitlinien bis zum Jahr 2020 vereinbart, die sich mit der Strukturentwicklung an den Thüringer Hochschulen befassen. Das ist uns bekannt, die Presseerklärung kennen wir. Gleichzeitig hat aber der Landtag einen Beschluss gefasst, dass Sie bis zum Dezember dieses Jahres dem Landtag Vorstellungen zur Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen vorstellen, die dann vielleicht auch mit dem Parlament diskutiert werden können. Vielleicht könnten Sie sagen, wie sich das miteinander vereinbart. Und vielleicht noch anschließend, Sie hatten gesagt, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Pakt 2020 zur Strukturanpassung verwendet werden sollen. Wie soll denn das geschehen? Zum Abbau von Personal oder zur Absicherung von Personal? Das würde mich interessieren. Danke.

Zur ersten Frage, das ist aus meiner Sicht völlig klar zu vereinbaren. Die Leitlinien für den gemeinsamen Planungsprozess haben wir Ihnen zur Kenntnis gebracht, sie sind Gegenstand der gemeinsamen Erklärung. Auf der Basis dieser Leitlini

en sind wir jetzt in der Schlussredaktion dieser Hochschulplanung, die Ihnen dann zeitgerecht über das Kabinett, das sich damit befasst, dann zugeleitet werden wird. Jetzt ist es doch aus meiner Sicht nicht wirklich überraschend, dass, bevor man sich in eine umfangreiche Darstellung einer Planung begibt, man sich dazu gemeinsam Eckpunkte gibt, auf deren Basis man dann auch in diesen Prozess geht. Wie wir das in Thüringen so tun, ist es uns wichtig, das mit den Hochschulen gemeinsam zu tun. Das haben wir damit gemacht.

Zur zweiten Frage: Es ist ja inzwischen bekannt, dass wir - ich sage ganz ausdrücklich, wenn sich die Zulassungszahlen in Thüringen an die Prognose der KMK halten, das ist die Voraussetzung dafür - im Rahmen der Ausfinanzierung des Hochschulpakts bis 2018 insgesamt etwa, wenn man auch die bereits schon bekannten Beträge zusammenzählt, 140 Mio. € zusätzlich vom Bund erhalten werden. Wir haben uns mit den Hochschulen darauf verständigt, dass dieses Gesamtvolumen, das ist ja wie vereinbart in voller Höhe an die Hochschulen gehen wird, letztlich in drei Säulen bei den Hochschulen ankommt. Eine Säule ist ein sogenanntes „Hochlastbudget“, das Studierendenzahl bezogen nach der dort ankommenden Zahl von Studierenden, also nach Schlüssel, auf die Hochschulen verteilt wird. Eine zweite Säule wird diese sogenannten Strukturanpassungskosten enthalten. Das ist im Sinne von echten Transformationskosten genau der Betrag, der nötig ist, um die Differenz zwischen dem formulierten Stelleneinsparungsbedarf bis 2015 und der realen Umsetzung, weil nicht jede Stelle zum 31. Dezember 2015 frei ist und auch frei gemacht werden soll, also genau diese Differenz für jede Hochschule spezifisch auf der Basis ihrer, auch mit Zeitplänen untersetzten Planungen zu finanzieren. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiges Element und auch der Grund dafür, warum wir bei den Hochschulen sehr dafür geworben haben, diese Planungen sehr konkret und klar nachvollziehbar zu machen. Ein weiteres Budget wird ein Profilierungsbudget sein, das sich darauf bezieht, dass die Hochschulen im Rahmen dieser Profilierung auch erforderliche neue Maßnahmen mit uns zusammen finanziert bekommen. Damit haben sie letztlich einerseits das Hochlastbudget und zum Zweiten das zu verhandelnde, sich in die Abschnitte Transformationskosten und Profilierungskosten unterteilende „Verhandlungsbudget“.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Wenn ich darf, würde ich gleich zwei stellen. Die erste bezieht sich noch einmal auf die Hochschulentwicklungsplanung. Sinn und Zweck des Antrags

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

ist es, dass das Parlament an der Hochschulentwicklungsplanung der Thüringer Hochschulen beteiligt wird. Da wäre meine erste Frage: An welchem Punkt gedenken Sie, dann das Parlament einzubeziehen? Meine zweite Frage: Sie gehen davon aus, dass die Hochschulen ausreichend finanziert sind. Wie erklären Sie sich dann die prekären Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau?

Zu Ihrer ersten Frage: Wir gedenken, das genau so zu tun, wie der Beschluss vorsieht, dass wir dem Parlament zum Ende des Jahres den Bericht zu unserem Konzept zur strategischen Hochschulplanung vorlegen, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Sie werden uns gestatten, dass wir diesen Bericht und damit auch die Planungen vorher erstellen. Und genau das geschieht in dieser Weise. Ich denke, da sind wir völlig beieinander.

Zum Zweiten denke ich, ist die Frage der sogenannten prekären Beschäftigungsverhältnisse, wenn man sie auf ihren realen Sachverhalt zurückführt - auch das muss man erst noch einmal tun -, nicht zwingend mit einer ausreichenden oder nicht ausreichenden Finanzierung der Hochschulen verknüpft, sondern damit, wie die einzelne Hochschule, und das ist durchaus unterschiedlich, in ihrer Strategie mit Einstellungen umgeht oder nicht umgeht. Das hat nichts mit der Gesamtfinanzierung, die ausreichend oder nicht ausreichend ist, zu tun, weil Sie ähnliche Grade an Befristungen auch an hochfinanzierten Exzellenzhochschulen im Süden des Landes finden werden. Wir - denke ich sind uns einig darin, dass die Tendenz der Hochschulen, sehr viele ihrer Stellen nur zu befristen, sich nicht Gedanken dazu zu machen, wie sie in eine langfristige Personalpolitik für ihre Hochschule einzupassen sind, etwas ist, was wir mit den Hochschulleitungen so verhandeln müssen, dass dieser Trend umgekehrt wird. Das haben wir in unseren Thüringer Ziel- und Leistungsvereinbarungen auch gemacht, indem wir zum Beispiel die Selbstbindung der Hochschulen an die Richtlinien der HRK zur befristeten Beschäftigung dort eingefügt haben und auch darauf achten, dass sie umgesetzt werden.

Zum Nächsten wissen Sie, dass wir uns Gedanken dazu machen wollen, wie wir insgesamt an den Hochschulen auch dadurch, dass wir das Verhältnis von Professoren zu anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern zugunsten der Professoren mit Dauerbeschäftigung verändern, so beeinflussen, dass Karriere in der Wissenschaft etwas Planbares und etwas Verlässliches ist. Was wir nie hinbekommen werden - das sage ich an der Stelle auch noch einmal - ist, dass jeder, der an einer Hochschule einen Abschluss macht und sich dort in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis begibt, als Postdoc zum Bei

spiel, auch an dieser Hochschule auf Dauer verbleiben kann.

Das war noch nie die Funktion der Hochschule, das wird sie auch künftig nicht sein, weil Hochschulen auch in der Postdoc-Phase in erheblichem Teil natürlich junge Menschen, Nachwuchs, die dort arbeiten, nicht nur für die akademische Karriere, sondern auch für eine große Zahl anderer, auf akademischen Qualifikation beruhender Karrieren vorbereiten soll.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten RotheBeinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6693.

Aktuelle Situation von Asylsuchenden

Die Zahl der Asylsuchenden in Thüringen hat sich analog zum Bundestrend gegenüber dem Vorjahr erhöht. Millionen von Menschen befinden sich derzeit weltweit auf der Flucht. In Deutschland kommt davon aufgrund der derzeitigen Ausrichtung der deutschen und europäischen Asylpolitik nur ein Bruchteil an.

In Erwartung des bevorstehenden Winters ist zudem damit zu rechnen, dass die Unterbringungskapazitäten in der bereits jetzt an ihre Grenzen gestoßenen Erstaufnahmeeinrichtung (der Thüringer Landesaufnahmestelle in Eisenberg) bei Weitem nicht ausreichen und die Landkreise und kreisfreien Städte vor weitere Herausforderungen gestellt werden. Zusätzlich erleben wir derzeit in Greiz latent rassistische Demonstrationen vor den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge, die von der NPD und rechtsextremen Kameradschaften unterstützt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Planungen gibt es, ab wann eine neue Landeserstaufnahmestelle einzurichten und welche infrastrukturellen Kriterien liegen dabei zugrunde?

2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um auf die anhaltende Kritik seitens der Bewohnerinnen und Bewohner zur Unterbringungssituation, medizinischen Versorgung und die Versorgung mit Essen und Kleidung in der Thüringer Landesaufnahmestelle in Eisenberg zu reagieren?

3. Inwiefern sind die kreisfreien Städte bzw. Landkreise auf die absehbar erhöhten Bedarfe zur Unterbringung von Asylsuchenden und deren Familien

(Abg. Hennig)

vorbereitet und wie ist die Landesregierung dahin gehend aktiv geworden?

4. Wie unterstützt die Landesregierung den Landkreis Greiz und die Flüchtlinge vor Ort aufgrund der aktuell äußerst angespannten Situation, wo Rechtsextreme unterstützt von NPD, rechtsextremen Kameradschaften sowie Sympathisanten gegen die dort neu eröffnete Flüchtlingsunterkunft mobil machen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Zeit von Januar bis September 2013 haben insgesamt 74.194 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2012 waren es 40.201 Personen, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben, das heißt, die Asylbewerberzahlen sind innerhalb eines Jahres um knapp 85 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung stellt alle Länder vor eine große Herausforderung.

So wurden Anfang dieser Woche zusätzliche Wohncontainer in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg in Betrieb genommen. Damit verfügt die Landesaufnahmestelle derzeit über 521 Unterbringungsplätze, von denen am Dienstag dieser Woche 488 belegt waren. Perspektivisch ist es daher erforderlich, zusätzliche Plätze vorzuhalten. Hierzu gibt es bereits erste Überlegungen.

Damit komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage. Im Falle einer Erstaufnahme ist vor allen Dingen von Bedeutung, dass die Unterbringungs- und Versorgungsbedingungen angemessen sind und eine soziale und medizinische Betreuung gewährleistet werden kann.

Zu Frage 2: Die Aufnahme und Versorgung der in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg lebenden Asylbewerber entspricht den rechtlichen Vorgaben. Im Hinblick auf die gestiegenen Asylbewerberzahlen wurde das medizinische Personal in der Landesaufnahmeeinrichtung verstärkt. Neben zwei Krankenschwestern in Vollzeit steht ein Allgemeinmediziner wie folgt zur Verfügung: montags von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr. An Wochenenden wird bei Bedarf ein Bereitschafts- oder Notarzt angefordert. Darüber hinaus wird in Kürze

die medizinische Versorgung wie auch die Sozialbetreuung ausgeschrieben werden, das heißt, Anfang nächsten Jahres wird es zu einer spürbaren Verbesserung etwa im Bereich der Kinderbetreuung kommen.

Zu Frage 3: Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Der verstärkte Zugang von Asylsuchenden macht es erforderlich, dass auch die Kommunen zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen. Das Thüringer Innenministerium hat unter anderem die Kirchen und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände angesprochen und gebeten, den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Möglichkeit geeignete Objekte anzubieten. Daneben unterrichtet das Landesverwaltungsamt die Landkreise und kreisfreien Städte regelmäßig über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostizierten Asylbewerberzahlen.

Zu Frage 4: In den letzten Wochen hat die rechtsextremistische Szene fünf Versammlungen angemeldet und durchgeführt, die im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Greiz standen. Im Zusammenwirken der örtlichen zuständigen Versammlungsbehörde mit dem Landesverwaltungsamt und der Polizei wurden die notwendigen Vorkehrungen getroffen und verhindert, dass es zu Störungen kommt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Weber.

Herr Staatssekretär, meine Nachfrage bezieht sich auf die von Ihnen angemerkten ersten Überlegungen. Hat die Landesregierung, respektive das Innenministerium vor, den Dialog mit den Beichlinger Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, um hier aufzuklären und die Problemfälle vor Ort zu beurteilen?

Das Landesverwaltungsamt hat sich verschiedene Liegenschaften angeschaut, die im Besitz des Landes stehen und vom Thüringer Liegenschaftsmanagement verwaltet werden. Unter anderem hat sich das Landesverwaltungsamt auch die Liegenschaft in Beichlingen angesehen. Der Bürgermeister hat darum gebeten, ein Gespräch im Innenministerium zu führen. Wir haben ihn dazu eingeladen.

Das tut mir leid, Herr Abgeordneter Weber, ich habe da noch eine andere Wortmeldung und dann ha

(Abg. Rothe-Beinlich)

be ich auch noch die Fragestellerin. Frau RotheBeinlich zunächst als Fragestellerin.

Ich habe zwei Nachfragen als Fragestellerin. Zum einen bin ich gerade immer noch etwas fassungslos ob eines Schreibens, was mich eben zu meiner Anfrage vom Bürgermeister der Gemeinde Beichlingen erreichte, wo er auch ein Schreiben an das Innenministerium angehangen hat, in dem steht, dass er bereits am 2. Oktober um ein Gespräch gebeten hat. Mich würde konkret interessieren, mit welchen Maßgaben die Landesregierung in dieses Gespräch geht und wie sie die Situation in Beichlingen derzeit beurteilt.

Die zweite Nachfrage, die ich habe, bezieht sich auf die fünf Versammlungen der rechtsextremen Szene, die Sie eben benannt haben, die in Greiz stattgefunden haben, wo Sie eben ausführten, dass verhindert wurde, dass es zu Störungen kommt. Wie sehen Sie die Sicherheit, so sage ich es ganz deutlich, der betroffenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber gewährleistet, die sich dort befinden, wenn ein, ich kann es nicht anders ausdrücken, Mob mit Fackeln durch die Straßen zieht und beispielsweise skandiert: „Das ist unser Spielplatz, der ist nur für unsere Kinder. Wir sind das Volk.“

(Beifall DIE LINKE)

Zunächst zur zweiten Frage: Es ist der Polizei gelungen, jegliche Übergriffe zu verhindern und

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das reicht aber nicht.)

insofern zeigen gerade die Demonstrationen der letzten Zeit, dass es den Behörden gelungen ist, Störungen der Gemeinschaftsunterkunft schon im Vorfeld zu verhindern.

Zur ersten Frage: Ich habe eben beschrieben, dass das Landesverwaltungsamt sich verschiedene Liegenschaften angesehen hat. Eine Vorentscheidung ist noch nicht getroffen worden, aber Sie haben es eben in Ihrer Frage selbst schon formuliert: Natürlich ist es Aufgabe des Landes, Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass die Asylbewerberzahlen weiter steigen. Da ist natürlich auch nicht ausgeschlossen, dass eine Inanspruchnahme von Beichlingen notwendig sein wird; aber im Augenblick ist alles noch offen.

Und die letzte Anfrage von der Abgeordneten Frau Berninger, bitte.

Es tut mir leid für den Kollegen Weber, aber der hat ja gleich morgen bei der Anfrage Nummer 6755 noch Gelegenheit für seine Nachfrage.