Protocol of the Session on October 17, 2013

(Beifall CDU)

Danke, Herr Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. So kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es sind folgende Ausschüsse beantragt: der Innenausschuss, der Justiz- und Verfassungsausschuss, der Petitionsausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss. In der Reihenfolge lasse ich zunächst abstimmen, bevor wir dann eventuell über die Federführung abstimmen.

Wer dafür ist, die Drucksache 5/6717 an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, also einstimmig. Machen wir mal die Gegenprobe. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit an den Innenausschuss überwiesen.

Wer die genannte Drucksache an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Auch diese Überweisung hat eine Mehrheit gefunden.

Wer möchte den Antrag in Drucksache 5/6717 an den Petitionsausschuss überweisen? Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch das ist einstimmig passiert.

Als Letztes frage ich: Wer möchte diese Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen? Das ist die Zustimmung der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Es gibt Gegenstimmen von CDU und SPD. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss abgelehnt.

Jetzt geht es um die Federführung. Beantragt worden ist unter anderem, die Federführung an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu geben. Wer die genannte Drucksache federführend im Justizund Verfassungsausschuss haben möchte, den bit

te ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE. Danke. Gegenstimmen? Es gibt Stimmen von SPD und CDU. Stimmenthaltungen? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Federführung des Justiz- und Verfassungsausschusses abgelehnt.

Wir kommen - das war der nächste Antrag - zur Frage Federführung im Innenausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP und einer Stimme der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist die Federführung an den Innenausschuss gegeben.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und bevor wir in die Mittagspause gehen, die um 14.20 Uhr endet, erinnere ich daran, dass sich der Freundeskreis Litauen jetzt im Raum F 002 trifft.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6663.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Kostenübernahme für die Prüfung der Unterstützungsunterschriften bei einem kreisweiten Bürgerbegehren

Nach § 96 a in Verbindung mit §§ 17 bis 17 b der Thüringer Kommunalordnung kann auf Landkreisebene ein Bürgerbegehren beantragt und zugelassen werden. Die Prüfung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für ein kreisweites Bürgerbegehren erfolgt durch die Meldeämter der kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen können kreisangehörige Gemeinden (und Verwaltungsgemein- schaften) die Kosten zur Prüfung der Unterstützungsunterschriften bei einem kreisweiten Bürgerbegehren gegenüber dem Landkreis geltend machen und wie werden diese begründet?

2. In welchem Zeitraum sind die kreisangehörigen Gemeinden (und Verwaltungsgemeinschaften) verpflichtet, die Unterstützungsunterschriften für ein kreisweites Bürgerbegehren zu prüfen, welche Auswirkungen haben in diesem Zusammenhang zeitliche Vorgaben des Landkreises auf mögliche Kostenerstattungsansprüche und inwieweit können hier

(Minister Geibert)

die Landkreise zeitliche Vorgaben zur Prüfung der Unterschriften an die kreisangehörigen Gemeinden machen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber ordentliche Antwort jetzt, sonst ist die Sache wieder im Innenausschuss.)

Minister und Staatssekretäre geben prinzipiell ordentliche Antworten.

Vielen Dank, Herr Präsident, dem kann ich nur zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja- wohl, Herr Präsident, ich stimme Ihnen zu.)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Thüringer Meldegesetz keine Verwaltungskosten gegenüber dem Landkreis geltend machen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes sind die kommunalen Körperschaften von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit.

Zu Frage 2: Die Thüringer Kommunalordnung sieht keine konkrete Frist vor, innerhalb der die Prüfung der Eintragungen zu erfolgen hat. Allerdings hat der Landrat gemäß § 96 a Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz Thüringer Kommunalordnung nach der Prüfung der Eintragungen des Bürgerbegehrens das Bürgerbegehren unverzüglich im Kreistag zur Entscheidung über die Zulässigkeit vorzulegen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern und bezieht sich nach dem Sinn und Zweck der Regelung auf das gesamte Prüfverfahren nach § 17 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung. Welcher konkrete Zeitrahmen für eine unverzügliche Prüfung als erforderlich angesehen wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Der Landrat kann eine zeitliche Vorgabe für den Abgleich der Daten mit dem Melderegister bestimmen.

Die Antwort muss ordentlich gewesen sein, ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich bin diesmal zufrieden. Die Qualität war in Ordnung.)

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6691.

Für die Anwesenden, meine Frage bezieht sich auf die Finanzierung der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

In der Presse wurde über Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Senats der Friedrich-Schiller-Universität Jena berichtet. Dort wurden die Auswirkungen der Mittelausreichungen debattiert. Danach sollen bis 2016 125 Vollzeitstellen, darunter auch 22 bis 25 Professuren, gestrichen werden, da dies die Rahmenvereinbarung III zulässt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die realen Zuwendungen des Landes an die Friedrich-Schiller-Universität Jena seit dem Jahre 2009 konkret entwickelt?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Absicht der Hochschule, wegen fehlender Finanzierung durch das Land bis 2016 125 Vollzeitstellen, darunter auch 22 bis 25 Professuren, zu streichen?

3. Hält die Landesregierung die Mittelausstattung für die Hochschule für ausreichend, wenn ja, warum und wenn nein, an welchen Stellen nicht?

4. Sind der Landesregierung an anderen Thüringer Hochschulen ebensolche beabsichtigte Stellenstreichungen bekannt und wenn ja, an welchen Hochschulen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Herren und Damen Abgeordneten, die Frage der Abgeordneten Dr. Kaschuba beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Vielleicht noch eine kurze Richtigstellung. Die Friedrich-Schiller-Universität erhält Zuweisungen aus Landesmitteln; sie ist nämlich eine Stelle innerhalb der Landesverwaltung. Die Zuweisungen aus Landesmitteln für die Friedrich-SchillerUniversität Jena in den Jahren 2009 bis 2013 haben sich wie folgt entwickelt: in 2009 128.160.500 €, in 2010 137.106.600 €, in 2011 130.690.000 €, in 2012 141.959.899 € und die vorläufige Zuweisung für das Jahr 2013 beträgt 145.046.017 €. Dabei ist dann darauf hinzuweisen,

(Abg. Kuschel)

dass im Jahr 2011 die Landesregierung von der Notfallklausel Gebrauch machen musste und dass dabei ein Großteil der damals einmalig nicht ausgereichten Landesmittel durch ein Mehr an Hochschulpakt-2020-Mitteln ausgeglichen wurde. Ich erwähne, dass neben diesen Landesmitteln der Friedrich-Schiller-Universität, wie den anderen Hochschulen des Landes natürlich auch, weitere Mittel insbesondere aus dem Hochschulpakt 2020, aber auch weitere Drittmittel und Ähnliches zur Verfügung stehen, die den Gesamthaushalt der Hochschule ausmachen.

Zu Frage 2: Mit der in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten Finanzausstattung der Hochschulen und den zusätzlichen Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 gibt das Land den Hochschulen die notwendige finanzielle Sicherheit und gewährt den weitgehend autonomen Hochschulen die erforderliche Planungssicherheit zur Entwicklung profilierter und nachhaltig finanzierbarer Strukturen. Ein Anpassungsbedarf aller Thüringer Hochschulen insgesamt wurde bereits im Haushaltsjahr 2012 im Landeshaushalt rechnerisch mit 238 VbE beziffert. Mitte Juni dieses Jahres haben sich der für die Hochschulen innerhalb der Landesregierung zuständige Minister und die Mitglieder der Landesrektorenkonferenz auf strategische Leitlinien der Hochschulentwicklung und -finanzierung in Thüringen bis zum Jahr 2020 verständigt. In dieser gemeinsamen Erklärung haben die Thüringer Hochschulen nochmals zugesagt, ihre Profilierung weiter voranzubringen und die Strukturen bis 2015, also der Laufzeit der Rahmenvereinbarung III, an den zugesicherten Finanzrahmen dieser Rahmenvereinbarung III anzupassen. Zusätzliche Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 sollen dafür genutzt werden, um diesen Übergangsprozess gezielt zu unterstützen. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht die gemeinsame Verantwortung für die Thüringer Hochschullandschaft und damit für die Zukunft des Freistaats Thüringen. Die Thüringer Hochschulen stehen somit auch in der Verantwortung für die Entwicklung der in diesem Rahmen definierten Strukturen. Das Land sorgt im Gegenzug für eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung der so angepassten Strukturen. Dies bedeutet eine gewichtige Schwerpunktsetzung des Landes, die auch der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Bauhaus-Universität Weimar, Prof. Karl Beucke, unterstrichen hat, indem er beim Abschluss dieser gemeinsamen Erklärung ausführte: „Mit der Hochschulentwicklungsplanung ziehen Hochschulen und Freistaat Thüringen an einem Strang. Den damit verbundenen Herausforderungen wollen wir uns gemeinsam stellen.“ Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass sich diese gemeinsamen Anstrengungen lohnen, denn die Thüringer Hochschulen sind erwiesenermaßen entscheidende Faktoren, die Zuwanderung am Standort und damit nach Thüringen fördern. Investitionen in die Hochschulland

schaft sind damit Grundlage einer Strategie, dem demografischen Trend zu begegnen. Mit guter Lehre, exzellenter Forschung und Anziehungskraft für hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland sorgen die Hochschulen für innovative Ideen und Fachkräfte von morgen. Schon heute sind die Hochschulen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit jedem Euro Zuschuss des Landes erwirtschaften sie bis zu 2 € Einnahmen, die dem Land wieder zugute kommen. Starke, profilierte und nachhaltig finanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind ein Schlüssel für den gesellschaftlichen, für den wirtschaftlichen Fortschritt in Thüringen.

Was die Anzahl der von der FSU Jena in den nächsten Jahren im Rahmen ihrer Struktur- und Entwicklungsplanung einzusparenden Stellen betrifft, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Universität derzeit mehr Personal beschäftigt, als Stellen in den Stellenübersichten ausgewiesen sind. Unter Abzug der Drittmittelbeschäftigten waren dies zum Jahresende 2012 rund 200 VbE. Vor diesem Hintergrund und der gemeinsamen Festlegungen der Rahmenvereinbarung III zu einer 1-prozentigen Steigerung der Tarif- und Besoldungserhöhungen, bezogen auf die Höhe der Gesamtzuschüsse, die rechnerisch die vorgenannte Stellenreduzierung für den gesamten Hochschulbereich von 238 VbE ergibt, ist seitens der FSU Jena im Rahmen ihrer langfristigen Strukturanpassungsüberlegungen der vorgesehene Abbau von insgesamt 125 Stellen angemessen und verhältnismäßig.

Zu Frage 3: Die Landesregierung bewertet die finanzielle Situation der Friedrich-Schiller-Universität Jena - ebenso wie die der anderen Hochschulen des Landes - als solide und auskömmlich. Die Basis der Hochschulfinanzierung für den Zeitraum 2012 bis 2015 bildet die Finanzierungszusage der Landesregierung in der Rahmenvereinbarung III. Aufgrund derer besitzt die Hochschule finanzielle Planungssicherheit, eine Forderung, die seitens der Thüringer Hochschulen im Abstimmungsprozess im Verlauf des Jahres 2011 formuliert wurde. Insgesamt steht den Thüringer Hochschulen damit in den Jahren 2012 bis 2015 ein Mittelvolumen in einer Gesamthöhe von mindestens 1,56 Mrd. € ohne den Hochschulbau zur Verfügung. Ein Volumen, mit dem die Hochschulen planen können, aber auch wirtschaften müssen. Hinzuzurechnen sind noch die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 in nicht unbeträchtlicher Höhe. Auch unter Bezugnahme auf die in der Antwort auf Frage 1 gemachten Angaben zur aktuellen Finanzausstattung der FSU Jena ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein ausreichendes Finanzvolumen zur Verfügung steht. Auf das grundsätzliche Erfordernis, die strategischen Spielräume der Hochschulen künftig durch nachhaltiges

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Engagement des Bundes zu vergrößern, wird in den wissenschaftspolitischen Debatten in Deutschland ganz allgemein hingewiesen.