Es tut mir leid für den Kollegen Weber, aber der hat ja gleich morgen bei der Anfrage Nummer 6755 noch Gelegenheit für seine Nachfrage.
Herr Rieder, Sie haben in der Antwort auf die zweite Frage von Frau Rothe-Beinlich - dort war gefragt nach Maßnahmen zur Unterbringung, medizinischer Versorgung, Versorgung mit Kleidung und Essen - meines Erachtens ausführlich nur zur Frage der medizinischen Versorgung geantwortet und dazu möchte ich eine Nachfrage stellen. Sie sagten, dass an den Wochenenden bei Bedarf Bereitschaftsärzte oder Notärzte angefordert würden. Meine Nachfrage ist: Wer definiert „bei Bedarf“? Wer entscheidet im Falle, ein Flüchtling kommt und sagt, er fühlt sich krank? Wer entscheidet, wir fordern einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt an oder nicht?
Das ist natürlich eine Frage des Einzelfalls. Und im Zweifel wird das davon abhängig sein, was der Asylbewerber schildert.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist keine Antwort. - Da brauchen Sie auch nicht so zu grinsen.)
Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6699.
Wie den Medien zu entnehmen war, brannte vom Freitag, dem 4. Oktober, bis zum Sonntag, dem 6. Oktober 2013, der Müll im Bunker der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis. Dicke Rauchwolken und Geruchsbelästigung sowie der unermüdliche Einsatz der Feuerwehr führten zu zahlreichen Fragen und Kritik.
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Ursachen und zum Hergang des Brandgeschehens in der MVA sowie zur Umsetzung der Informationspflicht durch den Betreiber vor?
2. Kann die Landesregierung eine Aussage treffen, ob es durch den Bunkerbrand zu irgendeinem Zeitpunkt zur Gefährdung der Bevölkerung durch ausströmende Gase gekommen ist und welche Maß
3. Wie wurde der Notfallplan umgesetzt und wieso hat die automatische Löscheinrichtung nicht funktioniert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Ihrer 1. Frage: Am 04.10.2013 kam es zu einem Bunkerbrand in der Restabfallbehandlungsanlage. Nach einer Abfalllieferung gegen 14.00 Uhr kam es kurz nach dem Abkippvorgang im Müllbunker zum Brandausbruch. Um 14.14 Uhr wurde die Feuerwehr durch den Anlagenbetreiber, den Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen, alarmiert. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr waren um 14.23 Uhr vor Ort und übernahmen die notwendigen Lösch- und Sicherungsaufgaben. Eine Informationspflicht des Betreibers besteht gegenüber der immissionsschutzrechtlich zuständigen Überwachungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde am selben Tag um 14.40 Uhr durch den ZASt informiert und war am 05.10., 11.00 Uhr mit einem Mitarbeiter vor Ort. Am 06.10. informierte der ZASt um 12.15 Uhr das Landesverwaltungsamt, dass der Brand am 06.10. um 3.00 Uhr gelöscht gewesen sei und nunmehr die Aufräumarbeiten beginnen.
Zu den Brandursachen kann die Landesregierung keine Aussagen treffen, hier ermittelt die Kriminalpolizei.
Zu Ihrer 2. Frage: Über den gesamten Zeitraum des Brandes hat nach den dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vorliegenden Informationen für die Anwohner keine Gefahr bestanden. Aufgrund der Rauchentwicklung setzten die Einsatzleiter den ABC-Erkundungskraftwagen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Messfahrten im Bereich der Einsatzstelle sowie in den Stadtgebieten von ZellaMehlis und Suhl ein, um eine eventuelle Gefährdung für die Anwohner rechtzeitig feststellen zu können. Dieses mit hochempfindlicher Messtechnik ausgestattete Fahrzeug lieferte im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefähr
dung der Bevölkerung bestand. Durch die Einsatzleitung erfolgte am 04.10. um 16.05 Uhr eine Abstimmung mit der zentralen Betriebsleitstelle für die Autobahntunnel, um durch Hinweise und Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 71 frühzeitig auf die zeitweise Sichtbehinderung aufmerksam zu machen und somit Gefahren abzuwenden.
Während des Brandes war die Bunkerabsaugung, die während eines Anlagenstillstands zu erfolgen hat, in Betrieb. Diese Absaugung hat einen Teilstrom der Rauchgase über den Schornstein ins Freie geleitet, der andere Teil der Rauchgase gelangte über Rauch- und Wärmeabzugsklappen des Bunkers direkt ins Freie.
Die gemessene Abgastemperatur des Rauchgases im Schornstein betrug über die gesamte Zeit zwischen 17 °C und 30 °C. Die Möglichkeit der Entstehung von Dioxinen und Furanen kann bei keinem Müllbrand vollständig ausgeschlossen werden. Folgende Faktoren sprechen im vorliegenden Fall jedoch gegen die Entstehung bzw. den Übergang der Schadstoffe in die Rauchgase und somit einen Austrag in die Atmosphäre: Die Brandherde wurden von Anbeginn mit Löschwasser und Frischluft beauflagt, so dass das Rauchgas ständig gekühlt wurde. Eine Temperatur von 400 °C bis 600 °C, die zur Bildung von Dioxinen und Furanen erforderlich ist, wurde nicht erreicht. Somit ist davon auszugehen, dass eine Dioxinbildung nicht stattgefunden hat bzw. sicher eine Kondensation der eventuell entstandenen Dioxine an der abgekühlten Mülloberfläche bei Temperaturen von weniger als 200 °C stattgefunden hat.
Zur Ihrer 3. Frage: Ein Notfallplan ist für den Betrieb der Anlage bzw. bei Störungen an der Anlage nicht vorgesehen. Entsprechend der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides liegt ein mit der Brandund Katastrophenschutzbehörde abgestimmter Alarm- und Gefahrenabwehrplan vor. Dieser unterliegt einer ständigen Aktualisierung. Entgegen der Auffassung der Fragestellerin hat die Sprinkleranlage funktioniert.
Zu Ihrer 4. Frage: In Abwägung des Gefahrenpotenzials wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Brandreste getroffen. Der Transport und insbesondere die Ablagerung von Brandresten auf einer Deponie beinhalten nach Einschätzung der Brandund Katastrophenschutzbehörde ein unkalkulierbares Risiko einer erneuten Entzündung der Brandreste. Zudem können die Brandreste von dem restlichen im Bunker befindlichen Abfall aufgrund der Vermischung während des Aufbringens des Löschschaumteppichs nicht mehr separiert werden. Der Zweck der Restabfallbehandlungsanlage besteht in der Verbrennung von Abfällen. Daher wurden die im Bunker gelagerten Abfälle einschließlich der Brandreste der Verbrennung zugeführt. Damit war in diesem Fall eine steuerbare und
Herr Staatssekretär, nachdem Sie dargestellt haben, dass die ABC-Fahrzeuge der Feuerwehr Dioxine und Furane nicht messen können und es immer wieder die Sorge solcher Austritte bei Müllbränden gibt und es nicht der erste Brand in der Anlage war, sieht es denn die Landesregierung als erforderlich an, dass eine entsprechende Dioxinmessung auf diesen Fahrzeugen ermöglicht wird?
Mein Kenntnisstand ist, Herr Kummer, dass es in Deutschland sehr wenige ABC-Fahrzeuge gibt, die diese Dioxinmessung vornehmen können. Was dann in der Auswertung des Vorfalls zwischen Landkreis/Zweckverband noch alles ermittelt wird, sollten wir uns noch mal anschauen.
Meine Frage geht ebenfalls noch mal in Richtung ABC-Fahrzeuge. Herr Staatssekretär, Sie hatten gestern versprochen, sich die Rede von Herrn Weber noch mal vorzunehmen, der ist da ein bisschen weiter gewesen, glaube ich. Der hatte gesagt, es gibt Chlorbenzol als den Stoff, der Hinweise gibt, ob es eine Dioxinvorbelastung oder -belastung geben kann. Ich habe noch einmal die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Schubert aus dem Jahr 2011 - Drucksache 5/ 2170 - hier vor mir, in der unter 3. geantwortet wird: Die in der Frage genannten Stoffe können mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht nachgewiesen werden. Also ganz eindeutig, die Feuerwehr kann solche Dinge nicht prüfen. Hat sich seit 2011 da etwas geändert? Sind diese ABCWagen im Besitz der Feuerwehr?
Ich habe gerade eben gesagt, dass das ABC-Fahrzeug diese Dioxine und Furane nicht messen kann. Es gibt wenige Fahrzeuge in Deutschland, die das überhaupt können. Ob man dieses Fahrzeug nachrüsten sollte, müsste man im Nachgang noch einmal klären.
Danke schön erst einmal für die Information. Meine Frage richtet sich noch einmal auf das Thema Wasser. Die Löscheinrichtung, das haben Sie jetzt noch einmal gesagt, es wurde erst in der Öffentlichkeit kolportiert, dass die Löscheinrichtung nicht funktioniert hätte.
Die Sprinkleranlage, das stimmt aber nicht. Das ist richtig. Es ist viel Wasser und dann auch Schaum zum Einsatz gekommen. Wie wird das entsorgt? Versickert das jetzt in irgendeiner Form? Können Sie dazu noch einmal eine Aussage treffen? Das wäre das eine.
Das andere noch einmal: Es scheint so, nach der Aktuellen Stunde gestern, auch nach der Berichterstattung des Zweckverbands gestern im Suhler Stadtrat, dass mit dem Krisenmanagement alles bestens gelaufen ist. Können Sie das so bestätigen oder sehen Sie aus Ihrer heutigen Sicht ggf. doch Schlussfolgerungen, um mögliche - ein Risiko kann man nicht vollständig beseitigen - künftige Brände, Vorkommnisse oder Havarien zu beeinflussen? Wird es solche Schlussfolgerungen geben?
Wir haben gesagt, zur Brandursache wird die Kriminalpolizei ermitteln und ich würde jetzt auch die Ermittlungen erst einmal abschließend abwarten, um dann zu sehen, welche Fehler dort aufgetreten sind oder ob überhaupt Fehler aufgetreten sind. Beim Löschschaum kann ich Ihnen sagen, der ist größtenteils biologisch abbaubar, und beim Löschwasser ist mein Kenntnisstand, dass es aufgefangen wurde und dann über, glaube ich, die Kläranlage beseitigt wurde. Aber da würde ich noch einmal nachfragen.
Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Koppe von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6712.
Die Pflegebranche ist ein tragender Pfeiler im Gesundheits- und Sozialsystem des Freistaats Thüringen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels steht die Branche in den kommenden Jahren vor zentralen Herausforderungen. Um der engagierten Arbeit der vielen motivierten Pflegekräfte gerecht zu werden und auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Pflege im Freistaat garantieren zu können, ist eine Beobachtung der entsprechenden Umsatzzahlen unumgänglich.
1. Welche Umsätze wurden in den letzten fünf Jahren seitens der Pflegebranche im Freistaat Thüringen erwirtschaftet (bitte in Jahresscheiben sowie unterteilt nach ambulanten Pflegediensten, Sozial- stationen und stationären Pflegeeinrichtungen an- geben)?
3. Welche Entwicklung der Umsatzzahlen der Pflegebranche im Freistaat Thüringen erwartet die Landesregierung zukünftig und wie begründet sie ihre Auffassung (bitte unterteilt nach ambulanten Pfle- gediensten, Sozialstationen sowie stationären Pfle- geeinrichtungen begründen)?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe für die Landesregierung wie folgt: