Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch mal auf die wirtschaftliche Bedeutung der Heilbäder und Kurorte eingehen, denn gerade dies dürfen wir nicht vernachlässigen. Die folgenden Zahlen sprechen dabei für sich: Bruttoumsatz 509 Mio. €, Nettoumsatz 448 Mio. €, Steueraufkommen 13 Mio. €, 11.900 Arbeitsplätze, 3,13 Millionen Übernachtungen rund 33 Prozent der Gesamtübernachtungen in Thüringen. Das sind Informationen, die stammen aus der Strategie für den Thüringer Heilbäderverband von Reppel und Partner aus dem Oktober 2010 und vom Thüringer Landesamt für Statistik, Übernachtung und Gästeankünfte 2011. Wir sehen daran auch, der Gesundheitstourismus stellt einen immer wichtigeren Wirtschaftszweig dar und diese Zahlen unterstützen das. So zeigt auch der Tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung, dass die deutschen Heilbäder und Kurorte einen wichtigen Beitrag im Bereich Tourismus darstellen. Von rund 2,9 Millionen direkten und indirekten Erwerbstätigen in Deutschland seien hier nur rund 14 Prozent in den Heilbädern und Kurorten beschäftigt, so der Deutsche Heilbäderverband e.V. Und dabei ist eben auch noch ein hohes Potenzial an Ausbau vorhanden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr rund
407 Millionen Übernachtungen in Deutschland, davon rund ein Drittel in den Heilbädern und Kurorten. Ich habe es erwähnt, allein durch die Heilbäder und Kurorte gibt es rund 33 Prozent der Gästeübernachtungen in Thüringen. Das zeigt deutlich die Potenziale in diesem Bereich. Mit ihren Angeboten tragen die verschiedenen Einrichtungen dazu bei, Thüringen als einen attraktiven Standort für Kuren und Wellness zu präsentieren. Nicht zuletzt hat das eben auch Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen. Bereits zur Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich die positive Bilanz des Tourismusjahres 2012 erwähnt. Wir hatten im Freistaat das Themenjahr „Heute ich. Gesundheit und Wellness in Thüringen“. Durch Marketingmaßnahmen konnte die Zahl der Gästeankünfte und Übernachtungen in den Kur- und Erholungsorten unseres Freistaats gesteigert werden. An diesen Marketingmaßnahmen müssen wir dranbleiben, denn hier besteht ein enormes Potenzial für den Wellness- und Gesundheitstourismus. Und da bin ich mir auch sicher, das Wirtschaftsministerium ist sich der Verantwortung bewusst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zahlen zeigen, es ist im Interesse unseres Landes, einen Ausgleich von Lasten zu schaffen, die sich aus dem Kurortstatus ergeben. Im Rahmen des bestehenden Finanzierungsinstruments sollten außergewöhnliche Belastungen von staatlich anerkannten Kurorten im Finanzausgleichsgesetz vorab ausgeglichen werden. Die CDU-Fraktion wollte bereits im Vorfeld unserer Beratung zum Kurortegesetz einen Prüfauftrag an die Landesregierung erteilen, um darüber nachzudenken, einen Teil der Lasten, die sich aus dem Kurortstatus ergeben, auszugleichen.
Leider war unser Koalitionspartner nicht bereit dazu, nicht einmal für einen Prüfauftrag. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, das sage ich an dieser Stelle auch ganz klar, denn wir müssen hier ganz klar feststellen: Uns hilft keine Schockstarre, wir müssen handeln. Alles andere wäre für die betroffenen Menschen und die betroffenen Orte nur enttäuschend.
Meine Damen und Herren, auch die betroffenen Kurorte fordern Berücksichtigung ihres Sonderstatus bei der Finanzausstattung. In den Kommunen müssen im besonderen Maße finanzielle Mittel für den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur aufgebracht werden. Die Forderung nach Unterstützung müssen wir an dieser Stelle ernst nehmen und handeln. Die Beispiele habe ich eben gebracht.
Ihnen liegt auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Durch die Verzögerung bei der parlamentarischen Beratung, die Gründe habe ich eben genannt, kann das ursprüngliche Inkrafttreten am 1. Oktober 2013 nicht erfolgen. Deshalb beantragen wir eine Verschiebung um drei Monate auf den 1. Januar 2014.
Wir wissen auch, dass es verschiedene Bedenken zum Gesetzentwurf gibt. Mein Vorredner hat hier einige Punkte genannt. Auch die Grünen hinterfragten zum Beispiel in der letzten Debatte, warum es weitere Artbezeichnungen für Kurorte gibt. Warum sollten nicht nur die Leuchttürme gefördert werden? Ich denke, liebe Kollegen von den Grünen, ich habe das gerade auch deutlich gemacht an diesen Beispielen im ländlichen Raum, nehmen wir einfach Schmiedefeld oder meine Heimatstadt Saalfeld, wir sind auch darauf angewiesen, dass wir hier weitere Unterstützungen bekommen im touristischen Feld und da hilft es uns eben weiter.
Herr Adams, wenn Sie jetzt hier mit einer Wortmeldung kommen, dann biete ich Ihnen einfach an, gehen Sie doch einmal in den ländlichen Raum, verlassen Sie doch mal die Städte,
schauen Sie sich das doch vor Ort an, mit wie viel Herzblut die Menschen vor Ort seit vielen Jahren für ihre Standorte kämpfen,
was sie für eine Energie hineinstecken. Dabei muss ich auch noch einmal einen großen Dank an die Landesregierung aussprechen. Mit vielen finanziellen Mitteln wurde hier auch unterstützt. Aber ohne das Engagement der Menschen vor Ort wäre das gar nicht möglich. Das sollten Sie sich anschauen und das sollten Sie nicht ignorieren an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren von den Linken, ich muss hier aber auch sagen, eine Enthaltung an dieser Stelle ist dann ein völlig falscher Weg. Denn wir müssen die Voraussetzungen schaffen für die Orte vor Ort, dass eben Unterstützung erfolgt. Da ist dieses vorliegende Gesetz ein wichtiger Punkt dabei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen das nutzen, was uns die Natur gegeben hat und wir müssen auch den ländlichen Raum stärken.
Die Menschen setzen sich hier seit Jahrzehnten für eine erfolgreiche Entwicklung ein und wir erhalten auch Arbeitsplätze und schaffen neue. Wer diese Änderungen hinterfragt, der zeigt, dass er nicht wirklich in Thüringen zu Hause ist. Wer für eine gesunde Lebensweise steht, der muss auch die Thüringer Kurorte unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle noch einmal einen Dank an die Landesregierung für ihren Einsatz, allen Beteiligten, die sich in den letzten Jahren stark gemacht haben für eine Novellierung des Kurortegesetzes. Ein großer Dank an die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht für ihren stetigen Einsatz für die Kurorte.
Ich weiß, Sie haben auch bei mir vor Ort oftmals die Orte besucht. Natürlich auch einen großen Dank an Herrn Staatssekretär Staschewski für seine Unterstützung hier an dieser Stelle.
Ich bitte Sie um Unterstützung für den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD und ich lade Sie hier an dieser Stelle auch ein zur Heilstollenkur in Saalfeld und Schmiedefeld und verabschiede mich standesgemäß mit einem „Glück auf“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kowalleck hat ja sehr ausführlich beschrieben, was mit dem Gesetz geplant ist und was das Gesetz eben nicht erfasst. Ich denke, gerade interessant sind hier die Lücken, die gelassen worden sind. Trotz einer überfälligen und sehr notwendigen Regelung oder Modernisierung in Gesetzestexten sind viele Sachen in „Schockstarre“ - so hat er das genannt - innerhalb der Koalition. Aufgrund dieser Schockstarre - ich zitiere das einfach, ohne es selber zu kommentieren: „Viele Sachen sind halt liegengeblieben.“ Natürlich ist gut, dass wir die Modernisierung machen, natürlich ist es gut, dass wir Heilstollenkurbetriebe nunmehr auch zur Anerkennung bringen. Ein anderer Vorredner, Herr Kuschel, hat auch mit Recht zum Ausdruck gebracht, dass auch unsinnige bürokratische Regelungen - wie „nach Aberkennung das Fortführen unter Hinweisen“, das klingt nach einem bürokratischen Purzelbaum, das ist auch einer - hier
nicht ausgemerzt worden sind. Es wird auf eine Rechtsverordnung verwiesen. Meine Damen und Herren, wir haben nicht viele gute Erfahrungen gemacht mit dem Warten auf Rechtsverordnungen. Es ist sehr wichtig, dass Rechtsverordnungen zeitig vorliegen. Am besten sollten sie vorliegen, wenn wir über eine solche Gesetzesmaterie zu beschließen haben, damit man nämlich auch weiß, was drinsteht und nicht später, wie gesagt, entweder keine Rechtsverordnung kommt oder überraschende Tatbestände in die Rechtsverordnung eingebaut werden. Man sieht es ja auch an der Formulierung, die im Gesetz gewählt worden ist. Insbesondere können wir uns darauf einstellen, was in der Rechtsverordnung steht, aber das ist ja keine abschließende Aufzählung. Insofern werden wir von der FDP-Fraktion sehr gespannt darauf sein, was sich in dieser Rechtsverordnung wiederfindet, um es dann auch in den Ausschüssen und insbesondere im federführenden Ausschuss zu diskutieren.
Interessant sind die Ausführungen des Gesetzeseinbringers zum Tatbestand „keine Mehrkosten“. Das ist sehr leicht gesagt, keine Mehrkosten, weil sie nicht direkt in haushalterischen Büchern auftauchen, aber die Reduzierung von 15 auf 10 Jahre und viele der Angehörten haben mit Recht darauf hingewiesen - verursacht Mehrkosten. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass viele Anerkennungs- und Genehmigungsverfahren einen zehnjährigen Rhythmus haben und man deshalb hier auf eine Verkürzung, damit Harmonisierung drängt. Klingt sehr interessant, klingt nachvollziehbar, aber bei näherer Betrachtung gibt es ja immer mehrere Möglichkeiten. Man kann Harmonisierung in einem weiteren Zeitraum fassen, also nach oben ausgedehnt, man kann aber auch trotzdem mit Fug und Recht an den verschiedenen Läufen festhalten, denn dann ist der bürokratische Aufwand in einem Erhebungszeitraum oder einem Prädikatisierungszeitraum nicht so ausführlich und so hoch anzusetzen.
Aber egal wie, es wird Geld kosten und über Geld haben auch viele Anzuhörende etwas fallengelassen. Sie sagen, wenn sie als Kurbetrieb in staatlicher Anerkennung diese immer noch freiwilligen Leistungen ausführen, profitiert nicht nur der Ort, der diese Kosten und diese Bezeichnung führt, sondern auch die Umgebung. Insofern ist es mehr als erwähnenswert - Herr Kowalleck hat es ja sehr ausführlich beschrieben -, dass man auch hier für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen hat, denn das tun die Gemeinden nicht nur aus reinem Selbstzweck. Natürlich profitieren sie in erster Linie von diesen Zuläufen aus dem Tourismus, aber, wie gesagt, auch die Region im Umfeld ist hiermit Profiteur und eigentlich auch ganz Thüringen.
Zum Tourismus: Auch da, Herr Staatssekretär, klar können wir uns über einen sich gut entwickelnden Tourismus zufrieden zurücklehnen. Man könnte
sich aber auch aufrecht hinsetzen und auf Deutschland schauen und sehen, was ist es da wert. Der Vergleich der bundesrepublikanischen Zahlen und der Thüringer Zahlen zeigt, da ist noch Luft nach oben. Insofern bin ich froh, dass das Thema Tourismus erkannt ist, und an Ihrer Reaktion merke ich auch, man setzt sich eben nicht entspannt zurück, sondern wir arbeiten weiter an einer Entwicklung, die uns mindestens auf das Niveau von Deutschland bringt und vielleicht auch darüber hinaus. Das heißt ja nicht, dass wir mit dem Durchschnitt zufrieden sein müssen, sondern Thüringen hat mehr, ist mehr, kann mehr.
Deshalb nehme ich Sie beim Wort, wir wollen Spitze werden, da packen wir alle mit an. Vielleicht, Herr Staschewski, finde ich Sie dann mit im Boot im Kampf gegen die sogenannten Bettensteuerumtriebe, die oftmals von Rot und Grün oder Rot-RotGrün, wie hier in Erfurt, immer und immer wieder ins Feld geführt werden, um nicht ganz ausgeglichene Haushalte in Einklang zu bringen. Das gelingt selbst mit der Bettensteuer oder kommunalen Kulturabgabe, und wie das alles genannt wird, nicht. Ich halte das für schädlich für die Entwicklung des Tourismus.
Es bleibt schädlich gerade für die Entwicklung des Städtetourismus, wo auch die Regionen profitieren. Lassen Sie uns da einen Konsens finden, dass auch nicht immer wieder für Hotelinvestoren, für Investoren oder für Betreiber von Hotels und natürlich auch von Organisatoren von Reisen in die Städte Thüringens Unsicherheiten entstehen bei der Planung, mit welchen Kosten sie in den künftigen Monaten und Jahren rechnen müssen, weil immer wieder neue Verordnungen in Gang gesetzt werden, obwohl die Gerichte es einkassieren, da können wir auch eine Menge für den Tourismus tun. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Kurortegesetz ist die Grundlage für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten in Thüringen und die gemeinsam vom Deutschen Heilbäderverband und dem Deutschen Tourismusverband herausgegebenen Begriffsbestimmungen für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen. Damit sind nicht nur Rechte und
Pflichten der ausgezeichneten Gemeinden verbunden, sondern auch der Anbieter von Unterkünften und Dienstleistungen. Woraus ergibt sich die vorgenommene gesetzliche Novellierung? Die Regelungen des Thüringer Kurortegesetzes sind von 1994 und teilweise nicht mehr aktuell. Zudem haben sich die Anforderungen an die Kur- und Erholungsorte, vor allem seit 2005, durch die Überarbeitung der Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards durch den Deutschen Tourismusverband und den Deutschen Heilbäderverband geändert. Wesentliche Änderungen im Gesetz sind die Errichtung und die Aufgabenzuweisung, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Landesregierung, die per Rechtsverordnung geregelt werden sollen. Hier eine Anmerkung an diejenigen, die sagen, wir haben noch keine Rechtsverordnung. Ich denke, die Landesregierung kann die Rechtsverordnung erst erlassen, wenn das Gesetz überhaupt hier von diesem Hohen Hause bestätigt ist. Das ist also für mich eine Phantomdiskussion. Ja, das ist einfach so. Ich weiß nicht, wo es mal eine Rechtsverordnung gegeben hat, die vor dem Gesetz erlassen wurde.
Als neue Artbezeichnung wird der Ort mit Heilstollenkurbetrieb eingeführt. Herr Kowalleck hat das ja schon ausgiebig erläutert. Die Mängelbeseitigungsfrist vor Rücknahme oder Widerruf wird auf drei Jahre konkretisiert. Die Beschränkung des Thüringer Kurortegesetzes wird mit diesem Gesetz, wenn man das alte und das neue gegenüberstellt, auf seine Grundsätze reduziert.
Nun zu ein paar Einschätzungen und Rückschlüssen aus der Ausschussdebatte und der Anhörung: Eine schnellere Anpassung, sprich Flexibilität, soll durch die Rechtsverordnung erfolgen und das trägt auch der laufenden Entwicklung der Branche Rechnung, wenn nicht jedes Mal das Gesetz geändert werden muss, wenn es Veränderungen gibt. Aus den Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung ziehen wir den Rückschluss, dass die Einführung der Orte mit Heilstollenkurbetrieb auch der Auffassung der Fachverbände entspricht und so übernommen werden soll. Die Anerkennung und die dazugehörigen Beurteilungsmaßstäbe setzen die nötigen sachlichen und strukturellen Voraussetzungen im Sinne einer Strukturqualität voraus. Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Errichtung eines Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen durch die Landesregierung.