Protocol of the Session on September 19, 2013

Gesetze, wie dieses vorliegende, die zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes aufrufen, müssen daran gemessen werden, ob sie die Quantität, aber besonders die Qualität auch in Zukunft im Rettungswesen im Interesse von Menschen, welche sich in lebensbedrohenden Situationen befinden, stellen können. Aus unserer

Sicht erfüllt dieser Gesetzentwurf diese Anforderungen, auch wenn noch nicht alle Fragen endgültig beantwortet sind, die dieser Gesetzentwurf aufwirft.

Deshalb möchte ich hier den Antrag stellen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen, um auch die Meinungen der Träger des Rettungswesens und des Brandund Katastrophenschutzes, der Berufsverbände, der Rettungsdienste selbst und der Feuerwehren zu diesem Gesetzentwurf einzuholen.

Mit diesem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf europäische und bundesdeutsche Rechtsprechung und musste zwei Herausforderungen gerecht werden. Die erste Herausforderung: Pflicht zur europaweiten Ausschreibung. Mit der Erweiterung der Wertungskriterien bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen um die personelle Mitwirkung im Katastrophenschutz sehen wir ein sowohl fachgerechtes als auch sachgerechtes geeignetes Instrument, um dem zu begegnen, was viele Beteiligte im Rettungswesen mit einer europaweiten Ausschreibung befürchten, nämlich dem Verlust von Arbeitsplätzen, einer schlechten Bezahlung und einem Abbau an Qualität. Wenn wir gerade in Katastrophenfällen oder bei Großschadensereignissen auf ehrenamtliche Helfer zurückgreifen können, so ist das ein wesentlicher Bestandteil des Rettungswesens und auch zur Erhöhung der Qualität und zur rechtzeitigen Hilfe bei der Versorgung von Menschen.

Ich möchte hier noch mal eindeutig die Meinung unserer Fraktion bekräftigen: Rettungsdienst und Katastrophenschutz gehören zur sozialen Daseinsvorsorge und sind eine öffentliche Dienstleistung und dürfen nicht dem Kommerz zum Opfer fallen.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir natürlich noch weiter, Herr Innenminister, auch über die gerechte Bezahlung im Rettungsdienst debattieren müssen und auch Einfluss nehmen sollten. Das möchte ich an dieser Stelle hier wirklich noch mal hervorheben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zum Zweiten, ich weiß, das ist eine Frage auch zwischen den Verhandlungspartnern, das ist klar, ist mir durchaus bewusst, aber trotzdem können wir uns als Hohes Haus dazu eine Meinung bilden und sollten uns eine Meinung dazu bilden.

Die zweite Herausforderung, der der Gesetzentwurf begegnen soll, ist die Ausbildung von Notfallsanitätern. Im Bundestag stimmte unsere Bundestagsfraktion DIE LINKE dem Gesetz, welches ab 01.01.2014 - Herr Minister, Sie haben das schon gesagt, das Notfallsanitätergesetz - in Kraft tritt, zu.

(Minister Geibert)

Die damit verbundene Erweiterung der Kompetenzen für die Sanitäterinnen und Sanitäter, welche zukünftig drei Jahre ausgebildet werden, erhöht die Qualität und die Sanitäterinnen und Sanitäter können schneller am Unfallort handeln und mehr für die Opfer tun und müssen nicht erst auf den Notarzt warten. Das ist auf alle Fälle eine Qualitätsverbesserung und vor allem auch für sie selbst, die Sanitäterinnen und Sanitäter bekommen mehr Rechtssicherheit in die Hand. Allerdings ergibt sich da für mich die Frage: Ist das eventuell schon die Vorstufe zur Abschaffung oder Reduzierung des Notarzteinsatzes? Das ist eine Frage, die sich für mich ergibt und die wir vielleicht im Ausschuss auch diskutieren sollten.

Die Übergangsregelung, dass bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin Rettungssanitäter in Thüringen eingesetzt werden können, die vor dem 31.12.2013 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, begrüßen wir und wir begrüßen, dass sie die Möglichkeit zur Qualifizierung erhalten. Die Frage, die sich für uns natürlich daraus ergibt, ist: Wer trägt die Kosten für die Aus- und Weiterbildung? Ich glaube, das muss noch geklärt werden. Das können wir den Trägern des Rettungsdienstes nicht allein überlassen. Darüber sollten wir nachdenken. Und eine zweite Frage, die sich für uns ergibt, ist: Wie werden wir an die Kompensierung des zeitlichen Ausfalls von Rettungssanitätern herangehen, die sich in der Ausbildung befinden? Wenn die in dieser Ausbildung, in dieser Weiterqualifizierung sind, können sie ja keine Einsätze fahren. Das ist die Frage, die sich ergibt: Wie werden wir dann der personellen Situation in den Rettungsteams insgesamt gerecht?

Der Rettungsdienst ist sowohl der Grundversorgung als auch der öffentlichen Gefahrenabwehr zuzurechnen. Das Land hat mit diesem Gesetzentwurf mit der Aufnahme des Wertungskriteriums „Mitwirkung im Katastrophenschutz“ seine Mitverantwortung für den Rettungsdienst und sein Eigeninteresse am Rettungsdienst als Säule des Katastrophenschutzes deutlich gemacht. Dies sollte unserer Ansicht nach auch dazu führen, dass sich das Land an der Finanzierung der Ausbildung und der fortbildenden Ausbildung von Rettungssanitätern beteiligt und diese gemeinsam mit den Krankenkassen trägt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Gumprecht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf des Gesetzes stellt

im Grunde eine Weiterentwicklung eines bewährten Gesetzes dar.

Erstens kann ich feststellen, der Rettungsdienst ist in Thüringen gut aufgestellt, und zweitens, die Thüringer können sich auf den Rettungsdienst verlassen. Ich schließe mich gern Ihrem Lob an, weil das wirklich auch dem Einsatz der Einsatzkräfte zu verdanken ist.

Der Gesetzentwurf greift auf der einen Seite die aktuelle Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof zum Rettungswesen auf. Zum Zweiten greift er die bundesgesetzliche Änderung zum Berufsbild auf und drittens - und das muss man sagen - geht es auch um eine Entfristung.

Aber was wollen wir eigentlich bei der Frage, die durch den Europäischen Gerichtshof und den Bundesgerichtshof aufgeworfen wurde, hier erreichen? Wir wollen sicherstellen, dass die künftige Vergabe von Rettungsdienstleistungen keine negativen Auswirkungen auf den Katastrophenschutz hat. Die Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, ASB, Johanniter oder auch Malteser sind tragende Säulen des Katastrophenschutzes. Ihre ehrenamtlichen Helfer sind es, die die Besetzung von Sanitäts- und Betreuungseinheiten vor allen Dingen auch im Katastrophenschutz personell sicherstellen. Sie sind eine unverzichtbare Einrichtung für die öffentliche Sicherheit, die Gesundheit im Katastrophenfall. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen.

Zugleich sehen wir, dass auch der demografische Wandel oder auch der Wegfall von Wehrersatzdienst im Katastrophenschutz eine Sicherstellung dieser Aufgabe gerade auf ehrenamtlicher Basis immer mehr auch erschwert, deshalb diese Verknüpfung. Diese Situation würde sich weiter verschärfen, wenn Aufgaben des Rettungsdienstes künftig an Anbieter vergeben würden, die nur über Rettungsdienstpersonal verfügen, aber keinen Anteil am Katastrophenschutz leisten können, deshalb diese Verknüpfung.

Deshalb wollen wir die enge Verknüpfung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wie ich bereits hier sachlich begründet hatte, immer enger verzahnen. Die personelle Mitwirkung am Katastrophenschutz wird zu einem Kriterium nämlich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen und so können die Landkreise dies sicherstellen bei den Ausschreibungen und können damit auch die Qualität der Betreuung sicherstellen.

Im zweiten Punkt, und dies ist die Anpassung an die bundesgesetzliche Rechtslage, geht es um die Neueinführung des Notfallsanitäters. Dieses Berufsbild löst ab 1. Januar nächsten Jahres die bisherigen Rettungsassistenten ab und stellt nun die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst dar. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter un

(Abg. Kubitzki)

terscheidet sich nach dem Bundesgesetz nun auch wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten, beispielsweise macht es die Ausbildungszeit deutlich, die sich von 2 auf 3 Jahre verlängert. Deshalb werden wir sicherlich über die Frage der Übergangsfristen diskutieren. Ich meine, hier gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu. Ich denke, es wird ein interessantes Thema werden, Sie haben es ja aufgriffen. Auf der einen Seite sagen wir, wie können wir es sicherstellen. Auf der anderen Seite geben wir Zeit, aber damit lassen wir auch den Druck aus der Qualifikation heraus. Ich denke, dies muss intensiv diskutiert werden und Ihre Anregungen werden wir aufgreifen.

Meine Damen und Herren, ich will heute nicht weiter auf die Einzelheiten der Ausbildung eingehen, ich möchte nur etwas dazu sagen, was wir nicht aufgreifen, denn wir sind auch im Vorfeld dazu angesprochen worden von einzelnen Landkreisen. Es geht um die Frage der Hilfsfristen. Hier gibt es keine Veränderungen. Wir sind nicht bereit, dort Veränderungen durchzuführen. Ich denke, wir sollten hieran nicht rütteln. Hier ist die Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt. Wenn man sich vor Augen hält, dass jede Verlängerung die Chance gerade des Verunfallten, wenn er Herzstillstand hat, wenn er Atemstillstand hat, verschlechtert, muss man dafür sicherstellen, dass eine möglichst schnelle Einsatzmöglichkeit durch den Rettungsdienst gegeben ist. Aber ich möchte auch noch darüber hinaus gehen und das im Hinblick auf die Woche der Wiederbelebung. Denn wir haben diese Woche die Woche der Wiederbelebung. Am Samstag wird gerade das Thema Rettungsdienst in Weimar eine sehr zentrale Rolle spielen. Darauf muss man nämlich eingehen, denn wir brauchen viel mehr auch ehrenamtliche Helfer, die in der Notsituation nicht nur dabeistehen und Mitleid zeigen, sondern aktiv eingreifen, denn hier kann gerade sehr viel getan werden.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten uns dem Thema im Innenausschuss stellen, darüber diskutieren und wir sollten uns auch gemeinsam überlegen, wie wir das Motto „Gemeinsam helfen, Leben retten“, das in dieser Woche eine zentrale Rolle spielt, hier aktiv umsetzen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Adams zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, der

Gesetzentwurf ist ein wichtiger Gesetzentwurf, das haben alle Vorredner schon deutlich gemacht. Er erscheint auf den ersten Blick sehr unkompliziert. Aber der Teufel steckt ein wenig im Detail. Deshalb sollte man auch den Thüringer Feuerwehrverband an der Debatte beteiligen. Dafür brauchen wir eine Anhörung und für die Anhörung brauchen wir eine Überweisung an den Innenausschuss. Das ist sicherlich eine einfache Sache, der Vorsitzende klopft schon und will das mit annehmen. Deshalb braucht es in der ersten Lesung gar nicht vieler Worte zu dem Gesetz. Die Konflikte sind auch schon aufgezeigt worden. Ich will auf einen Konflikt eingehen. Wie gehen wir damit um, dass wir zukünftig dann eben zwei Klassen in der Notfallrettung haben werden, den Notfallassistenten und den Notfallrettungssanitäter? Da brauchen wir klarere Regeln. Die große Frage ist auch, wie wir in Thüringen damit umgehen, mit der Dienstleistung; eine öffentlich-rechtliche Dienstleistung ist eben keine Dienstleistung wie die des Straßenfegens oder Ähnliches. Die Rettung von Menschen ist eine ganz besondere Dienstleistung, der müssen wir in diesem Gesetz auch Rechnung tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen der Überweisung an den Innenausschuss zu. Wir freuen uns darauf, eine hoffentlich entspannte, dem Detail gewidmete gute Auseinandersetzung mit den Anzuhörenden haben zu können. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Hartung zu Wort gemeldet. Und meine Frage geht an die FDP-Fraktion: Sie hatten keine Redemeldung abgegeben?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Doch, ich habe mich gemeldet.)

Dann wäre es von Ihnen, ich nehme an, der Abgeordnete Koppe - gut.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Doch, wir haben abgegeben.)

Es liegt im Moment noch nicht vor, vielleicht könnten wir es noch mal kurz miteinander bereden. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, es ist ungewöhnlich, dass ich zu einem innenpolitischen Thema sprechen darf und ich verspreche Ihnen, ich werde die Gelegenheit, die ich jetzt habe, bis zur letzten Minute ausnutzen.

(Beifall SPD)

(Abg. Gumprecht)

Dieses Gesetz, was uns hier vorliegt, ist ein Sammelsurium überwiegend technischer Änderungen. Aber - das hat der Minister bei seinen Ausführungen gesagt - es gibt durchaus drei wesentlichere Änderungen im Gesetz. Ich möchte auf zwei dieser Änderungen näher eingehen. Das eine ist die verstärkte Berücksichtigung des Katastrophenschutzes bei der Auftragsvergabe. Das ist sehr wichtig, das ist auch sehr richtig, wie es auch die Vorredner gesagt haben. Ich persönlich würde mir allerdings wünschen, wenn wir über Auftragsvergabe reden, dass dort auch tarifrechtliche Regelungen Eingang finden. Denn Lohndumping kann man nicht nur dadurch verhindern, dass man jetzt noch weitere Inhalte mit einfügt, sondern Lohndumping gibt es jetzt schon. Es gibt jetzt schon Rettungsassistenten, also die höhere der beiden heute im Rettungsdienst tätigen Kategorien, die trotz Nachtdiensten, trotz 12-Stunden-Diensten etc. pp. mit einem Bruttogehalt von deutlich unter 2.000 € nach Hause gehen. Ich kenne jetzt schon Rettungsassistenten, die nebenbei Taxi fahren, damit sie ihre Familie über die Runden bringen. Und solche Lohnverhältnisse sind unter jetziger Regelung möglich. Die werden in Zukunft auch möglich sein. Deswegen ist es notwendig, im Rahmen der Ausschussberatung intensiv zu prüfen, ob man bei der Vergabe nicht auch tarifrechtliche Dinge berücksichtigen kann im Sinne eines Vergabegesetzes.

Der zweite wichtige Punkt ist auch schon von verschiedenen Vorrednern genannt worden, das ist der neue Beruf des Notfallsanitäters. Das ist wirklich eine Zäsur, weil erstmals überhaupt im Rettungsdienst ein Ausbildungsberuf etabliert wird. Die beiden jetzigen Berufsbezeichnungen Rettungssanitäter und Rettungsassistent sind keine Ausbildungsberufe. Indem wir jetzt mit dem Notfallsanitäter einen Gesundheitsfachberuf etablieren, stoßen wir eine Entwicklung an und setzen einen qualitativen Quantensprung, denn dieser Ausbildungsberuf wird notwendigerweise eine höhere Qualität mit sich bringen. Er wird eine höhere Verantwortung der entsprechenden Personen nach sich ziehen. Er wird die Leute, die diesen Beruf abschließen, eventuell zu einem Studium befähigen, das ist beim Rettungsassistenten ja nicht der Fall. Und - auch das ist nicht ganz unwichtig - es wird Jobcenter, Arbeitsagenturen etc. dazu in die Lage versetzen, arbeitslosen Menschen, die diesen Beruf ergreifen wollen, eine Beihilfe zu zahlen. Das ist bis jetzt nicht möglich, die Weiterbildung zum Rettungsassistenten wird durch die Jobcenter nicht unterstützt, denn es ist ja kein anerkannter Ausbildungsberuf. Gleichzeitig wird der etablierte Notfallsanitäter notwendigerweise besser bezahlt werden, als es heute der Rettungsassistent wird. Und da kommen wir jetzt zu dem Punkt, warum es notwendig ist, eine Frist zu setzen, bis zu dem ein Notfallsanitäter auf jedem Rettungsmittel und in der Leitstelle vorgeschrieben ist. Wenn wir ohne Fristen wertfrei ne

beneinanderstellen, dass es den relativ niedrig bezahlten Rettungsassistenten und den besser bezahlten Notfallsanitäter gibt, dann wird sich dieser Ausbildungsberuf nicht flächendeckend in der Praxis durchsetzen. Das heißt, wir müssen beide Akteure, also die Leistungsanbieter und die Kostenträger, die Krankenkassen, mehr oder weniger dazu zwingen, den jetzt etablierten Beruf tatsächlich auch zur Geltung zu bringen und diese Berufsausbildung auch zu nutzen. Diese Frist ist aus meiner Sicht möglichst kurz zu wählen. Das Jahr 2022, also 31. Dezember 2022, ist gerade so noch vertretbar. Das hat den Grund in der Regelung im Notfallsanitätergesetz. Hier ist festgelegt, dass die neu auszubildenden Notfallsanitäter, also die, die jetzt eine Lehre anfangen, über eine Umlage der Krankenkassen bezahlt werden, während bei den Rettungsassistenten, die sich entschließen, ihre Anerkennung zum Notfallsanitäter zu machen, der Arbeitgeber deren Ausbildung trägt. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber, wenn die Fristen sehr lang sind, bis er Notfallsanitäter vorhalten muss, sich darauf zurückziehen kann, dass er abwartet, bis genügend Notfallsanitäter am Markt verfügbar sind. Er stellt die jungen Leute ein und damit hat er kein gesteigertes Interesse, die Weiterbildung seiner vorhandenen Rettungsassistenten zu bezahlen und wir kommen in eine Situation, in der es wieder der Eigeninitiative jedes Rettungsassistenten überlassen ist, ob er denn einmal Notfallsanitäter wird oder nicht. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist heute gängige Praxis, denn wer heute Rettungssanitäter ist und die höhere Ausbildung zum Rettungsassistenten machen möchte, macht das oft genug in eigener Initiative und er macht es oft genug auf eigene Kosten. Das ist heute gängige Praxis. Wir sollten wirklich alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, diese Praxis abzustellen und tatsächlich die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, ihren Mitarbeitern die Weiterbildung zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang, möchte ich auch sagen, ist es keine gute Sache, dass man bei dem Streichen des Rettungsassistenten aus dem Gesetz bewusst die Leute ausnimmt, die erst in Zukunft, also nach Geltung des Gesetzes fertig werden und dann anfangen zu arbeiten, denn diese Leute werden damit perspektivisch dann auf ein Lohnniveau des Rettungssanitäters herabgestuft und das ergibt sich ganz klar auch aus unserem Gesetz. Wir haben hier festgelegt, dass auf einem Rettungsmittel ein Notfallsanitäter sitzen muss, der andere kann ein Rettungssanitäter sein. Das heißt, der Rettungssanitäter ist die untere Bezahlkategorie, dazwischen käme jetzt der Rettungsassistent und darüber der Notfallsanitäter. Das ist jetzt die Stufung. In dem Moment, in dem wir reinschreiben, einer muss Notfallsanitäter sein, einer dann Rettungssanitäter sein, fällt die Kategorie des Rettungsassistenten im Bezahlsystem der Krankenkassen weg und alle werden entweder bezahlt nach Notfallsanitäter,

wenn sie Notfallsanitäter sind, oder als Rettungsassistenten, wenn sie es nicht sind. Auch das ist keine Schwarzmalerei, auch das ist heute gängige Praxis. Heute steht im Gesetz, einer muss Rettungsassistent sein, einer kann Rettungssanitäter sein und egal, ob auf dem Auto zwei Rettungsassistenten sitzen, der zweite Rettungsassistent wird als Rettungssanitäter bezahlt; völlig gleichgültig ob er die bessere Qualifikation hat. Das führt heute schon dazu, dass entsprechend der Personalschlüssel ausgebildete Rettungsassistenten „nur“ als Rettungssanitäter eingestellt werden und auch „nur“ als Rettungssanitäter bezahlt werden. Das ist eine Sache, die wir beachten müssen. Das heißt, jeder Rettungsassistent, der keine Weiterbildung zum Notfallsanitäter bis zum 31.12.2022 gemacht hat, läuft Gefahr bzw. kann sich sicher sein, dass er ab dem 01.01.2023 nur noch bezahlt wird wie ein Rettungssanitäter, egal welche Lebenserfahrungen, Berufserfahrungen und welche Weiterbildung er gemacht hat. Das müssen wir abstellen, sonst lassen wir diese Leute im Regen stehen. Von jedem Vorredner ist gesagt worden, dass wir diesen Leuten dankbar sind. Das bin ich auch, ich kenne die aus persönlicher Praxis. Wir müssen diesen Leuten gegenüber auch eine gewisse Sorgfaltspflicht walten lassen. Wir müssen sicherstellen, dass es jedem Arbeitgeber ein Anliegen sein muss, sein eigenes Personal weiterzubilden. Je kürzer wir die Fristen setzen, bis zu denen ein Notfallsanitäter etabliert sein muss, um so weniger kann sich der Arbeitgeber darauf verlassen, dass er vom Markt frisch ausgebildete Notfallsanitäter einfach abwerben kann und seine eigenen Leute, die er hatte, vielleicht zum Rettungssanitäter zurückstufen kann. Das ist eine ganz wichtige Sache und darauf bitte ich, in der Anhörung, die dann sicher nach der Ausschussüberweisung durchgeführt wird, zu achten.

Wir brauchen Regularien, dass wir nicht, wie es bisher war, die Menschen, die sich in diesem Beruf engagieren wollen und eine Weiterbildung machen wollen, im Regen stehen lassen, dass sie das selber bezahlen müssen. Wir brauchen Regularien, dass wir es dieses Mal besser machen als in der Vergangenheit. Warum soll man nicht aus Fehlern in der Vergangenheit lernen? Vielen Dank. Ich beantrage ebenfalls die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss.

(Beifall SPD)

Für die FPD-Fraktion hat der Abgeordnete Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich freue mich, dass sich das kleine Missverständnis hat auflösen lassen