Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei näherer Betrachtung schrumpft so manch wilder Stier auf ein harmloses Öchslein zusammen, denn das Wichtigste an dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für mich nicht der Vertragstext selbst, sondern dessen erste Protokollerklärung, die weit über den aktuellen Regelungsgegenstand hinausweist. Die Länder - Staatssekretär Zimmermann hat gerade darauf hingewiesen - sind sich darin einig,
zeitnah die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zum Medienkonstationsrecht zu überprüfen. Hier sehe ich Handlungsbedarf, und die Erklärung ist für mich ein deutliches Signal, dass sich die Länder dem stellen wollen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag setzt eine EU-Richtlinie von Ende 2007 in nationales Recht um. Eigentlich sollte er ja bis Ende des Jahres schon von uns ratifiziert werden. Wir sind also mit drei Monaten schon im Überhang. Im Grundsatz bestätigt diese EU-Richtlinie das Verbot von Produktplatzierungen. Aber bei bestimmten Formaten können die Mitgliederstaaten Ausnahmen zulassen. Ob uns das gefällt oder nicht, damit wurde auf EU-Ebene die Produktplatzierung legalisiert. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der gravierenden ökonomischen Einbrüche in der Medienwirtschaft und auch der verstärkten Abwanderung der Werbung ins Internet haben sich die Länder entschieden, sicher auch um optimale Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern in bestimmten Sendungen zu erlauben, bezahlte Produktplatzierungen einzusetzen. Das gilt für Filme, Unterhaltungssendungen und den Sport und - auch wenn mich das nicht wirklich glücklich macht - dem kann und dem sollte man sich nicht verweigern.
Meine Damen und Herren, in öffentlich-rechtlichen Anstalten bleibt diese Werbeform bis auf angekaufte Formate weiterhin unzulässig, und auch bei Kindersendungen - das ist sehr wichtig - bleiben Produktplatzierungen komplett untersagt. Wichtig ist auch, dass eine generelle Kennzeichnungspflicht für Produktplatzierungen besteht. Wie das allerdings umzusetzen ist - darauf hat Kollege Blechschmidt hingewiesen -, das ist mir auch noch relativ rätselhaft. Nicht zuletzt haben die Länder Regelungen getroffen, mit deren Hilfe eine Beeinträchtigung der redaktionellen Verantwortung und Unabhängigkeit eines Senders durch vorgenommene Produktplatzierungen ausgeschlossen werden sollen.
Meine Damen und Herren, eine praxistaugliche Umsetzung des Staatsvertrags wird sicher nicht einfach sein. Ich habe schon auf die Kennzeichnungspflicht hingewiesen. Aber es sind zum Beispiel auch im Vertrag 28 Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die natürlich auch ständig zu überprüfen sind. Hier kommt vor allem auf die Landesmedienanstalten noch einiges zu, das sollten wir auch begleiten.
Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass von einer ganz anderen Dimension eine Entscheidung ansteht, nämlich ein neues Gebührenmodell im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuführen. Das ist das, was uns in nächster Zeit beschäftigen wird. Bis Sommer 2010 wollen die Län
der hier für Klarheit sorgen. Bei dieser Frage handelt es sich, denke ich, unbestritten um eine wichtige, ich glaube, die wichtigste Weichenstellung der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den nächsten Jahren. Da sollten wir uns, Kollege Blechschmidt, intensiv in den nächsten Wochen einbringen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Regierungschefs der 16 deutschen Länder haben den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben. Nun braucht es die Zustimmung der Länderparlamente, damit es in Landesrecht übertragen wird und damit es zum anderen zum 1. April auch rechtzeitig in Kraft treten kann.
Herr Blechschmidt, Ihre Anmerkungen kann ich so nicht stehen lassen. Wir sind in einer föderalen Ordnung. Die Länder haben die Zuständigkeit und wir, die Abgeordneten, sind zuständig für das, was wir hier beschließen, und für das, was dann daraus entsteht. Sich auf einen Staatsvertrag hin zu orientieren, der offenbar nur noch der Zustimmung des Parlaments bedarf, als reine Formsache und einer Formalie, dem kann ich nicht zustimmen. So ist es wohl auch nicht gemeint. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns über die Dinge auch unterhalten. Soweit ich das übersehe, wurden in der letzten Legislaturperiode bei dem Kollegen Wucherpfennig immer die Staatsverträge im Vorhinein auch intensiv diskutiert und vorgelegt und die dann anstehenden Beschlüsse auch diskutiert. Dass es natürlich am Ende einen Staatsvertrag gibt und dass wir, wenn der ausführlich diskutiert ist, dann auch zustimmen, wenn es unsere Zustimmung findet, das ist klar. Der Dreizehnte Staatsvertrag ist in der Tat kein Staatsvertrag mit großem politischen Sprengstoff. Wir müssen uns aber beim 14. und eventuell 15. natürlich intensiv über die dann anstehende Diskussion der Gebührenmodelle unterhalten. Das entscheiden auch wir. Wir stehen vor den Wählern, warum wir uns für das eine oder andere Gebührenmodell entschieden haben. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass Herr Staatssekretär Zimmermann im Ausschuss darauf hingewiesen hat, dass er uns rechtzeitig in die Diskussion einbeziehen wird. Ich denke, dass wir das auch im Parlament so auf den Weg bringen werden. Ich will hier nicht im einzelnen all die Dinge noch mal wiederholen, die der Staatssekretär und die ande
ren Kollegen vorher schon gesagt haben. Es geht heute nicht um Rundfunkgebühren für die Bürger, deswegen ist auch nicht so viel Dramatik in diesem Staatsvertrag. Es geht natürlich indirekt auch um die Beitragszahler. Denn wenn ich Einnahmen erschließe durch Werbung, dann ist das auch eine indirekte Entlastung der Beitragszahler. Wenngleich ich bekenne, dass mir die Werbung gelegentlich auf die Nerven geht und das, was da geschieht, mir nicht immer gefällt, so muss ich es doch akzeptieren, denn es ist eine wichtige Finanzgrundlage, nicht nur bei den Öffentlich-Rechtlichen, auch bei den Privaten die einzige Finanzgrundlage. Dass am Ende bestehen bleibt, dass wir an Sonn- und Feiertagen keine Werbung und nach 20.00 Uhr keine Werbung haben, das ist auch in diesem Vertrag so nicht angetastet worden. Deswegen bin ich auch dankbar. Hier geht es jedoch nicht um die klassische Werbung, die wir bisher hatten, um die sogenannten TV-Spots, und um andere Werbung, die als Werbeblock erscheint, sondern es geht genau um die Grauzone zwischen dem Bereich der Schleichwerbung, die an sich verboten ist, und zum anderen um die Produktbeistellung, also Produktionshilfen, die natürlich erlaubt sind. Um hier ein Beispiel zu sagen, es ist erlaubt, wenn ein Produzent ein Auto zur Verfügung stellt, das als Requisite für einen Film gebraucht wird. Es ist aber nicht erlaubt, dieses Auto mehr als notwendig mehrfach in Filmsequenzen zu zeigen, um damit eine Schleichwerbung zu erreichen. Deswegen bin ich froh, dass wir mit diesem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesen bisher nicht geregelten Bereichen eine Regelung haben, dass Klarheit kommt in die gesetzlichen Regelungen. Rein formal gesehen, das hat auch der Staatssekretär schon gesagt, geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste. Diese muss in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gilt, dass Produkt- und Themenplatzierungen grundsätzlich verboten sind. Aber wir haben mittlerweile gelernt als Ostdeutsche, dass grundsätzlich eigentlich heißt, dass man abweichen kann von dem Grundsatz. Abweichen kann natürlich gelegentlich dazu führen, dass man genau das Gegenteil von dem erreicht, was ursprünglich gedacht war.
Hier haben sich die Länder dafür entschieden, sehr moderat von diesen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch zu machen und Produktplatzierungen in Ausnahmen auch als zulässig zu erklären. Ein ganz grobes Raster legt ungefähr Folgendes fest: öffentlich- rechtlicher Rundfunk, dort sind Produktplatzierungen nicht erlaubt, es sei denn, es sind Einkäufe von anderen Produzenten. Hier ist immer der James Bond, der als Beispiel genannt wird, den könnte man im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dann nicht mehr zeigen, wenn das nicht erlaubt wäre. Beim privaten Rundfunk sind Produktplatzierungen erlaubt.
Dann wird unterschieden zwischen leichter Unterhaltung auf der einen Seite, dort erlaubt man auch die Produktplatzierung, auf der anderen Seite wird es nicht erlaubt bei Sendungen der Informations- und Meinungsbildung. Wo es generell verboten ist, und da bin ich auch sehr dankbar, dass in Kindersendungen solche Produktplatzierungen generell verboten sind.
Dies muss man natürlich ausdrücklich unterscheiden von den kostenlosen Beistellungen von Produktionshilfen, also notwendige Requisiten. Ich habe vorhin das Beispiel von dem Fahrzeug gebracht, und der Staatssekretär hat das Beispiel vom Traumschiff gebracht. Es ist natürlich völlig klar, wenn man das Traumschiff mieten müsste, hätte man keine Chance. Dieser Film könnte dann nicht mehr zu solchen Preisen hergestellt werden, wie er eben jetzt hergestellt wird. Man müsste auf eine sehr billige Kulisse zurückgreifen. Das wäre natürlich nicht so authentisch. Insofern muss und ist, glaube ich, gut, wenn Produktionshilfen erlaubt sind.
Ich denke, dass mit diesem Gesetz mehr Klarheit für die Anbieter und Firmen einzieht. Mehr Klarheit heißt, dass natürlich auch ein Stück weit die Freiheit der Kultur geschützt bleibt. Denn es ist natürlich klar, wenn ein Regisseur vorsieht, es müsse das Auto einmal von rechts nach links fahren und der Werbevertrag vorschreibt, es muss wenigstens zehnmal fahren, dann geht das natürlich nicht. Der Produzent kann sich jetzt darauf verlassen, dass die Werbeverträge nicht sein Drehbuch kaputt machen.
Gleichzeitig bin ich froh, dass ich als Konsument, als Nutzer von lästigen Schleichwerbungen verschont bleibe. Ich denke, dass es auch in Zukunft so sein muss. Das ist für den öffentlich-rechtlichen Bereich in jedem Fall ganz, ganz wichtig.
Ich darf an dieser Stelle namens der CDU-Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren. Ich greife noch mal auf, was Herr Döring kurz gesagt hat, dass wir bei der Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch von Anfang an so einbezogen werden, wie es der Staatssekretär bereits angekündigt hat. Denn dies wird eine Entscheidung sein, die uns noch sehr viel abverlangt, vielleicht sogar sehr unpopuläre Entscheidungen. Aber das müssen wir rechtzeitig wissen und müssen darauf auch Einfluss nehmen können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Meyer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kurze Anmerkung im Namen meiner Fraktion. Es ist zu dem eigentlichen Anlass des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags alles gesagt worden. Ich wollte nur noch mal aus Sicht einer Partei, die sich den Verbraucherschutz immer sehr auf die Fahnen geschrieben hat, auf zwei Themen hinweisen, wo ich glaube, dass man wie üblich manchmal auch in Gesetze etwas hineinschreibt, wo man genau weiß, man kann es sowieso nicht kontrollieren.
Ich wollte Ihre Aufmerksamkeit auf den § 7 lenken. In Abs. 1 Nummer 4 steht drin: „Werbung und Teleshopping dürfen nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit sowie in hohem Maße den Schutz der Umwelt gefährden.“
Wenn man das Ganze ernst nimmt und sich vorstellt, dann wäre natürlich erstens das Traumschiff abzusetzen sofort, weil die Umweltbelastungen durch genau diese Art von Traumschiffreisen hochbrisant sind gerade in den subtropischen Gewässern. Ich meine das ganz im Ernst, nicht dass Sie denken, ich mache hier vorne ulkige Witze. Das ist eine Frage, die man eigentlich beanstanden könnte. Wenn man also diese Art von Ökodiktatur gut fände, dürfte man auch keine Autos mehr zeigen. Ich wollte nur darauf hinaus, Sie merken, wie schwierig es ist, dieses Thema auch mit Leben zu füllen. Selbst wenn man es weniger …
Sie haben gerade die ökologische Bedeutung von Traumschiffreisen thematisiert. In dem Zusammenhang: Wie verhält es sich bei Segelschiffreisen?
Besser, allerdings immer noch nicht gut genug, weil in den meisten Fällen die Anfahrt mit dem Flugzeug erfolgt, was auch nicht ökologisch korrekt ist.
Ja, bitte. Also, Sie merken schon: Schöne Idee, Traumschiff mit Herrn Recknagel und schon haben wir ein Problem weniger mit der Ökologie.
Aber Sie haben das Problem verstanden; ich meine es ganz im Ernst. Die armen Kolleginnen und Kollegen, die das dann tatsächlich überprüfen müssen, ob man zum Beispiel ein kleineres Auto bewerben lassen könnte mit einem entsprechenden Werbevertrag und nicht eines hat, das dann 12 Liter auf 100 km verbraucht, was dann schon mehr Realität im Alltag im Werbebereich ist.
Eine zweite Bemerkung betrifft den Abschnitt h, da steht so schön drin: „Werbung und Teleshopping für alkoholische Getränke dürfen den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern.“ Ja, was denn nun? Dafür sind sie doch da. Also ganz im Ernst, entschuldigen Sie bitte, dafür ist die Werbung gemacht. Die soll übermäßigen Konsum fördern, denn wenn er nur mäßig wäre, würde die Werbung nicht funktionieren. Jetzt wieder heruntergezogen auf das, was vielleicht der Gesetzgeber sich da gedacht hat, dann kann ich mir nur vorstellen, dass man den gepflegten Cognac zu Hause für die Hochpreiskundschaft vielleicht da noch akzeptiert, wobei man sich auch
damit sehr schön übermäßig betrinken kann. Aber die wilde Party am Strand mit Bacardi - darf ich das jetzt sagen? Ich habe den Vertrag. War das okay?
Einmal, zweimal, dreimal -, den dürfen wir jetzt nicht mehr zeigen, weil man da ganz offensichtlich sieht, wie sich Minderjährige oder knapp erwachsene Menschen übermäßig betrinken. Sie merken an dem Klima, es ist weniger lustig, als ich es versuche zu machen. Es ist ein ernstes Problem, das überhaupt deutlich zu organisieren, was damit gemeint ist. Ich meine, schauen Sie sich unsere Fraktion an, wir machen gerade Schleichwerbung für ein bestimmtes Computerprodukt, auch nicht zulässig eigentlich, weil das gefilmt wird. So ist es halt auf der Welt. Ich verrate Ihnen auch nicht, ob wir dafür einen Vertrag haben oder nicht. Last, but not least, eine letzte Bemerkung dazu, Herr Zeh hat es schon kurz angesprochen: Ist es nicht schön zu wissen, dass es auch noch den § 7a Abs. 1 gibt, in dem drinsteht: „Übertragungen von Gottesdiensten sowie Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping-Spots unterbrochen werden.“ Da bin ich ja beruhigt. Alles andere darf dann nämlich, heißt es im Umkehrschluss - mit bestimmten Voraussetzungen, das ist schon richtig. Das wurde ja deutlich gemacht, ich wollte es nicht wiederholen. Aber inhaltlich darf ansonsten alles unterbrochen werden, selbst, wie wir wissen, Nachrichtensendungen. Das ist ganz schön schade, aber es ist nicht zu ändern. Wir werden auch zustimmen, weil es immer noch besser ist, den Versuch zu unternehmen, so etwas zu kontrollieren, als von vornherein das Scheitern einzugestehen. Wir glauben aber nicht wirklich daran. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat der Kollege Meyer mir doch meine Pointe weggenommen mit dem Traumschiff. Ich bin ja untröstlich - aber egal. Wir haben schon gehört, dass das Meiste gesagt worden ist. Ein paar Worte aus unserer Sicht würde ich trotzdem noch verlieren, auch wenn der Herr Mohring da noch ein bisschen länger zuhören muss. Wir mussten heute auch lange zuhören. Es war auch sehr interessant, Herr Mohring.
nannte Product Placement zu finden. Wir halten es für sinnvoll, dass die Regelungen so, wie sie jetzt sind, aufgenommen worden sind, um die Schleichwerbung aus der Schmuddelecke, wo sie lange Zeit hingestellt worden ist, herauszulösen. Jeder, der sich mit der Medienwirtschaft auskennt, weiß, dass eine Film- oder Fernsehproduktion ohne Unterstützung von Firmen heute nicht mehr möglich ist. Auch wenn Dauerwerbesendungen, wie zum Beispiel dem Herrn Raab seine Wok-WM in Oberhof dieses Jahr, doch lieber den privaten Sendern vorbehalten bleiben sollte. Wenn auch weiterhin der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also MDR, ARD und ZDF, künftig Autos, Gerätschaft und alles mögliche, bei dem man Marken erkennen könnte, selbst anschaffen müsste, damit er nicht in den Verdacht gerät, Schleichwerbung zu machen, nur weil er einen Gebrauchsgegenstand benutzt, dann würde das unverhältnismäßig auf die Gebühren sich niederschlagen. Es würden Produktionen so einfach nicht mehr möglich werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es richtig, dass man so etwas zulässt und im Zweifel kennzeichnet.
Meine Damen und Herren, bei Fremdproduktionen ist genau hinzusehen, um festzustellen, welches Produkt verwendet worden ist und wann das Produkt wie häufig verwendet wird. Wenn es das Maß erreicht, dann muss es angezeigt werden. Wir werden uns auf ein neues Fernsehvergnügen, so möchte ich es nennen, einstellen. Dabei handelt es sich um eine Art Ratequiz, denn Produktplatzierungen müssen nicht nur am Beginn eines Fernsehfilms genannt werden, sondern unter Umständen auch nach einer Werbeunterbrechung. Man kann sich dann überlegen, ob man bis dahin alle Produkte erkannt hat oder ob man das eine oder andere vergessen hat. Ob das die beste Lösung ist, lasse ich einfach mal so im Raum stehen, aber es gibt zumindest die Möglichkeit zu dieser Verfahrensweise.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als FDP begrüßen insbesondere die Liberalisierung der Werbevorgaben - also weg von den starren Vorgaben - und das Mehr an Möglichkeiten, um die Werbung zu platzieren bzw. selbst festzulegen, wie viele Werbeunterbrechungen es gibt. Das heißt für uns, wir trauen dem mündigen Bürger und Fernsehzuschauer zu, selbst darüber zu entscheiden, wie viel Werbung für ihn angemessen ist, wie viel er ertragen möchte. Und wenn es ihm zu viel ist, da gibt es noch andere Sender, auf die er dann wechseln kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bemerkung an die Adresse der Landesregierung: Andere Länder, Herr Staatssekretär, waren schneller als wir. Sie brachten ihren Gesetzentwurf bereits bis zum Ende des vergangenen Jahres ein, denn der Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll ja dieses
Jahr zum 1. April in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt muss die Ratifikationsurkunde bereits hinterlegt sein. Aber vielleicht waren Sie ja in der Zeit zu sehr damit beschäftigt, sich um den Posten im MDR-Verwaltungsrat zu bewerben - vielleicht. Ich sage in diesem Zusammenhang noch einmal, wir Liberalen halten dies nicht für eine zielführende Idee. Der Rundfunk muss staatsfern sein und er muss es bleiben. Die Regierungen der Länder haben zwar die Staatsaufsicht zu führen, dürfen aber nicht schleichend und indirekt ihren Kompetenzbereich erweitern. Wir halten die Nominierung des Regierungssprechers für ein solches Amt jedenfalls für einen Mangel an Sensibilität und werden auch in Zukunft in solchen Fragen sehr wachsam sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während bereits zwischen den Ländern über den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhandelt wird, ist es uns jetzt im Thüringer Landtag leider nur noch möglich, den Gesetzentwurf zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beraten, auch wenn durchaus eine Anhörung in der Sache sinnvoll wäre. Herr Blechschmidt wies vorhin schon darauf hin. Wir würden aber für die Zukunft darum bitten, dass diese Themen wie das Medienrecht, die durchaus eine breite Diskussion einnehmen könnten, weil es originäres Landesrecht ist, vielleicht unabhängig von einem geänderten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten werden, damit wir die Zeit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Wir sollten zum Beispiel darauf achten, dass die ARD-Pläne zur Ausweitung ihres Tagesschau-Online-Angebots sorgfältig in den neuen Rundfunkräten, darunter auch dem des MDR, diskutiert werden. Wir haben da bereits wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die Überarbeitung des Rundfunkgebührenmodells und nicht zuletzt die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sind ganz wichtige Handlungsfelder für die Medienpolitiker in den Ländern. Wir Liberale haben dazu Vorschläge und wir wollen und werden uns konstruktiv einbringen. Nichtsdestotrotz werden wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so in seiner jetzigen Form zustimmen. Vielen Dank.