Protocol of the Session on February 25, 2010

(Beifall CDU)

Bürgschaften als Risiko - auch das nur als Stichwort: Ich habe heute Morgen von einem ehrlichen Haushalt ohne Risiken gesprochen. Das habe ich auch so gemeint, sonst würde ich es nämlich nicht sagen. Da Sie mich auch schon länger kennen, wissen Sie, dass ich immer das meine, was ich sage. Ich habe das auch in dieser Weise formuliert. Es ist absurd, den Bürgschaftsrahmen für 2010 als Haushaltsrisiko zu bezeichnen. Sie haben recht, ein Teil der Bürgschaften führt zur Inanspruchnahme, aber doch nicht im selben Jahr. In 2010 könnten uns Inanspruchnahmen aus Bürgschaften vergangener Jahre treffen, aber dafür ist Vorsorge getroffen. Wie in jedem Jahr enthält der entsprechende Titel des Ein

zelplans 17 ausreichende Mittel für die Inanspruchnahme. Sollten wir in späteren Jahren Erkenntnisse darüber gewinnen, dass Bürgschaften aus dem Rahmen des Jahres 2010 zur Inanspruchnahme führen werden, werden diese bei den dann aktuellen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sein. Bürgschaften des Jahres 2010 jedenfalls sind kein Risiko für den Haushalt 2010.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber für kommende Jahre, das habe ich gesagt.)

Jetzt aus der Vielzahl der Anmerkungen vielleicht noch eines, die Kollegen von der FDP:

(Unruhe DIE LINKE)

Da wäre auch vieles zu sagen. Ich bin immer ein Fan von Theodor Heuss und Hildegard Hamm-Brücher gewesen, aber bis Sie dahin kommen, brauchen Sie noch eine Weile.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Insofern sehe ich auch vieles nach. Ich will auch nicht genauso kleinkariert rangehen an die Ausführungen, ich will nur eins sagen, es gibt keine Stellenmehrung um 700 Stellen in diesem Haushalt. Dafür habe ich nun wirklich gesorgt. Das werden mir die Kollegen, die mehr Stellen wollten, bestätigen. Ich habe sehr genau dafür gesorgt, dass wir keine einzige Stelle mehr in den Haushalt einstellen. Das haben wir so durchgezogen, das haben wir Ihnen so vorgelegt. Wo Sie die 700 Stellen finden, das mag Ihr Geheimnis sein, aber auch da können wir an den entsprechenden Stellen gern noch in die Diskussion treten.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Sie meinen die Bundesregierung.)

Lieber Herr Kollege Barth, eine Vollbremsung auch mit Blick auf die Schuldenbremse 2020, eine Vollbremsung an der falschen Stelle führt meistens zum Crash. Wir wollen keinen Crash. Wir wissen, dass der Countdown läuft. Ich habe Ihnen den Weg vorgestellt, wie wir zu einer soliden Finanzpolitik in diesem Land kommen, nämlich wenn wir die Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen überwunden haben und wenn wir auf den Konsolidierungskurs eingeschwenkt sind. Das ist ein erklärtes Ziel des Kabinetts. Es ist im Übrigen nachvollziehbar, denn in der Medienkonferenz, als die Eckpunkte der Haushaltsklausur vorgestellt wurden, haben sowohl Herr Kollege Matschie als auch Frau Ministerpräsidentin ganz genau gesagt: Das ist ein Übergangshaushalt und das Ziel ist, zu solider Haushaltspolitik und zu Haushalten ohne Nettokreditaufnahme zu

rückzufinden, und das möglichst zügig. Bei der Beschreibung dieses Weges bleibt es. Auch Sie lade ich ein, diesen Weg konstruktiv mitzugestalten. Ich freue mich auf die Beratungen der Einzelhaushalte. Ich glaube, wir haben jede Menge Gesprächsbedarf und ich bin sicher, dass wir den auch gut abarbeiten werden. An mir soll es jedenfalls nicht liegen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage in das Plenum: Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 5/473. Erste Frage: Gibt es den Wunsch der Ausschussüberweisung? Herr Abgeordneter Emde.

Wir beantragen die Überweisung beider Drucksachen an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Danke. Gibt es weitere Überweisungswünsche? Das ist nicht der Fall. Dann wird dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich frage noch mal formal: Wer ist für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Herzlichen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 5/479. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich muss es extra noch mal fragen, ob es eine weitere Ausschussüberweisung geben soll außer der natürlich an den Haushalts- und Finanzausschuss. Jetzt formal die Frage: Wer ist für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Das ist die überwiegende Mehrheit. Herzlichen Dank.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 a und b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Thüringer Gesetz zu dem Drei- zehnten Rundfunkänderungs- staatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/468 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Noch ein Hinweis: Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass dieses Gesetz heute in erster und zweiter Beratung

zu behandeln ist, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Zustimmungsgesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird insbesondere die Synchronisierung von deutschem Rundfunkrecht mit europäischen Vorgaben fortgeführt. Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist daher leider auch erneut ein Beweis dafür, dass die Europäische Kommission selbst auf klassisches Länderrecht Einfluss nehmen kann. Die wesentlichen politischen und für Thüringen relevanten Punkte sind in aller Kürze wie folgt zu benennen:

Die europäische Vorgabe der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste besagt unter anderem, dass die sogenannte kommerzielle Kommunikation - konkret heißt das, kommerzielle Schleichwerbung, Produktplatzierung und Themenplatzierung - grundsätzlich eigentlich unzulässig ist. Ausnahmen können jedoch erlaubt werden. Dieser Grundsatz ist in § 7 Abs. 7 festgelegt. Die neuen Regelungen in § 44 Rundfunkstaatsvertrag besagen, dass im Privatfunk Produktplatzierungen in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, sofern es sich nicht um Sendungen für Kinder handelt, zulässig sind und Produktionshilfen ermöglicht werden, sofern es sich nicht um Nachrichtensendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber und Verbrauchersendungen, Kindersendungen oder Gottesdienste handelt.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind strengere Regelungen eingeführt worden. Dies ist in § 15 geregelt. Danach ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Produktplatzierung nur bei sogenannten Fremdproduktionen, nicht aber bei Eigenproduktionen möglich. Dies wurde deshalb zugelassen, da sonst eine Ausstrahlung beispielsweise von bereits produzierten Filmen oder von Fremdproduktionen wie James-Bond-Filmen oder Ähnlichem nicht mehr im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich wäre.

Bezüglich der sogenannten Produktbeistellung und Produktionshilfen gilt der gleiche Maßstab wie bei den privaten Rundfunkveranstaltern. Mit dieser Vorgabe ist es auch weiterhin möglich, zum Beispiel ein Produkt wie das ZDF-Traumschiff zu realisieren.

Insgesamt ist mit dieser Vorgabe sicherlich ein Kompromiss gelungen, der die grundsätzliche Problematik von Produktplatzierungen und Produktproduktionshilfen beschreibend adäquat behandelt. Neben die

sen grundsätzlichen medienpolitischen Aspekten sind für Thüringen insbesondere drei weitere Aspekte von besonderer Relevanz.

Erstens: § 11 c Abs. 2 Satz 2 eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit, dass nach landesrechtlicher Maßgabe die jeweilige Landesrundfunkanstalt, also der Mitteldeutsche Rundfunk, zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme veranstalten kann, wie sie Länder versorgt, im Fall des Mitteldeutschen Rundfunks also drei.

Zweitens: Mit der Änderung von § 40 Abs. 1 Satz 2 wird die Förderung von technischer Infrastruktur durch die Landesmedienanstalt bis zum Jahr 2020 weiterhin ermöglicht. Dadurch werden auch in Thüringen der Landesmedienanstalt weiterhin die Chancen eröffnet, die Thüringer Radiomacher finanziell zu unterstützen bei den teuren sogenannten Zuleitungskosten, das heißt also den Sendeübertragungskosten vom Funkhaus zu einer Ausstrahlungseinrichtung. Dies wird durch Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes sichergestellt.

Drittens: Mit der Protokollerklärung aller Länder zur regionalen Vielfalt ist eine klare Aussage aller Länder getroffen worden, in dem kommenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Stärkung von regionalen und lokalen Angeboten zu ermöglichen, das heißt also insbesondere lokalen und regionalen privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern. Diese Protokollerklärung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, eine stärkere lokale und regionale Rundfunkstruktur in den jungen Ländern zu ermöglichen.

Mit dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgt also erneut die Anpassung gemeinsamen Länderrechts an die tatsächlichen Gegebenheiten einer sich fortlaufend technologisch und inhaltlich weiterentwickelnden Medienwelt sowie zweitens eine notwendige landesrechtliche Ermächtigungsnorm zur Förderung von technischer Infrastruktur, also der eben gerade genannten Zuleitung.

Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde nach der entsprechenden Landtagsunterrichtung von Frau Ministerpräsidentin am 20. November 2009 unterzeichnet. Das nunmehr vorliegende Zustimmungsgesetz soll den Staatsvertrag in Landesrecht transformieren. Insoweit bitte ich Sie herzlich um eine rasche Befassung möglichst mittels einer ersten und zweiten Beratung in diesem Februarplenum, um das Inkraftsetzen nicht zu gefährden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt und Herr Abgeordneter Döring nach Herrn Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in aller Kürze: Heutzutage sind Medienpolitiker ja wichtige Personen. Die ständige Bearbeitung von Rundfunkstaatsverträgen ist ein Punkt, der dieses in besonderer Weise untermauert. Dabei ist nicht nur die rasante technische Entwicklung der Grund, sondern eben und gerade damit verbunden auch die entsprechenden medienpolitischen Befassungen und gesetzlichen Veränderungen. Die Nummer 13, welche wir hier und heute debattieren, ist nun keine spektakuläre, aber dennoch eine notwendige Vorlage, die wir hier besprechen müssen. Medienpolitisch hochkarätiger scheint mir da schon der auf dem Tisch liegende Vierzehnte und Fünfzehnte Rundfunkstaatsvertrag zu sein. Nun stellt der Dreizehnte keine grundsätzlich spektakulären Inhalte dar, wenn man die Anpassung an die Europäische Richtlinie betrachtet. Dennoch ist die Frage von Schleichwerbung, Werbung oder Produktplatzierung keine unwichtige, schon gar keine zu vernachlässigende Aufgabe. Aber bevor ich zu einigen konkreten Fragestellungen bzw. Hinweisen seitens der LINKEN komme, eine und hier, sehr geehrter Kollege Döring, immer wiederkehrende grundsätzliche Bemerkung.

Meine Damen und Herren, die Rundfunkstaatsverträge in Gänze waren und sind in ihrem Ergebnis immer Exekutivpapiere, die durch die Legislativorgane, sprich die Landtage, nur noch im Nachgang abgesegnet werden und somit die Mitgestaltung und Mitwirkungsmöglichkeiten seitens der Gesetzgeber schon im Vorfeld überhaupt nicht ermöglichen. Selbst im Wissen, dass 16 Länder einen solchen Staatsvertrag erarbeiten müssen und eine gemeinsame Entscheidung - und dies auch noch einstimmig - treffen müssen sowie der schon während der Amtszeit des damaligen Medienministers Wucherpfennig besseren Informationspolitik gegenüber dem Landtag und seinen Abgeordneten hat sich grundlegend bei der Mitwirkung der Legislative nichts geändert. Es gibt, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, genügend Möglichkeiten, über regelmäßige Informationen zum Sachstand hinaus und die jeweiligen aktuellen Diskussionen die Vorschläge und Anregungen der Abgeordneten und Fraktionen über die Ausschussarbeit in die Erarbeitung dieses, lassen Sie mich es so formulieren, Exekutivvorgangs einzubinden. Somit wären wir nicht nur als Gesetzgeber zur formellen Abstimmung gezwungen, sondern könnten in Vorbereitung unsere Gedanken, unsere Ideen in die Diskussionsprozesse, in die Erarbeitung

der Staatsverträge einbringen. Dies haben und werden wir immer wieder einfordern. Wir werden die Hoffnung, sehr geehrter Kollege Döring, sehr geehrter Herr Staatssekretär, an dieser Stelle nicht aufgeben.

Nun konkret noch einige Bemerkungen und Hinweise, welche ich zum Teil auch schon im Ausschuss vorgenommen habe.

Erstens: Für uns ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass die Haltung der Bundesregierung und des Bundesrates und die Position zum strikten Verbot von Produktplatzierungen gegenüber den Europäischen Gremien letztendlich aufgegeben worden ist. Erst unter dem Druck des VPRT, des Verbands der privaten Rundfunk- und Telemedien, hat sich die Haltung eines strikten Verbots zur Produktplatzierung geändert. Es entstand, so wie der Staatssekretär beschreibt, ein Kompromisspapier. Meine Damen und Herren, wir betrachten die Anpassung an die Europäischen Richtlinien als richtig und notwendig, aber hätten doch gern eine konsequentere Position gehabt.

Zweitens zum Stichwort einheitliche Kennzeichnung: Nun ist der Staatsvertrag im Inhalt nicht sehr umfangreich. Dennoch sind die praktischen Konsequenzen zur einheitlichen Kennzeichnung von Produktplatzierungen nicht ganz unbedeutend.

Problem Nr. 1 stellt die Frage dar, wie sich ARD, ZDF, private Medien und Landesmedienanstalten bzw. Rundfunkkommissionen der Länder Formen und Kriterien einer einheitlichen Kennzeichnung vorstellen.

Problem Nr. 2 - die entsprechende Kennzeichnung beim Ankauf von Produktionen. Der Gesetzestext lautet: „Mit zumutbarem Aufwand …“ soll festgestellt und gekennzeichnet werden. Selbst unterstellt, dass die Zumutbarkeit in irgendeiner Weise zu beschreiben wäre, kann man davon ausgehen, dass dies in jedem Fall einen entsprechenden technischen und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen wird. Dieser Aufwand wiederum wird Kosten haben, die sich ohne Zweifel in irgendeiner Weise auf die Rundfunkgebühren auswirken werden. Demzufolge kann man unterstellen - und hier trifft das Sprichwort allemal zu -, was gut gemeint ist, ist noch lange nicht gut gemacht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den 3-Stufen-Test, der heute den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch einige Millionen kostet.

Drittens: Ein weiteres Problem sind die widersprüchlichen Aussagen - und ich bleibe dabei, so, wie ich es im Ausschuss formuliert habe - zur Aufgabenstellung der Produktplatzierung. So heißt es in Nr. 3, dass die Produktplatzierung „mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleis

tungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern“ erfolgt. Ich betone fördern. Demgegenüber wird in Nr. 4.f formuliert: „Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen.“ Zwischen diesen Formulierungen besteht unserer Meinung nach ein Widerspruch, der zu deutlichen Missverständnissen führen kann und führen wird.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch nochmals grundsätzlich auf unsere Position, was Medien in unserer Gesellschaft anbetrifft, eingehen. Unser Verständnis lautet, Medien sind keine Ware, und es darf in diesem Zusammenhang nicht nach dem Motto gehandelt werden: Wer zahlt, schafft an. Vielmehr brauchen wir auch künftig klare Trennlinien zwischen der Werbefinanzierung und den redaktionellen Gestaltungen von begleitenden Programmen. Dies gilt für kommerzielle Fernsehanbieter ebenso und vielleicht insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Soweit die kritischen Hinweise.

Zu Artikel 2 will ich eindeutig formulieren, dieser Artikel 2 wird von uns mitgetragen, denn gerade die technische Ausrüstung gegenüber den Bürgermedien und den damit im Rahmen der Landesmedienanstalt geführten technischen Entwicklungsmöglichkeiten wollen wir auch weiterhin gefördert sehen.

Meine Damen und Herren, unabhängig von diesen kritischen Hinweisen sehen wir die Notwendigkeit der Anpassung der medienpolitischen Gesetzlichkeit an die europäischen Vorgaben und werden dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Das Wort hat nun Abgeordneter Döring.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei näherer Betrachtung schrumpft so manch wilder Stier auf ein harmloses Öchslein zusammen, denn das Wichtigste an dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für mich nicht der Vertragstext selbst, sondern dessen erste Protokollerklärung, die weit über den aktuellen Regelungsgegenstand hinausweist. Die Länder - Staatssekretär Zimmermann hat gerade darauf hingewiesen - sind sich darin einig,