sellschaft. Die Errichtung einer neuen sogenannten gläsernen Werkstatt in Wernigerode könnte zu einer Verlagerung der Fahrzeuginstandhaltung vom Dampflockwerk Meiningen nach Wernigerode führen und damit den Standort Meiningen gefährden. Aus diesem Grund steht die Landesregierung diesen Plänen kritisch gegenüber.
Zu Frage 4: Die HSB und die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH beabsichtigen, dass im Jahr 2004 initiierte Combino-Projekt auch künftig fortzusetzen.
Danke, Herr Minister. Mich interessiert, wie die Gesellschafterversammlung diese Entscheidungen trifft, zum Beispiel den Bau der Gläsernen Werkstatt, insbesondere würde mich interessieren, wie die Stadt Nordhausen sich positiv oder negativ dann dazu in den Entscheidungsprozess einbringen könnte.
Es liegt mir aktuell der Gesellschaftervertrag nicht vor, ich gehe aber davon aus, dass es eine Entscheidung der Geschäftsführung ist im Zusammenspiel mit dem Aufsichtsrat und da sitzt, glaube ich, die Stadt Nordhausen nicht drin. Oder aber - weiß ich jetzt nicht, müssten wir nachliefern, Besetzung der Aufsichtsgremien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Sie hatten die Gläserne Werkstatt erwähnt und die kritische Stellung der Thüringer Landesregierung diesem Projekt gegenüber. Sind Sie in die Projektentwicklung oder in die Projektgestaltung mit einbezogen worden, denn Thüringen ist zwar nicht im Gesellschaftervertrag, hat aber einen Sitz im Aufsichtsrat?
Ich gehe davon aus, dass das Aufsichtsgremium mit dem Plan befasst wurde. Ich selbst kenne die Pläne ganz konkret nicht, aber im Grundsatz ist es so, die Sparte der Instandsetzung von Loks bewegt
sich im Grunde auf zwei Marktfeldern, das eine ist die leichte Instandsetzung, da ist völlig klar, dass die Harzer Schmalspurbahn hier eigene Kapazitäten braucht, da ist auch klar, dass die Werkstatt, die sie in Wernigerode haben, hier für die Zukunft voraussichtlich nicht ausreicht, dass dort die Arbeitsbedingungen eigentlich nicht zukunftstauglich sind, dass insofern etwas getan werden muss, um die leichte Instandhaltung von Lokomotiven und auch Barren letztlich bewerkstelligen zu können.
Der zweite Punkt ist die sogenannte schwere Instandsetzung, dazu war ich auch mit dem Bahnchef Herrn Dr. Grube in Meiningen. Das ist ein so kleiner Markt, dass es zu Überkapazitäten kommen würde, wenn eine solche Kapazität in Wernigerode noch zusätzlich aufgebaut würde, denn wir haben ja letztlich nicht so wahnsinnig viele Dampflokomotiven instand zu setzen. Insofern ist Meiningen aus meiner Sicht der Standort, der sich für die Zukunft auch besonders eignet. Wenn man dann eine zusätzliche Kapazität schafft an diesem Markt, beispielsweise also durch die jetzt geplante Gläserne Werkstatt, dann könnte das tatsächlich zu einem Problem von Meiningen führen. Deswegen stehen wir diesem Vorhaben auch sehr kritischen gegenüber.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nur noch einmal nachfragen, bis 2015 läuft der bestehende Vertrag, die Landesregierung Thüringen hat ja auch die Verkehrsleistungen gesteigert. Wird sie noch weitere Anstrengungen zur finanziellen und inhaltlichen Einbringung in das Gremium Harzer Schmalspurbahn unternehmen, denn nachgewiesenermaßen ist beispielsweise erstens die Entlohnung der Mitarbeiter problematisch und zweitens das finanzielle Defizit bei der Harzer Schmalspurbahn nicht gerade, ich will mal sagen, gering?
Soweit ich weiß, sind wir als Aufgabenträger überhaupt der einzige Abschnitt, der tatsächlich einen öffentlichen Linienverkehr mitfinanziert. Wir beabsichtigen, das natürlich auch für die Zukunft fortzusetzen. Ob man darüber hinaus das Linienangebot erweitern müsste, das müsste man noch einmal diskutieren, da sehe ich aber aktuell keine Notwendigkeit.
In der Gemeinde Masserberg gibt es Diskussionen um die zukünftige Gestaltung der Abwasserbehandlung. Die Bürgerinitiative „Abwasser Oberer Wald“ kritisiert dabei nicht nur die aktuelle Situation beim Abwasser sowie die Art und Weise der Entscheidungsfindung durch den Gemeinderat. Nach eigenen Angaben habe die Bürgerinitiative ein innovatives Abwasserbehandlungskonzept entwickelt, das jedoch laut der Bürgerinitiative weder beim Gemeinderat noch beim Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Umweltministerium die gebotene Beachtung finde.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Art und Weise der Entscheidungsfindung für die zukünftige Abwasserbehandlung in Masserberg hinsichtlich Transparenz, Rechtskonformität und Bürgerbeteiligung?
2. Wie bewertet die Landesregierung das Abwasserbehandlungsprojekt der Bürgerinitiative „Abwasser Oberer Wald“ aus fachlicher Sicht?
3. Wäre aus Sicht der Landesregierung das Konzept der Bürgerinitiative auch für andere Gemeinden mit Problemen im Abwasserbereich eine Alternative?
4. Wie erfolgt aktuell die Lagerung und Weiterverwendung bzw. Entsorgung des Klärschlamms aus der Abwasserbehandlung in Masserberg?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage von Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für Masserberg ist die Gemeinde Masserberg abwasserbeseitigungspflichtig. Sie hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Abwasserbeseitigungskonzept erstellt. Das Abwasserbeseitigungskonzept wurde mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildburghausen und mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und damit Förderfähigkeit abgestimmt. Die Veröffentlichung erfolgte nach Angaben der Gemeinde am 09.04.2010 und nach einer Änderung erneut am 07.09.2012 im
Amtsblatt der Gemeinde Masserberg. Durch die Veröffentlichung wurde das Abwasserbeseitigungskonzept für die Bürger der Gemeinde transparent gemacht; diese Vorgehensweise ist rechtskonform. Infolge der Veröffentlichung des Abwasserbeseitigungskonzepts fanden acht größere Bürgerversammlungen statt; weiterhin wurden über 100 Einzelberatungen mit Bürgern durchgeführt.
Zu Frage 2: Die Bürgerinitiative „Abwasser Oberer Wald“ hat der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde Masserberg bisher kein prüffähiges Projekt vorgelegt. Auch den Thüringer Wasserbehörden ist kein hinreichendes Konzept der Bürgerinitiative bekannt. In mehreren informellen Gesprächen der Bürgerinitiative mit der Gemeinde, der unteren Wasserbehörde und dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz äußerten Vertreter der Initiative jedoch die Absicht, die Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflicht selbst zu übernehmen. Diesem Vorschlag musste von den Wasserbehörden entgegengetreten werden, da keine zulässigen Gründe erkennbar waren, die eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht rechtfertigen würden. Insbesondere wurde von der Bürgerinitiative eine im Gegensatz zum vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept unwirtschaftliche zentrale Abwasserentsorgung vorgeschlagen. Die Unwirtschaftlichkeit sollte durch erwartete Gewinne kompensiert werden, die eine ebenfalls neu zu errichtende Biogasanlage u.a. aus der Energiegewinnung erwirtschaften soll. Der Bürgerinitiative wurde empfohlen, die Vorstellung zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung von dem Vorhaben der Errichtung einer Biogasanlage unter Beachtung der rechtlichen Verantwortlichkeiten zu trennen. Dafür spräche u.a., dass die organischen Substrate, die für den Betrieb der Biogasanlage erforderlich sind, nach den Angaben des Planers der Biogasanlage nur zu lediglich 2 Prozent aus der Abwasserentsorgung im Einzugsgebiet stammen sollen. Eine Verbindung des Betriebes der Biogasanlage mit der Abwasserentsorgung ist somit aus verfahrenstechnischen Gründen nicht erforderlich. Darüber hinaus stünde es den Genossenschaftlern einer eigenständigen Biogasanlage frei, die aus dem Betrieb der Biogasanlage unterstellten Gewinne für die Reduzierung der eigenen finanziellen Belastung aus der Abwasserentsorgung einzusetzen.
Zu Frage 3: Ich verweise insoweit auf meine Antwort zu Frage 2. Erlauben Sie mir noch folgende ergänzende Anmerkung: Die Erzeugung von Faulgas aus Klärschlamm und letztendlich die damit verbundene Eigenstromproduktion lohnt sich wirtschaftlich u.a. aufgrund der derzeitigen Strompreise erst ab einer Kläranlagenausbaugröße von etwa 20.000 Einwohnerwerten. Erst dann ist das vernünftig zu betreiben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Aussagen der aktuellen Studie
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zum Thema „Energieverbrauch und Energieerzeugung in Thüringer Kläranlagen“.
Zu Frage 4: Laut Auskunft der Gemeinde Masserberg wird der Klärschlamm in einem Schlammbehälter auf der Kläranlage gelagert. Der Schlamm wird alle zwei Jahre durch eine externe Firma mobil gepresst und innerhalb der Gemeinde im Landbau, das heißt Parkanlagenbegrünung, eingesetzt, sofern er aufgrund entsprechender Untersuchungen dafür geeignet ist.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bei 1 bis 3 war es mir wichtig, noch einmal zu erfahren, wie das Landwirtschaftsministerium darüber denkt.
Zu Frage 4: Haben Sie denn die Frage zum Anlass genommen, um dort mal nachzuprüfen, ob die Angaben der Gemeinde korrekt sind? Mir liegen andere Angaben vor und insofern einfach die Frage: Haben Sie sich darauf verlassen, dass das so stimmt, oder haben Sie da irgendjemanden hingeschickt, der noch einmal kontrolliert?
Also ich habe keinen dort hingeschickt, der das kontrolliert. Ich habe mich bis jetzt auf meine Verwaltung verlassen und ich gehe auch davon aus, dass die entsprechenden Daten, die mir zugearbeitet wurden, stimmen. Vielleicht können Sie uns Ihre Informationen zur Kenntnis geben und wir fragen dann gern noch einmal nach.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antworten. Ich habe eine Frage, die sich eher der kommunalrechtlichen Seite widmet, wobei ich natürlich weiß, dass das nicht in Ihrer unmittelbaren Zuständigkeit liegt, aber dennoch die Frage, inwieweit eine privatwirtschaftlich organisierte Genossenschaft überhaupt kommunalrechtlich in der Lage wäre bzw. ermächtigt wäre, eine Pflichtaufgabe einer Kommune in Form von Abwasserbeseitigung zu erfüllen?
Herr Abgeordneter Höhn, das ist eine Frage, die kann man im Prinzip mit dem Innenministerium klären. Mir ist es jedenfalls wichtig, dass die Gemeinde Masserberg geäußert hat, dass sie über eine innovative Lösung entscheiden könnte, wenn die Finanzierung gesichert ist. Das ist für eine Gemeinde immer ganz besonders wichtig. Mir ist mitgeteilt worden, dass es erforderlich wäre, dass die Bürgerinitiative natürlich dem Gemeinderat mal das Konzept vorstellen müsste, woraus hervorgeht, wie die Bürgerinitiative das dann finanziell darstellt und wie dies funktioniert. Das ist nach meinem Kenntnisstand bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt und demzufolge, glaube ich, sollte man den ersten Schritt erst einmal machen, d.h., das Konzept vorliegen zu haben und dann zu kontrollieren, ob sie überhaupt in der Lage sind. Aber das kann man auch mit dem Innenministerium klären.
Und jetzt die PGF-Kollegen aufgepasst, wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage und das ist die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5981.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Bitte mal ein Hinweis an alle Abgeordneten, nicht nur an die PGFs.)
Unterstützung der Anti-Dumping-Klage im Rahmen der China-Reise der Ministerpräsidentin und des Wirtschaftsministers
Nach Presseangaben reist eine Delegation der Thüringer Ministerpräsidentin unter anderem mit dem Thüringer Wirtschaftsminister im Mai 2013 nach China. China bleibt auch in diesem Jahr mit 798 Millionen unangefochten im Thüringer lmportRanking auf Platz eins. Unter der Berücksichtigung, dass die Fraktionen der CDU und der SPD zusammen mit der Fraktion DIE LINKE im gestrigen Plenum einen Antrag „Bosch-Arbeitsplätze in Arnstadt erhalten“ - Drucksache 5/5977 - vom 18. April 2013 in die Plenardebatte des Thüringer Landtags eingebracht haben, u.a. mit der Forderung: „die AntiDumping-Klage der europäischen Solarindustrie in Brüssel zu unterstützen und dafür zu werben, dass diese schnellstmöglich entschieden wird. Nur wenn es endlich wieder faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter der PV-Branche gibt, kann die Zukunft der Solarbranche gesichert werden.“, wird die Landesregierung befragt.
1. Wie beabsichtigt die Delegation der Landesregierung gegenüber ihrem Gastgeber für die Unterstützung der Anti-Dumping-Klage zu werben und wenn nicht, mit welcher Begründung?
2. Plant die Landesregierung, das Gastgeberland zu dem im Antrag geforderten industriepolitischen Dialog zur Zukunft der Solarwirtschaft in Mitteldeutschland einzuladen und wenn nein, mit welcher Begründung?