mung mit Bayern, aber auch mit anderen Bundesländern, deren Kommunalabgabengesetze eine vergleichbare Bestimmung haben, gesucht. Ziel ist es, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf zu erarbeiten.
Ich wollte Herrn Fiedler erst den Vorrang geben, ich dachte, er hat eine Nachfrage. Herr Präsident, Herr Staatssekretär, danke für die Antwort. Wie weit hat denn die Landesregierung Überlegungen angestellt, bis zur endgültigen Entscheidung über den möglichen Novellierungsbedarf infolge dieses Urteils eine Art Beitragsmoratorium zu erlassen, macht es doch jetzt wenig Sinn, dass noch Gemeinde- und Zweckverbände möglicherweise in verfassungswidriger Art und Weise Beitragsbescheidungen vornehmen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben werden müssen.
Also rechtliche Geltung hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 nur auf die Rechtslage in Bayern. Ansonsten ist die Entscheidung allen Rechtsaufsichtsbehörden bekannt und auch allen Gemeinden; sie haben die Möglichkeit, im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen einschlägig sind. Es macht keinen Sinn, ansonsten jetzt hier Empfehlungen auszusprechen. Ich habe ja eben schon gesagt, dass beabsichtigt ist, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf zu erarbeiten. Wie das immer so ist, auf den ersten Blick scheint vieles einfach. Schaut man es sich genauer an, ist es doch eine Sache, über die man genauer nachdenken muss. Und mit dem Referentenentwurf ist dann auch klar, wohin die Reise gehen soll.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, das bedeutet also, zurzeit werden die Rechtsaufsichtsbehörden den Gemeinden und Zweckverbänden diese Entscheidungen überlassen, werden also nicht mit den möglichen rechtsaufsichtlichen Mitteln eine Beitragsbescheidung erzwingen.
Wir haben ja das geltende Kommunalabgabenrecht, das gilt. Aber dennoch haben natürlich unsere Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit, in diese Entscheidung zu schauen, ob hier der eine oder andere Fall einschlägig ist.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5952.
Am 10. April 2013 berichtete die Thüringische Landeszeitung (Regionalausgabe Mühlhausen; Rubrik Wirtschaft) über die Insolvenz eines Sitzmöbel herstellenden Unternehmens mit Betriebsstätten in Körner und Schlotheim.
1. Wann und warum wurde nach Kenntnis der Landesregierung das Insolvenzverfahren bezüglich des betroffenen Unternehmens eröffnet?
2. Stimmt nach Kenntnis der Landesregierung die Aussage, dass bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mitarbeiter entlassen wurden?
3. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Betriebsrat des Unternehmens hinsichtlich der Erarbeitung eines Sozialplans in das Insolvenzverfahren einbezogen?
4. In welcher Höhe hat das betroffene Unternehmen seit dem Jahr 2000 EU-, Bundes- oder/und Landesfördermittel auf der Grundlage welcher Förderrichtlinien und zur Umsetzung welcher Förderzwecke erhalten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das förmliche Insolvenzverfahren wurde bislang noch nicht eröffnet. Am 5. April dieses Jahres wurde ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Mühlhausen aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gestellt.
Zu Frage 2: Nach Auskunft des Unternehmens gab es bereits vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Mühlhausen Entlassungen von Mitarbeitern. Die genaue Anzahl ist uns nicht bekannt.
Zu Frage 3: In der Thüringer Sitzmöbel GmbH ist nach Auskunft des Unternehmens kein Betriebsrat vorhanden - wir mussten uns ja erst kundig machen.
Zu Frage 4: Das Unternehmen wurde in den Jahren 2000 bis 2004 im Rahmen mehrerer Erweiterungsinvestitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GRW - mit insgesamt rund 721.000 € gefördert. Das letzte Projekt wurde am 31. Mai 2005 abgeschlossen. Die Förderungen wurden aus EU-, Bundesund Landesmitteln finanziert und die Zweckbindefristen für alle Projekte sind abgelaufen. Bei der Thüringer Aufbaubank hatte das Unternehmen am 18. Februar dieses Jahres, also 2013, kurz vor Insolvenzantragstellung einen Antrag auf ein Darlehen aus dem Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gestellt, der jedoch mangels aussagefähiger Unterlagen bis zum heutigen Tag nicht abschließend bearbeitet werden konnte.
Ich habe den Namen des Unternehmens nicht genannt - das aber nur am Rande. Wenn Sie sagen, dieses Darlehen, wenn die Unterlagen herbeigeführt werden können, habe ich Sie da richtig verstanden, könnte das dann beschieden werden? Oder ist das grundsätzlich, man sagt eine Frist und jetzt geht es nicht mehr?
Nein, grundsätzlich, wenn jemand aus diesem Hilfefonds Geld oder ein Darlehen haben will, dann werden wir das prüfen, aber wir können es nur abschließend prüfen, wenn alle Unterlagen da sind.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Gab es trotzdem zwischenzeitlich Konsultationen zwischen der Geschäftsführung und dem Ministerium hinsichtlich möglicher Sanierungs- und Rettungsmaßnahmen und wenn ja, welche?
Ich habe ja gesagt, über die TAB kam die Anfrage, aus diesem Fonds Unterstützung zu erhalten, und wie ich ja in meinen Antworten zum Ausdruck gebracht habe, haben wir, nachdem wir die Information erhalten haben, dann auch Kontakt auf Fachebene aufgenommen und nachgefragt: Wo kann man helfen, was ist eigentlich genau los, habt ihr einen Betriebsrat, kann man mit dem eine Vereinbarung treffen? Das waren dann die Aussagen, die ich eben in den Fragen beantwortet habe.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5957, vorgetragen von Frau Dr. Lukin.
In einem Gespräch mit Vertreterinnen der Interventionsstellen wurde uns berichtet, dass die Mitarbeiterin, die in der Landesstelle Gewaltprävention beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lange für die Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt gearbeitet hatte, zeitnah in das Innenministerium zurückversetzt werden soll.
3. Welche Person ist im Ministerium konkret für die LAG Frauenhäuser und die Interventionsstellen zuständig, solange die Stelle vakant ist?
4. Wie wird das Ministerium gewährleisten, dass die fachliche Arbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt, die Weiterentwicklung des Maßnahmeplans und die Zusammenarbeit mit den Fachfrauen weiterhin gesichert ist?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Personalangelegenheiten unter Berücksichtigung von Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht detailliert beantwortet werden können.
Zu Frage 1: Aus welchen Gründen wird oder wurde diese Versetzung vorgenommen? Es gab und gibt keine Versetzung.
Zu Frage 4: Die fachliche Arbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt, die Weiterentwicklung des Maßnahmenplans und die Arbeit mit den fachlich zuständigen Stellen gehören zu den Aufgaben der Landesregierung und werden auch von ihr wahrgenommen. Die Erfüllung der Aufgaben der Landesregierung ist nicht an bestimmte Personen geknüpft.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich wollte anfragen, welche konkreten Ansprechpartner hat die Landesarbeitsgemeinschaft Frauenhäuser und haben die Interventionsstellen in Ihrem Ministerium?
Das ist eigentlich bekannt. Das ist in der Abteilung 3, Familie und Jugend, und bei der Gleichstellungsbeauftragten und das wird von verschiedenen Personen wahrgenommen - Abteilungsleiterin, Referatsleiter, Referentin, Sachbearbeiter. Da gibt es genügend Ansprechpartner zum Thema.