Protocol of the Session on April 25, 2013

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Bergner stellvertretend für die Abgeordnete Hitzing von der Fraktion der FDP und es handelt sich dabei um die Drucksache 5/5964.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Touristische Hinweistafel an der A 38, Abfahrt Nordhausen

Bereits im Juni 2011 erschien in der „Neuen Nordhäuser Zeitung“ eine Leserzuschrift, die darauf aufmerksam machte, dass an einer Abfahrt der A 38 im Raum Nordhausen auf einer touristischen Hinweistafel (brauner Vorwegweiser) direkt untereinander und ohne deutliche grafische Trennung „KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora“ und „Nordhäuser Traditionsbrennerei“ zu lesen ist. Diese Zusammenstellung hielt der Leser für „inakzeptabel“. Bei der Gedenkfeier im Konzentrationslager Mittelbau-Dora am 12. April 2013 anlässlich der Befreiung des Lagers vor 68 Jahren wiesen befremdete Besucher darauf hin, dass sich an der Beschilderung scheinbar zwischenzeitlich nichts geändert hat.

Ich frage die Landesregierung bzw. Abgeordnete Hitzing fragt die Landesregierung:

1. Welche Stellen sind für die Genehmigung und Aufstellung derartiger Hinweistafeln in Thüringen im Allgemeinen und in diesem Fall im Besonderen zuständig?

2. Soll diese Hinweistafel nach Erkenntnis der Landesregierung geändert und ausgetauscht werden und wenn ja, wann?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Gestaltung der oben genannten Touristischen Hinweistafel?

4. Sind der Landesregierung ähnlich gelagerte Fälle bekannt und wie wird beziehungsweise wurde diesbezüglich verfahren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir jedoch erst eine Vorbemerkung: Bei der nachgefragten Beschilderung handelt es sich nicht um eine touristische Unterrichtungstafel an Autobahnen. Es handelt sich um eine touristische Wegweisung im nachgeordneten Straßennetz. Dabei wird auch auf weitere touristische Ziele in der Umgebung wie die Harzer Schmalspurbahn, die Nordhäuser Traditionsbrennerei oder auch das Heringer Schloss hingewiesen.

Nun zu Frage 1: Für die Genehmigung amtlicher Verkehrszeichen ist grundsätzlich die jeweilige untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Nach Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt die Aufstellung der Verkehrszeichen durch den zuständigen Baulastträger. Die hier in Rede stehende tou

(Staatssekretär Dr. Schubert)

ristische Ausschilderung an der Anschlussstelle Nordhausen der A 38 erfolgt im Rahmen des Pilotprojektes „Touristische Beschilderung in Nordthüringen“ und wurde im Jahr 2007 durch den Südharzer Tourismusverband e.V. beantragt.

Zu Frage 2: Hier liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 3: Die Reihenfolge der Zielangaben richtet sich zunächst nach der Richtung. Entweder geradeaus, links oder rechts. Innerhalb der gleichen Richtung richtet sich die Reihenfolge nach der Entfernung. Das heißt, dass ein weiter entferntes Ziel über einem näher liegenden Ziel stehen muss. Dies ergibt sich aus den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen. Der Inhalt und die grafische Gestaltung im Übrigen obliegen dem Antragsteller, vorliegend dem Südharzer Tourismusverband e.V.

Zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine ähnlich gelagerten Fälle bekannt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich muss zugeben - ich will mich vorsichtig ausdrücken - ich bin jetzt etwas überrascht. Ich habe eine Abbildung dieser Tafel vor mir, die Bewertung „inakzeptabel“ kann ich zumindest nachvollziehen. Wollen Sie mir ernsthaft sagen, die Landesregierung wird nichts unternehmen, um dort gegenüber dem Inhaber des Schildes eine Änderung zu erwirken?

Wir sind weder genehmigende Stelle, wie gesagt, die untere Straßenbaubehörde ist zuständige Stelle für die Genehmigungen dieser Schilder. Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Schilder hat in dem Fall der Südharzer Tourismusverband e.V.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Das habe ich schon verstanden. Noch mal meine Frage: Das eine sind ja die formalen Dinge, das andere ist gerade mit Blick auf unsere Geschichte eine Frage des Geschmacks. Halten Sie es nicht für sinnvoll, dass die Landesregierung ohne formal zuständig zu sein, einen Hinweis darauf geben könnte?

Das ist ohne Frage, den Hinweis kann man geben an der Stelle. Der Hinweis ist auch an mehreren Stellen erfolgt. Ich komme aus der Region, ich kenne die Diskussion um die Beschilderung auch bei Aufstellung der Schilder. Das hängt mit der Ausrichtung und dem Standort des Schildes zusammen, wie gesagt, die Reihenfolge ergibt sich aus der Entfernung und der jeweiligen Zielreihung, die auf dem Schild platziert ist. Dass man das auch mit einem Trennstrich hätte machen können, ist schon klar.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5970.

Vielen Dank, Herr Präsident, jetzt bin ich selbst zuständig.

Thüringer Innenminister versetzt Ministerialdirigent

Nach Medienberichten vom 4. April 2013 „Thüringer Allgemeine“ ist ein Ministerialdirigent vom Thüringer Innenministerium an das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet worden. Der Beamte hat bisher mit einer Gehaltsgruppe B 6 im Innenministerium die Abteilung Kommunalpolitik geleitet. Im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr soll er nun die „Projektgruppe Behördenstrukturreform“ leiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe liegen der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zugrunde?

2. Durch wen wurde die Stelle im Innenministerium neu besetzt?

3. Unter wessen bisheriger Leitung wurde die „Projektgruppe Behördenstrukturreform“ ins Leben gerufen?

4. Welche Aufgaben hat die „Projektgruppe Behördenstrukturreform“?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

(Staatssekretärin Klaan)

Zu Frage 1: Die Abordnung wurde aufgrund einer Anforderung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und im Einvernehmen mit dem Beamten vorgenommen. Mit der Abordnung wird die Leitung der „Projektgruppe Behördenstrukturreform“ im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr personalisiert.

Zu Frage 2: Der Dienstposten ist bisher nicht nachbesetzt.

Zu Frage 3: Die „Projektgruppe Behördenstrukturreform“ im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wurde neu errichtet, demzufolge gab es keinen bisherigen Leiter.

Zu Frage 4: Die Projektgruppe bewertet die Reformvorschläge der Expertenkommission „Funktional- und Gebietsreform“ zur Umstrukturierung des Behördenaufbaus für den Geschäftsbereich des Ministeriums und koordiniert die notwendigen Umsetzungsprozesse.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste wäre, ob die in Frage 2 beschriebene Stelle neu besetzt werden soll und wenn ja, wann?

Die zweite Frage ist: Wird also zukünftig das Bauministerium zuständig sein für die Behördenstrukturreform?

Zu Frage 1: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil das im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums liegt. Die Beantwortung der Frage muss ich für den Moment offenlassen.

Zu Frage 2: Wir sind nicht zuständig für die Gesamtbehördenstruktur, sondern - das habe ich versucht auszuführen mit meinen Antworten - wir denken an eine Behördenstrukturreform in unserem Geschäftsbereich und in dem Zusammenhang werden wir auch nur diesen Prozess koordinieren an der Stelle.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5974.

Änderung der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 15/2013 wurde die „Änderung der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als oberste Wasserbehörde zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung“ veröffentlicht.

Damit soll neu bestimmt werden, dass der Einsatz der Mittel aus dem ELER (Europäischer Landwirt- schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) jetzt nicht mehr für Kommunen bis 5.000 Einwohner, sondern bis 10.000 Einwohner und für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung: