Protocol of the Session on April 25, 2013

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Hitzing. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Abgeordneter Weber.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch mit Blick auf die umfassende Tagesordnung will ich es bei wenigen Sätzen zum Jagdgesetz belassen. Meine Vorredner haben schon deutlich gemacht, was es bedeutet, wenn zu hohe Populationen von Schalenwild vorhanden sind in den Wäldern, aber auch für die Landwirtschaft gerade im Bereich Schwarzwild. Auf der anderen Seite ist es natürlich immer ein Dialog, der notwendig ist zwischen denjenigen, die in der Landwirtschaft, im Wald, im Forst unterwegs sind, und denjenigen, die die Jagd ausüben. Da gibt es tatsächlich unterschiedliche Interessengruppen und deswegen bin ich dem Ministerium sehr dankbar für den Dialog Wald, Wild, Menschen, der die verschiedenen Akteure zusammengeführt hat und zu einem, aus meiner Sicht, vernünftigen Ergebnis in der Frage der Diskussion um mögliche veränderte Jagd- und Schonzeiten in Thüringen geführt hat. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig und sinnvoll, das Jagdgesetz zu verändern, die Möglichkeit zu geben, dass von der einen Seite vom Ministerium, aber auch im Dialog mit dem zuständigen Ausschuss und damit einer parlamentarischen Kontrolle unterlegen, über abweichende Jagd- und Schonzeiten diskutiert werden kann. Das wird notwendig sein zum einen im Bereich des Rehwildes, zum anderen wahrscheinlich auch im Bereich des Schwarzwildes. Da werden wir im Ausschuss noch intensiv Gespräche und Diskussionen führen. Ich würde mir

wünschen, dass wir in Bälde auch in der Lage sind, das Waldgesetz auf den Weg zu bringen und die bereits angesprochenen Dissense hier auch auf diesem oder auf anderem Wege bereinigt werden können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Horrido.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Kummer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem Frau Hitzing ja sehr vertiefend auf Gründe der Jagd eingegangen ist, die sich sicherlich in dieser Plenarsitzung beim Kormoran noch fortsetzen lassen also ich stelle mir dann so vor, der Kormoran als Prädator auf dem Terminaltrieb sitzend und mit seinem aggressiven Kot den Baum zum Absterben bringend -, da werden wir noch einiges an Beispielen erfahren. Ich denke, da brauche ich nicht mehr so intensiv auf die Fragen der Jagd einzugehen.

Ich möchte zu dem Punkt nur noch eins sehr deutlich machen: Damit, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Möglichkeit schafft, dass die künftigen Änderungen von Jagdzeiten im Einvernehmen mit dem Fachausschuss erfolgen müssen, wird der doch sehr heftigen Diskussion um Jagdzeiten Rechnung getragen. Auch im Vorfeld der heutigen Sitzung hat es wieder aufgeregte Anrufe von Jägern gegeben, die da meinten, jetzt würden die Jagdzeiten auf das Rotwild geändert und Ähnliches. Das war überhaupt nicht Ansinnen der gegenwärtig geplanten Änderung von Jagdzeiten, da ging es nur darum, dass die Jagdzeit des Rehbocks an die der Ricke angeglichen wird. Aber sicherlich wird es in der Zukunft auch noch Änderungen von Jagdzeiten geben. Da besteht dann die Gewähr, dass sich Betroffene, die dort ihre Meinung äußern wollen, auch gegenüber dem Fachausschuss im Thüringer Landtag äußern können und dass dann dort abgewogen wird, ob die Vorschläge der Regierung Gehör finden oder nicht. Ich halte das für eine Stärkung des Parlaments und für den richtigen Weg, den der Ausschuss hier beschreitet und möchte deshalb wirklich empfehlen, diesem Gesetzentwurf hier zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, auf der Tagesordnung steht aber auch das Waldgesetz und deshalb möchte ich hierzu ein paar Worte mehr sagen. Ich bin vorhin bei der Ausschussberichterstattung schon darauf eingegangen, dass der Grund für die Abtrennung des Waldgesetzes vom Jagdgesetz die Diskussion um Windkraft im Wald war. Ich muss eindeutig sagen, dass diese Diskussion nicht in das Waldgesetz gehört, meine Damen und Herren.

(Abg. Hitzing)

Wir haben im Waldgesetz überhaupt keine Regelung in der Richtung und wir haben sie auch nicht im Naturschutzgesetz. Es gibt überhaupt keine gesetzliche Regelung in Thüringen, die Windkraft im Wald untersagen würde. Was wir brauchen - das ist meine Überzeugung und das haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert -, ist ein Windenergieerlass, der klar festlegt, wo gehört Windkraft hin und wo nicht und der dabei klar die Kriterien definiert Schutz der Menschen, Schutz der Natur, ausreichend Wind - und nach diesen Kriterien abwägt, wo die geeigneten Standorte sind und das relativ unabhängig davon, ob es sich um Wald oder Offenland handelt.

Meine Damen und Herren, mit dem Aufschieben des Waldgesetzes wegen dieser Diskussion, die an diesen Punkt nicht gehört, passieren aber andere Dinge, die ich für unverantwortlich halte. Vor allem kommt es zu einer weiteren Subventionierung von Großwaldbesitzern. Ich will hier nur an den Rechnungshofbericht erinnern, der ganz klar gesagt hat, dass es nicht Aufgabe des Steuerzahlers ist, Menschen, die ein sehr, sehr großes Vermögen haben und ich sage mal, 1.000 ha Wald sind ein sehr, sehr großes Vermögen -, weiterhin zu subventionieren. Wenn man sich anschaut, welche Vertreter das sind, dann könnte man fast zum Schluss kommen, dass die SPD-Fraktion die Prinzen dieses Landes als neues Wählerpotenzial entdeckt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, das sind sehr wenige. Das wird nicht reichen, um die nächsten Landtagswahlen zu gewinnen. Aber, meine Damen und Herren, Gerechtigkeit bei der Beförsterung und bei den Beförsterungskosten wäre vielleicht etwas, womit man punkten kann. Wir machen uns auch lächerlich, wenn die 5. Durchführungsverordnung, die regelt, wie Beförsterungskosten zu erheben sind, nach jahrelanger Diskussion immer noch nicht auf den Weg gebracht wird. Zum Jahresende läuft die Regelung aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Regelung, wo durch die justizförmliche Prüfung zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf festgestellt wurde, dass sie nicht der Ermächtigung entspricht, die erteilt wurde, dann einfach verlängert werden kann. Wie soll denn die Forstanstalt in Zukunft für ihre Leistungen, die sie für private und kommunale Waldbesitzer erhebt, dann die entsprechenden Kosten geltend machen können?

Meine Damen und Herren, als das Gesetz zur Gründung der Forstanstalt hier verabschiedet wurde, da sind die Zuführungen an die Forstanstalt vom Landtag geregelt worden mit der Maßgabe, dass die Änderung der 5. DVO kommt und damit auch die zusätzlichen Einnahmen. Man kann nicht so tun, als ob das keine Auswirkungen hätte. Das, was wir im Moment tun, ist im schlimmsten Fall, dass wir im nächsten Jahr gar nicht mehr wissen, wie Beförsterungskosten erhoben werden sollen.

Aber damit stellen wir auch das Gemeinschaftsforstamt infrage.

Meine Damen und Herren, deshalb hoffe ich, dass es schnellstmöglich gelingt, das Waldgesetz doch noch auf den Weg zu bringen. Ich wünsche mir, dass bei den Beförsterungskosten doch eine Einvernehmensregelung mit dem Ausschuss erteilt wird, damit wir dann klären können, dass bestimmte Ungerechtigkeiten, die ich gegenwärtig noch in der 5. DVO sehe, auch in dem Entwurf, beseitigt werden.

Was beim Waldgesetz außerdem dringend zu ändern wäre, ist zum Beispiel die Frage der Forstamtsausschüsse, die dort noch drinstehen, Forstamtsausschüsse, die u.a. dazu dienen sollen, bei der Besetzung von Revierleiterstellen mitzureden.

Meine Damen und Herren, was mit dieser gesetzlichen Regelung der Forstanstalt eingebrockt wurde, das haben wir neulich in der Diskussion beim Forum „Wald, Wild und Menschen“ auf der Messe erleben dürfen, nämlich dass der Vorwurf vom Gemeinde- und Städtebund kam, dass die Forstanstalt Recht und Gesetz gebrochen hätte bei der Neufestlegung von Revieren. Denn im Waldgesetz steht drin, wenn ein Drittel Privatwaldeigentum ist im Revier, dann darf der Forstamtsausschuss bei der Besetzung der Revierleiterstelle mitreden. Da steht auch drin, wenn über die Hälfte Kommunalwald im Revier ist, darf die kommunale Seite bei der Besetzung der Stelle mitreden.

Meine Damen und Herren, das widerspricht öffentlichem Dienstrecht. So etwas geht überhaupt nicht. Dementsprechend ist das Waldgesetz aus meiner Sicht in dieser Passage einfach gesetzwidrig. Diese Änderungen müssen vorgenommen werden. Auch das ist dringend nötig, um der Forstanstalt Rechtssicherheit zu schaffen.

Ein weiterer Punkt, den ich mir wünschte, wäre die Entschlackung des Waldgesetzes von bürokratischen Aufwendungen. Ich bin in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf schon auf die Frage Reiten im Wald eingegangen. Ich will hier nur noch mal deutlich machen, allein wenn man sich die letzte Förderrichtlinie anschaut, muss man feststellen, dass die Frage der Entbürokratisierung, auch gerade die Frage der Entlastung unserer Bediensteten im Landesforst, bei dem Schreiben der Förderrichtlinie offensichtlich nicht das Wichtigste war. Ich denke, solche Dinge müssten in Zukunft mit der Forstanstalt abgestimmt werden. Auch das könnte man im Waldgesetz festlegen, damit man vom Aufwand her sehen kann, was ist machbar, was ist nicht machbar. In der Landwirtschaft ist man da schon viel weitere Wege gegangen, um Aufwand für die Landwirtschaftsämter zu reduzieren. Ich denke, im Forstbereich sollte darüber auch gesprochen werden. Dazu braucht es die Einbeziehung der Forstanstalt.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch mal darum bitten, dem Jagdgesetz in seinen Änderungen zuzustimmen und, wie gesagt, bringen Sie das Waldgesetz auf den Weg, das ist das Wichtigste als Botschaft vom heutigen Tag. Ich hoffe, dass die SPD es sich nicht länger vorwerfen lassen möchte, den Großwaldbesitzern weiterhin Subventionen zu gewähren. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kummer, wenn man Ihnen zuhört, möchte man - ich habe jetzt überlegt, fange ich an, zu heulen, breche ich in Tränen aus. Schon wie Sie die Stimme verändern, das ist ein Wahnsinn. Dass Sie der SPD nun noch die drei Prinzen zutreiben wollen, das ist schon köstlich.

Das ist unglaublich. Wir sollten vom Jagdgesetz reden, nicht ständig vom Waldgesetz. Und glauben Sie es mir, Herr Kummer und Herr Dr. Augsten, die Koalition schafft das schon, wir brauchen die Ermutigung nicht, wir kriegen das schon hin, da bin ich mir absolut sicher.

(Beifall CDU, SPD)

Also lassen Sie es ruhig sein, das bringt doch überhaupt nichts. Wir wollen uns heute dem Jagdgesetz widmen und da sind wir auch gut dran.

Frau Hitzing, ich empfehle Ihnen einmal den Vortrag zu den Hobbyjägern, den Sie gerade hier gehalten haben, nächsten Sonnabend zu halten auf dem Landesjägertag. Mal sehen, was die mit Ihnen machen, dramatisch ist das, mein lieber Herr Gesangverein. Über Hobbyjäger und andere zu reden, da gehört schon was dazu, das ist schon dramatisch.

Zu den Wild- und Verbissschäden, na gut, die schaue ich mir dieses Jahr an und nächstes Jahr dieselben. Da ist eine dazugekommen und da ist es ganz dramatisch geworden, das kennen wir auch. Wir haben eine Verordnung, da ist klar geregelt, wie die Wilddichte überall auszusehen hat. Da gibt es Leute, die schaffen das in den Revieren, das hinzurichten, und es gibt Leute, die schaffen es nicht. Das hat aber nichts damit zu tun, dass das Gesetz nicht ausreichend wäre, sondern es hat einfach mit handelnden Personen zu tun.

Und in dem Zusammenhang ist es tatsächlich so, freue ich mich erst einmal - das habe ich am Anfang vergessen - ganz besonders, dass wir sogar

aus dem Ministerium zwei Kollegen hier oben auf der Tribüne haben, das ist eine Steigerung von 200 Prozent zur Einbringung des Gesetzes, dass sich jemand dafür interessiert. Als wir die Forstanstalt beschlossen haben, war gar keiner da. Ich will das nur mal sagen, das Interesse ist gewaltig. Wenn man die Anrufe zählt wegen des Jagdgesetzes, dass wir die Verlängerung nicht machen sollen, da müsste jetzt alles hier oben voll sein.

Nichts dergleichen ist passiert. Also wir regeln auch mit dem Gesetz hier überhaupt nicht die Verlängerung, sondern wir regeln hier die Ermächtigung des Ministeriums, uns die Verordnung vorzulegen. Und dann reden wir darüber, wie das dann aussieht im Einzelnen. Da reden wir über Schwarzwild und da reden wir über Rehwild und vielleicht dieses oder jenes andere auch noch, aber es wird dann halt geregelt und im Einvernehmen mit dem für Jagdwesen zuständigen Ausschuss. Das war uns wichtig im Ausschuss, dass wir diese Regelung so reinbringen. Ich erinnere an die Diskussion um den Abschuss des Rehbocks ab 1. April vor zwei Jahren, was das für Wellen geschlagen hat, das ist sehr emotional, das sollte man halt vernünftig bedenken, dass so etwas nicht passiert. Die Beteiligten haben sich nun mal zusammengesetzt und haben eine Regelung gefunden, wie es zukünftig aussehen soll und haben das unterschrieben. Der Jagdverband hat unterschrieben, die Waldbesitzer waren dabei, das Ministerium war dabei, wir können da nicht immer nur wieder einzelne Meinungen, die dann nicht abgedeckt sind, zum Nonplusultra machen, da müssen wir schon aufpassen.

Wichtig war uns, in dem Gesetz zu regeln, weil immer die Diskussion zu den Wildschäden kommt, dass wir die Landnutzer mit einbeziehen, dass wir die Mitwirkungspflicht organisieren. In dem Gesetz ist aber nicht geregelt, dass das sein muss und dass die bestraft werden oder kein Geld mehr kriegen, so weit kann dieses Gesetz nicht gehen. Wir haben aber erst einmal den Grundstein gelegt, dass darüber diskutiert wird. Das war uns unbedingt wichtig, dass wir das mit verankern. Ich meine auch wichtig bei der Diskussion Jagdgenossenschaften, da habe ich neulich wieder in der Zeitung, ich will jetzt nicht sagen, in welcher, aber die schreiben dann immer, die Jäger treffen sich, dabei haben sich die Jagdgenossenschaften getroffen, das sind die Grundstückseigentümer. So viel zu dem, was da ab und zu auch mal berichtet wird, aber egal. Es ist schon interessant. Hier wollen wir gern, dass wir die Größen dieser Jagdgenossenschaften auch bei Gebietsveränderungen beibehalten können. Das ist ein unheimlicher Wust an Verwaltungsaufwand, auflösen, neu gründen, wieder zurück und das könnten wir vermeiden, wenn so gehandelt wird, wie wir es hier beschließen wollen. Aus diesem Grund bitte ich Sie herzlich, stimmen Sie die

(Abg. Kummer)

sen Änderungen im Jagdgesetz zu, es ist dienlich für Thüringen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, bitte schön, Frau Dr. Scheringer-Wright.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist es so, dass man möglicherweise nicht jede einzelne Meinung bei einem Gesetz, Herr Primas, berücksichtigen kann. Aber man kann natürlich Meinungen auch von Fachleuten, auch aus der Jägerschaft, zum Beispiel vom Rotwild-Ring, berücksichtigen, die zum Beispiel das Problem mit der Wildregulierung jahrelang begleitet haben. Da ist es schon so, dass man nicht sagen kann, alle, die anrufen, sitzen jetzt nicht auf der Tribüne, wo sind die. Insofern sind diese Einwürfe nicht legitim. Es war ja Ihr Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion, dass das jetzt so abgetrennt und so eingebracht wird. Deswegen muss ich hier schon noch mal eine Lanze brechen - Wildregulierung läuft vor allem über die weiblichen Tiere, das wissen Sie. Sie kennen auch den Verfasser von solchen Untersuchungen, der selber Jäger ist. So gut ist dann dieses Gesetz nicht. Ich kann dem so nicht zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung hat Minister Reinholz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz sieht vor, die vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Waldgesetz zurückzustellen und im Ausschuss weiterhin zu beraten. Zur Abstimmung soll daher, wie wir gehört haben, heute nur die Änderung des Thüringer Jagdgesetzes kommen. Diese Trennung von Wald- und Jagdgesetz bedauere ich sehr, denn insbesondere für das Inkrafttreten der novellierten 5. Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz werden die Ermächtigungsgrundlagen für die allgemeine Förderung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer sowie für die Regelung zu den kostenpflichtigen Einzelaufgaben dringend benötigt. Ich bitte deshalb den Ausschuss für Landwirtschaft,

Forsten, Umwelt und Naturschutz darum, die vorgeschlagene Waldgesetzänderung zügig weiterzuberaten und dem Landtag kurzfristig eine Beschlussempfehlung vorzulegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu den Änderungen im Thüringer Jagdgesetz; das ist relativ schnell gemacht. Mit Blick auf die Verringerung von Wildschäden ist auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen in Abstimmung mit der Vereinigung der Thüringer Jäger das Erfordernis zur Verlängerung einzelner Jagdzeiten, insbesondere für den Rehbock, herausgearbeitet worden. Die Ermächtigung zur Verlängerung von Jagdzeiten fehlt derzeit im Thüringer Jagdgesetz. Diese soll durch die vorgeschlagene Änderung nunmehr geschaffen werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde aufgrund der Anhörung und der Beratung im Ausschuss um drei weitere Änderungen ergänzt, die ich inhaltlich mittrage. Von besonderer Bedeutung ist die vorgeschlagene Ergänzung, nach der Flächeneigentümer, Jagdausübungsberechtigte und Landnutzer bei der Vermeidung von Wildschäden zusammenwirken sollen, denn nur auf diesem Weg, meine Damen und Herren, werden wir es schaffen, Wildschäden, insbesondere auf den landwirtschaftlichen Flächen, wo wir sie immer wieder bemängeln, auch zu reduzieren. Ich glaube, mehr ist - auch in Anbetracht der Zeit - zu dem Jagdgesetz nicht zu sagen. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen in die Abstimmung. Abgestimmt wird über die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/5995 enthalten ist. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen, 1 Gegenstimme, Frau Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? 1 Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe die Beratung zum Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

(Abg. Primas)

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5845 dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6004

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6005

ZWEITE BERATUNG

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Ja, bitte schön, Frau Rothe-Beinlich.