Ich glaube, wir haben das schon zur Genüge gemacht und selbst wir haben seit 2010 immer wieder, ob es in der Haushaltsberatung war oder mit Gesetzentwürfen, die Abschaffung des Landeserziehungsgelds gefordert. Die Argumente, glaube ich, sind nach mehr als drei Jahren intensiv ausgetauscht. Da bin ich am Ende lediglich dabei festzustellen, dass die Mehrheit hier in diesem Hohen Haus es behalten will - logisch aus unterschiedlichen Gründen. Der Fakt ist aber so, so traurig und so falsch ich das finde. Warum die Fraktion DIE LINKE das Ansinnen, jetzt noch einmal diesen Antrag in das Plenum einbringt, das hat sich mir auch bei der Begründung oder bei der Einbringung des Kollegen Bärwolff nicht erschlossen. Es ist so, die Intention ist richtig, gar keine Frage, aber ich habe es schon gesagt, die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert und die werden sich auch bis zum Sommer 2014 nicht ändern. Es wird noch immer eine Doppelstruktur geben mit Einführung des Bundesbetreuungsgeldgesetzes. Es wird noch immer der Thüringer Landeshaushalt be- und nicht entlastet, noch immer mit einer Maßnahme, deren Ertrag nicht messbar ist. Aber wie gesagt, wir erwarten in dieser Legislatur keine Änderungen mehr. Nur der Wähler kann entscheiden, wie lange dieses Gesetz uns hier in Thüringen noch erhalten bleibt. Ich hoffe, dass es nicht mehr allzu lange ist.
Nichtsdestotrotz, ohne Aussicht auf Erfolg diesen Antrag oder diesen Gesetzentwurf hier jetzt noch einmal einzubringen, halte ich für nicht sehr erfolgreich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, welche Hoffnungen Sie darin sehen, außer dass man vielleicht die Anzahl der parlamentarischen Initiativen erhöht und vielleicht noch einmal eine Öffentlichkeit herstellt.
Wie gesagt, die Argumente sind ausgetauscht, die werden sich nicht ändern. Schauen wir, was 2014 wird. Vielleicht gibt es dann eine andere Konstellation, aber bis dahin ist eigentlich auch die Zeit zu schade, darüber noch zu reden. Die Meinungen sind vorgefestigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, ohne dass ich jetzt dem Abstimmungsverhalten vorgreifen will, dass dieses Hohe Haus eine Mehrheit herstellt, dieses Thema im Ausschuss zu behandeln. Deswegen glaube ich, hätte es den Tagesordnungspunkt heute nicht gebraucht und wir wären ein Stückchen weiter. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stimme heute einmal ausdrücklich Herrn Koppe zu, der die Anzahl einfach nur umschrieben hat, ich habe nachgezählt, es ist der sechste Versuch, der die Abschaffung des Erziehungsgeldes fordert. Zählt man noch die drei Haushaltsberatungen dazu und wenn man noch berücksichtigt, dass einmal zwei Anträge gleichzeitig behandelt wurden, dann ist das heute die 12. Debatte zu dem Thema. Sicherlich gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu und das haben wir in vielen Diskussionen hier wieder und wieder gehört. Ich meine, es ist ja immer wieder der gleiche Text.
Da muss man sagen, Sie überschätzen sich mit dem Antrag der Wiederverwendung, immer wieder das Gleiche zu fordern, denn es ist so, je mehr ich recycle, um so geringer wird der Wertstoffgehalt und der Substanzgehalt des Antrags ist nun einmal nicht groß.
Meine Damen und Herren, wir haben auch an vielen Stellen die Argumente hier ausgetauscht, Herr Koppe hat es gesagt. Genauso geht auch die Argumentation durch die Bevölkerung. In der Bevölkerung, wenn Sie Analysen sehen, sind dazu völlig unterschiedliche Auffassungen
Natürlich ist das Demokratie. Das heißt auch, dass man unterschiedlicher Auffassung dazu sein kann. Ich respektiere Ihre Meinung und wir haben nun einmal die Meinung. Wenn man allein die letzten Statistiken ansieht, die im April dieses Jahres erschienen sind, das ist die Forsa-Studie, das ist die Frage, was halten Sie denn eigentlich für wesentlich, wie stehen Sie beispielsweise zum Betreuungsgeld, das ja ähnlich dem Erziehungsgeld angelegt ist, da sind immerhin bei einer sehr starken negativen öffentlichen Diskussion immerhin noch fast 50 Prozent der Bevölkerung, nämlich 49 Prozent, dafür, es nicht abzuschaffen und das vor allen Din
gen noch viel stärker bei denjenigen, die niedrige Einkommen haben. Meine Frage ist: Wo bleibt da das Thema Gerechtigkeit und vor allen Dingen soziale Gerechtigkeit? Wir bleiben bei unserer Auffassung, die wir dazu haben.
Auf die Frage, was brauchen Familien eigentlich: Ich denke, Familien brauchen zuallererst Anerkennung und Wertschätzung. Dazu gehört auch diese materielle Anerkennung, die wir durch unser Erziehungsgeld leisten. Dazu gehört aber auch die Anerkennung in der Berufswelt, das heißt, auch die Frage der Flexibilität. Die Anerkennung der Familie im Beruf ist eines der zentralen Themen, die wir immer wieder berücksichtigen müssen. Das ist eine entscheidende, unsere Familien müssen einfach auch die Akzeptanz vonseiten der Unternehmen finden. Das hat gerade in den letzten Jahren einen sehr großen Fortschritt gemacht.
Familien brauchen zweitens eine echte Wahlfreiheit, Wahlfreiheit in der Frage: Wie sollen meine Kinder betreut werden, in familiärer Umgebung oder in einer Einrichtung? Da gibt es nicht das eine oder das andere, sondern beides nebeneinander, und zwar jeweils auf die Familie bezogen. Kinder sind unterschiedlich und nicht jedes Kind ist dem anderen gleich, vor allem in gesundheitlicher Hinsicht kann es dazu führen, dass ein Kind später in die Einrichtung gebracht werden muss, und das wissen Sie ganz genau.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch Wahlfreiheit bezogen auf die Art und die Qualität der außerfamiliären Betreuung. Ich denke, da sind wir in Thüringen gerade durch unser Kindereinrichtungsgesetz ein ganzes Stück weitergekommen.
Wir brauchen zum Dritten Gerechtigkeit. Vor allem, darauf möchte ich hinweisen, Gerechtigkeit heißt auch, den Eltern die Wahlfreiheit einzuräumen und ihnen auch die Möglichkeit zu geben, sich gerecht zu entscheiden und sich nicht unter Zwängen zu entscheiden. Deshalb sehen wir unser Erziehungsgeld als Instrument, das gerade diese drei Ziele erfüllt, es gibt den Eltern eine gewisse finanzielle Wertschätzung für ihre Aufgabe, es ermöglicht echte Wahlfreiheit und es gibt Gerechtigkeit.
Meine Damen und Herren, deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung und ich denke, darüber können wir noch - und ich rechne damit - zigmal diskutieren bis zum Jahr 2014. Wir werden deshalb den Antrag auch nicht an den Ausschuss überweisen, sondern wir werden die Debatte hier führen.
Anträge vor den Ausschüssen schon abzubügeln, scheint jetzt gang und gäbe zu werden. Aber das ist nicht meine Frage. Meine Frage: Die politische Auseinandersetzung zu Ihrer Argumentation wird dann die Kollegin Jung mit Ihnen führen. Ich stelle einfach jetzt mal sachlich, wirtschaftlich die Frage: Die Landesregierung spricht immer vom notwendigen Sparen; müssen wir. Wir haben in unserer Begründung auch geschrieben, wir haben hier eine Doppelförderung. Es wird Bundeserziehungsgeld gezahlt für den gleichen Zweck, wie das Ihre alte Landesregierung eingeführt hat, und dergleichen mehr. Jetzt wird das aber doppelt gezahlt und wir könnten hier als Land sparen, ohne dass die Familien, die das wollen, Einbußen haben, aber hier leisten wir uns diesen Luxus einer Doppelförderung. Das müssen Sie mir mal erklären!
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rot-Grün regiert, wir brau- chen kein Betreuungsgeld.)
wir haben früher immer gesagt, eigentlich wären 300 € angemessen. Dass dies über Jahre nicht möglich war, das haben wir auch so respektiert. Das zweite Argument heißt: Ich weiß zwar, dass das in Berlin gesetzlich beschlossen ist, aber solange nicht nur gedroht wird, sondern konkret angekündigt wird, wir schaffen es sobald wie möglich ab, werden wir natürlich nicht im vorwegeilenden Gehorsam etwas tun, was am Schluss vielleicht eingeklagt wird oder anders ausgehen kann. Deshalb sagen wir, wir bleiben bei unserer Auffassung und wir haben zurzeit noch keine Doppelförderung und danach werden wir neu entscheiden. Ich habe Ihnen auch gesagt, wenn beispielsweise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundesebene fordert, ich sage, eine Kindergrundsicherung von 300 €, ist das nicht genau das, was dann entsteht?
Ich stelle es nur in den Raum, ich bitte Sie, darüber nachzudenken. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich zu meiner Rede komme, ein Wort zu Herrn Koppe, warum wir den Antrag einbringen. Ich denke, Herr Bärwolff hat es gesagt, wir haben jetzt noch die Möglichkeit, bis zum Sommer oder bis zum Inkrafttreten im Prinzip des Bundesgesetzes diese Doppelförderung abzuschaffen
Zweitens, Herr Gumprecht, in Ihrer Argumentation haben Sie das letzte Mal schon vorgetragen, dass 300 € für Ihren Begriff der Familienförderung besser sind, aber dass Sie heute noch anführen und das letzte Mal gab es große Proteste aus Ihren Reihen, als ich es gesagt habe, dass Sie gar nicht damit rechnen, weiter in der Regierung zu bleiben, das überrascht mich dann heute doch.
Ja, ist eindeutig. Aber, meine Damen und Herren, zum Gesetz noch einmal zurück. Herr Gumprecht hat es ausgeführt, dieses Erziehungsgeld im Lande Thüringen hat viel mit Familienpolitik zu tun und was ist denn moderne Familienpolitik? Das Ziel einer modernen Familienpolitik muss es doch sein, dass Eltern, dass Mütter und Väter ihre Berufstätigkeit und ihr Familienleben in Übereinstimmung bringen können. Da komme ich dann noch einmal auf Ihre Forsa-Umfrage, die Sie zitiert haben, zurück. Die sagt nämlich auch noch ein paar andere Dinge aus. Mit dem Erziehungsgeld wird der Anreiz geschaffen - und das sagen auch viele Studien aus -, dass Familien aus schwierigen Verhältnissen auf die qualitativ gute Förderung unserer Kinder verzichten müssen. Diese neue Forsa-Umfrage zur
Frage - Wie wollen Eltern in Deutschland leben? zeigt, dass die Schere zwischen Wünschen und Wirklichkeit groß ist. Gerade einmal 6 Prozent der befragten Eltern sprechen sich für das traditionelle Alleinverdienermodell aus, aber 14 Prozent befinden sich in einem solchen. 40 Prozent finden es gut, wenn er, also der Mann, in Vollzeit arbeitet und die Frau in Teilzeit. In der Wirklichkeit sieht es so aus, bei knapp 57 Prozent arbeitet er als Vollzeit, sie Teilzeit, aber 38 Prozent favorisieren in der Umfrage die Variante beide arbeiten 30 Stunden und teilen sich Hausarbeit und Kinder. Realisieren können dieses Modell jedoch nur 6 Prozent der Befragten, die mit einem Partner zusammenleben. Einer der Hauptgründe, meine Damen und Herren, für die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist das Geld. Auch das kommt in dieser Studie zum Ausdruck. 45 Prozent sagen, das Einkommen würde zu gering ausfallen, wenn sie ihr Wunschmodell umsetzen wollten. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn auch eine wichtige familienpolitische Maßnahme.