Protocol of the Session on March 22, 2013

Abgesehen von der Frage, ob Landesrechnungshöfe mit ihren Berichten aktive Fachpolitik über den Finanzbereich hinaus betreiben sollten, möchte ich noch einmal wenigstens sagen, dass der Bericht des Landesrechnungshofs nach unserer Meinung auch inhaltliche Schwächen aufweist. Er hat bei der Prüfung, ob neue Haftplätze notwendig sind, außer Acht gelassen, dass geltende Vollzugstandards einzuhalten sind. Wir als Fraktion lehnen es aber ab, Haftanstalten wie Hohenleuben, Gera, Untermaßfeld und Suhl-Goldlauter noch auf Jahre - und das würde ja so kommen, bauten wir jetzt nicht neu als rechtlich eigentlich nicht mehr zulässige Ausnahmen zu betreiben. Da könnten wir wahrscheinlich schon das Datum festsetzen, wann wir die nächste Rüge von welcher Kommission auch immer bekommen wollen, denn diese Justizvollzugsanstalten stehen mit ihren baulichen Mängeln, die auch durch Umbauten nicht behebbar sind, da muss ich die Prüfunterlagen gar nicht lesen, das weiß ich - Hohenleuben habe ich selber schon gesehen, in Gera war ich noch nicht, aber da vertraue ich meinem Kollegen Hauboldt, der dort war, und der Strafvollzugskommission -, diese JVAen stehen mit diesen baulichen Mängeln der Umsetzung eines modernen Justizvollzugskonzepts im Weg und dazu sagt der Thüringer Landesrechnungshof nichts, obwohl das das Kernthema bei dieser Thematik ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Scherer das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal kann ich mich der Kritik der Kollegin Berninger in Richtung, lieber Herr Bergner, nur anschließen. Also uns hier mit so etwas zu beschäftigen, es ist ja schön, dass man hier über alles reden kann, aber hier einen Fragenkatalog abzuliefern und sich mündlich beantworten zu lassen, von dem dann hinterher wahrscheinlich im Ausschuss noch einmal alles nachgefragt wird, weil Sie es jetzt nicht richtig mitgekriegt haben, das ist schon ein starkes Stück

(Beifall CDU, SPD)

und kostet uns hier, ich sage mal, Lebenszeit. Jetzt kurz noch zur Sache.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Er muss eigentlich eine Woche ins Gefängnis in eine Justizvollzugsanstalt.)

Es sind viele Fragen gestellt worden, aber wichtig ist doch eigentlich ein anderer Ausgangspunkt oder ein anderer Grundsatz, nämlich ein Vollzugskonzept und die Grundsätze eines modernen Strafvollzugs. Das heißt, Maßnahmen der Resozialisierung, der Wiedereingliederung, natürlich auch des Schutzes der Allgemeinheit und, nicht zu vergessen, auch der Sühne. Die Frage ist, wie ein modernes Vollzugskonzept auszusehen hat, was getan werden muss um es umzusetzen. Das ist die richtige Herangehensweise und nicht das schlichte Zusammenzählen von Haftplätzen.

Modernes Vollzugskonzept heißt: 1. Resozialisierung, Verhindern weiterer Straftaten und das steht in § 2 des Strafvollzugsgesetzes auch so drin. Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dann kommt noch ein wichtiger § 3, schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. Das sind die Grundsätze, von denen auszugehen ist, wenn man überlegt, wie eine JVA auszusehen hat und ob unsere JVAen, so wie sie im Moment sind, diesem Anspruch gerecht werden. Da kann man für Hohenleuben und für Gera ohne Weiteres sagen, dass beide diesem Anspruch natürlich nicht gerecht werden und nicht geeignet sind, diese Ziele zu erreichen.

Da ist zum Beispiel einer der wichtigen Punkte, um Resozialisierung zu erreichen, auch im Gefängnis ein Mindestmaß an Privatsphäre zu gewährleisten. Wer die Situation in Hohenleuben kennt, wo zum Teil sechs Mann in einer Zelle sitzen, der weiß, dass es unerträglich ist und unzuträglich für eine Resozialisierung, auch für die Persönlichkeitsentwicklung. In der Presse konnte man schon verschiedentlich lesen, was in solchen Bereichen dann alles passieren kann. Es ist auch keine gute Voraussetzung, um später für das Leben in der Freiheit wieder die richtigen Ansätze zu finden.

Gera und Hohenleuben - es ist aus meiner Sicht überhaupt nicht zweifelhaft, dass man es braucht, und zwar brauchen wir eine neue Anstalt, die alten umzubauen bringt gar nichts. Ich kenne noch die Beschwerden der Anwohner von früher, die in der Nähe der Anstalt in Gera wohnten. Das war immer ein Hickhack, hin und her, weil die sich belästigt fühlten. Dieses Gefängnis kann man so auch nicht umbauen und genauso wenig kann man Hohenleuben umbauen.

Vielleicht noch einen Satz zu den Haftplätzen: Da gibt es die Beratungen des Rechnungshofes dazu,

(Abg. Berninger)

Kollegin Berninger hat vorhin schon das Richtige dazu gesagt. Beratung stand oben drüber, aber es war eigentlich keine Beratung, es war etwas ganz anderes, und zwar in einem Zusammenhang, der mir jedenfalls zeigt, dass nicht tiefgründig darüber nachgedacht worden ist, als man diese sogenannte Beratung geschrieben hat. Natürlich gibt es Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und wie die für die nächsten 20 Jahre aussehen, das wissen wir alle. Aber es gibt auch Erkenntnisse aus dem Strafbereich, gerade aus dem gerichtlichen Bereich, dass sich die Verurteilungen eben nicht parallel zur Bevölkerungsentwicklung entwickeln. Die strafgerichtlichen Verurteilungen sind in den letzten zehn Jahren konstant zwischen 17.000 und 19.000 Verurteilungen im Jahr geblieben. Wenn man dann noch sieht, dass ungefähr 45 Prozent aller Straftaten nicht altersgebundene Vermögensdelikte sind, da komme ich auf das zurück, was Sie, Herr Staatssekretär, vorhin gesagt haben, dass auch die Alterskriminalität am Zunehmen ist, und das passt ja auch zusammen, da kann man nicht einfach mit Bevölkerungsberechnungszahlen nachrechnen und sagen, deshalb brauchen wir entsprechend weniger Haftplätze, ganz zu vergessen von den schlechten - schlecht will ich wieder zurücknehmen - von den Haftanstalten, die wir sonst haben, bei denen zu befürchten ist, dass uns da in ein paar Jahren der Europäische Gerichtshof oder wer auch immer sagt, dass auch dort die Haftbedingungen nicht zuträglich sind bis hin zu rechtswidrigen Haftbedingungen, die dann am Schluss noch für das Land zu Schadenersatzpflichten führen.

Zwischenergebnis: Die neue JVA ist erforderlich und es macht auch Sinn, sie als Gemeinschaftsprojekt mit Sachsen zu verwirklichen.

Jetzt noch ein bisschen Wasser in den Wein: Es bleiben natürlich aber noch Fragen übrig zur Art und Weise wie das Ganze betrieben worden ist. Es bleiben die Fragen zur Standortwahl. Wenn sich das mit dem Bauplatz vielleicht am Schluss doch nicht so ergibt, wie es im Moment aussieht, hat Thüringen ja doch noch eine Chance und das wäre der Appell in Richtung Justizministerium sich anzustrengen, vielleicht kommt dann Thüringen doch noch zur Haftanstalt.

Das zweite Thema, wo auch aus meiner Sicht Kritik angebracht ist - es klang ja vorhin auch schon an ist das Strafvollzugskonzept. Auch da hätten wir uns gewünscht, dass etwas mehr mit uns geredet wird, und zwar im Ausschuss, weil das Reden hier ist zwar auch ganz schön, aber man kann nicht hinterher diskutieren bzw. man muss im Ausschuss noch einmal ganz von vorn anfangen. Danke schön.

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kleine Bemerkung vorweg: Als wir uns gestern darauf verständigt hatten, den Tagesordnungspunkt 10 auf heute zu verschieben, wurde das damit begründet, dass gestern der zuständige Minister nicht anwesend sein konnte. Ich finde es vom Minister nicht sehr fair, dass er da immer seinen Staatssekretär ins Feuer schickt.

(Unruhe CDU, SPD)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was denn für ein Feuer?)

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen heute einen Antrag zur gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Westsachsen/Ostthüringen vorgelegt, einen Antrag, der nach der Serie von Pleiten, Pech und Pannen im Zusammenhang mit der Standortwahl für eine neue gemeinsame Justizvollzugsanstalt mit Sachsen völlig zu Recht - und ich betone, völlig zu Recht - Fragen stellt und ein sorgfältigeres Vorgehen einfordert, als das bisher erkennbar war.

(Beifall FDP)

Die Serie von Pleiten, Pech und Pannen begann damit, dass den Standortbewerbern unzutreffende Eingangsdaten angegeben wurden, nicht nur die beißende Kritik des Rechnungshofs, die ich ernster nehme, Herr Staatssekretär, spricht von geringeren Belegungszahlen; auch die Landesregierung selbst hat ihre Zahlen nach unten korrigieren müssen, wenn auch moderater. Ein Umstand, der meines Erachtens bei einem ordentlichen Ausschreibungsverfahren geradezu zwingend zur Aufhebung der Ausschreibung führen müsste. In das Bewertungsverfahren ging nach Auskunft des Justizministers und heute auch Ihrer Person eine Bewertungsmatrix ein, von der allerdings nur geredet wurde, anstatt sie transparent und prüfbar darzulegen. Ich glaube, das wäre das Mindeste gewesen, das auch im Ausschuss vorzulegen.

(Beifall FDP)

Und nachdem bis auf Aga und Großenstein alle Thüringer Standorte verworfen wurden, stellte der Justizminister verdutzt fest, dass dort mit erheblichem Widerstand in der Bevölkerung auf einmal zu rechnen war. Ja mein Gott, da muss ich die Frage stellen: Klärt man so was nicht vorher, bevor man aus der Nummer nicht wieder rauskommt?

(Beifall FDP)

Ich habe damals als ehrenamtlicher Bürgermeister vor der Bewerbung der Stadt Hohenleuben eine Einwohnerversammlung einberufen und mir das

(Abg. Scherer)

Votum der Bürger geholt. Und bei uns waren selbst Mitbürger für den JVA-Standort, die sonst sehr, sehr kritisch auftreten. Ich glaube, das hätte man auch an anderen Standorten so klären und regeln können. Als wir für meine Begriffe vorzeitig aus dem Bewerbungsverfahren geworfen wurden, habe ich mich dennoch nicht als schlechter Verlierer geriert, sondern ich bin in Aga mit in der Einwohnerversammlung gewesen, um für nunmehr diesen Thüringer Standort zu werben, im Wissen darum, was ein solcher Standort in der Region für Arbeitsplätze, für Investitionen, für Aufträge und für die Bevölkerungsentwicklung bedeutet. Ich muss gestehen, dass ich entsetzt war, als ich feststellen musste, wie schlecht das Feld vorbereitet war. Wer eigene Standorte ins Aus schießt, ohne vorher zu klären, wie die Situation in den verbleibenden ist, darf sich nicht wundern, wenn die Frage nach der Professionalität seines Herangehens gestellt wird, und das ist auch ein Teil dessen oder der Begründung dessen, warum wir jetzt, hier und heute noch einmal deutlich fragen.

(Beifall FDP)

In der Folge wurden Nachfragen verschiedener Mitglieder dieses Hohen Hauses durch das Justizministerium, ich sage mal, flüchtig bis zunehmend genervt behandelt. Ich rieb mir dann schon erstaunt die Augen, als am 22. Dezember, Herr Staatssekretär, die „Ostthüringer Zeitung“ berichtete, die Entscheidung für den Standort Zwickau sei gefallen. Nanu, dachte ich, sollte ich darüber nicht als Mitglied des Justizausschusses informiert sein? Ich gestehe, mein Vertrauen in die Informationspolitik des Ministers bekam neue massive Risse. Immerhin schon am 16. Januar 2013, also nur schlappe 25 Tage nach dem Artikel in der „Ostthüringer Zeitung“, fühlte das Ministerium sich bemüßigt, die Ausschussmitglieder zu informieren. Noch nicht informiert waren wir zu dem Zeitpunkt zur Frage des Grundstückseigentums. Das erfuhren wir dann wiederum kurz nach der Ausschuss-Sitzung aus der Presse.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Immerhin.)

Auch das war, vorsichtig formuliert, alles andere als vertrauensfördernd, Herr Staatssekretär.

(Beifall FDP)

Diskutiert über den Fakt haben wir bereits im Januar-Plenum und ich wiederhole hier meine Auffassung, dass zumindest Bauerlaubnisverträge vor der Kabinettsentscheidung erforderlich gewesen wären und dass ich von unserem Justizministerium erwartet hätte, solche Grundlagen vor der Entscheidung zu prüfen. Ich sage mal, dass die anderen die Zipfel gefasst haben, kann ich nachvollziehen, kann ich verstehen. Ich will nicht verhehlen, dass nach dieser Fülle in meinen Augen mangelnder Professionalität natürlich auch meine Zweifel gewachsen

sind, inwieweit insgesamt nicht sorgfältig genug gearbeitet worden sein könnte. Als Ingenieur habe ich die Erwartungshaltung, dass bei Entscheidungen solcher Tragweite und vor allem eines solchen Investitionsvolumens gründliche Variantenvergleiche geführt worden sind. Da reicht es nicht, einfach nur zu behaupten, die Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben entsprächen nicht den Bedingungen einer modernen Haftanstalt und man müsse unbedingt auf der grünen Wiese bauen. Um nicht falsch verstanden zu werden, meine Damen und Herren, die Haftbedingungen in den genannten Anlagen zeigen deutlichen Handlungsbedarf, das stelle ich überhaupt nicht in Abrede, habe ich auch nie getan.

(Beifall FDP)

Doch die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, die Verantwortung gegenüber den Bediensteten und ihren Familien, die Verantwortung gegenüber der Umwelt, nebenbei gesagt, gebietet es, sorgfältig zu prüfen, ob man Ersatzneubauten auf den bestehenden Flächen errichten kann, die den Anforderungen genügen. Ich hätte mir an der Stelle auch die Unterstützung der Ausschussvorsitzenden gewünscht, dass genau diese Dinge gründlich geprüft werden, gründlich untersucht werden. Ich nehme kein Ergebnis vorweg, das will ich an der Stelle auch ganz deutlich sagen, aber wir sind es einfach auch schuldig, diese Dinge sauber und ordentlich zu prüfen.

(Beifall FDP)

Ich hatte mir da auch etwas mehr Respekt gewünscht vor den Aussagen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, übrigens eine Gewerkschaft. Ich sage Ihnen, auch nach dem heutigen Vortrag habe ich nicht den Eindruck, dass diese Untersuchungen hinreichend ernsthaft geführt worden seien. Zumindest in Hohenleuben kenne ich die Verhältnisse. Ein Blick auf Google Maps zeigt auch ohne Geheimnisverrat, dass bei vollem Weiterbetrieb der Anstalt ein Ersatzneubau am Nord- und am Ostende des Freihofs möglich wäre, dass darüber hinaus justizeigene Flächen außerhalb der Umwehrung für Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Für den derzeitig ebenfalls dort befindlichen offenen Vollzug gäbe es Alternativmöglichkeiten, die ich auch gern im Justizausschuss ansprechen würde. Ich beantrage natürlich die Behandlung unseres Antrags im Justizausschuss.

Sie haben in Ihren Darlegungen heute, Herr Staatssekretär, davon gesprochen, dass es ein K1-Gutachten gäbe, und haben auch erläutert, dass ein K1-Gutachten etwa der Leistungsphase 1 nach HOAI entspricht. Das ist eine Grundlagenermittlung. Das ist noch nicht mal eine Vorplanung. Ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren, ich habe als Ingenieur in meinem Leben in 20 Berufsjahren viele Kostenschätzungen, Kostenberechnungen gemacht und weiß auch so ein bisschen, wo a)

Fallstricke liegen und wo b) die Möglichkeiten liegen, Kosten so zurechtzurechnen, wie man sie für eine Entscheidung haben will. Auch das gehört zur Ehrlichkeit.

(Beifall FDP)

Ich glaube, dass deswegen ein Leistungsstand, der einer Leistungsphase 1 entspricht, als Grundlage für eine Investitionsentscheidung von über 60 Mio. € in keiner Weise ausreichend sein kann, in keiner Weise akzeptabel sein kann und auch in keiner Weise unserer Sorgfaltspflicht entsprechen kann.

(Beifall FDP)

Sagen Sie mir bitte nicht, dass dafür kein Geld da wäre. Wer über 65 Mio. € in eine neue JVA stecken will, der muss auch das Geld für einen soliden Variantenvergleich haben.

(Beifall FDP)

Das Land verfügt, nebenbei gesagt, auch über ein personell und technisch gut ausgestattetes und versiertes Landesamt für Bau und Verkehr, das sicherlich die Kompetenz für einen soliden Variantenvergleich hätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen, wenn Sie in Ihren Aussagen so sicher wären, wie es auch in anderen Reden anklang, dann müssten Sie ein vitales Interesse daran haben, unsere Fragen exakt, und zwar mit Fakten untersetzt, zu beantworten, im Detail, damit diese bestehenden Zweifel grundlegend ausgeräumt werden können.

(Beifall FDP)