Haushaltssicherungsplänen erweitern. Ich denke, auch das ist verständlich, dass wir uns in diese Richtung weiterentwickeln. Ich denke mal an die Veränderungen im kommunalen Prüfwesen, die gehen auf die Landtagsentschließung zum Landeshaushalt 2012 zurück, bei der sich CDU und SPD für ein einfacheres Prüfrecht und ein Ende von Doppelprüfungen eingesetzt haben. Ich glaube, auch das ist wichtig und notwendig, damit wir hier nicht alles doppelt und dreifach prüfen, und am Ende wird es dadurch nicht besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dort geht es natürlich nicht nur um das, was ich soeben geschildert habe, sondern in dem Gesetzentwurf geht es auch noch um weitere Dinge. Am Gesetz über kommunale Wahlbeamte ist was zu ändern, Gesetz über kommunale Doppik ist zu ändern, Gesetz über überörtliche Prüfung der Haushalte und Wirtschaftsprüfung zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, Thüringer Krankenhausgesetz, Gesetz über Vergabe öffentlicher Aufträge, das sind alles Folgedinge, die da im Zusammenhang natürlich geändert werden müssen. Ich habe mir erspart, jetzt die einzelnen Paragrafen dazu noch zu benennen, die sind ja im Gesetzentwurf vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir, die Koalition, haben hier ein Sechstes Gesetz zur Thüringer Kommunalordnung vorgelegt, was sich sehen lassen kann. Ich empfehle die Überweisung an den Innenausschuss federführend und die Überweisung an den Justizausschuss und da die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses es auch haben wollen - auch die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche eine gute Beratung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist begrüßenswert, dass die CDU erkannt hat, dass das Leben sich entwickelt und dass sich das auch im Rechtsrahmen widerspiegeln muss.
Das war der Versuch einer Anerkennung, Herr Fiedler. Wir begrüßen das. Wir erkennen in dem Gesetzentwurf durchaus richtige Ansätze und wir erkennen eine ganze Reihe von Dingen, die DIE
LINKE bereits in den vergangenen Jahren mehrfach auch in diesem Haus gefordert hat. Also insofern könnte ich es auf den Punkt bringen: Links wirkt, Herr Fiedler.
Manchmal dauert es eben. Und wenn es schneller gehen soll, hat der Wähler im nächsten Jahr die Gelegenheit, dafür zu sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem ersten Punkt beschäftigt sich der vorliegende Gesetzentwurf mit der wirtschaftlichen Betätigung. Ich darf daran erinnern, dass im Jahr 2002 hierzu eine umfangreiche Novelle der Thüringer Kommunalordnung erfolgte, eine umfangreiche Debatte, damals hatte auch die PDS umfangreiche Vorschläge unterbreitet und einen Vorschlag gemacht, die wirtschaftliche Betätigung zu konkretisieren. Damals ist nur das für den Bereich Energie erfolgt und jetzt erfolgt noch einmal eine Konkretisierung hinsichtlich der Erzeugung, Speicherung, Einspeisung von Energie aus regenerativer Erzeugung und auch thermischer Energie. Aber andere Bereiche der Daseinsvorsorge werden hier nicht berührt. Also hier bleibt es bei den sehr engen Grenzen des kommunalen Wirtschaftsrechts, aber gerade in diesen, auch anderen Bereichen ist es notwendig, den Gemeinden, Städten und Landkreisen größere Möglichkeiten für die wirtschaftliche Betätigung einzuräumen. Aber alles muss ja mal beginnen und es ist ein Einstieg, aber eben nicht mehr. Es ist nicht konsequent, wir werden im Gesetzgebungsverfahren noch mal hier unsere Vorschläge erneuern und darauf hoffen, dass auch die Regierungskoalition darauf eingeht. Es bleibt auch trotz dieses Gesetzentwurfs bei der verschärften Subsidiaritätsklausel in Thüringen. Das heißt, wenn Private eine Leistung gleich gut erbringen können wie die Gemeinde, muss die Gemeinde den Privaten den Auftrag überlassen. Diese verschärfte Subsidiaritätsklausel sehen wir als nicht mehr zeitgemäß an. Sie wissen ja, in anderen Bundesländern gibt es zumindest die einfache Subsidiaritätsklausel. Also da muss der Private zumindest besser sein als die Kommune, und es bleibt die Frage, weshalb gerade noch SPD und CDU an dieser verschärften Subsidiaritätsklausel festhalten. Dass die FDP den Staat ganz abschaffen möchte, das ist auch klar. Mit denen brauchen wir darüber nicht zu reden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt auch das Spannungsfeld bei der wirtschaftlichen Betätigung zwischen den Rechten und Zuständigkeiten des Gemeinderats und den Organen der Vertretung, insbesondere was den Katalog des
§ 26 Abs. 2 betrifft. Dort ist ja die ausschließliche Zuständigkeit des Gemeinderats geregelt und es gibt immer wieder Probleme, insbesondere dann, wenn Gemeinden wirtschaftlich tätig sind im Bereich der privaten Rechtsformen. Wer ist denn zuständig, zum Beispiel bei Gebühren und Entgelten bei den Stadtwerken? Wenn man § 26 Abs. 2 sehr genau studiert, bleibt es bei einer Zuständigkeit des Gemeinderats und Stadtrats. Aber in vielen Gesellschaftsverträgen ist die ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats geregelt. Da wir uns hier im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landesrecht befinden, müssen wir das als Gesetzgeber lösen, wenn wir diese Dauerkonflikte nicht noch befördern wollen. Auch hier hätte ich mir mehr Mut vonseiten SPD und CDU gewünscht, aber auch das können wir ja im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch erörtern und können dort nachbessern.
Es bleiben in dem Gesetzentwurf einige Unklarheiten in Bezug auf die Abgrenzung der jetzigen Öffnung für das kommunale Wirtschaften. Der Eigenbetriebsvorbehalt ist in dem Bereich aufgehoben worden; da ist die Frage zu stellen, weshalb. Wir finden es durchaus vernünftig, dass zunächst geprüft wird, ob die Gemeinden in öffentlich-rechtlicher Organisationsform eine Aufgabe erfüllen und erst dann in privater Rechtsform. Insofern wird es auch noch einmal spannend werden, weshalb in dem Bereich CDU und SPD den Eigenbetriebsvorbehalt nicht mehr wollen.
Wir erachten es für erforderlich, das Genossenschaftsmodell bei der wirtschaftlichen Betätigung noch einmal einer Prüfung zu unterziehen, weil nach unserer Kenntnis die Rechtsaufsichtsbehörden - da muss jetzt einmal der Innenminister genau zuhören, der dafür zuständig ist, der Staatssekretär; der Innenminister ist nicht da - in Einzelfällen, wenn Gemeinden sich bei Genossenschaften beteiligen wollen, dort die Grenzen im Kommunalrecht heranziehen, um diese Beteiligung bei den Genossenschaften zumindest zu erschweren oder zu verhindern. Darüber müssen wir reden. Es geht ja darum, dass in einer Genossenschaft der Anteil der Kommune sich nicht nach den eingebrachten Vermögenswerten richten kann, weil in der Hauptversammlung nur jeder Genossenschaftler eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Anteile er besitzt. Es geht um die sehr hohe Autonomität des Vorstands in einer Genossenschaft. Der Aufsichtsrat in einer Genossenschaft hat dort nur die Möglichkeit, Empfehlungen zu erteilen. Anders in einer Gesellschaft, dort hat der Aufsichtsrat Weisungsrecht. Und natürlich kann eine Genossenschaft viel einfacher auch den Betätigungsbereich der wirtschaftlichen Betätigung erweitern. Wenn die Gemeinde dort nur eine Stimme hat, könnten also Probleme auftreten; damit müssen wir uns beschäftigen.
Da ist für uns erstaunlich, dass die Regierungskoalition diesen Problemkreis, den es in den letzten Jahren immer wieder einmal gab, nicht aufgegriffen hat. Aber auch dort verweisen wir auf das parlamentarische Verfahren und werden entsprechende Vorschläge unterbreiten. Wir sind uns sicher, dass CDU und SPD sich zumindest ernsthaft damit beschäftigen werden.
Zum zweiten Punkt, das ist die Kreditaufnahme: Auch dort könnten wir sagen, Links wirkt, weil, jetzt eine Unterscheidung zwischen rentierlichen und unrentierlichen Investitionen erfolgt,
zumindest in einem Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Noch nicht umfassend, wir wünschen uns das auch in anderen Bereichen, aber immerhin ist das eine Abkehr von den bisherigen Bestimmungen des Kreditwesens, die ja im Wesentlichen auf Regelungen des 19. Jahrhunderts zurückgehen. Also sie haben eine lange Bestandskraft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das begrüßen wir, aber wir sehen es als notwendig an, auch in anderen Bereichen im Einzelfall zu prüfen, ob eine Investition rentierlich ist. Sie kann auch in einer Straße, einer Brücke, einer Schule durch Einsparungen von Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten durchaus den Charakter der Rentierlichkeit erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im dritten Komplex wird die Anstalt des öffentlichen Rechts eingeführt. Das war Bestandteil unseres Forderungskatalogs schon 2002. Es hat also jetzt rund zehn Jahre gedauert. Wir sehen das als eine weitere Säule an, aber es bleibt natürlich bei den Problemen, die die wirtschaftliche Betätigung insgesamt mit sich bringt, also was Transparenz, öffentliche Kontrolle und Steuerung betrifft. Und insbesondere was die Schaffung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts, also im Rahmen von Zweckverbänden betrifft. Dort verweisen wir auf die aus unserer Sicht noch zu großen Konstruktionsfehler im Bereich der Methoden der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, insbesondere was die Stimmführerschaft betrifft, was die Rückkopplung zwischen Gemeinderat und den Verbandsräten in den Zweckverbänden betrifft. Da müssen wir nachjustieren, um damit auch die Vorbehalte gegen Elemente der kommunalen Gemeinschaftsarbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen. Wenn dort die 500.000 €, die jetzt in diesem und im nächsten Jahr, also insgesamt 1 Mio. €, mit dem Ziel zum Einsatz kommen, Konstruktionsfehler bei der kommunalen Gemeinschaftsarbeit zu beheben,
dann ist das vernünftig. Aber wir müssen erst einmal abwarten, was dort geschieht. Herr Fiedler, es bleibt aber dabei, selbst wenn wir dort bei der kommunalen Gemeinschaftsarbeit vorankommen, die kommunale Gemeinschaftsarbeit bietet für Sie keinen Umweg um eine Verwaltungs- und Gebietsreform.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich Haushaltsrecht sichern Sie die Derivatgeschäfte, indem Sie sagen, es müssen irgendwo Sicherheiten hinterlegt werden. Wir sagen aufgrund der Erfahrungen auch in der jüngsten Vergangenheit im Rahmen der Finanzkrise: Wir wollen keine Derivatgeschäfte auf kommunaler Ebene.
Wir setzen uns hier für das Verbot ein, dass Kommunen nicht mit öffentlichen Steuergeldern zu spekulieren haben. Sie haben im Übrigen auch gar nicht das Personal dafür. Da nützen auch hinterlegte Sicherheiten nichts.
Darüber hinaus soll jetzt eine angemessene Liquiditätsplanung vorgelegt werden. Das ist natürlich ein ganz spannendes Thema. Das ist derart unbestimmt und öffnet ein weiteres Tor für ungezügeltes, unkontrolliertes Agieren der Rechtsaufsichtsbehörde.
Danke schön, Herr Kuschel. Eine kurze Zwischenfrage zur Sache: Sie sprachen von einem Verbot von Derivatgeschäften. Können Sie sich vorstellen, dass eine Kommune Einkäufe, größere Einkäufe in einem Fremdwährungsgebiet tätigt und dann der Bedarf besteht, Währungsrisiken abzusichern? Und wie würden Sie das tun, wenn Sie ein Derivatgeschäft verbieten?
Also es geht hier nicht um das Beschaffungswesen, sondern die Sicherung der Derivatgeschäfte hat einen anderen Hintergrund, insbesondere was
Zinswetten betrifft. Das soll verhindert werden, was auch PPP-Modelle betrifft. Auch im Bereich öffentlich-private Partnerschaften müssen jetzt Sicherheiten geschaffen werden, insbesondere für den Fall, dass ein privater Partner in Insolvenz geht, so dass die Gemeinde dann nicht auf den Forderungen sitzen bleibt. Aber das halten wir für den falschen Ansatz, denn wir sind der Überzeugung, dass all diese Derivatgeschäfte ungeeignet für die kommunale Ebene sind
und wir für eine angemessene Finanzausstattung der kommunalen Ebene sorgen müssen. Da brauchen Gemeinden auch nicht derart hochspekulative Finanzgeschäfte zu tätigen. Das, was Sie beschrieben haben, Herr Recknagel, wird sicherlich eher der Ausnahmefall sein, dass eine Kommune im Rahmen der Beschaffung auf irgendwelche Preise in anderen Teilen der Welt spekulieren wird. Das ist sicher nicht der Fall.
Noch mal zurück zur angemessenen Liquidität. Also dort erachten wir es für notwendig, dass das ganz exakt beschrieben wird, damit nicht die Rechtsaufsichtsbehörden relativ willkürlich bestimmen, was los ist und damit auch demokratische Entscheidungen von Vertretungen immer wieder aufhalten und blockieren. Ich erinnere an die gegenwärtige Situation bei der Genehmigung von Krediten. Da sind die Rechtsaufsichtsbehörden derart in kaum nachvollziehbarer Art und Weise lebensfremd und kommunalfremd und das hat erhebliche Auswirkungen. Ich betone es oder ich versuche es, bildlich darzustellen. Zurzeit schießt die Kommunalaufsicht mit Kanonen auf haushaltsrechtliche und haushaltstechnische Spatzen. Die Finanzplanungen werden völlig überbewertet. Da werden Haushalte fast flächendeckend beanstandet. Wir befürchten eine gleiche Gefahr, wenn derartige Liquiditätspläne vorgelegt werden sollen. Das müssen wir klären, weil eins klar sein muss: In diesem Land darf zum Schluss nicht die Kommunalaufsicht bestimmen, was geschieht. Die Kommunalaufsicht ist Dienstleister, die Entscheidungen müssen demokratisch gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte treffen.
Ein letzter Punkt betraf die Rechnungsprüfung. Da will ich sagen, ein sehr positiver Ansatz ist, dass jetzt auch die Berichte der Prüfung 14 Tage öffentlich ausgelegt werden. Das war bisher nicht der Fall. Bisher waren das ja fast geheime Verschlusssachen. Das ist ein erster Ansatz. Was wir noch in der parlamentarischen Debatte einbringen werden, ist, dass der Gemeinderat und auch Min
derheiten im Gemeinderat - also eine Fraktion oder eine qualifizierte Minderheit, ein Viertel, darüber müssen wir diskutieren - auch Prüfungsaufträge an das örtliche Prüfungsamt und an die überörtliche Prüfung stellen kann. Das halten wir für vernünftig. Der Bürgermeister kann das ja, der Gemeinderat als Ganzes auch, aber es ist eben kein Minderheitenrecht. Aber wir brauchen im Bereich der Rechnungsprüfung auch ein qualifiziertes Minderheitenrecht, so dass sich auch Gemeinderäte, Fraktionen der Prüfungsbehörden bedienen können, wenn es darum geht, demokratisch bestimmte Prozesse zu kontrollieren und auch zu steuern. Ich danke.