Protocol of the Session on March 21, 2013

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Herr Rieder, könnten wir uns darauf verständigen, dass Sie meine Frage noch mal in Ihrem Hause prüfen und es schriftlich nachreichen, weil es wirk

lich entscheidend ist - nicht für den vorliegenden Fall, sondern für das grundsätzliche Agieren?

Nein, ich brauche das nicht noch einmal zu überprüfen, die Rechtslage ist so, wie ich sie beschrieben habe.

Dann kommt eine neue Nachfrage.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, Ihre Antwort zu Frage 1 suggeriert, dass es möglich wäre, dass eine Exekutive, eine Verwaltung Stellen mit einer entsprechenden Dotierung ausschreibt, immer unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat dann beim Beschluss der Haushaltssatzung und des Stellenplans diesem folgt. Sehen Sie durch Ihre Antwort nicht die Gefahr, dass Verwaltungen die gewählten Gemeinderäte in Zukunft dadurch unter Druck setzen können, indem sie normativ Fakten schaffen, eine Ausschreibung beginnen, ein Auswahlverfahren beginnen und dem Gemeinderat dann sagen, eigentlich müsst ihr das jetzt unter diesen Bedingungen so nehmen, wie es ist, oder es bricht hier großes Chaos aus? Glauben Sie nicht, dass Ihre Antwort zu Frage 1 genau diese Entwicklung befördern würde?

Es werden gerade keine rechtsverbindlichen Fakten durch die Ausschreibung geschaffen, es ist vielmehr so, wie ich das eben dargelegt habe.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Nachwahl eines Mitglieds des Stiftungsrats der „Stiftung Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte Weimar“ Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/5751

Dazu folgenden Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zustän

(Staatssekretär Rieder)

dige Ministerium zwei Mitglieder auf Vorschlag des Thüringer Landtags in den Stiftungsrat, die nicht Mitglied des Landtags sein müssen. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 GO Anwendung. Die Fraktion der CDU hat anstelle des bisherigen Mitglieds Herrn Ullrich Walter Frau Angela Ehspanner vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/5751 vor.

Ich frage, wird Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 GO kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Widerspricht ein Mitglied des Landtags der Wahl durch Handzeichen? Das ist nicht der Fall. Da es keinen Widerspruch gibt, nehmen wir den Wahlvorgang durch Handzeichen vor.

Deshalb frage ich: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Ich sehe Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich frage nach Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich stelle damit Einstimmigkeit fest. Damit ist Frau Angela Ehspanner als Mitglied gewählt. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich in der Annahme, dass Sie die Wahl annehmen. Damit schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Beratung des Ersten Zwischenberichts des Untersuchungsausschusses 5/1 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5830

Ich frage: Wünscht vor der Aussprache die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 5/1, Frau Abgeordnete Marx, das Wort? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses …

(Unruhe im Hause)

Entschuldigung, Frau Abgeordnete. Ich bitte mal das allgemeine Murmeln hier ein bisschen einzustellen und auch die Diskussionen am Rande des Plenums. Danke.

Es sind leider bittere Wahrheiten, die wir in unserem Zwischenbericht feststellen und der Weg dahin war nicht leicht. Auch konspirativ arbeitende Institutionen haben in einer rechtsstaatlichen Demokratie kein Recht auf Kontrollfreiheit. Ein damit unvereinbarer falsch verstandener Corps, überzogene Geheimniskrämerei und unerklärliche Gedächtnislücken etlicher Zeugen standen unserer Aufklärungsarbeit massiv im Weg. „Das ist mir nicht erinnerlich“ - das haben wir leider allzu oft gehört oder auch mal den Satz „Wenn Sie mir dazu keine Akten zeigen können, kann ich dazu nichts sagen.“ Auch das ist nicht wirklich zielführend.

Es brauchte, auch daran sei heute erinnert, ein halbes Jahr, bis der Untersuchungsausschuss die Übermittlung und das Einsichtsrecht in vollständige und ungeschwärzte Akten einschließlich der Klarnamen von V-Leuten durchsetzen konnte. Nachdem unser Innenminister sich dazu bereit gefunden hat, wofür ich ihm auch ausdrücklich danke, gab es eine Auseinandersetzung mit der Innenministerkonferenz, die uns nicht für befugt hielt, in ungeschwärzte und vollständige Akten Einsicht zu nehmen. Wir haben hier unser Recht als Parlamentarier verteidigt, dem Vorsitzenden der Bundesinnenministerkonferenz ein entsprechendes Schreiben zurückgeschickt und die Androhung, man würde eventuell gerichtliche Mittel gegen uns in Anspruch nehmen, blieb eine leere Ankündigung.

Wir haben sehr hart gearbeitet bis zum Zwischenbericht, 31 Sitzungen absolviert, 55 Zeugen und Sachverständige vernommen, ungefähr 5.000 Seiten Vernehmungsprotokolle gefüllt. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, ich danke den ständigen und den in unserem Ausschuss abgeordneten Mitgliedern und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, den Stenografinnen, den Fraktionsmitarbeitern, der Hausverwaltung, dem Hauspersonal für die Überstunden bis in den Abend hinein, aber auch den Mitarbeitern von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, die wochenlang zu Kopiergehilfen degradiert wurden, möchte ich ausdrücklich von dieser Stelle auch einmal Danke sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ging leider nicht anders. Auch wir haben uns die Aktenunordnung, die schon Herrn Schäfer in seinem Gutachten für die Landesregierung beklagt hat, nicht ausgesucht und wir suchen weiterhin die Nadel im Heuhaufen von über 5.000 Aktenordnern unterschiedlichster Ordnung.

Sie alle haben Anteil am positiven Echo, das unsere bisherige Arbeit gefunden hat, nachdem wir letzte Woche unseren Zwischenbericht vorstellen konnten.

(Vizepräsident Gentzel)

Der Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schuld zu erforschen, einzugestehen und sie nicht wegzudrücken ist und bleibt der einzig richtige. Wir akzeptieren keine Ausreden. Unsere Aufklärung ist und bleibt, und das ist wichtig, keine Parteipolitik, sondern allein der Wahrheit und Wahrhaftigkeit verpflichtet. Mit dieser Einstellung - ich weiß - habe ich mir im letzten Jahr nicht nur Freunde gemacht, aber ich kann Ihnen heute nur versprechen und ankündigen, dass ich genau das auch weiterhin so beibehalten muss, denn ich werde mich allen massiv entgegenstellen, die sich der objektiven Aufklärung in den Weg stellen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Zeit, die unser Zwischenbericht abdeckt, die Zeit bis zum Untertauchen des späteren NSU-Trios Anfang 1998 ist die Zeit der ungeteilten Verantwortung Thüringens. Es ist die Zeit, in der Mitglieder des späteren NSU in Thüringen aufgewachsen sind und erste politisch motivierte Straftaten beginnen. Die Zwickauer Zelle, die Bezeichnung war auch so ein Versuch, das Problem aus Thüringen zu entfernen, ist Made in Thüringen, das müssen wir einfach eingestehen und uns entsprechend verantwortungsbewusst mit der Aufklärung befassen.

Was sind die zentralen Erkenntnisse des Zwischenberichts? Sie haben in Ihren Fächern über 550 Seiten gefunden, die Sie natürlich sicherlich nicht alle lesen können. Ich will sechs Punkte beispielhaft nennen. Wir sehen es als erwiesen an, dass die Thüringer Politik und die Sicherheitsbehörden in den 1990er-Jahren mit dem Problem des wachsenden Rechtsradikalismus viel zu nachlässig umgegangen sind. Kleinreden und verharmlosen war angesagt. Die Gefahren einer zunehmenden Gewalttätigkeit dieser Szene wurden mehrheitlich nicht gesehen, nicht zielgerichtet ermittelt und dort, wo sie zutage traten, oft verharmlost. Dies ermöglichte der Szene, darunter auch der späteren NSU, fatale Erfolgserlebnisse und Raumgewinne für sich zu verbuchen.

Das Zweite: Unsere Ämter und Behörden hatten nicht nur irgendwelche Aufbauprobleme, es gab Grabenkämpfe, Rivalitäten, unklare oder fehlende Regeln und nicht ausgeübte Kontroll- und Fachaufsicht. Leidtragende waren oft genug die Mitarbeiter vor Ort an der Basis, die sich übrigens auffällig bei unseren Vernehmungen im Ausschuss weitaus konkreter als ihre Vorgesetzten an die von uns aufzuklärenden Vorgänge erinnert haben. Sie wollten und gaben oft genug ihr Bestes, wurden aber dann ausgebremst oder mindestens nicht ausreichend unterstützt.

Das Dritte: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hat mit Tino Brandt einen V-Mann aus der Führungsetage der Neonazis beschäftigt. Das war schon nach damals geltenden Regeln unzulässig.

Viertens: Wir müssen davon ausgehen, dass von den hohen Summen, die an Tino Brandt gezahlt wurden, anteilig Gelder in den Aufbau der von ihm geführten Strukturen des Thüringer Heimatschutzes geflossen sind und damit wurde mittelbar das Milieu gefördert, in dem das spätere NSU-Trio groß geworden ist und sich radikalisiert hat.

Fünftens: Die unverständlich gebliebene Auflösung der Sonderkommission Rechtsextremismus beim Landeskriminalamt Ende 1996/Anfang 1997 bedeutete einen verhängnisvollen Rückschlag in der polizeilichen Ermittlungstätigkeit. Für diese Auflösung wollte sich kein Verantwortlicher finden lassen bisher. Die Folgen, das war besonders fatal für das Strukturermittlungsverfahren nach § 129 Strafgesetzbuch gegen die politische Heimat des Trios THS, das schließlich auch vorschnell eingestellt wurde.

Sechstens: Auch wenn wir bisher die undichte Stelle nicht konkret identifizieren konnten, mussten wir feststellen, dass V-Leute offenkundig vor Strafverfolgungsmaßnahmen gewarnt worden sind, auch das ist selbstverständlich rechtswidrig.

Wir werden jetzt in unserer weiteren Arbeit zu den beiden brisanten Fragen kommen, wieso die drei Anfang 1998 überhaupt untertauchen konnten und warum man sie anschließend nicht gefunden hat, obwohl von der Thüringer Polizei aufgrund der Sprengstofffunde fünf Jahre intensiv und öffentlich nach ihnen gefahndet wurde, auch mithilfe von Polizeien anderer Länder und dem BKA.

Hier steht nach wie vor der bisher ungeklärte Verdacht des damaligen Zielfahnders im Raum, dass auch die drei möglicherweise vor Fahndungsmaßnahmen entweder direkt oder über Dritte gewarnt oder geschützt worden sind. Solche Warnungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erkenntnis jedenfalls nicht undenkbar und das ist ohnehin auch eine Erkenntnis unserer Arbeit, statt „es kann nicht sein, was nicht sein darf“ ist die Maxime einer vorurteilsfreien Ermittlung geworden „es kann auch sein, was nicht sein darf“.

Die weitere lückenlose Aufklärung schulden wir alle gemeinsam weiter den Opfern, ihren Familien und unserer Demokratie. „Thüringen klärt auf“, das ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Sätze aus den Pressekommentaren der letzten Woche zur Vorlage unseres Zwischenberichts. Er stand in der OTZ am 12.11. Wir haben uns nicht gedrückt und wir werden uns auch weiterhin nicht drücken und nicht vor der uns vom ganzen Parlament aufgetragenen Aufgabe einer rückhaltlosen Aufklärung und auch nicht vor dem weiterhin damit verbundenen hohen Arbeitsaufwand und auch nicht vor Auseinandersetzungen mit allen, die immer noch auf der Bremse stehen und glauben, das könne man irgendwie aussitzen.

Was ich noch gern erleben würde, wäre, dass ich hier noch einmal stehen und sagen darf, die damals Verantwortlichen geben das festgestellte Versagen zu, sie übernehmen persönliche und politische Verantwortung. Darauf warte sicher nicht nur ich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen klärt auf, dass das weiter gilt, hoffe und wünsche ich mir, das wünsche ich uns und das wünsche ich Thüringen. Nur dieser Weg dient dem Wohl des Landes. Wir können die schrecklichen Taten, die der NSU begangen hat, nicht mehr un- geschehen machen, aber wir können und müssen uns gemeinsam auch weiter den bitteren Wahrhei- ten stellen, um nicht ein zweites Mal nach den ge- schilderten Unsäglichkeiten bei der Aufklärung auch noch wieder zu versagen. Nicht nur die Landesregierung, nicht nur die Sicher- heitsbehörden, nicht nur die Justiz, auch wir Parla- mentarierinnen und Parlamentarier brauchen den Gestaltungswillen, aus dem massiven Versagen Schlüsse für den notwendigen Umbau, und hier meine ich den sachlichen und personellen Umbau unserer Sicherheitsarchitektur, zu ziehen und diese Schlüsse dann auch umzusetzen. Empfehlungen dazu wird, wie im Untersuchungsauftrag festgelegt, der Abschlussbericht enthalten. Schon jetzt steht fest, wir müssen uns neu aufstellen, damit Bürge- rinnen und Bürger unseres Landes gleich welcher nationalen und ethnischen Herkunft nie wieder Op- fer rechtsterroristischer und rassistischer Gewalt werden. (Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Abgeordnete Renner von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Zwischenbericht zum Untersuchungsausschuss NSU und Behördenversagen und die heutige Aussprache darf sich nicht erschöpfen in dem, was war, sondern muss auch die Frage nach dem Warum stellen. Ein Jahr beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Erstarken der Neonaziszene in den 90erJahren und den stümperhaften, fahrlässigen oder gar befördernden Reaktionen der Thüringer Politik und Behörden. Der Befund ist klar und im Bericht exakt beschrieben. Nach 1989 wuchsen aus den losen Gruppierungen der Skinheadszene der DDR schnell Kameradschaften, vernetzten sich, wurden durch Neonazikader aus dem Westen geschult in NS-Ideologie und an der Waffe. Die Militanz, die braune Schläger auf der Straße ausübten, führte zu

einer Bedrohungssituation für nicht rechte Jugendliche, Migranten und Migrantinnen und den politischen Gegner, die zu Recht als Errichtung von Nogo-Areas beschrieben wird. Politik und Behörden wiegelten ab. Mal wurde diese Entwicklung als Gewaltphänomen unter Jugendlichen, mal als reines Hirngespinst linker Miesmacher abgetan.

Ich will hier nicht den Zwischenbericht wiederholen. Die Fakten sind beschrieben. Aber es ist zu wenig, einfach zu sagen, es wurde bagatellisiert. Es wurde mit Verweis auf Rechts-Links-Auseinandersetzung verharmlost. Die Geringachtung der Gefahr, das fehlende Verständnis für die Wechselbeziehung zwischen neonazistischen und rassistischen Einstellungen und Handlungen fußt auf politischen Annahmen und fußt auf politischen Entscheidungen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Daher geht es nicht nur um Fehler oder Versäumnisse, es muss um Schuld und Wiedergutmachung gehen. Das ist die Frage, die der Zwischenbericht aufwirft.

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich intensiv mit dem gesellschaftlichen Klima in den 90er-Jahren beschäftigt. Wir haben die Berichte der Sachverständigen im Untersuchungsausschuss gehört. Die Opfer physischer Gewalt und braunen Verdrängungsdrucks kamen zu Wort. Die ehemals Ungehörten konnten deutlich machen, dass es etwa nicht an fehlender Analyse lag, sondern daran, dass man den warnenden Stimmen entweder nicht zuhörte oder nicht zuhören wollte. Unter denen, die mit richtigen Worten bei den falschen politischen Verantwortlichen scheiterten, gehörten auch Stiftungen der politischen Bildung und selbst Einrichtungen wie die Landeszentrale. Aber warum? Das ist die Frage.

Dafür gibt es für uns als Fraktion DIE LINKE drei Grundlagen: Zum einen führten kalte Krieger aus den alten Bundesländern in Thüringen an verantwortlicher Stelle den Stellungskampf aus den Zeiten der Blockkonfrontation einfach weiter. Mit diesen war über die Gefahr von Rechts einfach nicht zu reden. Denen war es wichtiger, die PDS und alles, was sie dazu zählten, bis zu Kleingärtnern und Garagenbesitzern zu diffamieren, anstatt den Blick nach Rechts zu richten. Hinzu kamen die, die aus biografischen Gründen und - ich sage ganz deutlich - auch aus verständlichen Gründen, eine politische Abscheu gegen sozialistische Ideen und Praktiken gewonnen hatten, und daher Rechtsaußen weder als tatsächliche Gefahr anerkannten, noch sich gemeinsam mit der gesellschaftlichen Linken in einem Bündnis gegen Rechts sehen wollten. Wer die alten Plenardebatten liest, weiß, was ich meine. Ich zitiere, hier gesprochen im Plenum: „Sie sind eine Partei mit einer extremistischen, terroristischen Vergangenheit und Sie sind auch eine Partei mit einer