Frau Präsidentin, zunächst einen Satz: Das aktuelle Krankenhausgesetz hat sich bewährt. Das zeigt der Vergleich der Situation der Krankenhäuser Thüringens und seiner Nachbarländer. Dennoch - und das bedingt vor allem durch bundesgesetzliche Änderung - macht sich eine Überarbeitung notwendig und die Erwartungshaltungen sind groß. Das zeigen vor allen Dingen die vielen Gesprächswünsche und Briefe, die uns erreicht haben in den letzten Monaten nach den ersten Beteiligungen der Fachverbände, denn die Erwartungshaltungen sind auch sehr unterschiedlich. Die unterscheiden sich ganz wesentlich. Allein gestern hat uns eine Pressemeldung des VdK erreicht, die eine Selbstverständlichkeit - und ich bin deshalb der Ministerin dankbar, dass sie klar gesagt hat, das Krankenhausgesetz wird uns bald erreichen, denn sie sind jetzt sehr weit schon in der Abarbeitung. Deshalb wird diese Position, bringt uns schnell ein Gesetz und zweitens, wir erwarten Qualitätsstandard, natürlich bei anderen Trägern eine ganz andere Reaktion hervorrufen. Was erwarten aber die Patienten von einem Krankenhaus? Das beeinflusst auch das Thüringer Krankenhausgesetz natürlich sehr stark. Denn in der Regel fragen wir, was erwarten die einzelnen Verbände? Der Patient - wer ist er und was erwartet der Patient? Ich denke, er erwartet als Erstes eine optimale medizinische Versorgung auf hohem Qualitätsstandard. Er möchte auch am medizinischen Fortschritt teilhaben. Er möchte auf der an
deren Seite aber auch als Beitragszahler sicherstellen, dass das Geld, was er als Beitragszahler auf den Tisch legt, wirtschaftlich eingesetzt wird. Er möchte konkret - und da sind wir bei vielen Sorgen - eine wohnortnahe Versorgung gesichert haben.
Ich erzähle nichts Neues, aber wir müssen uns immer wieder vor Augen halten: Die Krankenhäuser sind die größten Arbeitgeber in den meisten unserer Landkreise. Kaum ein - der Wirtschaftsminister ist nicht da - anderes Wirtschaftsunternehmen hat so viele Mitarbeiter. Deshalb ist es sehr sensibel. Das zeigt auch der Gesundheitswirtschaftsbericht noch einmal deutlich, in welchem Ausmaß die Gesundheitswirtschaft und da vor allen Dingen die Krankenhäuser Einfluss haben. Deshalb ist es ein sehr sensibles Thema und es ist notwendig, die Interessenlagen unter einen Hut zu bringen.
Ich denke, dieser Spagat ist notwendig zwischen Krankenhäusern und den Trägern, zwischen der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal, zwischen den Kassen und vor allen Dingen auch mit den Patienten. Wie soll es nun aussehen - wir haben einige Eckpunkte gerade von der Ministerin gehört - ein modernes Krankenhausgesetz? Bundesweit ist schon lange ein Trend erkennbar, weg von der Bettenzahl als Kennziffer bei der Krankenhausplanung. Das ist nachvollziehbar, denn die DRGs sind nun mal die Grundlage auch für die Finanzierung. Das Land Sachen-Anhalt hat diesen Schritt sehr zeitig getan und hat einen großen Schritt getan. Viele Länder haben in den letzten zehn Jahren - das ist schon fast zehn Jahre her - allmählich nachgezogen, diese Problematik etwas verhaltener eingebracht. Wie hat sich das in anderen Ländern bewährt und wie soll das in Thüringen weitergehen? Diese Diskussion werden wir nach der Vorlage des Gesetzes hier führen müssen.
Es ist uns klar, das Land muss nicht mehr konkret festlegen, in dem Krankenhaus 70 Betten in der Abteilung oder in einem anderen Krankenhaus 30 Betten für eine andere Fachabteilung - dies ist nicht mehr notwendig. Aber was kommt, wenn die Bettenzahl nicht mehr als Kriterium zur Verfügung steht? Frau Ministerin hat gesagt, es sind Qualitätsstandards und dies führt natürlich zu Sorgen bei großen Häusern, dass kleine Häuser das anbieten können, ohne, ich sage, nach dem Prinzip Wirtschaftlichkeit. Ich kann das günstiger machen als in einer Universitätsklinik - oder umgekehrt, wenn wir zu stark in die Qualität eingreifen, dass nur noch große Häuser überleben. Deshalb ist die Frage auch der flächendeckenden Versorgung. Da bin ich der Ministerin sehr dankbar, dass sie das hier noch mal deutlich zum Ausdruck gebracht hat, sie möchte auch sicher, dass die Krankenhauslandschaft erhalten bleibt.
ke, darauf werden wir auch eingehen. Ich möchte nicht auf weitere Details hier eingehen wie den Umgang mit Behinderten, die Frage der Krankenhaushygiene, die Frage Fangprämie oder Zuweisung gegen Entgelt, die Frage, wie erfolgt die Weiterbildung in Zukunft, die Einbeziehung von Reha-Kliniken in die Katastrophensituation oder auch die Frage der Patientenvertreter.
Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, wann das Gesetz vorliegt. Als Fraktion haben wir im vergangenen Jahr im Herbst einen runden Tisch mit allen Betroffenen durchgeführt und haben eine Reihe Anregungen dafür erhalten. Ich weiß, viele dieser Anregungen sind im jetzigen Entwurf schon enthalten. Das haben uns vor allen Dingen inzwischen zahlreiche Träger gesagt. Ich bin gespannt auf den Gesetzentwurf.
Zur heutigen Vorlage: Da die Gesetzesvorlage unmittelbar bevorsteht, ist dieser Antrag eigentlich unnötig, deshalb werden wir ihn ablehnen. Ich bin aber gespannt, was das Gesetz bringt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erst einmal schönen Dank, Frau Ministerin, für den Sofortbericht. Wir haben sehr wohlwollend - so will ich das mal sagen - zur Kenntnis genommen, dass jetzt dieser Gesetzentwurf in der Endphase ist und hier in den Thüringer Landtag eingebracht wird. Ich kann sagen, damit hat unser Antrag schon etwas bewirkt, dass Bewegung reingekommen ist in die ganze Geschichte.
Allerdings, warum der jetzt gleich abgelehnt werden soll, wir haben ein Enddatum gestellt, wann das wird, Sie haben kein Datum genannt, Frau Ministerin, wann der Gesetzentwurf wirklich endgültig nun in den Landtag eingebracht wird. Sie haben angekündigt, dass er noch dieses Jahr behandelt und vielleicht abgeschlossen werden soll. Ich kann das nur wünschen, dass das abgeschlossen wird, weil aus der Rede von Herrn Gumprecht auch schon deutlich geworden ist, welches Konfliktpotenzial darin liegt. Ich sage das mal so, wir gehen auch als Landtag in einen Wahlkampf. Wenn das Thema Krankenhäuser Wahlkampfthema wird, dann wird das schwer, dann ist das Gesetz nämlich schon wieder in Gefahr, weil wir dort Knackpunkte zu be
wältigen haben, nämlich was die Struktur und die Dichte von Krankenhäusern betrifft, was die Frage von Vorhaltung von Fachabteilungen betrifft. Das betrifft die Menschen dann vor Ort und das bewegt die Menschen. Und wer sich als Abgeordneter hinstellt und sagt, wir wollen mal in unserem Krankenhaus eine Fachabteilung schließen, weil das notwendig ist, wir wissen, was dann medial damit passiert.
Frau Ministerin, Sie haben selber gesagt, seit Februar 2012 liegt ein Entwurf aus Ihrem Haus vor, der auch schon mit den Partnern der Krankenhäuser, mit den Verbänden beraten wurde bzw. Stellungnahmen eingeholt wurden. Seit Februar 2012, das ist jetzt ein Jahr her, also es sollte schon Tempo gemacht werden und es hätte noch größeres Tempo gemacht werden können. An dieser Stelle muss ich sagen, das jetzt gültige Gesetz ist zehn Jahre. Herr Gumprecht, wenn Sie sagen, das hat sich bewährt, na, wenn sich das bewährt hat, muss ich fragen, warum wir dann eine Novellierung brauchen.
Klar, es haben sich Gesetzesgrundlagen verändert, aber es haben sich auch Anforderungen an Krankenhäuser geändert. Dieses Gesetz vor zehn Jahren, Herr Gumprecht, das hat auch Lücken, nämlich in diesem Gesetzentwurf steht nichts von Qualitätssicherung drin, und das muss schleunigst nachgeholt werden. An dieser Stelle möchte ich natürlich auch anerkennen, dass sich in zehn Jahren in der Krankenhauslandschaft in Thüringen viel zum Positiven verändert hat, dass wir eine moderne Bausubstanz in unseren Krankenhäusern haben, dass sich die Qualität der Zimmer, der Unterbringung der Patienten spürbar verbessert hat und auch die Ausstattung mit medizinischen Geräten. Aber die Zeit ist nicht stehengeblieben. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich an. Wir müssen die demografische Entwicklung beachten bei der weiteren Gestaltung der Krankenhauslandschaft. Es wurde schon mehrmals gesagt, aber nicht, dass das jetzt erst greift, das ist schon durchgeschlagen, wenn ich die Diskussion immer höre über Bettenzahlen. Diese Diskussion ist eigentlich überflüssig, weil die Bettenzahl bei der Finanzierung der Krankenhäuser überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es geht jetzt um die Fallpauschalen. Es geht darum, wie viele Fälle ein Krankenhaus abrechnen kann. Das bedeutet z.B. auch Verkürzung der Verweildauer. Das muss auch für den Patienten nichts Schlechtes sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass auch die Vernetzung mit der Nachbehandlung gesichert ist. Auch darauf muss man reagieren. Durch diese Fallzahlen kommen auch Krankenhäuser in Deutschland in die Schlagzeilen. Gott sei Dank, sage ich hier auch bewusst, sind keine Thüringer Krankenhäuser darunter. Aber wenn ich höre, im Krankenhaus in Gardelegen werden Opera
tionen gemacht, die nicht notwendig sind. Wenn ich höre, es werden Verträge mit Ärzten abgeschlossen, die eine Grundvergütung kriegen, so will ich das mal bildhaft sagen, und dann eine Erfolgsprämie kriegen nach Anzahl der Operationen, die sie durchführen, muss ich sagen, ist das schon etwas grenzwertig. Dann muss ich mir die Frage stellen: Ist das wirklich entsprechend der Qualität und im Interesse des Patienten? Das ist es meiner Meinung nach nicht. Deshalb brauchen wir ein neues Gesetz. Das Gesetz ist nach zehn Jahren veraltet. Ich möchte auch nicht, und das soll im Gesetz geregelt werden, dass, wie es hier auch in Thüringen passiert ist, ein Krankenwagen mit einem Notfall von Krankenhaus zu Krankenhaus fährt und dieses Kind nicht aufgenommen wird und zum Schluss stirbt das Kind. Ich möchte, dass gesetzlich verankert ist, dass die Krankenhäuser Notfallversorgung sofort aufnehmen müssen.
Wir brauchen - Frau Ministerin hat das angedeutet, ich weiß, wie schwer das ist -, klare Qualitätskriterien für die Krankenhäuser. Aber wir müssen nicht nur über die Strukturqualität reden. In dem jetzigen Referentenentwurf ist über Vorhaltungen von medizinischen Gerätschaften gesprochen worden, auch über die Vorhaltung von Ärzten, Fachärzten in Fachabteilungen. Das ist richtig. Wir müssen aber auch darüber reden, wie viel Pflegefachpersonal in Krankenhäusern vorgehalten werden muss. Wir müssen auch über die Pflegequalität in Krankenhäusern reden. Und, meine Damen und Herren, was nützt mir die beste Operation, wenn trotzdem der Patient aus dem Krankenhaus mit Dekubitus entlassen wird. Das kann es nicht sein. Das sind Pflegemängel, meine Damen und Herren. Auch da müssen wir Qualitätskriterien festlegen.
Frau Ministerin, wir kennen alle das Problem - Sie haben es angesprochen -, bei der Größe von Fachabteilungen scheiden sich die Geister. Das wird ein sehr interessanter Diskussionsprozess werden, wenn wir über dieses Gesetz sprechen.
Zu den Fachabteilungen noch mal: Dabei kommt genau dieser Interessenskonflikt zum Tragen, den es z.B. zwischen den Kostenträgern auf der einen Seite und den Krankenhäusern auf der anderen Seite gibt. Die Kostenträger in großen Fachabteilungen begründen das auch und jeder Verwaltungsdirektor im Krankenhaus sagt, meine kleine Fachabteilung ist topp, ich brauche dort nicht vier Ärzte, mit drei Ärzten kann ich das 365 Tage im Jahr schaffen. Das haben sie mir gesagt. Das ist dieser Gewissenskonflikt.
Ich habe dazu auch eine andere Meinung, aber dazu werden wir etwas sagen, wenn wir fachlich über dieses Gesetz diskutieren. Das wird ein Diskussi
onsprozess und da müssen wir durch, alle hier im Haus müssen durch diesen Prozess durch. Das wird schwer werden. Was wir noch brauchen, wir sollten auch gesetzliche Festlegungen treffen. Wenn mir jetzt der eine oder andere sagt, das muss erst einmal auf Bundesebene festgelegt werden, wir brauchen auch Festlegungen, was die Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten betrifft. Hier brauchen wir unbedingt eine Vernetzung. Das trifft auch auf die heilmedizinische Palliativversorgung zu. Zu den Qualitätskriterien sollte auch gehören, dass Krankenhäuser kontrolliert werden können, weil die alle versichern, wir kontrollieren uns selbst. Mag ja sein und es ist so. Jede Rehaeinrichtung wird auch von außen kontrolliert, jeder Pflegedienst wird von außen kontrolliert, nur unsere Krankenhäuser nicht. Auch hier erwarte ich eigentlich, dass wir Regelungen dazu treffen. Aber das werden wir dann alles diskutieren, wenn der Entwurf eingebracht ist.
In einer Sache möchte ich Herrn Gumprecht recht geben. Wenn wir von diesem Konfliktpotenzial reden, Zwischenkostenträger und Krankenhausgesellschaften und Krankenhausträger, eins sollte aber immer im Mittelpunkt stehen, meine Damen und Herren, davon sprechen die wenigsten, zumindest wenn über Krankenhausplanung gesprochen wird: Welche Auswirkungen hat ein Krankenhausgesetz, welche Auswirkungen hat ein Krankenhausplan für die Bürger, für die Menschen, die Patienten in einem Krankenhaus werden können? Das sollte bei unserer Diskussion und bei der Beratung des Gesetzes im Mittelpunkt stehen. Der Patient steht im Mittelpunkt und nicht das Interesse eines Verwaltungsdirektors eines Krankenhauses.
Wir erwarten mit Spannung die Einbringung des Gesetzentwurfs. Wir wollen uns an dieser Diskussion aktiv beteiligen, aber, Frau Ministerin, ich glaube erst an den Gesetzentwurf, wenn er hier im Haus eingebracht ist. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Sofortbericht. Vielen Dank auch für den Antrag der LINKEN, den ich sehr gut nachvollziehen kann. Ich verstehe Ihre Ungeduld problemlos. Die letzte Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes ist zehn Jahre her und in diesen zehn Jahren hat sich doch einiges getan und einiges muss neu geregelt werden. Thüringen steht vor enormen Herausforderungen. Das alte Gesetz gibt
auf diese Herausforderungen nicht wirklich moderne, tragfähige Antworten. Das kann es auch gar nicht, weil die Probleme damals gar nicht bestanden haben, als dieses Gesetz erlassen worden ist. Ich möchte das ein bisschen umreißen, ohne das, was Frau Ministerin oder meine Vorredner erzählt haben, alles zu wiederholen.
Ich möchte ein paar andere Probleme vielleicht aufzeigen. Ich möchte zum Beispiel mal darauf hinweisen, dass wir in der vorigen Woche eine Anhörung hatten zur Vernetzung von ambulanter und stationärer Behandlung und wenn ich das vor zehn Jahren gefordert hätte, dass wir die Krankenhäuser in die ambulante Versorgung mit einbeziehen sollen, das hätte einen Sturm der Entrüstung in ganz Thüringen, in der ganzen Bundesrepublik gegeben, weil natürlich die niedergelassenen Ärzte zu diesem Zeitpunkt immer noch der Überzeugung waren, der irrigen Überzeugung, wie wir das heute wissen, sie brauchen das nicht. Ja, heute wissen wir, dass es anders ist, und deswegen müssen wir Regeln erlassen, die diesen Entwicklungen Rechnung tragen.
Wir brauchen auch in anderer Hinsicht Antworten auf den Ärztemangel und wir müssen uns daran erinnern, dass Weiterbildung zum Facharzt - und das ist immer noch die Voraussetzung, sich niederzulassen - im Krankenhaus stattfindet. Das heißt, wenn ich die kleinen Fachabteilungen zumache da bin ich erstaunlicherweise relativ nah bei Herrn Kubitzki -, wo soll dann die Ausbildung stattfinden? Wir haben ein gutes Beispiel dafür. Heute klagen wir fast thüringenweit über den Mangel an Augenärzten. Der Mangel an Augenärzten heute hat seine Ursache in dem Abbau stationärer Kapazitäten in den vergangenen 20 Jahren. Das müssen wir erkennen und wenn wir Ausbildung so haben wollen, dass wir aus eigener Bevölkerung Ärzte in Zukunft haben wollen, müssen wir denen die Möglichkeit geben, bei uns auch das Rüstzeug zu erlangen.
Wenn wir aber die kleinen Fachabteilungen erwähnen, da sind wir notwendigerweise beim Thema Strukturqualität. Natürlich ist es heute nicht mehr so, dass die wirtschaftlichen Aspekte nicht mehr nur darüber entscheiden, ob ich mir eine kleine Fachabteilung leisten kann oder nicht. Das ist heutzutage wesentlich vielschichtiger. Na klar muss es sich rechnen, natürlich muss ich auf meine Fallpauschalen kommen, wenn ich das erhalten will oder ich muss ein wesentliches Interesse haben, diese Abteilung querzusubventionieren als Krankenhaus, aber ich muss auch andere Dinge beachten. Ich muss also die Ärzte dafür haben und da bin ich nicht bei den Klinikchefs, die sagen, mir reichen drei Ärzte für eine kleine Fachabteilung. Ich unterstelle Ihnen das auch nicht, dass sie das so se
hen. Ich glaube, das ist nicht möglich. Ich denke, es wird mit fünf gerade so gehen, weil man ja auch einberechnen muss, dass Leute im Urlaub sind, man muss, wenn ich Patienten in Betten liegen habe, den Dienst sicherstellen, der diese Patienten auch versorgen kann. Ich muss dafür sorgen, dass auch Leute mal in eine Weiterbildung fahren, damit ich überhaupt auf dem Stand der Wissenschaft bleiben kann. Ich muss dafür sorgen, dass man auch mal Urlaub machen kann und es gibt auch noch ein Arbeitszeitgesetz. Das heißt, ich brauche eine Minimalzahl von Ärzten, um so eine kleine Fachabteilung zu betreiben. Die muss ich haben, die muss ich mir heranbilden und nur so kann das System funktionieren. Da kommen dann noch ganz viele andere Aspekte, Arbeitszeit habe ich genannt, da kommt dann noch Hygiene dazu, da kommt dann im Prinzip die Ausstattung mit Instrumenten dazu, mit Gerätschaften usw., usf. Dann greift das Wirtschaftliche dann doch wieder in den Betrieb der kleinen Fachabteilungen hinein. Aber darauf müssen wir Antworten finden.
Bei der Frage der Qualitätssicherung lag einer der erheblichen Streitpunkte schon beim ersten Mal, als das Gesetz novelliert wurde 2007. Die Krankenhäuser fühlen sich natürlich ein bisschen bedroht, wenn da die Qualitätsanforderungen kommen, weil jeder will natürlich Qualität sicherstellen, aber jeder hat auch eine andere Vorstellung, was ist nun der Qualitätsstandard, den ich erfüllen will, und wie lasse ich den kontrollieren. So was muss geregelt werden. Es gibt aber auch noch andere Anforderungen. Es gibt zum Beispiel die Tatsache, dass ärztliche Organisation sich verändert. Es werden keine Orthopäden mehr ausgebildet. Es gibt Orthopädie als Fachgebiet nicht mehr. Das ist Teil der Chirurgie. Im Gegenzug gibt es nicht mehr den Chirurgen. Es gibt jetzt Unfall- und Wiederherstellungschirurgen, da fließen die Orthopäden mit hinein, dann gibt es Bauchchirurgen, es gibt Allgemeinchirurgen, es gibt Gefäßchirurgen usw. usf. Man muss kein Hellseher sein, dass das Nächste, was kommt, die Aufspaltung der Inneren Medizin in verschiedene Fachgebiete sein wird. Daraus müssen wir Konsequenzen ziehen, wir müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und da bin ich bei meinen Vorrednern, dass man sagt, man kann eine sture Einteilung in Bettenzahlen gar nicht mehr vornehmen. Man kann auch nicht mehr eine sture Einteilung in Chirurgie, Innere usw. vornehmen, sondern man muss schon sagen, was brauche ich an welcher Stelle in welcher Kapazität. Diesen Entwicklungen muss man Rechnung tragen.
Ein anderes Stichwort ist hier genannt worden, Überalterung der Gesellschaft. Da will ich mal noch einen kleinen Aspekt mit beifügen. Wenn ich mich mit Kollegen heute unterhalte, die fordern fast alle, wenn man darüber redet, die Einrichtung interdisziplinärer geriatrischer Stationen, wo der alte
Mensch, der alternde Patient, nicht nur vom Internisten und vielleicht vom Chirurgen gesehen wird, sondern auch vom Neurologen und wenn es sein muss auch vom Psychiater. Die Einrichtung solcher interdisziplinärer Stationen wird notwendig sein. Sie wird in absehbarer Zeit mittelfristig flächendeckend notwendig sein und wir müssen auch erkennen, dass das nicht in jedem Krankenhaus einfach durch die Umwidmung bestehender Stationen möglich ist. Es wird im Bedarfsfall tatsächlich eine Erhöhung der Bettenzahl hier und da geben müssen. Ähnliches Thema ist die Palliativmedizin. Auch da ist der Bedarf, den wir heute erkennen, noch nicht in allen Regionen, ich drücke es mal vorsichtig aus, wirklich flächendeckend abgebildet.
Eine Sache möchte ich allerdings in dem Zusammenhang sagen, wenn das Gesetz eingebracht wird, das wird nicht auf all diese Fragen die allgültige, ständig nachvollziehbare Wahrheit verkünden, sondern es ist ein Arbeitsstand. Es ist ein Arbeitsstand auf dem heutigen Niveau, auf dem wir jetzt stehen, mit dem wir die Krankenhauslandschaft in einer gewissen Weise regulieren, aber auch befrieden können, aber es wird nicht wieder zehn Jahre halten können. Ich bin mir sicher, dass die nächste Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes spätestens in der nächsten Legislatur anstehen wird, weil sich die Herausforderungen, denen wir uns heute gegenübersehen, rasant erhöhen werden. Auch die Entwicklungen werden sich noch verstärken, gerade die, die ich angesprochen habe, mit Überalterung, mit Ärztemangel usw. usf. Da werden wir in einer absehbaren Zeit noch eine Novellierung brauchen, aber jetzt brauchen wir erst einmal die Novellierung des Gesetzes, das zehn Jahre alt ist. In den nächsten Wochen wird uns der Gesetzentwurf zugehen, da bin ich mir ganz sicher. Insofern ist der Antrag, den Sie gestellt haben, verständlich. Ich kann ihn nachvollziehen. Wir werden ihn trotzdem ablehnen, weil er nicht mehr nötig ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE fordert ein neues Thüringer Krankenhausgesetz und will dabei konkrete Festlegungen zur Qualitätssicherung in Verbindung mit konkreten Qualitätsstandards. Eines zugegeben, das haben meine Vorredner bestätigt, das aus 2003 stammende Gesetz muss novelliert werden, da sich auch eine Reihe von bundesrechtlichen Bestimmungen mit Wirkung für die stationäre Patientenversorgung seitdem geändert haben. Aber, mei
ne Damen und Herren, wir warnen ausdrücklich davor, zusätzliche Qualitätsstandards, die es gibt, die es in ausreichender Art und Weise gibt, ausreichender Form gibt, in das Gesetz aufzunehmen. Erstens unterstellen Sie mit dem Antrag, dass die Qualitätsstandards heute eben nicht eine hochwertige Versorgung der Patienten gewährleisten. Ich denke, wir haben und wir können auch stolz darauf sein, eine sehr leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Thüringen,