Dass es da Kunden gibt, die da einkaufen gehen müssen, dass es Kunden gibt, die da vielleicht beraten werden wollen, und zwar eben nicht von einem Minijobber oder von einem Studenten, sondern von einer ausgebildeten Fachkraft, die ich auch einstellen muss, wo ich auch in einem kleinen Laden - ich weiß nicht, wo Sie so einkaufen gehen mehr als einen brauche, weil nämlich mal jemand krank werden kann, weil vielleicht auch mal jemand Urlaub machen will, der Unternehmer übrigens auch, all diese Dingen blenden Sie einfach aus und sagen, dann soll der doch jemanden einstellen und soll den ordentlich bezahlen und das Geld regnet vom Himmel oder Herr Kubitzki bringt es vorbei. Dann gehen Sie ordentlich einkaufen, Herr Kubitzki. Also das ist so schwarz-weiß gemalt, das ist so armselig, das ist wirklich nicht mehr zu überbieten. Vielen Dank.
Also eigentlich ist es das Thema nicht wert, da muss ich Herrn Bergemann recht geben. Aber diese Dummheit, die mir hier vorgeworfen wird, das ist schon ein hartes Stück, das sage ich hier bewusst. Es ist bekannt, das kann man auf meiner Internetseite nachlesen, auch auf unserer Fraktionsseite, als Geschäftsführer leite ich auch noch ein Unternehmen mit ungefähr 73 Leuten. Also ich weiß, wovon ich rede. Ich weiß auch, wenn Krankheitsfälle sind, dass da einem manchmal die Haare zu Berge stehen. Aber hier geht es doch um ein Grundprinzip und das halten Sie nicht ein. Dazu gehört, dass ich als Geschäftsführer Verantwortung habe für meine Leute, die bei mir arbeiten. Da muss ich ihnen auch Freizeit gewähren, da muss ich ihnen auch Phasen der Ruhe gewähren. Jawohl,
es kann angespannte Zeiten geben, aber das darf doch nicht zum Grundprinzip werden. Dann gehört es für mich als Unternehmer dazu, wie ich diese Dienstplanung gestalte, wie viele Leute ich einstelle. Jawohl, es muss bezahlbar sein, das ist richtig, aber das muss eben kalkuliert werden. Das wissen Sie genauso und Sie stellen sich hier so hin, es stellt kein Unternehmer - das weiß ich selber, dass die Personaldecke so dick ist, dass ich manche Sachen ausgleichen kann. Aber grundsätzlich habe ich auch die Pflicht für den Schutz meiner Arbeitnehmer. Diese Verpflichtung habe ich und der muss ich nachkommen.
Da muss ich mich an Gesetze halten. Das ist so. Das hat nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun oder dass ich jemanden in seiner Berufsfreiheit einschränke. Das hat einfach nur mit dem Willen zu tun, dass ich auch meinen Mitarbeitern gegenüber so auftrete und ein Arbeitsklima schaffe, dass es auch Freude macht zu arbeiten. Das zeichnet nämlich ein gutes Unternehmen aus. Wo das ist, da sind auch die Mitarbeiter bereit, Initiative zu zeigen.
Übrigens, der Abgeordnete Kubitzki ist ja noch einmal auf die Vorwürfe, die Herr Barth ihm gemacht hat, eingegangen. Wir haben uns auch noch einmal kurz beraten. Das, was Sie vorher gesagt haben, ich werde es jetzt nicht mit einem Ordnungsruf sanktionieren, aber es ist der Rüge wert. Der Abgeordnete Kubitzki ist noch einmal darauf eingegangen. Also mit solchen Floskeln „an Dummheit usw. nicht zu überbieten“ sollten wir in der Parlamentsauseinandersetzung nicht miteinander umgehen.
Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben, Frau Präsidentin, und mich für die Wortwahl ausdrücklich entschuldigen.
Das ist sehr gut. Danke schön. Gibt es jetzt weitere Redemeldungen? Gibt es aus der Landesregierung jemanden, der sich zu diesem Gesetzentwurf äußern möchte? Nein. Dann kann ich die Aussprache schließen und über den Gesetzentwurf der FDP in der Drucksache 5/5250 in zweiter Beratung abstimmen lassen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.
Gebieten des Veterinär- und Lebensmittelrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5470 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Ihnen vorliegenden Gesetzes ist die Aufnahme von zwei Ermächtigungsgrundlagen für das für das Veterinärwesen zuständige Ministerium in das Thüringer Tierseuchengesetz. Zum einen soll die nach der Viehverkehrsverordnung mögliche Übertragung von amtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Vieh auf eine zweifelsfrei belastbare gesetzliche Grundlage gestellt werden. In Thüringen wurden entsprechende Aufgaben im Rahmenvertrag auf den Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. und den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. übertragen. Diese erheben als Gegenleistung für die ihnen übertragenen Aufgaben von den Tierbesitzern Gebühren auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostenrechts. Ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung für die Beleihung besteht aufgrund der Rechtsprechung die Gefahr, dass die Gebührenerhebung durch den privaten Dritten rechtlich angreifbar ist. Andere Länder haben ebenfalls eine vergleichbare gesetzliche Grundlage geschaffen, ich möchte Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erwähnen. Zum anderen soll in das Thüringer Tierseuchengesetz eine fachgesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Tiergesundheitskontrolleure aufgenommen werden. Die berufliche Qualifikation für Tiergesundheitskontrolleure wurde bisher in der Form einer Ingenieurausbildung aufgrund der Regelungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anerkannt. Dieser Ausbildungsgang wurde kurz nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens und der weiterhin bestehenden Notwendigkeit des Einsatzes von Tiergesundheitskontrolleuren ist für Nachwuchskräfte Sorge zu tragen. Ohne dieses Fachpersonal müssten mehr „teure“ Amtstierärzte und -tierärztinnen ausgebildet und eingestellt werden.
Ferner soll, wie in anderen Ländern, eine spezialgesetzliche Bestimmung für die Datenübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und der Tierseuchenkasse nach dem Tierseuchenrecht aufgenommen werden. Sie wissen, dass das ganz wich
tig ist, dass wir schnelle Datenübermittlung haben. Außerdem werden sechs Klarstellungen und Aktualisierungen, kleinere Änderungen und Ergänzungen bei den Verfahrensregelungen für die Thüringer Tierseuchenkasse und bei den Regelungen zur Schätzung des gemeinen Wertes von Tieren bei der Tierseuchenentschädigung vorgenommen.
Aufgrund der Errichtung des Landesamts für Verbraucherschutz zum 1. Januar 2013, dies erfolgte durch Zusammenlegung des Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und des Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, werden zudem die Bezugnahmen auf das Landesamt in verschiedenen Fachgesetzen des Landes angepasst. Im Übrigen erfolgen zum Thüringer Tierseuchengesetz, Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz und Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz kleinere redaktionelle Anpassungen an den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon. Im Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz werden gleichzeitig einige Verweisungen aktualisiert, also in weiten Teilen eine technische Gesetzesänderung und eine Klarstellung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2004 hat dieser Landtag beschlossen, die Tierseuchenkasse in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Ich hatte damals dagegen gestimmt aus verschiedenen Gründen, unter anderem weil offensichtlich war, dass dadurch die Erledigung von Aufgaben, Datenübertragung und effiziente Zusammenarbeit im Tiergesundheitssektor erschwert werden würde. Um solche Erschwernisse und Lücken jetzt zu schließen, liegt eine Vorlage „Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinärund Lebensmittelrechts“ vor. Das mag oberflächlich betrachtet alles als folgerichtig erscheinen, sollte aber trotzdem wohl beraten werden und deshalb auch in den zuständigen Ausschüssen mit einer Anhörung begleitet werden.
Im vorliegenden Gesetz sollen zwei Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden. Zum einen werden hoheitliche Aufgaben an juristische Personen des Privatrechts schon seit Längerem übertragen und das muss jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Also das war sozusagen bislang immer in einer Grauzone. Es ist fraglich, ob
das überhaupt geschehen dürfte. Grundsätzlich, meine Damen und Herren, sehen wir Übertragungen kritisch, weil die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Dritte ganz schnell sehr teuer werden kann trotz Abgabenordnung, und zweitens fördert es oft Klientel- und Vetternwirtschaft. In unserem Fall ist das nicht gegeben oder davon gehe ich erst einmal aus. Aber es müsste auch genauer diskutiert werden, ob die Ausstattung der Organisation, die diese hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt, auch gegeben ist, ob ein weiterer Bedarf bei dieser Organisation ist und ob diese Übertragung zu den Bedingungen, wie sie jetzt geschieht, förderlich für das Ziel ist, gesunde Tierbestände in Thüringen zu fördern - und darum muss es uns doch gehen.
Im Gesetzentwurf wird auch nicht deutlich, wie eigentlich die dargestellten Tiergesundheitskontrolleure, die durchaus zu begrüßen sind, eingestuft werden und an welche Anzahl da gedacht ist. Zudem wird in § 24 dargelegt, dass Schätzer von außerhalb der Veterinärbehörde verpflichtet werden können, um die Wertermittlung der verendeten Tiere durchzuführen. Bei Meinungsverschiedenheiten soll der Mittelwert zwischen den Ermittlungen von Schätzern und Amtstierarzt genommen werden. Dann ist da eine Klausel drin, dass der Tierbesitzer bei der Schätzung gar nicht dabei sein muss. Also dieses ganze Konglomerat, denke ich, müssen wir noch mal besprechen: Wie ist das gemeint und welche Auswirkungen kann das haben? Die andere Ermächtigung - das hat Frau Ministerin schon gesagt - betrifft die Ermöglichung der Datenübertragung zwischen Tierseuchenkasse und Behörden, die für Tiergesundheit, -kontrolle usw. verantwortlich sind. Also da fühle ich mich schon bestätigt. Wenn die Tierseuchenkasse unter der Ägide des Ministeriums geblieben wäre, wäre diese Übermittlung automatisch und sicherlich effizienter als mit verschiedenen Körperschaften, auch wenn jetzt die Datenübermittlung per Ermächtigung geregelt werden soll. Weiterhin ist zum 1. Januar 2013 das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz zusammengeschlossen worden. Da wird jetzt vorgeschlagen, dem einen neuen Namen zu geben. Aber sicherlich wäre es auch sehr hilfreich und interessant zu hören, wie sich das neue Landesamt für Verbraucherschutz entwickelt und wie die Mitarbeiter diese Entwicklung beurteilen und bewerten und ob durch die Zusammenlegung der Umfang der Leistungen, die erbracht werden können, verringert werden musste. Also auch in diesem Punkt erscheint die reine Namensveränderung nur auf den ersten Blick ausreichend. Alles in allem beantrage ich die Überweisung dieser Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse, also Sozial- und Agrarausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Blick auf die Rede von der Kollegin ScheringerWright komme ich zurück zum Gesetz. Die wichtigen Fragen, die Sie angesprochen haben, die kann man durchaus einmal im Ausschuss stellen, aber nicht im Zusammenhang mit diesem Antrag, der auf dem Tisch liegt. Wenn etwas über Privatisierung in der Luft liegt, dann muss man nachfragen, da haben Sie recht, das haben wir auch getan. Wir haben uns sowohl mit den Verbänden als auch mit dem Sozialministerium noch einmal kurzgeschlossen. Da gibt es Leute, denen man durchaus auch vertrauen kann. Die haben uns bestätigt, es geht hier um Vollzug einer Maßnahme im Wesentlichen, die sich bewährt hat. Da möchte ich auch, dass bestimmte Dinge nicht so stehenbleiben, wie Sie das hier skizziert haben. Es gibt also hier Änderungsbedarf im Gesetz, um Dinge in Ordnung zu bringen, die geregelt werden müssen. Insofern sind unsere Fragen geklärt, wir können dem zustimmen. Aus unserer Sicht bedarf es keiner Beratung im Ausschuss, sondern wenn Sie noch Fragen oder Beratungsbedarf haben zu anderen Fragen, dann können wir das durchaus in Form eines Selbstbefassungsantrags erledigen.
Aber zu diesem Antrag gibt es Zustimmung von uns. Und wir können das heute abschließen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Redeanmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt worden. Demzufolge stimmen wir zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist abgelehnt worden.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD- und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.
Wir kommen heute eben nicht zum Schluss, denn ich schließe erst einmal den Tagesordnungspunkt 6, und zwar die erste Beratung des Gesetzentwurfs.
Wir gehen jetzt in eine halbstündige Mittagspause bis 13.30 Uhr und setzen dann mit der Fragestunde fort.
Ich beginne mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5649. Sie wird vorgetragen vom Abgeordneten Möller.
Der Landrat des Landkreises Eichsfeld hat über die Medien verlauten lassen, dass er sich dafür einsetzen wird, dass der Eichsfeldkreis im Falle einer Kreisgebietsreform in Thüringen nach Niedersachsen wechselt.