Das wollen wir unseren Einzelhändlern nehmen als Konkurrenzangebot, beratungsintensive Tätigkeiten vorzunehmen auch am Samstag durch geschultes Fachpersonal? Ich denke, Sie sind hier mehr als auf dem Holzweg.
Diese einseitige Sicht, nur schwarz oder weiß, was wir wissen, ist gut, das geht hier leider nach hinten los. Meine Damen und Herren, nutzen Sie die Chance, diesen falschen Ansatz in Ihrem Ladenöffnungsgesetz zu korrigieren. Geben Sie den Leuten die Freiheit, arbeiten zu können, wenn sie es denn wollen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.
Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Doch, für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Recknagel.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, der Unsinn, den Frau Leukefeld hier verbreitet hat, hat mich noch mal nach vorn getrieben. Es ist unglaublich, was Sie hier an Halbwahrheiten und Lügen verbreiten. Sie haben zum Beispiel behauptet, die FDP sei gegen Betriebsräte oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Das ist falsch.
Im Wesentlichen stammt die heutige Version des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972. Jetzt überlegen Sie sich doch mal, welche Koalition damals regiert hat und welche Koalition dieses Betriebsverfassungsgesetz mit beschlossen hat.
Offenbar wissen Sie das nicht, weil zu der Zeit von freien Betriebsräten in Thüringen noch überhaupt keine Rede war.
Sie behaupten auch völlig falsch und wider besseres Wissen, wir würden mit diesem Gesetz hier nur auf der Seite der Unternehmer, unausgesprochen möglicherweise für eine Ausbeutung stehen. Auch das ist falsch. Das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit schützt eben nicht Unternehmer, sondern schützt jeden einzelnen Arbeitnehmer in der freien Wahl seines Berufs
und in der freien Gestaltung der Ausübung seines Berufs und deshalb ist diese Änderung, die wir hier verlangen, genau der Schutz dieses Rechts auf Berufsfreiheit. Es kann hier überhaupt nicht darum gehen, Unternehmer in irgendeiner Form zu unterstützen, sondern jeder darf seinen Beruf frei wählen, er darf arbeiten, wann er es möchte, und es gibt nur dann Einschränkungen, wenn es wirklich unabweisbare Gründe gibt, etwa des Arbeitsschutzes, die dagegen sprechen, dass er das im Übermaß tut. Das liegt aber hier gar nicht vor, weil mit diesem Gesetz, welches heute noch gültig ist, greift man sich nur eine Gruppe heraus. Es bewirkt überhaupt nicht, dass nicht etwa in der Industrie oder in der Dienstleistungsbranche samstags gearbeitet werden darf oder es verboten werden würde. Es bezieht sich nur auf eine Gruppe, die in der freien Wahl ihres Berufs hier eingeschränkt werden sollte. Das ist nicht nur falsch, es ist auch grundgesetzwidrig.
Und dann haben Sie auch noch, auch das wider besseres Wissen, behauptet, dass wir gegen Koalitionen seien, gegen Tarifverträge, dass dem hier Vorschub geleistet werden solle, dass man Tarifverträge nicht abschließt, keine Betriebsräte wählt, so Ihre Worte. Auch hier ist das Gegenteil der Fall, denn auch das Recht, Koalitionen zu bilden, ist ein grundgesetzlich verbürgtes Recht und dazu gehört eben auch das Recht, darauf zu verzichten, nämlich die negative Koalitionsfreiheit und wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat existiert, dann ist das deswegen, weil es die Angestellten in diesem Unternehmen nicht wollen, weil sie keinen Betriebsrat wählen. Das zeigt wieder einmal ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie und von Selbstbestimmung, was die Kommunisten hier im Landtag haben, denn dann, wenn die Wahlbürger sich so entscheiden, wie sie es tun, dann halten Sie das auf einmal für nicht hinnehmbar,
aber sie entscheiden in freier Selbstbestimmung und dabei sollten Sie sie unterstützen und nicht etwa bekämpfen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was jetzt zum Schluss geäußert wurde, treibt mich noch einmal nach vorn, wenn hier auch mit Begriffen gearbeitet wird, die durcheinandergewürfelt werden. Das Recht auf Berufsfreiheit nennen Sie hier. Bedeutet das Recht auf Berufsfreiheit auch das Recht auf Selbstausbeutung auf Teufel komm raus? Bedeutet das für Sie Berufsfreiheit? Berufsfreiheit bedeutet doch trotzdem auch, dass die Arbeitnehmerrechte geschützt werden müssen und geschützt werden sollen. Diesen Schutz, den Sie nicht gewähren wollen, verstecken Sie hinter dem Begriff Berufsfreiheit. Genauso steht im Grundgesetz der Schutz der Familie verankert. Aber Sie sagen, Berufsfreiheit bedeutet, dass wir da arbeiten auf Teufel komm raus, egal ob eine Familie auch mal an einem Wochenende ein Recht auf Familienleben hat oder nicht. Dann gibt es noch das Recht auf Arbeitszeit. Arbeitszeitgesetz, das gibt es auch. Es gibt viele Berufsgruppen, eine Frage lasse ich jetzt nicht zu, das sage ich gleich.
Nein, auch nicht, denn die Argumente kennen wir ja alle von der FDP. Ja, es gibt viele Berufsgruppen,
jawohl, was immer Ihr Argument ist, die am Wochenende arbeiten müssen. Das ist richtig: Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrleute, aber da ist es tarifrechtlich geklärt. Da gibt es Vereinbarungen, wann dann für dieses Wochenende die Freizeit zu gewähren ist und dass sie auch nicht
nur jedes Wochenende arbeiten, sondern dass dieser Dienst verteilt wird. Und dann sagen Sie noch, Herr Kemmerich,
ich kenne da einen Einzelhändler, der muss jetzt als Unternehmer am Wochenende arbeiten. Na, ich will mal sagen, bei vielen Unternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit, dass auch der Unternehmer an einem Wochenende mitarbeiten muss, aber
wenn er eine ordentliche Diensteinteilung hat und wenn er genug Personal einstellt und nicht auf 400-Euro-Basis und Festangestellte hat, dann sage ich Ihnen auch, dann arbeitet die Verkäuferin an zwei Wochenenden und dann arbeitet meinetwegen der Unternehmer an zwei Wochenenden. Dann hat er Zeit für seine Familie und seine Verkäuferin, die bei ihm angestellt ist, hat genauso viel Zeit für ihre Familie.
Unternehmer, habe ich mal gelernt, bedeutet, etwas zu unternehmen für seinen Betrieb. Aber Sie verstecken Berufsfreiheit hinter Ihrer Logik der Gewinnmaximierung, das verstehen Sie unter Berufsfreiheit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kubitzki, das ist an Dummheit und Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, ehrlich.
Also abgesehen davon, dass Sie sagen, die Fragen von der FDP kennen Sie alle, dann hätten Sie sie zulassen können. Ihr Problem ist, Sie wissen die Antworten nicht, deswegen lassen Sie die Fragen nicht zu.
Aber der Unternehmer, die Unternehmer haben offenbar kein Recht auf Freizeit nach Ihrer Darstellung.
Die schöne, kleine, einfache Welt des Herrn Kubitzki sieht so aus, wenn ein Unternehmer frei haben will, dann soll er doch einfach jemanden einstellen, der die Arbeit für ihn erledigt. Dann muss er ihn nur noch ordentlich bezahlen. Wo das Geld herkommt, das ist erst einmal völlig egal.
Dass es da Kunden gibt, die da einkaufen gehen müssen, dass es Kunden gibt, die da vielleicht beraten werden wollen, und zwar eben nicht von einem Minijobber oder von einem Studenten, sondern von einer ausgebildeten Fachkraft, die ich auch einstellen muss, wo ich auch in einem kleinen Laden - ich weiß nicht, wo Sie so einkaufen gehen mehr als einen brauche, weil nämlich mal jemand krank werden kann, weil vielleicht auch mal jemand Urlaub machen will, der Unternehmer übrigens auch, all diese Dingen blenden Sie einfach aus und sagen, dann soll der doch jemanden einstellen und soll den ordentlich bezahlen und das Geld regnet vom Himmel oder Herr Kubitzki bringt es vorbei. Dann gehen Sie ordentlich einkaufen, Herr Kubitzki. Also das ist so schwarz-weiß gemalt, das ist so armselig, das ist wirklich nicht mehr zu überbieten. Vielen Dank.