Protocol of the Session on February 14, 2013

Ja, Sie stimmen also auch zu. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Ich würde Sie trotzdem bitten mitzustimmen, sonst kann ich das leider nicht erkennen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir hatten die Arme hoch, Frau Präsidentin.)

Vielen herzlichen Dank. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Versorgungslücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen - Mundgesundheit für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung verbessern Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5393

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann hat Abgeordnete Franka Hitzing jetzt das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln mit diesem Antrag ein Thema, welches aus verschiedenen Gründen gerade für Thüringen von Bedeutung ist, aber nicht nur für Thüringen. Denn es ist ein fast flächendeckendes Problem in Deutschland, dass die Mundpflege in ambulanten und in stationären Pflegeeinrichtungen bislang nahezu unterbleibt,

(Beifall FDP)

so die Studie zum Präventionspreis im Jahr 2005. Dies war früher, als alte Menschen überwiegend Prothesen trugen, auch nicht von größerer Relevanz, doch heute besitzen ältere Menschen immer häufiger, und das ist gut so, ihre eigenen Zähne, durchschnittlich etwa 75 Prozent der über 65- bis 75-jährigen Menschen. Das ist wirklich sehr erfreulich, aber hat natürlich auch Folgen, die zu beachten sind. Auch Menschen mit Behinderungen sind im Interessenkampf der gesellschaftlichen Gruppen naturgemäß benachteiligt und auf diejenigen angewiesen, die von sich aus Probleme aufgreifen und zu lösen versuchen. Diese Benachteiligung fordert auch im Bereich der Zahnmedizin die sinnvolle Auseinandersetzung mit Anforderungen und Bedürfnissen dieser Patientengruppe. Die aktuelle repräsentative Erhebung des Deutschen Instituts der Zahnärzte, die DMS-IV-Studie zeigt eindrucksvoll, dass junge, aber auch besonders alternde Menschen mit Behinderung, die einfache Dinge des täglichen Lebens nicht selbstbestimmt durchführen können, ein deutlich erhöhtes Risiko einer zahnärztlichen Erkrankung bis hin zum frühzeitigen Verlust der Zähne aufweisen oder als Erkrankung der Mundhöhle entstehenden Belastung des gesamten Körpers. Zahnärztliche Prävention wird durch die häusliche oder institutionalisierte Pflege nicht oder nur eingeschränkt angeboten, es sei denn, man finanziert diese privat.

(Beifall FDP)

Prävention bietet jedoch die Basis für den langfristigen Erhalt der Mundgesundheit. Darüber hinaus reduziert der gesunde Mund auch das Risiko für internistische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, ist doch die Mundhöhle Haupteintrittspforte für eine Vielzahl von gefährlichen Keimen, wie wir alle wissen. „Gesund beginnt im Mund“, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Vor diesem Hintergrund fordern wir für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, die Präventionsleistungen, wie sie in § 22 SGB V für Kin

der und Jugendliche gelten, auch für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung zukünftig anzuwenden. Wir nehmen damit unser verfassungsgemäßes Recht der Länderebene wahr, eben über den Bundesrat auch Änderungen von Bundesrecht zu initiieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Ich eröffne nunmehr die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor und als Erster hat das Wort Abgeordneter Dr. Thomas Hartung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist nun das dritte oder vierte Mal, dass uns die FDP-Fraktion hier im Landtag dazu auffordert, dem Bundesgesundheitsminister in dieser oder jener Hinsicht Beine zu machen, und ich möchte an dieser Stelle schon daran erinnern,

(Beifall SPD)

das ist ein FDP-Mitglied. Ich finde es schon ein bisschen frech, dass man hier einen Landtag dazu auffordern möchte, im Bundesrat initiativ zu werden, wenn man auch eigentlich den eigenen Parteigenossen - oder Parteifreund heißt es ja bei Ihnen, glaube ich - einfach mal anrufen könnte und etwas initiieren könnte, was Sie hier völlig zu Recht fordern. Völlig zu Recht heißt aber eben auch, Ihre Bundesgesundheitsminister, Herr Bahr und vorher Herr Rösler, haben es dreieinhalb Jahre eben nicht für notwendig erachtet, solche Dinge zu initiieren, solche Reformen anzustoßen und, wie gesagt, ich bin da schon ein bisschen erbost, habe mir aber dann gedacht, vielleicht ist es ja gar nicht frech gemeint, was Sie machen, vielleicht ist es so ein bisschen Kommunikationsunfähigkeit, die Sie dazu bringt, nicht direkt an Ihren Parteifreund heranzutreten, sondern quasi die Landesregierung als Briefträger zu benutzen, um Ihre Erkenntnisse dort anzubringen. Ich will Ihnen mal zeigen, wie man so etwas macht. Schauen Sie mal, das hier, das ist so ein kleines Papiertütchen, kriegen Sie in jedem Schreibwarenladen, nennt sich Briefumschlag, da können Sie Ihren Antrag nehmen, falten Sie den ein paar Mal, dass es auch passt - das habe ich für Sie vorbereitet, damit es nicht schiefgeht -, und wenn Sie dann hier in dieses Feld den Namen reinschreiben, den Adressaten und das dann der Post übergeben, dann kommt das meistens auch an.

(Beifall SPD)

Ich bin da recht zuversichtlich, dass es ankommt, denn das können Sie schon seit über 400 Jahren tun.

(Beifall SPD)

Gleichzeitig müssen Sie hier so ein Bundesmärkchen draufkleben

(Beifall SPD)

im Wert von 58 Cent, denken Sie bitte daran, 58 Cent, nicht mehr 55 Cent, das hat sich zum Jahreswechsel verändert und da können Sie das der Post übergeben und, wie gesagt, dann kommt es an. Und weil ich Sie aber nicht überfordern möchte und sichergehen möchte, dass Sie Ihre Anliegen auch vorbringen können, habe ich es Ihnen komplett vorbereitet. Ich übergebe es Ihnen dann nach meiner Rede. Bevor Sie das dann aber in die Post tun, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, möchte ich Sie doch bitten, noch einmal ganz kurz darüber nachzudenken, ob das inhaltlich tatsächlich angezeigt ist. Das Anliegen ist sicher wichtig, das ist ein Problem. Sie zahlen die Gesundheit bei Behinderten, bei älteren Menschen, das ist tatsächlich ein Problem, aber das, was Sie wollen, das ist Flickschusterei. Nach dreieinhalb Jahren FDP-Gesundheitsminister haben sich so viele Reformsachen aufgestaut, dass das wirklich nur ein Problem von vielen ist. Ich könnte jetzt anfangen mit aufzählen, ich will nur ein paar Beispiele nennen. Warum ist es zum Beispiel so, dass es mittlerweile einem Sechser im Lotto entspricht, wenn jemand eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommt? Warum ist es zum Beispiel so, dass chronisch Kranke in zunehmendem Maße ihre Medikamente, die sie jeden Tag brauchen, auf blauen oder auf grünen Rezepten verordnet bekommen? Blau heißt, sie müssen in Vorkasse gehen, grün heißt, sie müssen es komplett selber bezahlen. Warum ist es zum Beispiel so, dass wir unter dem großen Wust IGeL-Leistungen, also Individuelle Gesundheitsleistungen, ein riesiges Sammelsurium von Sachen haben, die entweder gar keine Wirkung haben oder tatsächlich individuelle Gesundheitsleistungen sind oder aber zum Beispiel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören? Da muss eine Überprüfung her. Es muss eine prinzipielle Überprüfung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen her und nicht diese Flickschusterei, wo man, wenn man Böses wollen würde, eine kleine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Zahnärztelobby ausmachen könnte. Also kurz: Hier gibt es sehr, sehr viel zu überprüfen, hier gibt es sehr, sehr viel zu reformieren, nachdem Sie dreieinhalb Jahre dieses Ministerium besetzt haben. Ich habe aber gute Hoffnung, im September, das heißt, wenn man FDP-Politiker im Bundestag nur noch auf den Besucherbänken antreffen kann, gibt es dann eine andere Gesundheitspolitik und dann haben wir vielleicht

(Abg. Hitzing)

die Chance, hier und da etwas zu verbessern. Vielen Dank.

(Unruhe FDP)

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Als Nächster hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Problem, was in dem FDP-Antrag angesprochen wird, ist durchaus ein berechtigtes Problem, aber Sie haben nur eins herausgegriffen. Generell, meine Damen und Herren, muss die ärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung und von Pflegebedürftigen auf den Prüfstand gestellt werden und nicht bloß die zahnärztliche Behandlung.

Aber konkret zu Ihrem Antrag: Sie beantragen präventive Leistungen im Bereich der Zahn-, Mundund Gesundheitspflege bei der aufsuchenden Hilfe mit durchführen zu können. Da geht es Ihnen vor allen Dingen darum, dass diese Leistungen vergütet werden. Erst mal kann man nicht nur Negatives sagen zu unserer Gesetzgebung vom Bund. In § 87 Absatz 2 i ist schon geregelt und die Möglichkeit vorhanden zur aufsuchenden Hilfe für zahnärztliche Leistungen. Dazu muss ich Ihnen aber sagen, das ermöglicht im Gesetz der Gesetzgeber. Grundsätzlich müssen wir doch aber davon ausgehen, meine Damen und Herren von der FDP, dass wir es hier im Bereich der Gesundheit und der gesundheitlichen Versorgung vor allem auch mit dem Prinzip der Selbstverwaltung zu tun haben und dass die Leistungskataloge, die Gebühren und auch die Bewertungsmaßstäbe nicht durch die Politik geklärt werden können. Schön wäre es, das sage ich Ihnen. Aber diese Regelungen werden durch die Selbstverwaltungsorgane der Kassen und Leistungserbringer festgelegt, da ist eigentlich das Problem, und das ist nun mal der Bundesausschuss. Hier hat sich schon vor vielen Jahren bei diesem Problem die Politik wahrscheinlich mit Absicht verabschiedet und man überlässt das mal den Selbstverwaltungsorganen.

Das mit dem Brief, was Herr Dr. Hartung hier gesagt hat, kommt jetzt an meiner Stelle ähnlich, ich wollte Ihnen jetzt noch die Adresse geben für Ihren Gesundheitsminister Berlin, Friedrichstraße 108. Nämlich genau dort liegt das Problem. Wir haben, seitdem die FDP im Bundesgesundheitsministerium regiert, Leistungskürzungen. Ich muss allerdings auch sagen, egal wer Gesundheitsminister in dieser Bundesrepublik war, eine Gesundheitsreform hat keiner im Interesse der Patienten bisher zustande gebracht.

Ich will Ihnen auch nicht unterstellen, dass Sie hier nur etwas speziell für die Zahnärzte tun wollen, weil dieses Problem ist vorhanden, aber Sie sagen nur die Prävention. Ich muss Ihnen sagen, die gesamte zahnärztliche Versorgung und Behandlung bei Menschen mit einer Behinderung oder auch bei Pflegebedürftigen ist generell ein Problem, weil diese Behandlung durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, nämlich einmal bei den Betroffenen selber durch fehlende Einsicht in die notwendige zahnärztliche Behandlung, dann u.a. auch durch übersteigerte Angstzustände, besonders bei Patienten mit geistiger Behinderung und oft auch bei körperbehinderten Menschen, nämlich eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten. Das stellt höhere Anforderungen, meine Damen und Herren, an die Zahnärzte, die diese Patienten behandeln und generell an die Behandlung. Diese Behandlung ist gekennzeichnet erstens durch einen höheren Zeitaufwand, durch kleinere und kürzere Behandlungsintervalle, durch einen höheren Personalaufwand und häufig können bei diesem Personenkreis zahnärztliche Behandlungen nur unter Narkose durchgeführt werden. Das ist doch das Problem, was angesprochen werden muss. Diese Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung bei Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen, die müssten stärker und sollen stärker in den Leistungskatalogen und in den Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Das, sage ich, diese höheren Aufwendungen, die Zahnärzte haben, wenn sie zu diesen Patienten zur Behandlung gehen, sollten dann auch bei den Zahnärzten vergütet werden und entsprechend honoriert werden. Dann finde ich auch mehr Bereitschaft bei Zahnärzten, solche Behandlungen durchzuführen und zu diesen Behandlungen zu fahren.

Insgesamt müsste die gesundheitspolitische Forderung erhoben werden, dass überlegt wird, ob wirklich alles dem Selbstverwaltungsorgan überlassen werden sollte oder ob nicht stärker die Politik insgesamt bei dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gefragt ist. Das muss eine Forderung sein.

Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, das kostet alles Geld, wenn wir höhere Leistungen und mehr Leistungen durch die Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, so müssen wir uns bewusst sein, das kostet mehr Geld. Aber, meine Damen und Herren, gerade Ihr Gesundheitsminister hat doch glänzende Augen bekommen, als er die Krankenkassenüberschüsse festgestellt hat. Und gerade Ihr Gesundheitsminister war es, der dann Forderungen stellt, dass die Beitragsüberschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wieder an die Beitragszahler zurückgezahlt werden können.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Aber mit Recht.)

(Abg. Dr. Hartung)

Was heißt denn mit Recht? Auf der einen Seite fordern Sie mehr Leistungen, die berechtigt sind, aber nur einseitig und nur einen kleinen Teil. Wenn ich aber mehr Leistungen fordere, dann sollten auch zum Beispiel diese Beitragsüberschüsse verwendet werden, um den Leistungskatalog und das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Patienten zu erhöhen und dass die Leistungen abgebaut werden, die sogenannten IGeL-Leistungen, dass Leistungen abgebaut werden, wo ich privat zur Kasse gebeten werde. Das wäre eine Forderung, die auch Ihr Gesundheitsminister umsetzen könnte. Aber das liegt nicht in seinem Interesse. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kubitzki. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Christian Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem sehr eindrucksvollen Einstieg von Herrn Dr. Hartung kann ich mir den Vorspann genauso sparen wie eben Herr Kubitzki, denn das Thema ist erneut wieder bei uns, obwohl es eigentlich auf die Bundesebene gehört. Ich denke, man muss wirklich dort den Ansatz suchen, wenn man erfolgreich sein will.

Nun zum Antrag: Wie ist der Sachverhalt? Meine Damen und Herren, einige Fakten: Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt in Zukunft zu. Hochbetagte Menschen mit Behinderungen werden mehr. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung. Viele dieser Menschen können die Zahnarztpraxen nicht mehr selbstständig aufsuchen, sie benötigen Transporte oder die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt, der mobil mit Gerät in eine Einrichtung beispielsweise fährt. Wir müssen uns vor Augen halten, und das geht aus einer Broschüre gerade der Bundeskassenzahnärztlichen Vereinigung hervor, ich zitiere nur einen kurzen Satz: „Insbesondere die zahnmedizinische Betreuung von 1,5 Mio. Menschen, die zu Hause gepflegt werden, ist problematisch.“ Nur ein Auszug daraus, diese Geschichte stammt immerhin aus dem Jahr 2010, so dass eigentlich auch Ihr Antrag auf diese Zeit zurückgeht und Sie haben verpasst, dass eine ganze Reihe inzwischen geschehen ist. Ich werde darauf eingehen. Das heißt, wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen. Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag bereits im GKV-Versorgungsstrukturgesetz und im letzten Jahr im Pflegeneuausrichtungsgesetz Lösungen hierzu. Beide ergänzten den § 87 im SGB V um

Leistungen für die aufsuchende Betreuung gerade dieser Gruppe von Versicherten. Im Dezember vergangenen Jahres haben sich schließlich die Vertreter der Kassen und Zahnärzte auf die Details der neuen Leistungen und der Honorierung geeinigt. Das Ergebnis: Im Leistungskatalog der Krankenkassen gibt es ab April dieses Jahres eine neue Position für die aufsuchende zahnmedizinische Betreuung. Was hier im Antrag steht, ist also schon in der Umsetzung, nämlich von der Betreuung von Menschen in häuslicher oder in stationärer Pflege. Auch das Wegegeld für Haus- und Heimbesuche von Zahnärzten wird angepasst. Beide Gruppen, sowohl die Versicherten als auch die Bundeszahnärztliche Vereinigung, haben dies in einer Pressemeldung bereits im Dezember öffentlich gemacht. Zumindest zu diesem Zeitpunkt hätte ich gedacht, Sie kommen dahinter und ziehen den Antrag zurück. Aber es gibt ja noch einen Teil dazu, darauf werde ich noch eingehen. Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen wird somit deutlich einfacher. Vor allem haben jetzt die Menschen einen verbrieften Anspruch auf die aufsuchende Betreuung. Das gilt für Versicherte - und ich zitiere, wenn ich darf, aus dem SGB V § 87, Frau Präsidentin -: „die einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI zugeordnet sind und die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45 SGB X eingeschränkt sind und die die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung oder mit hohem Aufwand aufsuchen können.“ Also es ist eigentlich alles auf den Punkt gesagt, es ist inzwischen konkret umgesetzt. So weit, so gut.

Nun aber noch zu einem Thema, das nach Ihrem Eindruck noch nicht in trockenen Tüchern ist und wo Sie sagen, es muss einen weiteren Aufschlag geben. Das sind die präventiven Leistungen. Es ist vor allen Dingen bemerkenswert, beide Gesetze sind gerade verabschiedet worden, ich sage auch, sicherlich manche Leistungen nicht zu aller Zufriedenheit, aber gerade nachdem es durch ist, fangen Sie jetzt von vorn an. Sie wissen genau, dass am Schluss der Bund dieses Gesetz nicht noch mal anfassen wird. Also insofern sage ich, es ist ein Schaufensterantrag, den wir heute wieder haben, und deshalb eigentlich der Sache nicht sehr dienlich, obwohl die Sache an sich eine sehr ehrenwerte und sehr wichtige Geschichte ist.

In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die Lage besonders bei Kindern mit Behinderung prekär sei. Zugleich weisen Sie aber richtigerweise darauf hin, dass Kinder und Jugendliche gerade die Gruppe ist, für die es die geforderten präventiven Leistungen ja schon heute gibt - ein Widerspruch an sich. Hier gibt es also keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Ich denke, eher gibt es eine Chance, wenn man das Thema in präventive Leistungen veran

(Abg. Kubitzki)

kern möchte, in § 22. Der ist aber gerade nicht angesprochen, so dass ich sagen muss, es gibt eigentlich hier in dem Antrag eine ganze Menge Dinge, die erledigt sind, andere, die das Falsche beinhalten. Ich hätte erwartet, der Antrag wäre zurückgezogen worden oder verbessert worden.

Ich habe selbst sehr intensiv mit der Thüringer Zahnärztekammer gesprochen und mit den Vertretern gerade zum Neujahrsempfang. Natürlich liegt den Zahnärzten daran, dass denen geholfen wird, aber echt geholfen wird und nicht durch so einen Antrag eigentlich das ganze Thema in eine Verunglimpfung kommt und geschadet wird. Wir haben lange überlegt, ob wir den Antrag verbessern sollten oder ablehnen. Im Sinne der Sache haben wir uns dazu entschlossen, den Antrag abzulehnen, weil wir genau das in Zukunft hier verhindern wollen. Wir haben mehrfach schon Anträge da, die so schlecht sind, dass man sich eigentlich schämen muss, dass die hier sind. Darum meine Bitte für die Zukunft und ich weiß, der stammt nicht aus Ihrer Feder, sicher, Frau Hitzing, bitte in Zukunft den Antrag besser vorbereiten. Den heute werden wir ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Gumprecht. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.