Protocol of the Session on February 24, 2010

(Zwischenruf Abg. Metz, SPD: Nein, das ist mir eben nicht egal.)

Ich will Ihnen doch nur erläutern, was ich sagen will. Mir ist es nicht egal, wenn gegen Gewaltbereite - natürlich gegen Nazis, Neonazis, nennen Sie sie, wie Sie wollen, von mir aus braune Brut, ist mir auch egal - mit Gewalt vorgegangen wird. Das sollte bitte schön friedlich geschehen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, FDP)

Das ist für mich das Entscheidende - das Friedliche. Ich habe manchmal den Eindruck, wenn man versucht, und auch der Innenminister hat ja berichtet, wenn man nur ganz sachlich versucht zu schildern, dass leider auch zum Beispiel in Dresden 1.500 Gewaltbereite - so nenne ich sie einfach mal - entsprechend gegen Polizei und andere vorgegangen sind. Das will doch nicht etwa jemand in dem Hause gutheißen. Das muss man doch wohl noch ansprechen dürfen. Wenn ich der Frau Kollegin König jetzt am Ende gefolgt bin, das sollten Sie, Kollege Ramelow, in Ihren eigen Truppen ausmachen, was dort gesagt wurde, in Ihren eigenen Reihen. Ich könnte es etwas freundlicher sagen. Das ist einfach nicht akzeptabel. Deswegen wollte ich ausdrücklich noch einmal, Herr Kollege Ramelow, ganz kurz darauf hinweisen, weil Sie vorhin das so abgewertet haben, der DPolG-Chef von Sachsen, haben Sie getwittert - ich kann das nämlich nicht, aber Sie können es, gute Leute haben es mir erklärt, der DPolGChef von Sachsen verunglimpft mich, saß aber sechs Jahre auf Original-PDS-Ticket im Rundfunkrat des MDR - von 2003 bis 2009 war Frank Konrad und so weiter dort.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ich wollte damit sagen, dass er heute nicht mehr dort sitzt.)

Ich will nur einfach sagen, wir können nichts dafür, dass Sie die falschen Leute in den Rundfunkrat schicken. Ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hier trotz alledem, wenn Einzelne Fehler gemacht haben sollten, nicht eine ganze Gewerkschaft in die Senke stellen können. Ich denke, auch das ist wichtig. Ich blicke noch einmal ausdrücklich in Richtung Landesregierung, wir werden weiterhin solche Dinge zu bewältigen haben. Es ist ja nichts Neues. Leider haben wir in Thüringen in Größenordnungen Skinhead-Konzerte insbesondere. Bisher ist die Landesregierung immer konsequent mit allen Möglichkeiten dagegen vorgegangen. Das wird sie auch weiterhin machen. Wir müssen den Druck weiter erhöhen auf die Szene, dass die gar nicht erst hier anfangen. Dazu müssen wir alle Kräfte nutzen und einsetzen, die wir haben.

(Beifall CDU, SPD)

Wir brauchen dazu Vorfelderkenntnisse aus dem Verfassungsschutz, wir brauchen da die entsprechenden Dinge, wir brauchen Personal der Polizei, dass wir das auch umsetzen können, da sind wir wieder gefordert als Abgeordnete, dass wir auch das Personal zur Verfügung stellen und dass hier auch entsprechend die Polizei handeln kann. Wir werden uns, das will ich noch einmal ausdrücklich sagen, hinter den Innenminister und die Polizei stellen. Die Polizei hat das umzusetzen, was eine Behörde festgesetzt hat zum Versammlungsrecht. Das macht denen keinen Spaß, wenn die dann Rechtsextreme, weil sie eine gewisse Versammlung genehmigt bekommen haben, gegebenenfalls noch schützen müssen. Das ist ihr Auftrag. Das gefällt denen genauso wenig - ich hoffe jedenfalls, fast allen nicht. Deswegen müssen wir aufpassen. Deswegen appelliere ich: friedlich, alle Mann gemeinsam. Dazu brauchen wir nicht extra eine Landtagssitzung. Das haben wir ja schon hundertmal diskutiert und wir werden das auch jeder auf seiner Ebene durchziehen, dass das nicht passiert. Aber wir müssen aufpassen, Gewaltbereite müssen mit aller Macht auch des Staates, der Polizei hier verfolgt werden. Wenn wir das hinbekommen, bekommen wir die Nazis und die braune Brut auch in den Griff.

(Beifall CDU, FDP)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen und schließe den fünften Teil der Aktuellen Stunde und damit die Aktuelle Stunde.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

auf. Wir werden jetzt eine Stunde Fragestunde veranstalten und danach wird der heutige Plenarsitzungstag abgeschlossen.

Als Erstes rufe ich die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Lukin, DIE LINKE, in Drucksache 5/382 auf.

Leistungsvergabe im Nahverkehr

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, laut einer Presseveröffentlichung in der Ostthüringer Zeitung vom 7. Januar 2010 plant die Landesregierung, die Nahverkehrsleistungen im Umfang von 42,6 Millionen Fahrplankilometern gesplittet zu vergeben. Ziel sei es, mehr Wettbewerb durch die zeitversetzte Vergabe kleinerer Leistungspakete (z.B. das Ostthüringer Dieselnetz 2012, das Nordthüringer Dieselnetz 2013 und die Neigetech- nik 2016) zu erreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ziele und Aufgabenstellungen verbindet die Landesregierung mit der gesplitteten und zeitversetzten Vergabe der Nahverkehrsleistungen?

2. Hat die Landesregierung als ein Kriterium der Ausschreibungen die gleiche Tarifhöhe und Tarifbindung wie gegenwärtig bei den Beschäftigten der Deutschen Bahn auch für alle weiteren Anbieter gefordert?

3. Wie sichert die Landesregierung die Möglichkeit, eventuelle Qualitätsmängel, die Nichterfüllung von Aufgaben und mögliche Probleme zu reklamieren und gegebenenfalls Entschädigung zu fordern?

4. Wie werden die länderübergreifenden Strecken und der Betrieb aller bisherigen Verbindungen und Haltepunkte gesichert?

Für die Landesregierung antwortet Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die zeitversetzte Vergabe der Nahverkehrsleistungen ist notwendig, weil die heutigen Verträge innerhalb Thüringens zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen und weil eine Vergabe grenz

überschreitender Verkehrsleistungen nur so ermöglicht wird. Die einzelnen Netze wurden nach räumlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien gebildet und wurden bei länderübergreifenden Linien in Zusammenwirkung mit den benachbarten Aufgabenträgern entwickelt. Der Leistungsumfang der Netze wird so dimensioniert, dass alle am Markt agierenden Unternehmen ein Angebot in einem offenen Vergabeverfahren abgeben können; Diskriminierungen sind dadurch ausgeschlossen. Die Vielzahl der Ausschreibungen sorgt dafür, dass bei einem Wechsel des Unternehmens für dieses die Möglichkeit besteht, sich um die Leistungserbringung an anderer Stelle erneut zu bewerben.

Zu Frage 2: Nein. Die Vergabeverfahren haben unter Beachtung des Wettbewerbsrechts zu erfolgen. Danach ist die Vorgabe eines bestimmten Tarifvertrags nicht zulässig. Gleichwohl wird von Verkehrsunternehmen gefordert, dass die Löhne und Gehälter des eingesetzten Personals mindestens den Löhnen und Gehältern entsprechen müssen, die nach einem für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sachlich anwendbaren, in Thüringen geltenden und mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehen sind. Diese Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen auch eine angemessene Qualifikation des eingesetzten Personals sicherstellen. Innerhalb der Landesregierung wird derzeit geprüft, weitergehende europarechtskonforme tariftreue Verpflichtungen in einem Thüringer Vergabegesetz zu verankern.

Zu Frage 3: Sowohl die laufenden Verkehrsverträge als auch die neu zu schließenden Verträge geben Qualitätsparameter vor, die einzuhalten sind und für die bei Nichteinhaltung Sanktionsregelungen vorgesehen sind. Auf dieser Basis werden für schlechte Leistungen und nicht erbrachte Leistungen finanzielle Mittel von den Eisenbahnverkehrsunternehmen zurückgefordert. Messgrößen sind unter anderem Pünktlichkeit, Zugausfälle, Platzkapazitäten, Sauberkeit, Schadensfreiheit der Fahrzeuge und Schienenersatzverkehr.

Zu Frage 4: Für alle länderübergreifenden Linien erfolgt eine einzelfallbezogene Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern. Da die Lasten von den Aufgabenträgern anteilig zu tragen sind, kann eine Ausschreibung nur im Einvernehmen erfolgen. Sofern keine Einigung erzielt wird, kann es zu Einschränkungen des Angebots kommen. Ziel der Landesregierung ist es, das bisherige Angebot des Schienenpersonennahverkehrs gemäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans beizubehalten. Inwieweit dies möglich sein wird, hängt maßgeblich von der Preisentwicklung für die Infrastruktur und der Verkehrsleistungen sowie von der Finanzausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln

ab. Im Landeshaushalt besteht kein finanzieller Spielraum.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Dr. Lukin und dann hat sich der Abgeordnete Kuschel für eine weitere Nachfrage schon zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Minister, ist es nicht denkbar für die Landesregierung, dass unterschiedliche Bieterangebote, da ja Stationspreise und Ähnliches dann zu zahlen sind, nicht aufgrund unterschiedlicher Tarife zustande kommen? Nimmt die Landesregierung unterschiedliche Tarife für die Beschäftigten billigend in Kauf? Das war ja bisher auch der Fall.

Selbstverständlich nehmen wir auch das in Kauf. Der Arbeitslohn ist natürlich Bestandteil des Wettbewerbs, klar.

Herr Abgeordneter Kuschel, Sie wollten eine Frage stellen?

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben gesagt, dass in den Ausschreibungen hinsichtlich der Tariftreue und dergleichen keine Vorgaben gemacht werden können. Wie bewerten Sie aber die Tatsache, dass Löhne auch einen Ausdruck von Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Unternehmens darstellen können und über diesen Weg der Auftraggeber durchaus auch in der Ausschreibung auf angemessene Entlohnung der Beschäftigten hinwirken kann?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuschel, wie wir das bewerten, habe ich, glaube ich, in der Antwort auf die Frage deutlich gemacht. Ich fände es gut, wenn Sie die zur Kenntnis nehmen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war jetzt sehr arrogant.)

Ich rufe als Nächstes die Anfrage des Herrn Ramelow, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/404 auf.

Befragung unter Thüringer Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit - unterschiedliche Beurteilung des Vorgangs innerhalb der Landesregierung?

Im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordneter wurde mir bekannt, dass der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) unter den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen eine Fragebogenaktion durchgeführt hat. Die Fragen bezogen sich auf Einstellungen und Verhaltensweisen der befragten Richter im dienstlichen Alltag und im außerdienstlichen Bereich, zum Teil auch mit Bezug auf politische und weltanschauliche Positionen und Aktivitäten (z. B. Tätigkeiten in Parteien und Verbänden).

Der "Fragesteller" sicherte den Befragten anonymisierte Auswertung zu und hat die Einsammlung der ausgefüllten Fragebogen über die örtlichen Richterräte organisiert. Als Grund für seine Befragung hat er in einem Anschreiben an die Richter vom 16. Oktober 2009 die Informations- und Materialsammlung für eine Veröffentlichung im Rahmen einer Festschrift angegeben. Später wurde dies vom "Fragesteller"/dem Autor dahin gehend ergänzt, dass die Befragung eine Maßnahme der richterlichen Fortbildung darstelle. Aus Reihen der zur Teilnahme aufgeforderten Richterinnen und Richter gibt es den sachlichen Hinweis, dass an kleinen Gerichten wegen der geringen Anzahl der dort tätigen Richterinnen und Richter bei der Auswertung der Fragebögen aus der Kombination allgemeiner Informationen zur/zum Befragten Rückschlüsse auf die konkrete Identität der befragten Person sehr wohl möglich sind. Später soll es noch eine Abfrage gegeben haben, ob bzw. wie viele Richter sich (an den jeweiligen Gerichten) an der Befragung beteiligen würden bzw. beteiligt hätten.

Zu dieser Thematik habe ich mittlerweile zwei Kleine Anfragen gestellt (Nummern 57 und 117). Den Antworten der Landesregierung - stellvertretend vom Justizministerium beantwortet - (Drucksache 5/268 sowie 5/309) ist zu entnehmen, dass das Justizministerium die Befragungen unter dienstrechtlichen wie datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten als nicht kritikwürdig beurteilt (Ausnahme: vorherige Information des zuständigen Ministeriums).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ministerien waren mit der Bearbeitung bzw. mit Zuarbeiten zur Beantwortung der Kleinen Anfragen der 5. Wahlperiode Nummer 57 und Nummer 117 befasst, die dann in Drucksachen 5/268 und 5/309 in der üblichen offiziellen Form erfolgte?

2. Inwiefern ist das Justizministerium als bei der Beantwortung von Anfragen "federführendes" Ministerium verpflichtet, in seiner Beantwortung, der "offiziellen" Landtagsdrucksache, kenntlich zu machen, welche abweichenden Darstellungen bzw. Einschätzungen anderer beteiligter Fachministerien der Landesregierung es zu dem vom Abgeordneten erfragten Sachverhalt bzw. zu den einzelnen Fragen gibt?

3. Inwiefern wichen Zuarbeiten (anderer) beteiligter Ministerien zur Beantwortung der in Frage 1 genannten Anfragen von der vom Justizministerium in den Drucksachen 5/268 und 5/309 vertretenen Auffassung ab?

4. Inwiefern befürwortet die Landesregierung mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten ein Recht des fragestellenden Landtagsmitglieds, voneinander abweichende Einschätzungen/Stellungnahmen beteiligter Ministerien zu Sachverhalten und Fragen in den jeweiligen Kleinen und Mündlichen Anfragen schriftlich bzw. mündlich zur Kenntnis zu bekommen?

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Herz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Bearbeitung der Kleinen Anfragen der 5. Wahlperiode Nummer 57 und Nummer 117 war das Thüringer Justizministerium federführend beauftragt. Mit Zuarbeiten war das Thüringer Innenministerium als beteiligtes Ressort befasst. Die Antworten wurden vom Thüringer Innenministerium und von der Staatskanzlei mitgezeichnet.

Zu Frage 2: Das parlamentarische Fragerecht nach Artikel 53 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 67 der Thüringer Verfassung verpflichtet allein die Landesregierung als Kollegialorgan, Anfragen aus dem