Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen schmunzeln musste ich ja, als Frau Kollegin Berninger davon gesprochen hatte, dass es in ihrer Fraktion über 20 Gute gäbe. Da kann man jetzt rätseln,
Liebe Kollegen, wir beraten nun doch noch über das Flüchtlingsaufnahmegesetz, nachdem es in der Koalition sehr umstritten war.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Über 20 ist unter 30, Mengenlehre, Herr Kol- lege, Mengenlehre.)
Ja, ja, ich habe ja gesagt, man kann - Herr Kollege Ramelow, betroffene Hunde bellen - nun rätseln, ob das nur einfach sehr viel offenlassen sollte oder ob da Kollegen nicht dazugehören. Aber wenn Sie das so sehr beeindruckt, dass man einen kleinen Schmunzler zum Anfang bringt, dann freut mich das.
Herr Kollege Ramelow, Sie haben dann noch Zeit, Sie können hier noch hergehen - ich brauche nicht irgendwo so ein Echo.
Eine große Wahl hatte ja die Regierungskoalition nicht, da das bestehende Gesetz am Ende des Jahres ansonsten einfach auslaufen würde, also musste eine Einigung her. Dass man bei einem so geringen Änderungsvolumen Beratungen verschieben muss und Sondersitzungen benötigt, um sich auf den letzten Drücker zu einigen, erstaunt schon, meine Damen und Herren, wo man doch immer von einer funktionsfähigen Regierungskoalition redet.
Meine Damen und Herren, heute beschäftigt uns aber nicht die Funktionsfähigkeit der Regierungskoalition, sondern das Flüchtlingsaufnahmegesetz.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist sehr übersichtlich, großer Erläuterungen bedarf es dazu also nicht. Eine erhebliche Kritik bleibt aus unserer Sicht bestehen, und das ist die Entfristung des Gesetzes. Ich bin der Auffassung, dass gerade ein Gesetz wie das Flüchtlingsaufnahmegesetz kontinuierlich auf den Prüfstand gehört.
Das Gesetz regelt Standards für Personen, die nach Deutschland, genauer gesagt, nach Thüringen kommen und zumeist hilfebedürftig sind. Eine Entfristung wird also, unserer Auffassung nach, den Herausforderungen nicht gerecht werden.
Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht und im engen Zusammenhang einen Antrag. Im Antrag geht es um eine Änderung der Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Bisher, meine Damen und Herren, erhalten die zuständigen Kommunen für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben durch das Land eine pauschale Kostenerstattung für ihre Aufwendungen. Ich habe schon in der ersten Beratung gesagt, dass ich den Gedanken vom Übergang einer pauschalen Kostenerstattung zu einer tatsächlichen Kostenerstattung für grundsätzlich überlegenswert halte. Leider haben sich in den Stellungnahmen nicht gerade viele Anzuhörende mit dem Antrag beschäftigt, sondern mehr mit den Gesetzentwürfen. Deswegen sind aus meiner Sicht nur wenige Fragen geklärt oder neue entstanden. Wie hoch ist beispielsweise der bürokratische Aufwand bei einer tatsächlichen Kostenerstattung und welche Kosten bringt es mit sich? Insgesamt glaube ich, dass es nicht an der Art liegt, ob eine Pauschalierung oder tatsächliche Kostenerstattung erfolgt, sondern an der Datenbasis, auf welcher die Berechnung erfolgt. Diese Datenbasis muss angemessen und aktuell sein, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Wenn dies der Fall ist, glaube ich, dass den Menschen geholfen ist, egal ob mit einer tatsächlichen Kostenerstattung oder eben einer Pauschalierung.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE will ich natürlich auch noch etwas sagen: Auch wenn vieles darin steht, was gut gemeint ist, ist es leider nicht immer gut gemacht.
In unserem föderalen Staat gibt es nun einmal unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen, einige hat das Land und andere hat der Bund.
Ihr Gesetz regelt mehrere Tatbestände, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt sind und da es sich hierbei um eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz handelt, kann das Land leider keine eigenen gesetzlichen Regelungen hierzu treffen.
Beim Gesetzentwurf der Landesregierung ist für uns nach wie vor das Problem der Entfristung und deswegen werden wir uns auch dort enthalten. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Herr Bergner, Sie sagen, wir würden in unserem Gesetzentwurf mehrere Dinge regeln wollen, die bundesrechtlich geregelt sind. Würden Sie das bitte auch konkret benennen, damit ich darauf argumentativ reagieren kann?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich erspare es mir jetzt, noch einmal aufzuzählen, um welche drei Anträge es in diesem Tagesordnungspunkt geht.
Wir haben die Notwendigkeit der Behandlung auch schon gehört. Es ist einfach aus dem Verfallsdatum heraus gegeben, trotzdem wird dabei
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Eben haben Sie den anderen Lächerlichkeit vorgeworfen, jetzt meckern Sie selber wie so ein…)
Einige generelle Äußerungen möchte ich dazu machen. Die Landesregierung hat den Personenkreis um die Personen in diesem Gesetz ergänzt, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Die ständige Erweiterung des Personenkreises habe ich schon in meiner letzten Rede kritisiert, aber für mich ist die rechtliche Stellung und die Versorgung des aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE herausgenommenen Personenkreises und die Regelung der Kostenfrage immer noch nicht nachvollziehbar. Bei der Abschaffung oder Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, was ja ein Bundesgesetz ist, kann sich dies völlig neu gestalten und wird sich dann auch sicher in der Landesgesetzgebung niederschlagen. Eine Umkehrung des Vorgangs der Unterbringung, nämlich vorrangig in Wohnungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünften, begrüßen wir ausdrücklich, insbesondere da es Menschen, die sehr lange in diesen Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, betrifft. Aber auch hier sehen wir, dass in Thüringen in den meisten Landkreisen diese Veränderung bereits stattgefunden hat.