Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben.
Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5083 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/5315
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Berichterstattung zu diesem wichtigen Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren übernehme ich gern.
Das Ganze wurde eingebracht am 10.10.2011 mit der Drucksachennummer 5/5083 und wurde am 19.10.2012 in der 100. Sitzung des Thüringer Landtags beraten und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. In der 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. November 2012 verständigten sich die Ausschussmitglieder auf eine schriftliche Anhörung. Der Ausschuss hat das einstimmig beschlossen und den eingereichten Vorschlägen der Fraktionen zugestimmt. Um eine Auswertung der schriftlichen Anhörung im Dezember 2012 vornehmen zu können, wurden die Anzuhörenden bis 30. November um ihre schriftlichen Stellungnahmen gebeten. Das ist ein sehr kurzes Zeitfenster gewesen. Zur 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 6. Dezember lagen den Ausschussmitgliedern daher auch nur vier von zehn
möglichen abzugebenden Stellungnahmen vor, und zwar vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen, von der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Thüringen, dem Thüringischen Landkreistag sowie dem Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. Vielen Dank an dieser Stelle all jenen, die uns eine Stellungnahme zur Verfügung gestellt haben. Von den vier eingegangenen Positionierungen gab es von drei Anzuhörenden Zustimmung zum Gesetzentwurf, während ein Anzuhörender dem vorliegenden Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung keine Zustimmung geben konnte. Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes gab es keine Änderungsvorschläge, auch die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung hat der Entfristung erst einmal zugestimmt. Das Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben hat sich ebenso geäußert und hat bekräftigt, dass die Zuständigkeiten für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bleiben sollten. Allein der Thüringische Landkreistag hat sich in seiner Stellungnahme kritisch geäußert und das steht im Zusammenhang mit der fehlenden Kostenerstattungsregelung. Der Thüringische Landkreistag hat deutlich gemacht, dass weder im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren noch im Gesetzentwurf zum Finanzausgleich eine entsprechende Kostenerstattung im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs vorgesehen ist. Da holt uns die KFA-Debatte ein. Dem Einwand des Thüringischen Landkreistags begegnet die Landesregierung zwar und sagt, es bestünden keine Zweifel, nichtsdestotrotz hatten einige Abgeordnete in der Ausschussdebatte Zweifel und baten deswegen oder beantragten vielmehr eine Verschiebung der Beschlussfassung, um weitere Stellungnahmen unter anderem der LIGA, sehr wohl auch eine erneute Anhörung des Landkreistages vornehmen zu können. Dies wurde aber mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss hat die vier Zuschriften daher abschließend beraten. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich dann auch mehrheitlich dafür entschieden, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Es hat jedoch auch einige Enthaltungen von Abgeordneten gegeben, die der Ansicht waren, es hätte noch Beratungsbedarf gegeben. Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Abgeordneten Maik Nothnagel von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land und der Bund tragen die Kosten für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsunternehmen, die diesen durch die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen entstehen. Voraussetzung für diese unentgeltliche Beförderung ist der Erwerb einer sogenannten Wertmarke, die durch das für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständige Organ entschieden wird. Das sind bei uns in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Gesetzentwurf will klarstellen, dass Einnahmen der Kommunen aus der Ausgabe von Wertmarken an das Land abzuführen sind. Auf der anderen Seite müsste das Land Einfluss auf die Kommunen nehmen, dass der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs ausgebaut wird, um regionale Unterschiede ausgleichen zu können. Was nutzt eine Wertmarke, wenn der Bus und die Bahn nicht genutzt werden können?
Das Land führt den jeweiligen Anteil an den Bund ab. Die Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurde im Rahmen der Behördenstrukturreform im Jahre 2008 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 den Landkreisen und den kreisfreien Städten zur Wahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis zugewiesen. Diese Regelung ist bis zum 31.12. dieses Jahres befristet. Nach Angaben der Landesregierung habe sich dieses Verfahren so weit bewährt, dass die Befristung bis zum 31.12. aufgehoben werden soll. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man unter der Bedingung zustimmen, dass eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung des Gesetzes vorgenommen wird. Wir fordern die Landesregierung auf, dass sie den notwendigen Evaluierungsbericht bis spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorlegt, um dann über Nachbesserungsbedarf hier in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher der Gesetzentwurf der Landesregierung von unserer Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.
Danke schön. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Möchte die Regierung noch sprechen? Das sehe ich nicht. Gut.
Dann kommen wir in die Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5083 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, CDU, SPD. Wer ist dagegen? Ich sehe die Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE.
Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen in die Schlussabstimmung zum Gesetz. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der FDP, der CDU und der SPD. Wer ist gegen dieses Gesetz? Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank. Damit ist das Gesetz auch in seiner Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5203 ZWEITE BERATUNG
b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5208 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat das Wort die Frau Abgeordnete Margit Jung von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf den Tribünen, seit sieben Jahren streiten, debattieren wir hier in diesem Haus über das Erziehungsgeld. In der letzten Legislatur haben wir diesen Streit noch gemeinsam mit der SPD geführt, die sich gleichzeitig auf Bundesebene für die Einführung eines Betreuungsgeldes ausgesprochen hat. Jetzt kritisiert die Thüringer FDP das Erziehungsgeld, während sie ebenfalls auf Bundesebene andere Entscheidungen trifft.
Die Vorstellungen zu Familien und wie sie am besten zu unterstützen sind, hängen also offensichtlich davon ab, ob man aus der Opposition heraus kritisieren kann oder man in Verantwortung die eigene Regierungsbeteiligung nicht aufs Spiel setzen will. Ohne FDP und SPD, das muss man an dieser Stelle auch einmal sehr deutlich sagen, würde weder
Denn durch die Große Koalition zwischen CDU und SPD wurde in das Kinder- und Jugendhilfegesetz, auch SGB VIII genannt, in § 6 „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ der Absatz 5 eingefügt. In diesem heißt es, ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung, zum Beispiel Betreuungsgeld, eingeführt werden. Dieses wurde nun von CDU und FDP umgesetzt. Insofern, meine Damen und Herren, ist es nur konsequent, dass unser Gesetzentwurf von den beiden einzigen Fraktionen eingereicht wurde, die noch auf keiner politischen Ebene eine Belohnung dafür wollten, dass Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, nämlich von den LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, wir kommen immer wieder an den gleichen Punkt: Wie soll die Familie im 21. Jahrhundert aussehen? Wie soll sie finanziell unterstützt werden? Wie viel Geld will Politik in die Verbesserung der Rahmenbedingungen stecken wie Kitas, Eltern-Kind-Zentren, Schulen, Schulsozialarbeiter etc.? Unserer Meinung nach geht es nicht darum, ein Familienmodell als hegemonial zu definieren, sondern zu sehen, wie Menschen leben, was sie selbst wollen und brauchen und dies durch die Politik zu begleiten. Dabei ist für uns klar, es gibt viele Menschen, die heiraten wollen und andere Menschen, die bewusst auf einen Trauschein verzichten. Es gibt Eltern, die zusammenbleiben und andere, die sich trennen, neue Partner finden, mit Kindern unterschiedlicher Elternteile zusammenleben. Es gibt - selten gewünscht, aber oft erlebt - alleinerziehende Familien, für die in besonderem Maße die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehr entscheidend sind. Diese können sich eigentlich überhaupt nicht leisten, jahrelang für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu bleiben. Gleichzeitig sind sie aber diejenigen, die noch am schwersten momentan Arbeitsstellen finden, weil die Kinderbetreuung auch in unserem Land nicht überall gut funktioniert. Gerade diese Familien nutzen das Thüringer Erziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld am wenigsten. Sie bräuchten bessere, familienfreundlichere Arbeitszeiten, gute Kinderbetreuungsangebote bis hin zur Differenzzeitbetreuung und gut bezahlte Jobs.
dells. Anders wäre es nicht zu erklären, warum die Hälfte bzw. zwei Drittel der Bevölkerung - je nach Umfrageinstitut - das Betreuungsgeld ablehnen. Aber das interessiert weder die Thüringer Landesregierung noch die Bundesregierung. Entscheidend ist das eigene Familienmodell - konservativ - das mit Macht gegen die Stürme der Neuzeit verteidigt werden soll.
Meine Damen und Herren, nun ist aber das Betreuungsgeld beschlossen, auch wenn uns das als LINKE überhaupt nicht gefällt. Es wird ab kommenden August bundesweit Geld für jene Eltern geben, die ihre Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren zu Hause betreuen. Aber gleichzeitig soll es in Thüringen das Landeserziehungsgeld weiter geben. Ist das nicht absurd? Nicht nur dass das Verhalten belohnt wird, eine staatliche Leistung nicht in Anspruch zu nehmen, nein, das reicht ihnen nicht. Sie wollen dieses Verhalten doppelt belohnen. Ja, ich sage, das Thüringer Erziehungsgeld, das auch dann noch gezahlt werden soll, wenn das Betreuungsgeld bereits ausgezahlt wird, geht auf Kosten aller anderen Familien. All die Millionen, die dann weiterhin gezahlt werden sollen, fehlen beim Ausbau von Eltern-Kind-Zentren, bei Beratungsstellen, bei der Schulsozialarbeit. Sie können nicht für die Weiterbildung von Erzieherinnen und Lehrkräften ausgegeben werden und auch nicht für zusätzliche Maßnahmen gegen Kinderarmut. Allein im unmittelbaren Familienbereich gibt es zahlreiche Aufgaben, für die derzeit kein oder viel zu wenig Geld vorhanden ist. Sie leisten es sich, dieses Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauszuwerfen.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei, wir sehen sowohl das Thüringer Erziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld als eine familien- und bildungspolitische Fehlentscheidung an.
Wenn es denn aber schon eine solche Leistung auf Bundesebene gibt, ist es doch gänzlich absurd, in Thüringen an den Ausgaben festzuhalten. Also haben wir in unserem Gesetzentwurf gefordert, ab August 2013 das Erziehungsgeldgesetz aufzuheben und dann lediglich noch die Bescheide zu vollziehen, die vor diesem Datum bewilligt wurden. Diesen Punkt finden Sie unter § 2; § 2 wird allerdings dann hinfällig, wenn die Dauer der zuvor bewilligten Bescheide abgelaufen ist. Durch die Aufhebung des Gesetzes in § 1 wird es dann nämlich keine neuen Bewilligungen mehr geben und somit auch keine Verrechnungen mit dem Bundesbetreuungsgeld. Spätestens dann kann Thüringen über die gesamte Summe verfügen, die derzeit für das Erziehungsgeld ausgegeben wird, kann diese für drin
Frau Jung, Sie haben gesagt, dass dieses Thüringer Erziehungsgeld dafür da ist, dass die Kinder zu Hause bleiben. Können Sie denn an Zahlen belegen, wie viel weniger Kinder in die Einrichtungen gekommen sind? Meines Erachtens können Sie das nicht.