Doch sie stehen vor dem Problem, dass die Wohnungen oder Häuser nicht altersgerecht sind. In einigen ländlichen Regionen gibt es durchaus erfolgreiche Projekte, wo durch Neubau von altersgerechten Wohnungen die Menschen in ihrer Heimat weiter leben können, teilweise auch innerhalb ihrer Familie. Die Stiftung Landleben aus dem UnstrutHainich-Kreis und die Gemeinde Tiefengruben beweisen das.
Ich erinnere die Landesregierung, dass sie diesen Neubau von altersgerechten Bungalows gefördert haben und nun soll der Begriff Neubau nicht aufgenommen werden. Eine Programmentwicklung für städtische und ländliche Regionen ist gerechtfertigt, wie im Punkt III.2. unseres Alternativantrags gefordert. Zulegen werden die Haushalte der über 60Jährigen. Somit steigt der Bedarf an Wohnungen im Bereich des betreuten Wohnens, des Servicewohnens oder des gemeinschaftlichen Wohnens. In Thüringen liegt der Anteil der 50-Jährigen und Älteren, die nicht mehr umziehen wollen, über dem bundesweiten Durchschnitt, nämlich bei 33 Prozent. Nach dem vorliegenden Wohnungsmarktbericht steigt der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen bis zum Jahr 2025 auf 2 Mio. und wird jedes Jahr um weitere 100.000 steigen. Finden mehr Senioren eine altersgerechte Wohnung, so werden weniger Plätze im Seniorenheim benötigt. Das beweise ich noch einmal an meinem Heimatort: Großenhausen hat mit 704 Einwohnern ganz andere Wohnungs- und Infrastrukturprobleme als z.B. die Kreisstadt Sömmerda mit 20.000 oder das Dörfchen Asbach-Sickenberg im Landkreis Eichsfeld mit 116 Einwohnern im Vergleich zu Heiligenstadt mit 16.000.
Eine Alternative könnte u.a. eine Erfassung und Bewertung nach Kommunen kleiner und größer als 5.000 oder 10.000 Einwohner sein. Je genauer der Bericht, desto genauer kann man zukünftig planen, denn schließlich kostete das Erstellen des Wohnungsmarkberichtes 2010 25.000 €, 2011 75.000 € und 2012 105.000 € und für das Monitoring Städtebau wurden 2009 bis 2012 immerhin 110.000 € ausgegeben.
Meine Damen und Herren, nicht einmal kam hier das Wort Dorf vor. Ich werbe hier für die Zustimmung des FDJ-Antrags - ach, FDJ, ich werde verrückt
des FDP-Antrags natürlich. Ich werbe für die Zustimmung zum FDP-Antrag - der Freitagabend macht sich bemerkbar -, denn umso detaillierter die Bestandsaufnahme der Wohnungssituation, desto genauer kann geplant werden. Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Wir werden dann zustimmen, wenn er durchgeht und wenn nicht, dann werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Wetzel für die CDUFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe einmal davon aus, dass wir heute nicht nur über irgendwelche Gesetze reden, die in der Pipeline sind, wie das Wohnraumfördergesetz,
sondern wir reden über den Wohnungsmarktbericht. Deshalb wollen wir auch nicht ausschweifen, sondern über den Bericht sprechen.
Lieber Kollege Heinz Untermann, ich will mal bei Ihnen anfangen. Ich denke, Kollegin Doht hat relativ ausführlich das Thema des Antrags der CDU- und der SPD-Fraktionen begründet und auch die ablehnende Haltung zum FDP-Antrag in der Drucksache 5/4515 erläutert. Sie ist auch sehr eindeutig in die Auswertung des Wohnungsmarktberichtes zum Thema „Ländliche Räume“ eingestiegen. Wir kön
nen nur sagen, von Europa aus betrachtet sind 85 Prozent Thüringens ländlicher Raum. Was wollen wir dann also mit einem Wohnungsbericht, wenn wir wüssten, es geht nur um 15 Prozent. Es kann also nicht sein, sondern dieser Wohnungsmarktbericht beinhaltet letztendlich den Freistaat Thüringen in seiner Gesamtheit. Wenn wir nun schon mal über Anträge reden, ich habe mir mal die Mühe gemacht und beide Anträge Wort für Wort durchgelesen. Sie sind identisch Wort für Wort, nur in dem Antrag der FDP steht Fraktion der FDP und bei dem anderen CDU und SPD. In II sind zwei Punkte - e und f - dazugekommen, und da geht es darum, den Bedarf in urbanen und ländlichen Räumen genauer zu betrachten. Deshalb kam auch der Beschluss zustande im Ausschuss, der Drucksache 5/4475 die Zustimmung zu geben und darüber auch den Beschlussantrag an das Plenum, das Hohe Haus, wieder zurückzuüberweisen und die Drucksache 5/4515 abzulehnen.
Herr Abgeordneter Wetzel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Untermann.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Wetzel, Sie sagten ganz richtig am Anfang Ihrer Ausführungen, dieser Bericht ist für alles, nicht nur für 15 Prozent. Ich kenne 95, aber gut, wollen wir nicht streiten, Sie sagten 85 - ist egal. Warum schreiben wir es nicht rein, wenn wir wissen, dass es drin ist? Das verstehe ich nach wie vor nicht. Wenn Sie mir das mal begründen könnten, dann wäre ich glücklich.
Lieber Kollege Untermann, ich bin jetzt nicht befugt, über den Ausschuss irgendwo einen neuen Beschluss herbeizuführen. Der Ausschuss hat eindeutig beschlossen, dass wir uns heute im Plenum über die Drucksache 5/4475 unterhalten und auch das Plenum bitten, diesem Beschluss und auch der Beschlussempfehlung zu folgen. Aus dem Grunde, denke ich mal, ist in dem Wohnungsmarktbericht, wenn es um Thüringen im Wohnungsmarktbericht geht und wenn es denn von Europa aus gesehen in Thüringen 85 Prozent ländlicher Raum ist, kann der ländliche Raum gar nicht ausgeschlossen sein, sondern der ist einfach beinhaltet. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Da muss ich noch nicht mal den
urbanen Raum extra benennen oder den ländlichen Raum. Es ist der Wohnungsmarktbericht Thüringens in seiner Kompaktheit mit Beobachtungen und Ausblicken, ich denke, sehr gut getroffen, und zwar für den gesamten Freistaat. Alle Bemühungen der Verantwortlichen in Thüringen, ob Landesregierung, ob im Hohen Hause oder auch in den Wohnungsgesellschaften und bei den privaten Wohnungsbauern, sprich in den Kommunen, denke ich, haben in den letzten 22 Jahren die richtige Richtung eingeschlagen, nämlich wir wollten Markt schaffen. Es war ein Wohnungsmarkt, der sich so nannte, aber nie einer war. So langsam entsteht in wichtigen Räumen Thüringens eine Marktsituation. Ich sage nur Jena, auch in Erfurt entsteht ein Markt, durchaus in Weimar, in Gotha und auch in Eisenach. Dazu, meine Damen und Herren, waren in den letzten 22 Jahren auch durchaus Rück- und Umbau erforderlich. Mit all den Maßnahmen, die der Freistaat Thüringen und seine Verantwortlichen eingeleitet haben, sind insofern 48.000 Wohnungen vom Markt genommen worden, um damit auch einer kritischen Leerstandsquote für die einzelnen Wohnungsunternehmen wirklich positiv zu begegnen. Das geht bis hin in betriebswirtschaftliche Abläufe der Wohnungsgesellschaften. Ich glaube, da ist in den letzten 22 Jahren eine entscheidende gute Weichenstellung geschehen und passiert. Bei den Fallschirmspringern würde man sagen, es war eine Punktlandung. Wir haben in Thüringen nicht an einer einzigen Stelle wirklich mit Mitteln geschludert und Wohngebäude saniert, die dann anschließend abgerissen wurden. Das ist in den anderen neuen Bundesländern durchaus passiert, weil bestimmte Dinge in der Stadtentwicklungskonzeption nicht richtig beachtet wurden, weil der demographische Faktor nicht ordentlich berücksichtigt worden ist und weil ganz andere Prämissen 1990, 1991 und 1992 in den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften vorherrschten an Gedanken und Visionen, wohin denn die Reise in den nächsten 20 Jahren gehen wird im gemeinsamen deutschen Vaterland.
Meine Damen und Herren, aber zurück zu dem Wohnungsmarkt selbst. Seit März liegt dieser Wohnungsmarktbericht nun vor. Ich denke, er zeigt ein regional sehr differenziertes Bild von Thüringen. Er zeigt aber nicht nur ein differenziertes Bild, sondern stellt auch eine echte erste belastbare Planungsgrundlage dar. Der Bericht betrachtet die demographische Entwicklung, die Entwicklung von Angebot und Nachfrage und den Bedarf auf dem Thüringer Wohnungsmarkt relativ exakt. Anlass dieses Berichts waren eben diese Herausforderungen, die vor uns stehen, wie demographischer Wandel, die Gestaltung der Energiewende oder die Anpassung an mögliche finanzielle Risiken und Zukunftschancen unserer Wohnungseigentümer und auch unserer Mieter. Das Ziel der Landesregierung sollte und muss eigentlich sein, alle drei Prozesse in sozialer,
ökologischer und wirtschaftlicher Augenmaßhöhe ordentlich zu bearbeiten und auch zu gestalten. Deshalb, denke ich, ist in der 51. Sitzung des Thüringer Landtags am 22.06. bereits über diesen Antrag von CDU und SPD ausführlich gesprochen worden und ich muss darauf nicht noch einmal extra eingehen.
Zu Nummer II unseres Antrags hat Minister Carius auch bereits seinen Sofortbericht für die Landesregierung gegeben. Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummern I und III unseres Antrags in seiner 32. Sitzung am 1. Juli, 34. Sitzung am 10. Oktober, 36. Sitzung am 14. November, 34. Sitzung am 10. Oktober in einer mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung auch durchgeführt. Angehört wurde das Institut Empirica, ein unabhängiges wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Beratungsunternehmen, anerkannt in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die zentrale Aussage der Stellungnahme war und ist: Mehr Alte im Freistaat und weniger Junge. Das ist eigentlich die dramatische Entwicklung, die wir alle seit Jahren beobachten. Mit dieser Entwicklung geht nicht nur der einfache demographische Begriff Demographie, sondern mit dieser Entwicklung ist auch ein Stück Intelligenzverlust in unserem Lande verbunden. Das sollten wir uns immer bewusst machen. Zunahme von Singlehaushalten...
Entschuldigung, ich weiß nicht, ob Sie mich jetzt richtig verstehen oder mich bewusst falsch verstehen wollen, Frau Kollegin. Wenn ich mein Studium 1979 beendet habe, dann war das eine wissenschaftliche Wertigkeit, die 1979 Standard war oder 1989. Wenn ich mein Studium jetzt beende, dann ist das die wissenschaftliche Standardquote von jetzt. Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wenn jemand seinen Bachelor oder Master gemacht hat und in Ilmenau, Jena oder Erfurt studiert hat, und innerhalb von wenigen Wochen schon verschwunden ist aus unserem Land. Ich weiß nicht, ob Sie begreifen, was ich damit meine, mit Intelligenzverlust.
Zunahme der Singlehaushalte, Schrumpfung auf ca. 1 Mio. Wohneinheiten bis in das Jahr 2025, jedoch eine Erhöhung der Nachfrage nach barrierefreiem, altersgerechtem, behindertengerechtem Wohnraum. Als Empfehlung wird eine Stärkung der zentralen Orte und der erhaltenswerten Stadtzentren gegeben. Ich denke, auch das ist wichtig, darüber zu reden, denn 1990 bis 1992 begann eine gewisse Stadtflucht in die Vororte der Städte. Jetzt beginnen aber so langsam wieder, nachdem die Innenstädte saniert sind und ordentlich aussehen, die Rückzüge, weil unsere Alten auch das Gefühl haben, wenn ich jetzt in die Straßenbahn steige, bin
ich in 2, 3 Minuten bei meinem Arzt, bei meinem Zahnarzt, bei meinem Augenoptiker und brauche nicht mehr das Auto, wo ich vielleicht gar keine Fahrerlaubnis mehr habe.
Die Verstetigung der Städtebauförderung ist wichtig. Die Stadtbauförderung ohne finanzielle Kürzungen sollte fortgeführt werden auch nach 2013, finanzielle Mittel für den Abriss von Schrottimmobilien sollten nach wie vor auch vorhanden sein, also Rückbau, und finanzielle Mittel für die Schließung von Baulücken sollten auch bereitstehen. Eigenmittel können durch Dritte bzw. Wohnungsunternehmen übernommen werden. Fördermodalitäten sind zu flexibilisieren. Die Anzahl der Instrumente von Städtebau- und Wohnungsbauförderung reduzieren und besser kombinieren. Ich denke, in dieser Legislatur ist allein in diesem Bereich auch schon viel geschehen, zu kompensieren und zu kombinieren. Die knappen Mittel an den Förderprogrammen auf Innenstädte sind zu konzentrieren und die Innenstadtstabilisierungsprogramme sind fortzuführen, wobei das Stadtbild erhalten bleiben sollte und Baulücken in erhaltenswerten Stadtzentren wirklich erschlossen werden sollten.
Danke schön an beide. Herr Wetzel, noch eine Frage zu den Fördermaßnahmen, die Sie eben erwähnt haben. Hier steht in III Nr. 2: „Fördermaßnahmen und Programme zum Umbau altersgerechter oder barrierefreier/barrierearmer Wohnungen zu verstärken.“ Wie Frau Doht eigentlich richtig sagte, gilt das auch für Neubauten. Wenn ich das jetzt lese und will neu bauen, denke ich, ich bekomme keine Förderung. Warum schreiben wir dann nicht zum Umbau und zum Neubau Fördermaßnahmen? Oder bekommt der, der neu baut, keine Fördermaßnahmen?
Also hier steht in eurem Antrag: „... Programme zum Umbau...“ und nichts weiter. Ich war der Meinung, ich habe doch richtig gehört, dass auch der Neubau gemeint ist. Das steht aber nicht hier drin. Deshalb denkt dann auch ein Außenstehender, der das liest, es gibt keine Fördermittel für Neubauten. Das ist eine ganz wichtige Sache. Wenn wir das hier nicht reinschreiben, dann heißt das nichts anderes als werden nur Umbauten gefördert und keine Neubauten. Wenn ich richtig denke.
Herr Kollege Untermann, mir ist bekannt, wenn ich heutzutage neu bauen will als Bauherr, wenn ich weiß, dass Empirica mir sagt, wir werden demnächst weiter Singlehaushalte und die möglichst barrierefrei und altersgerecht benötigen, wenn ich die nicht so baue, wäre ich ja als Bauherr bescheuert. Da geben Sie mir recht? Unsere Altbauten, die unsere Stadtzentren aber ausmachen, sollen letztendlich auch für alte und behinderte Menschen wieder interessant und wichtig und notwendig werden. Deshalb ist ganz speziell hier drin der Umbau der alten Wohnungen, der vorhandenen Wohnung in altersgerechte Wohnungen bedacht. Das andere bringt der Markt von sich aus. Es käme kein Wohnungsbauinteressent auf die Idee, altersgerecht und behindertengerecht nicht neu zu bauen. Der wäre wirklich verrückt und würde gar keine Mieter bekommen.
Ja, logisch. Wenn ich bauen will, gehe ich in mein Ministerium, gehe ich zu meinem Landratsamt, gehe ich in mein Landesverwaltungsamt und schaue nach, was bekomme ich denn an Förderung.
Wenn man das natürlich alles hineinschreiben will aber, Herr Kollege, der Tatbestand, dass es so ist, ist so. Ich muss es nicht extra reinschreiben. Als Bauherr wäre ich wirklich bescheuert, wenn ich das nicht beachten würde. Aber lassen Sie mich fortfahren. Ich versuche, das noch schnell abzuarbeiten, was uns Empirica mit auf den Weg gegeben hat.
Private Investoren sind zu mobilisieren. Ich hoffe, das trifft Ihre Fraktion ganz speziell und ganz besonders. Davon rede ich schon seit acht Jahren. Private Investoren sollten im Freistaat mehr zum Zuge kommen können. Wenn Sie in meinen Reden nachlesen, kommen Sie dahinter, Herr Kollege. Bitte keine Zwiesprache, sonst bekommen wir sofort Ärger hier. Ich sage es dir dann. Anreize für Investoren mit niedrigerem Steuersatz sollten wir schaffen. Aber darüber muss man nachdenken. Da gehe ich auch mit. Deswegen treffe ich Ihre Intention
auch. Auf Mietpreisbindungen sollte möglichst verzichtet werden, weil der freie Markt regelt es viel gescheiter und viel klüger, ohne dass ich noch einen Haufen Aufwand im verwaltungstechnischen Bereich bekomme. Die Initiative GENIAL zentral sollte unbedingt fortgesetzt werden. Auch über die Konzeption des betreuten Wohnens in Thüringen wurden Aussagen getroffen. So wird empfohlen, altersgerechte Wohnanlagen mit Angeboten in der Tagespflege bzw. ambulanter Pflege zu kombinieren. Förderung von Marktsegmenten. Betreutes Wohnen - da haben wir es. Zuschüsse für altengerechten Umbau - da haben wir es. Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht wahrnehmen. In Thüringen ist bisher noch kein Entwurf dazu da. Vielleicht sollte man darüber auch einmal nachdenken. Aber das sind jetzt Dinge, die uns Empirica geraten hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zur konkreten Forderung unseres Antrags etwas sagen. Die Landesregierung soll „geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Wohnungsangebot in den verschiedenen Regionen Thüringens durch landesspezifische Förderinstrumente weiter zu optimieren und die Verknüpfung von Städte- und Wohnungsbau fortzuführen.“ Zweiter Anstrich: „Fördermaßnahmen und Programme zum Umbau altersgerechter oder barrierefreier Wohnungen zu verstärken.“ Dritter Anstrich: „Instrumente weiterzuentwickeln, die den eingeschlagenen Weg einer Energieoptimierung bei der Gebäudesanierung, unter Beachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zumutbarkeit, im Eigenheim- und Mietwohnungsbau forcieren.“ Vierter Anstrich: „Rahmenbedingungen zu verbessern..., um die Wohneigentümer bei den erforderlichen Anpassungsprozessen auch zu unterstützen“. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, im Juli 2014 über die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen einen Bericht abzugeben.
Meine Damen und Herren, ich habe anfänglich bereits gesagt, der Ausschuss hat die Drucksache 5/4515 abgelehnt und der Drucksache 5/4475 die Zustimmung erteilt und mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5212 bitte ich das Hohe Haus im Auftrag meiner Fraktion und der Koalitionsfraktion, unseren Antrag, den gesamten Freistaat in unserem Antrag im Blick zu behalten, zu unterstützen und bitte um Ihr Votum. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin jetzt fertig.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Wetzel. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gut, dass wir heute dem Wohnungsmarktbericht noch einmal unsere Zustimmung geben können, gut dass wir ihn haben. Dass wir den Anträgen zustimmen werden, hatte ich bereits in der ersten Lesung hier kundgetan, und dass wir den FDP-Antrag für den weitergehenden halten, hatte ich auch schon im Ausschuss gesagt, und, Frau Präsidentin, unserer Meinung nach müsste er zuerst abgestimmt werden. Ich weiß, Herr Untermann, dieser Antrag hat bereits im Ausschuss keine Mehrheit gefunden und wir wissen auch um dessen Schicksal in den nächsten Minuten hier, das tut mir echt leid. Aber um der ganzen Sache weiter Gewicht zu geben, möchte ich hier noch einmal sagen, jawohl, der Wohnungsmarktbericht, den Thüringen hat, ist vorbildlich, denn viele Länder besitzen so etwas überhaupt nicht. Dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, wie gesagt, möchte ich hier noch einmal kundtun.
Es wurde von meinen Vorrednern viel Richtiges gesagt. Ich möchte aber auf ein paar Dinge noch einmal zu sprechen kommen, die heute überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen sind. In den Medien häufen sich die Berichte darüber, dass in den Innenstädten die Mieten explodieren. Zum Teil steigen die Mieten um 10 bis 20 Prozent. Die Masse der alteingesessenen Mieter wird an den Rand oder sogar aus den Städten gedrängt. Der Trend, der an vielen Stellen zu beobachten ist, es steht die Frage: Wie steht es mit den Mieten in Thüringen? Verdrängung aus der Innenstadt und nicht mehr bezahlbare Mieten sind auch aktuelle Probleme in Thüringen. Das betrifft vor allem Wohnungen in Ballungsräumen im unteren und mittleren Preissegment.