Protocol of the Session on November 23, 2012

Wir beginnen mit der Abstimmung an den Justizund Verfassungsausschuss. Wer diesen Gesetzentwurf dorthin überwiesen haben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Damit ist diese Überweisung angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Dann ist auch diese Überweisung angenommen.

Drittens stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Vielen Dank. Damit ist auch diese Überweisung angenommen.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Es wurde beantragt, die Federführung an den Justizund Verfassungsausschuss zu geben. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Justiz- und Verfassungsausschuss der federführende Ausschuss.

Ich bedanke mich und schließe den Tagesordnungspunkt 9 an dieser Stelle.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 in seinen Teilen

(Abg. Rothe-Beinlich)

a) Wohnungsmarktbericht Thüringen - Analyse des Wohnungsmarkts und Maßnahmen der Landesregierung hier: Nummern I und III Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4475 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/5212

b) Wohnungsmarktbericht Thüringen - Bestandsanalyse und Perspektiven für urbane und ländliche Räume hier: Nummern I und III Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4515 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/5213

Das Wort hat Herr Abgeordneter Untermann aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen die Berichterstattung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/4475 Nummer I und Nummer III vorstellen, hier geht es um den „Wohnungsmarktbericht Thüringen, Analyse des Wohnungsmarkts und Maßnahmen der Landesregierung“. Durch Beschluss des Landtags vom 22. Juni 2012 sind die Nummern I und III des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummern I und III des Antrags in seiner 32. Sitzung am 11. Juli 2012, in seiner 34. Sitzung am 10. Oktober 2012 und in seiner 36. Sitzung am 14. November 2012 beraten sowie in der 34. Sitzung am 10. Oktober ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet hier: Die Nummern I und III des Antrags werden angenommen.

Gleichzeitig behandelten wir den Alternativantrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/4515, ebenfalls die Nummern I und III mit dem Titel „Wohnungsmarktbericht Thüringen, Bestandsanalyse und Per

spektiven für urbane und ländliche Räume“. Die Termine der Beratungen im Ausschuss waren die gleichen wie zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses war: Die Nummern I und III des Alternativantrags werden abgelehnt.

Ich wünsche mir eine ruhige Diskussion.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde mich auf wenige Punkte zu dem Antrag beschränken, weil die wichtigsten Dinge, die entscheidend sind, wie wir wohnungspolitisch in Thüringen weiter vorgehen wollen, erst noch kommen. Ich verweise auf den Gesetzentwurf zum Wohnraumfördergesetz und auch auf unseren Antrag zur Maklercourtage, der sehr wahrscheinlich heute nicht mehr drankommen wird, da er leider nur auf den letzten Platz gerutscht ist, hoffentlich dann beim nächsten Mal. Der Antrag der Koalition - es geht nur noch um I und III - ist im besten Falle harmlos, weil er sehr unkonkret ist, deswegen werden wir uns auch bei III enthalten.

Meine Anmerkungen: Empirica hat hier einen Bericht vorgelegt, den wir sehr ausführlich im Ausschuss beraten haben, der auch sehr aufschlussreich war, um die Situation in Thüringen zu erfassen. Aber es gibt einen Punkt, der in der Diskussion sträflich vernachlässigt wurde - Herr Carsten Meyer hat es erst gestern wieder sehr schön ausgeführt -, Empirica empfiehlt in diesem Wohnungsmarktbericht, Schrumpfung zu koordinieren. Empirica sagt auch, wie man das macht, nämlich mit einer Gemeindegebietsreform,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und schlägt vor, diese anhand der Pendlerbeziehungen durchzuführen. Das ist ein Vorschlag, wie man sich dieser Reform nähert. Es ist unter anderem eine teuer bezahlte Erkenntnis, der Wohnungsmarktbericht hat 75.000 € gekostet. Insofern wäre das mal ein Anlass, sich auch diesen Rat anzunehmen.

Ansonsten bleibt vieles Stückwerk von dem, was wir hier machen, genauso wie es gestern in der Debatte offenkundig wurde, die wir zu der Gemeindefusion geführt haben. Empirica empfiehlt die Konzentration der Fördermittel auf erhaltenswerte Stadtzentren und Innenstädte. Und hier wird auch

(Vizepräsidentin Hitzing)

deutlich, wie viel Diskussionen wir noch durchzuführen haben, denn so viel ist schon klar, die Stellungnahme zum Wohnraumfördergesetz sieht genau dazu noch Handlungsbedarf im Gesetz und weist sehr deutlich auf die Stelle hin, wo dieses Thema nicht ausreichend geregelt ist im Gesetz. Da geht es auch um die Anforderung, dass Kommunen verbindlich ein entsprechendes integriertes Handlungskonzept vorlegen müssen, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen - eine sehr sinnvolle Forderung. Genauso strittig ist noch die Tatsache, dass die Landesregierung - das begrüßen wir - ein Wohnungsbauvermögen eingerichtet hat, aber im nächsten Jahr bereits wieder 20 Mio. davon abziehen wird, um es dem Haushalt zugute kommen zu lassen, ohne dass wir diskutiert haben, wie viel Bedarf haben wir denn tatsächlich noch, wie viele Millionen brauchen wir denn, um wohnungspolitisch in Thüringen gut dazustehen. Das halten wir für sehr kritisch, jedenfalls nach Stand der Dinge.

Dann wird es um die Fragen gehen, welchen und wie viel sozialen Wohnungsbau brauchen wir? Hier hat Empirica sehr deutlich gesagt, dass der soziale Wohnungsbau, der klassische, sich eigentlich erledigt hat, vielleicht noch in den drei großen Städten, gleichzeitig aber auch sagt, dass sie eher der Meinung sind, man müsste auf Subjektförderung orientieren. Das ist auch eine Debatte, die wir im Ausschuss hoffentlich führen werden. Die Frage der Belegungsrechte kommt noch hinzu.

Zusammengefasst: Gebietsreform, Wohnraumfördergesetz und, nicht zu vergessen, das Landesentwicklungsprogramm, was in Bezug auf die Schrumpfung noch nachbesserungsbedürftig ist, sind die zu diskutierenden Punkte. Trotzdem freuen wir uns jetzt noch auf die weitere Debatte. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Doht für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Wohnungsmarkt war in den letzten Jahren seit der Wende einem großen Wandel unterworfen. Während wir in den 90er-Jahren noch eine deutliche Wohnungsnot hatten, auch als Folge der Wohnungspolitik in der DDR, als Folge von Restitutionsansprüchen in den Innenstädten, die die Sanierung und Modernisierung erschwerten und die damals den Fokus der Wohnungspolitik insbesondere auf den Neubau lenkten, veränderte sich über die Jahrtausendwende hinweg die Situation. Wir

hatten Anfang 2000 fast 100.000 leerstehende Wohnungen in Thüringen und jetzt lag der Fokus der Politik mehr auf dem Stadtumbau bzw. dem Rückbau. Diesem Umstand war letztendlich auch geschuldet, dass das Thema Wohnungsmarkt in den letzten Jahren wenig im Mittelpunkt der Politik gestanden hat nach dem Motto: Wir haben genug Wohnungen, wir müssen abreißen, was wollt ihr noch?

Bedingt durch die demographische Entwicklung und die Wanderungsströme hat sich inzwischen der Wohnungsmarkt aber regional sehr weit aufgespreizt. Wir haben hier teilweise durchaus gegenläufige Entwicklungen, Entwicklungen, die sehr weit auseinanderlaufen. Einfache Antworten wie Neubau oder Abriss werden in Zukunft nicht mehr funktionieren. Wir müssen mehr auf die regionalen Gegebenheiten und Bedingungen eingehen und letztendlich sind auch die Prognosen für die Zukunft regional sehr unterschiedlich. Wir haben insgesamt weiter in Thüringen eine zurückgehende Bevölkerungsentwicklung. Das heißt, wir werden auch künftig weniger Geburten haben, das liegt auch in der Vergangenheit. Den ersten Geburtenknick, den gab es schon zu DDR-Zeiten mit der Pille, und das setzt sich über die Generationen hinweg fort. Wir haben auch immer noch über das Thema Abwanderung zu reden. Das heißt, die Bevölkerung wird weniger, sie wird aber nicht nur weniger, sie wird auch älter. Sprich, wir brauchen mehr barrierefreien Wohnraum. Auch die Haushaltsgrößen ändern sich, nicht nur die Wohnung - der Wohnraum muss barrierefrei werden, sondern wir müssen auch mehr den Fokus auf kleinere Wohnungsgrößen legen, wobei es auch hier wieder durchaus einen Unterschied zwischen Stadt und Land, zwischen den einzelnen Regionen gibt. Während im ländlichen Raum immer noch, auch bedingt durch eine höhere Wohneigentumsquote, der Familienverbund ein anderer ist, wir oft hier noch die Situation haben, dass zwei oder drei Generationen in einem Haus wohnen, haben wir insbesondere in den Städten eine Tendenz hin zu kleineren Haushalten, zu Single-Haushalten oder Zwei-Personen-Haushalten dadurch, dass hier ältere Leute öfter auf sich allein gestellt sind, dass aber gerade auch die jüngeren Leute mehr in die Städte abwandern und damit zu dieser Änderung bei den Haushaltsgrößen beitragen.

Wir haben eine Binnenwanderung aus dem ländlichen Raum hin in die Zentren, über die Mittelzentren bis zu den Oberzentren, und wir haben letztendlich dann auch das Problem, dass neben der Aufspreizung der Wohnungsmärkte sich die Mieten weiter aufspreizen. Wir haben nach wie vor im ländlichen Raum niedrige Mieten und wir haben das Paradebeispiel Jena, wo Wohnraum knapp ist, wo die Mieten auch eine entsprechende Höhe erreicht haben, es aber neben der Steigerung der Mieten auch zu einer Steigerung der Grundstücks- und Immobili

(Abg. Schubert)

enpreise führt, auch das muss man im Kontext sehen. Insofern finden wir es sehr positiv, dass mit dem vom Bauministerium in Auftrag gegebenen Wohnungsmarktbericht zum einen eine sehr genaue Analyse der Situation des Thüringer Wohnungsmarkts stattfand und dass zum anderen aus dieser Analyse folgend auch Prognosen dargestellt wurden. Wir haben das im Ausschuss intensiv diskutiert. Wir hatten das Institut Empirica, das den Wohnungsmarktbericht erarbeitet hatte, in einer mündlichen Anhörung im Ausschuss und konnten dort entsprechende Fragen stellen.

In dem Zusammenhang noch mal ein Wort zu dem Alternativantrag der FDP-Fraktion, der aus unserer Sicht zu kurz gegriffen ist, weil er nämlich nur auf den ländlichen Raum zielt. Wir sind der Auffassung, man muss sowohl den ländlichen Raum als auch die städtischen Räume im Verbund sehen. Man muss die Wanderungsbewegungen sehen, insbesondere die Binnenwanderung, die in den nächsten Jahren, so sagt es zumindest der Wohnungsmarktbericht, noch ausgeprägter sein wird und die dann die entsprechenden auch sehr unterschiedlichen regionalen Forderungen an die Politik stellt. All das muss man im Zusammenhang sehen. Insofern sagen wir, es ist zu kurz gesprungen, sich nur auf die ländlichen Räume zu kaprizieren oder zu sagen, der Wohnungsmarktbericht deckt das nicht mit ab. Nein, wir brauchen hier eine umfangreiche Analyse. Mit dem Entflechtungsgesetz hat der Bund die Zuständigkeiten für den sozialen Wohnungsbau, für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder übertragen und dies ist, wenn es auch an vielen anderen Punkten Kritik an diesem Entflechtungsgesetz gibt, im Bereich der Wohnraumförderung positiv, weil der Freistaat Thüringen jetzt unabhängig von Verwaltungsvereinbarungen etc. seine eigene Wohnraumförderung gestalten kann, sie wesentlich zielgenauer auf die regionalen Besonderheiten ausrichten kann, das heißt, wir können zum einen da, wo es nötig ist, in den Wohnungsneubau investieren und da muss ich Frau Schubert ein bisschen widersprechen. Ich bin durchaus der Auffassung und auch der Wohnungsmarktbericht und die Prognosen von Empirica belegen das, wir werden an der einen oder anderen Stelle auch den sozialen Mietwohnungsneubau weiterhin brauchen. So eine Stelle ist sicherlich auch Jena. Wir werden auf der anderen Seite in die Modernisierungsförderung weiter investieren müssen und wir brauchen auch eine gesunde Mischung zwischen Subjekt- und Objektförderung. Ich hatte das bei der Einbringung des Wohnraumfördergesetzes schon gesagt, man muss überlegen, ob man in den Regionen, wo genügend Wohnraum vorhanden ist, wo schon weitgehend modernisiert ist, dazu übergeht, Belegungsbindung anzukaufen, um die Mietpreise sozial gerecht zu gestalten, um letztendlich auch für diejenigen, die sich auf dem freien Markt keine Mietwohnung leisten können, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Mit dem Wohnraumfördergesetz werden wir diese Dinge regeln. Es liegt jetzt im Ausschuss zur Beratung, wir haben eine schriftliche Anhörung dazu beantragt. Ein Teil der Anzuhörenden hat bereits geantwortet. Wir werden - das hatte Frau Schubert auch schon gesagt - letztendlich dann die Dinge, die hier im Punkt III unseres Antrags als Auftrag an die Landesregierung gegeben wurden, auch für uns als Auftrag sehen müssen. Wir sind der Gesetzgeber, wir schaffen letztendlich den gesetzlichen Rahmen, unter dem dann entsprechende Förderprogramme durch die Landesregierung erarbeitet werden. Wir müssen uns letztendlich auch diese Anforderungen im Punkt III des Antrags zu eigen machen und den gesetzlichen Rahmen vorgeben.

Da sind für uns folgende Maßnahmen sehr wichtig: Zum einen, dass wir insbesondere in den Städten, da, wo Wohnraum knapp ist, auch in die Neubauförderung gehen müssen. Ich sagte es bereits. Auch hier müssen wir sichern, dass letztendlich alle Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnraum vorfinden. Wir müssen eine Verzahnung der Wohnraumförderung mit der Städtebauförderung hinbekommen. Es ist nicht so, dass das neu ist, das ist ja auch in der Vergangenheit schon gelaufen. Alle 42 Kommunen, die in Thüringen im Stadtumbau Ost verankert sind, mussten ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorlegen, um überhaupt dort Aufnahme zu finden. Hier müssen wir weiterarbeiten. Diese Konzepte müssen sicherlich, weil sie zum Teil schon zehn Jahre und älter sind, überarbeitet werden. Es gibt sicherlich auch noch die eine oder andere Kommune, die kein solches Konzept hat. Das geht aber auch weiter, der gesamte Stadtumbau ist durch das Ministerium einem MonitoringProzess unterworfen. Wir werden das vielleicht auch nächste Woche dann auf der Stadtumbaukonferenz in Nordhausen zu besprechen haben. Wir werden aber auch an der einen oder anderen Stelle nicht aus wohnungspolitischen Gründen in Neubaumaßnahmen investieren müssen, sondern rein aus städtebaulichen Gründen, weil nur allein über den freien Markt die eine oder andere Baulücke nicht zu schließen ist. Auch das habe ich in der Vergangenheit schon öfters gesagt. Wir brauchen eine Förderung von Umbaumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Da, wo es nicht möglich ist, völlig barrierefrei umzubauen, dann wenigstens barrierearm. Wir müssen dem Run nach kleineren Wohnungen, insbesondere in den Stadträumen, gerecht werden. Wir stehen aber auch vor den großen Herausforderungen der Energiewende. Das heißt, wir müssen die energetische Sanierung von Wohnungen fördern und wir brauchen hier auch eine Verknüpfung mit den Programmen zur energetischen Sanierung im Wirtschaftsministerium, um letztendlich zu mehr Effizienz zu kommen und zu verhindern, dass hier Dinge parallel laufen. Neben dem Mietwohnungsbau, also Neubau oder Modernisierung, wollen wir aber auch das Thema Wohn

eigentum für junge Familien nicht vergessen. Ich glaube, wenn wir jungen Familien ermöglichen, hier günstig Wohneigentum zu erwerben oder auch in das Eigenheim zu investieren, schaffen wir einen weiteren Anreiz dafür, dass sie im Lande bleiben und nicht abwandern. Deswegen ist das für uns auch ein wichtiger Punkt. Wir müssen natürlich auch die Umbauprozesse im ländlichen Raum entsprechend begleiten. Ich hatte es eingangs gesagt, wir haben bereits eine Binnenwanderung, die aus den ländlichen Räumen in die Städte geht, die wird sich nach den Prognosen von Empirica noch verstärken. Wir dürfen dann letztendlich die Besitzer von Wohneigentum auf dem flachen Land auch nicht alleinlassen. Ich sage, das wird sehr viel schwieriger werden als der Stadtumbau. Beim Stadtumbau haben wir es mit großen Eigentümern zu tun gehabt, wir haben die kommunalen Wohnungsgesellschaften, wir haben die Genossenschaften, den einen oder anderen privaten Großvermieter, und selbst da ist es schon schwierig geworden, die alle an einen Tisch zu bringen, in einem gemeinsamen Konzept zu integrieren. Das wird natürlich bei einer sehr breit gefächerten Eigentümerstruktur im ländlichen Raum noch sehr viel schwieriger. Aber ich denke, auch das ist ein Thema, dem sich die Wohnungspolitik stellen muss. Wir können das mit dem Wohnraumfördergesetz hier sicherlich in einer der nächsten Sitzungen noch sehr viel detaillierter und intensiver diskutieren.

Zum letzten Punkt, was den Bericht betrifft, den die Landesregierung zur Jahresmitte 2014 hier vor dem Landtag abliefern soll: Wir sind der Auffassung, wenn es uns gelingt, in diesem Jahr noch das Wohnraumfördergesetz zu verabschieden, dann sind anderthalb Jahre ins Land gegangen, dann ist das letztendlich auch ein guter Zeitpunkt, um mal Bilanz zu ziehen, eine Evaluierung der einzelnen Förderprogramme durchzuführen, um zu sehen, wie haben sie gewirkt, wo muss eventuell nachjustiert werden. Insofern bitte ich um Zustimmung zu den Punkten I und III unseres Antrags gemäß der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Doht. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Untermann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn meiner Rede möchte ich gleich zum Ausdruck bringen - und das sollte sich durch die ganze Sache eigentlich durchziehen -, dass wir für jede Maßnahme sind, die im ländlichen Raum, aber auch in den Städten dazu dient, die Bevölke

rung hierzubehalten und auch wieder zurückzuholen. Das möchte ich erst einmal grundsätzlich betonen. Das ist eine ganz wichtige Geschichte.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Im Wohnungsmarktbericht Thüringen werden Bevölkerungsprognosen sowie mehrere Facetten der Entwicklung des Wohnungsmarktes betrachtet. Dazu gehören Bedarfsprognosen an neuen, an barrierefreien, altersgerechten Wohnungen genauso wie die Ermittlung der Leerstände oder eine Analyse der Mietpreise oder der Förderungsmaßnahmen, um nur einige zu nennen.

Im Wohnungsmarktbericht wurden 12 zusammenhängende Wohnungsmarktregionen betrachtet, dabei existieren zwei bundeslandübergreifende Regionen, einmal Eichsfeld/Göttingen und einmal Sonneberg und Coburg. Die meisten Wohnungsmarktregionen bestehen aus mehreren Landkreisen. Die Mündliche Anhörung ergab, dass eine Auswertung nach den Regionen oder kreisfreien Städten vorgenommen wurde. 95 Prozent von Thüringen sind ländlich geprägt, außer Erfurt, Jena und Weimar zählt eigentlich das meiste zum ländlichen Raum. Sogar im Landesentwicklungsplan wird zwischen urbanen, also städtischen, und ländlichen Räumen unterschieden. In den Thüringer Oberzentren und Mittelzentren bestehen andere Wohnraumbedarfe und Angebote als zum Beispiel in den ländlichen Regionen. Kleinstädte und Dörfer zählen auch dazu, das ist unumstritten. Im Ausschuss wurde immer wieder betont, dass ganz Thüringen betrachtet wird. Uns geht es vor allem darum, noch mal klarzustellen, dass in den ländlichen Räumen andere Wohnraumsituationen und -bedingungen bestehen als in den Städten, also in den urbanen Räumen. Ich frage Sie, warum wir das auch im Wohnungsmarktbericht nicht schreiben. Bei einer Tüte Zucker steht Zucker drauf und in der Tüte ist dann auch Zucker drin. Warum hier nicht - warum schreiben wir das eigentlich nicht rein?

Frau Doht, Sie sagten, dass wir nur den ländlichen Raum beachten. Das ist nicht richtig. Unser Antrag heißt „Wohnungsmarktbericht Thüringen Bestandsanalyse und Perspektiven für urbane und ländliche Räume“, also ich verstehe Sie hier nicht, wieso Sie sagen, wir brauchten die Städte nicht. Außerdem das Zweite, Sie sagten, dass auch der Neubau wichtig ist und dass er gefördert werden soll. Genau das haben wir in unserem Punkt III stehen, dass wir auch Neubauten fördern, nicht nur die Umbauten. Wie gesagt, ich verstehe nicht, wieso dann hier gesagt wird, das machen wir nicht so.

Diesen unterschiedlichen Bedingungen wird auch in den bestehenden Förderprogrammen Rechnung getragen. Es gibt zum Beispiel in der Städtebauförderung eine Unterscheidung in der Förderung, eine Förderung von Kommunen bis 10.000 und über 10.000 Einwohner bei EFRE. Bei ELER ist eine

(Abg. Doht)

Förderung der Kommunen bis 10.000 Einwohner möglich. Deshalb finden wir es sinnvoll, auch in ländliche und urbane Räume zu unterscheiden. Bei der Förderung ist eine Trennung richtig - warum hier nicht? Positiv ist zu sehen, dass das Umland auch von den Städten profitieren wird.

Punkt III Abs. 2 unseres Antrags: Für altersgerechte und barrierefreie Wohnungen sollte der Fokus nicht nur auf Umbau gelegt werden, wie ich schon sagte, auch der Neubau sollte nicht außen vor gelassen werden. Neubau zum Beispiel auf Brachflächen gerade innerstädtisch, diese Probleme kennen wir alle. Vielmals ist der Neubau kostengünstiger als ein Umbau. Altersgerechte Wohnungen, Neubau und Umbau in Stadt und Land sollten gleichwertig sein. Warum nur Umbau und eben nicht auch Neubau in dem Antrag? Ich sagte schon, 95 Prozent ländlich geprägte Räume. Die Menschen in den kleinen Kommunen wollen auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Das ist ein ganz wichtiger Fakt, den wir hier beobachten müssen.

(Beifall FDP)