Protocol of the Session on October 19, 2012

Herr Dr. Augsten, in der GRÜNEN-Fraktion, ich glaube, wir sind alle da angetreten, als wir mehr oder weniger die Umwelt und die Umweltschäden der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen mussten. Alle, die hier in der DDR ehemals groß geworden sind, genauso wie ich auch, kennen unsere Problemfelder und wie die DDR damals mit der Umwelt umgegangen ist. Ich kann Ihnen nur sagen, wir werden noch viel, viel Zeit und viel, viel Geld brauchen, um diese Umweltschäden sukzessive in Ord

(Staatssekretär Richwien)

nung zu bringen. Deswegen gibt es für mich gar keine Alternative, außer der, die wir vom Haus jetzt verfolgen. Das hat in der Vergangenheit, das ist richtig, viel Geld gekostet. Es wird aber auch, und das ist ehrlich, in der Zukunft Geld kosten. Das muss man nur draußen klar und deutlich sagen, denn die Leute, die bei uns im Land in ihren Regionen diese Umweltschäden miterleben konnten, sind natürlich auch daran interessiert, dass wir diese Umweltschäden sukzessive aufarbeiten und wieder in Ordnung bringen. Und dass wir in der Vergangenheit da einiges gemacht haben, das ist unstreitig, das haben Sie auch hier zum Ausdruck gebracht, und da will ich auch noch mal danke schön sagen, dass Sie das so zum Ausdruck gebracht haben.

Ich ziehe mir auch nicht jede Jacke an, Herr Dr. Augsten. Ich bin seit drei Jahren in diesem Haus und muss nicht alles bei mir festmachen lassen oder am Minister. Der Generalvertrag ist - auch hier die Richtigstellung - seit 1999 im Laufen. Ich sage es noch mal, ich gehöre nicht zu denjenigen, die sich im Nachhinein hinstellen und klug schwätzen und sagen, das hätte man alles damals schon wissen müssen. Ich glaube, dass man damals sehr fundiert und wissenschaftlich belegt diese Dinge angegangen ist. Und dass sie sich heute anders darstellen, ist leider so, das muss man zur Kenntnis nehmen. Jetzt freue ich mich auf die Gespräche im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich schließe die Aussprache. Ich lasse zuerst darüber abstimmen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist diese Überweisung auch einstimmig vorgenommen worden.

Die Federführung soll beim Haushalts- und Finanzausschuss liegen, ist beantragt worden.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Nein.)

Es gab einen Antrag zur Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Nein, Umweltausschuss.)

Herr Weber möchte das jetzt, glaube ich, richtigstellen.

Ja, ich möchte das richtigstellen. Die Federführung wird für den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt.

Aber Sie hatten sie für den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt, ja?

Das war fehlerhaft.

Gut, dann werden wir jetzt den korrigierten Fehler zur Kenntnis nehmen. Ich lasse darüber abstimmen, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz federführend zu beraten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Justizkostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5082 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Herr Staatssekretär, Sie möchten das Wort zur Begründung übernehmen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, im Gerichtskostenbereich steht die Gesetzgebungskompetenz im Wesentlichen dem Bund zu. Nur für einige Justizverwaltungsangelegenheiten diverse Justizverwaltungsangelegenheiten - besitzen die Länder die Befugnis, eigene Gebühren und Gebührenbefreiungstatbestände festzulegen. Von dieser Befugnis haben alle Länder Gebrauch gemacht. Im bis zum 31. Dezember 2013 befristeten Thüringer Justizkostengesetz finden sich ähnlich

(Staatssekretär Richwien)

den Bestimmungen in den entsprechenden Gesetzen der anderen Länder zum Beispiel Gebührentatbestände für die Erteilung von Abdrucken aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen für Hinterlegungsangelegenheiten und für die Beeidigung von Dolmetschern.

Durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden außer der ohnehin erforderlichen Entfristung Anpassungen und Ergänzungen von Gebührentatbeständen vorgenommen, die aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 1. Januar 2013 notwendig werden. Durch dieses Gesetz sowie die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung vom 26. Juli 2012 hat der Bund den Ländern die Einrichtung eines zentralen und länderübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationssystems ermöglicht, das die Einsichtnahme in die Schuldnerverzeichnisse über das Internet erlaubt. Diese Schuldnerverzeichnisse werden künftig pro Land bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt, in Thüringen beim Amtsgericht Meiningen, und können über das Internet eingesehen werden.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haben die Länder vereinbart, das sogenannte Vollstreckungsportal beim Amtsgericht Hagen einzurichten, das am 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufnehmen wird. Die Einsicht in die bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführten Schuldnerverzeichnisse über das Internet kann dann bundesweit jeder nehmen, der darlegt, die entsprechenden Angaben für bestimmte, gesetzlich festgelegte Zwecke zu benötigen, zum Beispiel zum Zweck der Zwangsvollstreckung oder zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile.

Ein entsprechender Staatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und den übrigen Ländern ist dazu in Vorbereitung bzw. bereits abgeschlossen worden. Der Justiz- und Verfassungsausschuss des Landtags ist über den geplanten Abschluss des Staatsvertrags am 10. Oktober 2012 von mir informiert worden. Die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal soll für den Nutzer gebührenpflichtig sein, wobei eine Einziehung der Gebühren und später der Auskehrung an die übrigen Länder durch Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Maßgeblich für das Entstehen der Gebühren und deren Höhe ist insoweit das jeweilige Landesrecht, so dass die entsprechenden Regelungen in die Justizkostengesetze der Länder aufzunehmen sind. Um eine einheitliche Handhabung zu erreichen und einen möglichst reibungslosen Verlauf zu gewährleisten, haben sich die Landesjustizverwaltungen auf einheitliche Gebührentatbestände und -höhen verständigt.

Meine Damen und Herren, eingehen möchte ich noch kurz auf die durch den Gemeinde- und Städtebund an die Landesregierung herangetragene Anregung, Gemeinden und Gemeindeverbände in

nerhalb des Anwendungsbereichs des Thüringer Justizkostengesetzes generell und nicht nur bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes von der Gebührenpflicht zu befreien. Innerhalb des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens ist es angesichts des engen Zeitfensters nicht möglich, sich mit dieser Forderung detailliert und fundiert auseinanderzusetzen. Werden die Ihnen vorliegenden Gesetzesänderungen nicht bis zum Start des Vollstreckungsportals am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt, so führt dies dazu, dass die Einsichtnahme in das zentrale Thüringer Schuldnerverzeichnis zunächst gebührenfrei möglich sein wird. Dies sollte schon wegen der damit verbundenen Ausfälle der Einnahmen im Justizbereich vermieden werden. Eine eingehende Befassung mit der Anregung des Gemeinde- und Städtebundes wird jedoch innerhalb eines voraussichtlich …

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das könnten wir schon lange beschlossen haben.)

- Ja, ich lese Ihnen das aber trotzdem noch vor,

(Heiterkeit CDU)

denn dann wissen Sie, über was Sie beschließen. Eine eingehende Befassung mit der Anregung des Gemeinde- und Städtebundes wird jedoch innerhalb eines voraussichtlich noch in diesem Jahr einzuleitenden weiteren Gesetzgebungsverfahrens möglich sein. Sofern nämlich das sogenannte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II des Bundes entsprechend dem seit dem 29. August 2012 vorliegenden Regierungsentwurf umgesetzt wird - und damit ist zu rechnen -, werden zum 1. Juli 2013 jedenfalls redaktionelle Änderungen notwendig werden, da das Thüringer Justizkostengesetz teilweise auf die Kostenordnung und die Justizverwaltungskostenordnung des Bundes verweist, diese aber durch andere Gesetze abgelöst werden sollen. Ob eine Änderung der derzeitigen für Gemeinden und Gemeindeverbände geltenden Gebühren- und Gebührenbefreiungstatbestände angezeigt ist, wird derzeit durch das Justizministerium geprüft. Um die Auswirkungen etwaiger Änderungen auf den Justizhaushalt abschätzen zu können, wird noch bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Erhebung an allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt, wobei naturgemäß die durch den aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen nicht berücksichtigt werden können. Zudem hat der Gemeinde- und Städtebund angekündigt, dem Justizministerium im Spätherbst eine Stellungnahme zu den Auswirkungen etwaiger Gesetzesänderungen auf die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände zukommen zu lassen. Für die technischen Details bitte ich um Entschuldigung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

Nachdem wir nun den Gesetzentwurf ausführlich erläutert bekommen haben, kann ich, glaube ich, feststellen, dass wir uns an die Absprache halten, keine Aussprache durchzuführen. Das bleibt auch so. Demzufolge schließe ich die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf und rufe die zweite Beratung auf. Auch hier gehe ich davon aus, dass es keine weiteren Redewünsche mehr gibt. Demzufolge kann ich auch die zweite Beratung schließen und wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5082 in zweiter Beratung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht.

Ich bitte, das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5083 ERSTE BERATUNG

Frau Ministerin Taubert erhält das Wort zur Begründung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schwerbehinderten Menschen werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich Beförderungen zuteil, wenn sie erheblich in ihrer Beweglichkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind. Das Land und der Bund tragen die Kosten für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsunternehmen, die diesen durch unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstehen. Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung ist der Erwerb einer Wertmarke, die durch das für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständige Organ entschieden wird, das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Mit diesem Gesetz wird klargestellt, dass

Einnahmen der Kommunen aus der Ausgabe von Wertmarken an das Land abzuführen sind. Das Land führt den jeweiligen Anteil dann an den Bund ab. Die Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurde im Rahmen der Behördenstrukturreform im Jahre 2008 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Wahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis zugewiesen. Diese Regelung ist bis zum 31.12. befristet. Wir können sagen, dass sich hier dieses Verfahren so bewährt hat, und bitten darum, dass das Gesetz verlängert wird. Wegen des sachlichen Zusammenhangs mit der Regelung des Kommunalen Finanzausgleichs wurde das Gesetz zunächst als Artikel 2 in den Entwurf des Thüringer Finanzbeziehungs-Änderungsgesetzes aufgenommen. Da wir aber wissen, dass das erst im Januar beschlossen werden wird, ist es wichtig, dass wir bis zum 31.12. diese Entfristung vorgenommen haben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Nothnagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Änderungsgesetzentwurf vorgeschlagene Klarstellung hinsichtlich des Umgangs mit den Wertmarkgeldern, das heißt die Verankerung einer Abführungspflicht, geht für uns so in Ordnung. Allerdings ist die Baustelle Freifahrten für Menschen mit Behinderung aktuell offensichtlich alles andere als in Ordnung, so meinen wir das zumindest als Fraktion DIE LINKE.

Eine Problembaustelle findet sich hier im Land selbst. Bei näherer Betrachtung, Sie sprachen das an, ist die Kommunalisierung der Aufgaben im Bereich Schwerbehindertenrecht SGB IX - Integration von Menschen mit Behinderung - nicht sonderlich gut gelungen. Dieses Problem muss im Zusammenhang mit dem Änderungsgesetzentwurf angesprochen werden, denn Kommunalisierung der Aufgabenerledigung, die Übertragung vom Land auf die Kommunen war mit diesem jetzt zur Änderung anstehenden Gesetz vorgenommen worden. So ist es auch dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zu entnehmen. Nun wird durch den Änderungsgesetzentwurf eine Verlängerung der Geltung des Kommunalisierungsgesetzes natürlich auch vorgenommen. Im Vorblatt des Gesetzes wird behauptet und Sie haben es ja auch selbst gesagt, Frau Ministerin, dieses Kommunalisierungsmodell habe sich bewährt, daher sollte das Gesetz verlängert werden. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Welche Gesetzesfolgenabschätzung und welche Evaluierung

wurden denn in Thüringen in diesem Aufgabenbereich und den Behörden des SGB IX zur Integration von Menschen mit Behinderung vorgenommen? Welche belastbaren Untersuchungen und Berichte gibt es denn dazu? Wenn man in die Alltagspraxis in diesem Bereich schaut und mit den Betroffenen spricht, ergibt sich folgendes Bild: Es gibt sehr lange Bearbeitungszeiten für die Anträge, zum Beispiel zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, und es gibt, soweit wir auch aus praktischen Fällen von Betroffenen in Thüringen das ersehen können, viele korrekturbedürftige Bescheide. Manche der Betroffenen haben auch den Eindruck, dass die Sachbearbeitung in den Behörden unter fachlicher bzw. inhaltlicher Überforderung leidet. Ebenso haben Betroffene den Eindruck, dass die zuständigen Behörden die im SGB IX vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Leistungen leider nicht immer ausschöpfen. Ich spreche hier nur Assistenzleistung an, dies sei nur als ein Stichwort genannt. Bekanntermaßen braucht es gerade im Schwerbehindertenrecht für die angemessene und rechtlich korrekte Bearbeitung von Sachverhalten neben den rechtlichen Kenntnissen vor allem ein beachtliches medizinisches Fachwissen. Anders ist den Sachbearbeitern die angemessene Prüfung und Bewertung der Arztberichte, Untersuchungsbefunde und Gutachten gar nicht möglich.

Angesichts dieser Faktenlage und der Situation in Thüringen muss nach Ansicht unserer Fraktion dringend eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung stattfinden in diesem Aufgabenbereich. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man nur unter dieser Bedingung zustimmen.

Ein erster wichtiger Schritt für eine solche notwendige Bestandsaufnahme ist nach Meinung meiner Fraktion die Durchführung einer möglichst umfassenden Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss, zumindest einer schriftlichen, noch vor Ablauf der bisherigen Befristung, nämlich zum Jahresende 2012. Daher wird es Sie nicht überraschen, dass wir eine Ausschussüberweisung beantragen und schon jetzt einen Antrag auf Anhörung ankündigen.

Den notwendigen Evaluierungsbericht kann und sollte die Anhörung aber nicht ersetzen. Dieser sollte spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen, um dann über Nachbesserungsbedarf in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Dies muss mit Blick auf die Verpflichtungen, insbesondere auf die UN-Behindertenrechtskonvention geschehen. Dies nur als Nebenbemerkung. Auch an diesem vorliegenden Gesetzentwurf können wir zum wiederholten Mal den Sinn bzw. Unsinn der Befristung von Gesetzen sehen. Es ist zu begrüßen, wenn sich die Landes

regierung in Zukunft sehr deutlich von diesem Befristungsunwesen verabschieden würde.

Noch eine neugierige Nachfrage an die Landesregierung zum Gesetzentwurf: Ist es denn tatsächlich möglich, den Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 mit Stichtag 31.12.2012 außer Kraft treten zu lassen? Denn in diesem Artikel war bzw. ist auch die Übertragung von Personalstellen, Personal in den Aufgabenbereich des SGB IX vom Land auf die Kommunen geregelt, samt sehr genauer Verteilungsmechanismen. Was bedeutet das Außerkrafttreten der Regelung für die Wirksamkeit dieser Personalübertragung?