Allerdings will ich für meine Fraktion auf folgende Punkte deutlich aufmerksam machen. Ich glaube, Ihr Antrag bzw. Ihr Anliegen bezüglich der Insolvenzsituation greift erstens zu spät und bewegt sich zweitens für meine Begriffe auch rechtlich auf sehr dünnem Eis, um das mal vorsichtig zu sagen. Darüber müssen wir auch debattieren. Völlig richtig ist, dass die Tragweite des Problems gegeben ist. Wir hatten zum 31.10.2009 3.159 Insolvenzverfahren insgesamt in Thüringen. 3.090 waren es im gleichen Zeitraum 2008. Das ist allgemein zwar nur eine Steigerung um 2,2 Prozent, gehen wir aber in den Bereich der Unternehmen, und darum geht es hier letzten Endes, dann betrug die Steigerung vom Vergleichszeitraum 2008 zu 2009 im Land Thüringen 14,3 Prozent. Das macht deutlich, wie sich auch die Wirtschaftskrise auswirkt. Sie sagen, im Falle einer unverschuldeten Insolvenz - das sind vor allem auch Dinge, die sich aus der derzeitigen Wirtschaftssituation und aus der Krise ergeben - möchten Sie eine Liquiditätshilfe haben. Aber ich will zunächst auf ein rechtliches Bedenken aufmerksam machen, was mich bewegt in diesem Zusammenhang. Es ist trotz der veränderten Bedingungen im Insolvenzrecht, die Herr Günther hier etwas umrissen hatte, nach wie vor so, dass Insolvenzverwalter, wenn das Verfahren in Gang kommt, zunächst den Gläubigern verpflichtet sind. Es ist damit überhaupt nicht auszuschließen, dass Fördermittel, dass öffentliches Geld und Beihilfe - das ist darunter zu verstehen - dann in die Insolvenzmasse kommen und auf diesem Weg nicht zum wirtschaftlichen Erhalt des Unternehmens beitragen, sondern öffentliche Mittel hier verbrannt werden. Das kann mit diesem Antrag nicht ausgeräumt werden. Diese Problematik besteht, deshalb sage ich, rechtlich auf dünnem Eis. Ich meine, darauf hatten Sie vorhin, Herr Kemmerich, auch aufmerksam gemacht, es ist ja so, dass Ausgangspunkt natürlich die schwierige Liquiditätssituation in vielen Thüringer Unternehmen ist. Sie haben ungefähr 30 Prozent angegeben, ich habe ähnliche Zahlen hier vorliegen, die sagen, es ist klar, die Insolvenz droht dann. 2009 waren es immerhin 500 Unternehmen, die in Thüringen davon betroffen waren.
Weil das so ist, sagen wir, dass die Lösung, die Sie vorschlagen, nicht wirklich greift. Deshalb gehen wir davon aus, wir müssen, wenn wir das Thema Ihres Antrags weiter beraten, uns noch mal vor Augen halten und besinnen auf die gesamte Fördersituation für Unternehmen im Land Thüringen, auf die Möglichkeiten, die wir haben, und darauf, wie wir sie zielführender nutzen können. Der Wirtschaftsminister hat sich ja zu der Frage Liquiditätsprobleme/Insolvenzen auch geäußert, hat das als wirtschaftlichen Schwerpunkt ausgemacht und entsprechend verkündet. Insofern gehe ich davon aus, dass wir bei dem Gesamtproblem ein großes Stück weiter vorankommen können.
Was meine ich damit, was wir gemeinsam tun sollten auch im Kontext zu Ihrem Antrag? Ich denke, wir sollten die Möglichkeiten, die wir haben, noch mal rekapitulieren und sie schärfen für die aktuelle Situation. Nicht einfach Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen - das alles gibt es -, sondern die Frage ist viel stärker: Wie bündeln wir zum Beispiel diese drei Möglichkeiten zielgerichteter mit einer Wirtschaftspolitik in diesem Land?
Denn da haben wir aus meiner Sicht erheblichen Nachholbedarf. Die zweite Frage, die ich hier noch mal anmerken möchte, wäre die Frage der Absicherung und Erweiterung von GuW Plus - also die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - die ist möglich, sie ist aber bei Weitem nicht so entwickelt und ausgeprägt, wie wir das tun können.
Drittens will ich noch mal anmerken, auch in gewisser Weise nachfragen - Programm Thüringen-Dynamik, dort ist mittlerweile mir vermittelt worden, dass die EU das genehmigt hat. Das sind jedenfalls Informationen, die ich aus der Aufbaubank habe. Da ist natürlich die Frage, im Staatsanzeiger hatten wir es aber meines Wissens immer noch nicht: Wie bringen wir diese Sache besser voran auch im Interesse von Unternehmen, die das dringend brauchen?
Wir haben uns ja grundsätzlich - auch die Landesregierung der zurückliegenden Zeit hat sich in ganz kleinen Schritten dem ja angenähert - ausgesprochen für die Möglichkeit der sogenannten revolvierenden Fonds. Ich gehe davon aus, dass das weiterhin für uns ein Thema bleibt. Aber auch da ist es die Frage: Wie wollen wir es gemeinsam weiter ausgestalten, wie kann es noch besser greifen? - das wird ja etwas längerfristig noch wichtiger vor dem Hintergrund 2013 - und wie wird dann Förderung insgesamt finanziert? Auch bei den 100 Mio. des Thüringer Liquiditätsprogramms ist meine Information, dass kleine Unternehmen eher schwer dort berücksichtigt werden können, schwer an diese Gelder ran
kommen können. Das ist auch eine Frage, der wir uns stellen müssen. Wir wissen, etwa 85 Prozent der Unternehmen in Thüringen haben weniger als zehn Beschäftigte. Die Situation ist uns allen bekannt.
Auf einen Punkt möchte ich an der Stelle auch noch mal eingehen, das hatten Sie ja eingangs sehr stark genannt, Herr Kemmerich, die Frage der Kreditsituation. Die offizielle Rede ist, eine Kreditklemme gibt es nicht - Punkt! Aber dann kann jeder von uns, davon bin ich überzeugt, Beispiele aufzählen, dass Unternehmen sagen, es ist schwieriger geworden, unter den aktuellen Bedingungen an Kredite letzten Endes heranzukommen. Die Kriterien sind eher nach oben geschraubt. Also müssen wir uns vor allem auch dem Thema widmen, um Liquiditätssituationen zu vermeiden, die dann in die Insolvenz führen. Ich meine, wir haben jetzt - das haben wir auch zur Kenntnis genommen - mit Herrn Wolfgang Meyer und Dr. Karl Kauermann extra zwei von der Landesregierung bestellte Mediatoren, die im Prozess zwischen Banken und den Unternehmen diese Sache gestalten sollen. Angesichts der Fläche Thüringens, angesichts der Unternehmenszahl ist das sicherlich eine ziemliche Mammutaufgabe, die den beiden Herren dort zugewiesen ist. Sie werden das auch nicht nur aus sich heraus tun können, sondern nur im engen Wechselspiel mit Regierung und auch mit dem Thüringer Landtag, wenn wir dort an einem gemeinsamen Strang ziehen. Insofern sage ich noch einmal, ich habe versucht, einige der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte aufzuzählen. Wir haben an und für sich ein gar nicht so schlechtes Instrumentarium für Wirtschaftsförderung, aber wir müssen es besser anpassen an unsere Krisensituation und wir müssen verschiedenste bürokratische Hemmnisse dort immer wieder auf den Prüfstand stellen und überwinden. Ich glaube, da gibt es ja auch Einigkeit hier zwischen den Fraktionen, denn allein - das will ich doch mal sagen, wenn es immer um die Beihilfedebatte geht - das haben Sie in Ihrem Antrag auch ein Stück weit deutlich gemacht, wird doch klar, wir haben einerseits eine Beihilfemöglichkeit und die ist ein kleines Stück und dann haben wir einen Riesenmechanismus der Bürokratie, wenn es denn möglich ist, diese Gelder zu bekommen, was dort alles nicht passieren kann und, und, und, bis zu Anträgen und Formularen, was wir alle kennen.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich noch auf ein gesondertes Problem aufmerksam machen. Liquiditätsprobleme gibt es nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, über den wir jetzt debattiert haben, die gibt es zum Beispiel in Thüringen auch ganz besonders im Bereich der Landwirtschaft. Ich glaube, das müssen wir mit betrachten in diesem Kontext. Da muss ich die heute schon öfter erwähnte positive Aufstellung unserer Landwirtschaft an diesem Punkt durchaus etwas infrage stellen, denn es
gibt große Liquiditätsprobleme im Landwirtschaftsbereich; die gibt es insbesondere bei den Milch produzierenden Betrieben. Es ist nicht klar, ob es Bundeshilfe geben wird. Der Bauernverband spricht in gewisser Weise von verbrannten Steuergeldern, weil Einzelbetrieben nicht wirklich geholfen ist mit den verschiedenen Maßnahmen, und fordert stattdessen langfristige Sicherheiten. Deshalb sage ich mal, das Thema Liquiditätshilfen steht, wenn wir es debattieren, nicht nur für die Wirtschaft allgemein, das steht auch noch im Speziellen für die Thüringer Landwirtschaft.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, denke ich durchaus, Ihr Antrag von der FDP-Fraktion ist der Diskussion natürlich wert; so wie Sie ihn aufgeschrieben hatten, trägt er meiner Meinung nach nicht, aber die Debatte im Ausschuss und dann im weiteren Gang natürlich auch hier im Plenum, die sollten wir wirklich miteinander führen. Das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach vom Tisch wischen könnte. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, meine Vorredner haben es schon betont, dem will ich mich gern anschließen, dass die Anregung, die sich aus dem Antrag der FDP ableitet im Hinblick auf die Frage, wie können wir insolvenzgefährdeten oder sich in Insolvenz befindlichen Unternehmen helfen, durchaus positiv zu bewerten ist. Ich will noch einmal im Hinblick auf die Begründung von Herrn Kemmerich zu dem Antrag deutlich machen, dass wir uns, glaube ich, alle darüber einig sind, dass die Situation insbesondere auch für die KMU-Betriebe im Jahr 2010 möglicherweise deutlich schwieriger sein wird als im Jahr 2009. Wir alle erwarten eher größere Probleme als eine schnelle Verbesserung der Situation. Deshalb will ich zu den wirtschaftspolitischen Fragen, die Sie angesprochen haben, die eigentlich gar nichts im engeren Sinne mit dem Antragstext zu tun haben, schon noch einmal deutlich machen, dass es sehr zu begrüßen ist, dass die Landesregierung bereits einige wesentliche wichtige Schritte in diesem Zusammenhang eingeleitet hat. Das eine ist vom Kollegen Hausold benannt, das eine Element der Unterstützung der praktischen Hilfe, also im Hinblick auf die eingesetzten Kredit-Mediatoren. Soweit ich weiß, hat die Bundesrepublik Deutschland, glaube ich, einen Kredit-Me
diator benannt, wir haben in Thüringen zwei. Von daher haben die natürlich viel zu tun, aber, ich glaube, das ist schon ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir haben, die Landesregierung darüber hinaus, das wissen Sie, den Wirtschafts- und Innovationsrat eingerichtet. In diesem Wirtschafts- und Innovationsrat gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die sich unter anderem auch mit dem Thema Liquiditätssicherung auseinandersetzen und damit entsprechende Unterstützungsleistungen für die Unternehmen definieren können, sollen und werden. Das alles hat natürlich überhaupt nichts im engeren Sinne mit dem Antrag zu tun, denn in dem Antrag geht es ja konkret um eine Rettungsbeihilfe für Unternehmen, die insolvenzgefährdet sind, respektive die Insolvenz beantragt haben. Auch hier, so will ich ausdrücklich sagen, halte ich es für richtig und notwendig, dass wir diese Themenbereiche im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit diskutieren. Allerdings muss man natürlich auch dazu sagen, dass wir in diesem Bereich eine Reihe von Maßnahmen haben, die mittlerweile in Thüringen auch möglich sind. Einige sind bereits genannt worden, beispielsweise das Programm GuW Plus, also die Programme, die über die Bürgschaftsrahmen der Thüringer Aufbaubank und die Landesbürgschaftsprogramme möglich sind. Im Hinblick auf die Frage der konkreten Unterstützung für die Insolvenzbetriebe geht es ja letztlich um die Frage möglicher auszureichender Massedarlehen. Hier, glaube ich, muss man in der Tat - da würde ich meinem Kollegen Hausold sehr recht geben - genau prüfen, inwieweit die Tatbestände im Rahmen des Insolvenzverfahrens beachtet sind nach ihrem Antrag. Denn es ist natürlich so, dass wir in diesem Zusammenhang schon berücksichtigen müssen, was die Insolvenzgründe sind, die zu der Insolvenz führen. Jeder von uns weiß, dass es Insolvenzgründe sind, die von dem Unternehmen in der Tat nicht verschuldet sind, die etwas mit der Krise zu tun haben. Aber es gibt natürlich auch Insolvenzgründe, die im Unternehmen selbst liegen. Also muss man sehr genau prüfen, wo Rettungsbeihilfen gegeben werden können, ohne dass möglicherweise der Tatbestand einer Insolvenzverschleppung ausgelöst werden kann. Insofern müssen wir diese Fragen im Detail noch einmal prüfen.
Ich will einen Punkt abschließend benennen, der aus meiner Sicht etwas weltfremd in dem Antrag ist. Sie fordern in dem Antrag, dass die Rettungsbeihilfen gegeben werden, wenn die Fortführungsperspektive klar ist und wenn der Insolvenzverwalter oder gar der vorläufige Insolvenzverwalter schon sagen kann, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Damit meinen Sie entweder ein Insolvenzplanverfahren, damit würden wir aber nur 2 Prozent der Betriebe überhaupt ansprechen, oder - das ist das, wo ich sage, es ist ein bisschen weltfremd - Sie sagen, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wird,
ist die Fortführungsperspektive schon klar. Das ist in der Regel aber in der Praxis nicht der Fall, sondern die Regel ist ja eher die, dass das Unternehmen entweder zerschlagen wird oder aber dass es eine übertragende Sanierung gibt. Aber es gibt sehr wenige Insolvenzverwalter, die Ihnen in Thüringen zu Beginn des Verfahrens werden sagen können, dass das Unternehmen fortgesetzt wird, fortgeführt wird, also eine klare Fortführungsprognose hat. Insofern, glaube ich, ist es der richtige inhaltliche Ansatz, aber wir müssen hier noch einmal genau prüfen, wie man das in der Tat auch umsetzen kann. So geht es, glaube ich, nicht. Deshalb ist es völlig richtig, dass wir die Dinge weiter diskutieren. Ich beantrage deshalb ebenfalls die Diskussion und Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es gleich vorab sagen: Vielen Dank für diese Initiative! Die Debatte zeigt ja schon, dass wir diese Diskussion und einen solchen Antrag brauchen. Auch wir werden natürlich einer Ausschussüberweisung zustimmen, weil es wichtig ist, dass wir uns damit auseinandersetzen.
Die Ausschussüberweisung ist außerordentlich wichtig, weil wir natürlich noch ein paar Sachen klären müssen. Das muss ich jetzt nicht alles wiederholen. Alle Kollegen - Herr Günther, Herr Lemb und Herr Hausold - haben das auch ganz richtig gesagt. Es ist in Ihrem Antrag noch nicht vollkommen klar, welche Kriterien denn wirklich angelegt werden sollen. Sie sprechen zu Anfang nämlich davon, dass in dem Augenblick, wo die Grundlagen zur Auslösung eines Insolvenzverfahrens bestehen, die Förderung gewährt werden soll. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass gerade da die Perspektive natürlich noch vollkommen unklar ist. Wir müssen ein paar Kriterien, denke ich, als Land auch formulieren, woran wir es festmachen, dass die Perspektive wirklich auch über das halbe Jahr Förderung hinausgeht. Aber das wollen wir ganz qualifiziert im Wirtschaftsausschuss diskutieren. Richtig ist die Initiative natürlich auch, weil - Herr Kemmerich, wir haben das in vielen Diskussionen im Wahlkampf erlebt - gerade Handwerksbetriebe und kleine Betriebe immer wieder sagen, wir haben nicht wirklich etwas für die Situation der Liquiditätsschwierigkeit da.
Hier müssen wir wirklich schauen, wie man helfen kann, ohne in die Problemlagen zu kommen, die natürlich von der Linkspartei richtig beschrieben worden sind.
Ein anderer Aspekt, finde ich, muss auch noch diskutiert werden. Für mich ist nicht ganz klar - die Vorlage war ja für uns jetzt relativ neu noch, Sie hatten sie richtig eingereicht, aber sie kam erst später auf die Tagesordnung -, wie das mit dem EU-Wettbewerbsrecht ist, ob wir da nicht auch ein Problem bekommen, wenn wir jetzt als ein Land sagen, also alle von Insolvenz bedrohten oder gerade in Insolvenz gefallenen Unternehmen fangen wir noch einmal mit einer Liquiditätshilfe auf. Ich weiß nicht, ob wir da mit dem EU-Wettbewerbsrecht nicht ein Problem bekommen. Alle diese Aspekte werden wir möglicherweise gern in einer Anhörung oder entlang eines Regierungsentwurfs, der diese Vorgaben umsetzt, diskutieren können. Auf die Diskussion freue ich mich. Vielen Dank für die Initiative.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, erst mal vielen Dank an die Abgeordneten, meine Vorredner, dass sie die Initiative begrüßen. Dass das teilweise auf Kritik stößt, verwundert mich nicht großartig, aber ein paar Einwände. Wir wollen eben nicht einen weiteren Rat, wir wollen nicht lange debattieren - klar, wir werden auch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen -, wir wollen relativ schnell und vor allen Dingen konkrete Hilfe. Vielleicht ist gerade Ausdruck dessen, dass wir so wenig konkrete Hilfe bieten können im Insolvenzfall, dass die nur 2 Prozent Fortführung haben. Die Insolvenzverwalter beklagen gerade dies. Leider gibt es natürlich auch noch nicht ausreichend gute Insolvenzverwalter, die dieses auch unternehmerische Wagnis angehen, in diese Fortführung zu gehen. So werden viel zu viele Kerne von Unternehmen zerschlagen, deren Fortführung Sinn macht. Darum geht es ja im Insolvenzverfahren, gute, lebensfähige Kerne aus den Unternehmen herauszubilden, die einer Fortführung zugänglich zu machen und dies zu unterstützen. Wir wollen eine Lücke schließen, die es zurzeit tatsächlich gibt. Wenn Sie mit einem Insolvenzbetrieb bei der Bank auftauchten, wird die Bank sagen, selbst wenn das Konzept gut ist, müssen wir aufgrund der Ratingzahlen hier sehr, sehr viel Eigenkapital aus Bankportfolio nehmen und da haben die auch zurzeit Probleme. Wir wollen diese Lücke schließen, indem man die Mög
lichkeit gibt, über die Thüringer Aufbaubank diese Betriebe zu unterstützen. Glauben Sie mir, Herr Adams, das Land Sachsen hat das 2005 initiiert, die sind noch EU-Mitglied, also wird das sicherlich auch mit EUWettbewerbsrecht vereinbar gestaltbar sein. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir keine Anträge auf Redebeiträge mehr vor. Der Minister für das Ministerium.
El Presidente, herzlichen Dank. Auch von meiner Seite zunächst mal einen Dank für diese Diskussion. Ich glaube, was richtig ist: Wir müssen in diesem Jahr und in den nächsten zwei Jahren alles dafür tun, dass wir Unternehmen am Markt halten, ich sage das ausdrücklich. Alles, was wir jetzt wirtschaftlich verlieren, wird enorm schwierig sein nach der Krise wieder aufzubauen. Deswegen brauchen wir Anstrengungen, um dieses Ziel zu erreichen. Nur so wird es uns gelingen, auch Arbeitslosigkeit in Thüringen zu verhindern.
Das Zweite ist: Der Eindruck, der aber zum Teil erweckt wird, als hätten wir keine Instrumentarien, ist falsch. Das Land Thüringen stellt an Liquiditäts- und Bürgschaftshilfen 750 Mio. € zur Verfügung. Das ist nicht wenig Geld für ein kleines Land, das werden wir auch fortsetzen und wir haben eine Reihe von Instrumenten, die hier genannt worden sind, die wir auch einsetzen. Das GuW-Plus-Programm ist genannt worden. Wir hatten im Jahr 2009 im Herbst die Situation, dass die Mittel überzeichnet waren, das heißt, es gab eine hohe Nachfrage. Ich habe mich mit der Finanzministerin geeinigt, auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung werden wir den Anträgen, die jetzt vorliegen - mehr als 80 - zustimmen, weil wir im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereit sind, diese Mittel auch unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung zu stellen, weil das auch verfassungsrechtlich geboten ist. Wir können dieses Instrument nämlich dann einsetzen, wenn eine Ausgabe unabweisbar ist. In einem Fall, wo Unternehmen konkret von der Insolvenz bedroht sind, sie vom Markt zu verschwinden drohen und wir Arbeitslosigkeit bekommen, ist eine Ausgabe unabweisbar. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht im Übrigen festgestellt und von daher werden wir - und das ist gerade zwischen den Häusern abgestimmt worden - im Februar die TAB ermächtigen, diese Liquidität aus
Wir arbeiten an weiteren Instrumenten. ThüringenDynamik - der Abgeordnete Hausold hat mich darauf angesprochen - wird kommen. Meine Mitarbeiter arbeiten gerade an entsprechenden Richtlinien mit dem Finanzministerium. Wir sind auf einem guten Wege und ich glaube, dass wir Ende des I. Quartals 2010 dieses Instrument zur Verfügung haben werden und damit einen wichtigen Baustein für die weitere wirtschaftliche Unterstützung.
Der Eindruck - das will ich noch mal deutlich sagen -, den die FDP in ihrem Antrag allerdings versucht zu verbreiten, als gäbe es in Thüringen nur ein Instrument, nämlich den Konsolidierungsfonds für KMU in Schwierigkeiten, ist ausdrücklich falsch. Mit dem vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen der EUKommission und der daraus resultierenden befristeten Bundesregelung für Kleinbeihilfen und Bürgschaften wurde die Möglichkeit eröffnet, Beihilfen zu gewähren, und zwar den Unternehmen, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise erst nach dem 01.07.2008 in Schwierigkeiten geraten sind. Mit dem Erlass des Thüringer Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von Kleinbeihilfen vom 04.08.2009 wurde das Programm GuW Plus - darüber habe ich gesprochen - auf den Weg gebracht, und zwar rückwirkend zum 01.01.2009. Außerdem hat das Thüringer Finanzministerium die jeweiligen Richtlinien des TAB-Bürgschaftsprogramms und des Landesbürgschaftsprogramms für Unternehmen in Schwierigkeiten geöffnet. Durch die Änderung der Rückbürgschaftserklärung wurde auch der Bürgschaftsbank Thüringen die Möglichkeit eingeräumt, Bürgschaften für Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Jetzt eine Bemerkung zum Insolvenzverfahren: Wir haben in Deutschland ein sehr schwieriges und sehr konditioniertes Insolvenzrecht. Es ist wahr, die Zahlen sind genannt worden, nur 2 Prozent derjenigen, die in Insolvenzen gehen, erfüllen diese restriktiven Anforderungen, weil es eine entsprechende Fortführungsprognose gibt. Die Voraussetzung für dieses Verfahren ist allerdings ein Insolvenzplan des Insolvenzverwalters auf Basis einer positiven Fortführungsprognose und der Zustimmung - das ist das Entscheidende - aller Gläubiger. Alle Gläubiger müssen zustimmen, erst dann ist dies möglich. Das ist in der Tat eine schwierige Hürde.
Ein letzter Gesichtspunkt scheint mir wichtig. Ich fand, weil ich ja sonst immer auf die FDP schimpfe an der Stelle, eine Initiative von Herrn Brüderle dieser Tage ausgesprochen richtig. Er hat von einem Punkt gesprochen, dass wir in Deutschland eine Kultur der zweiten Chance brauchen, auch für Unternehmer,
die einmal in Insolvenz gegangen sind. Ich begrüße das ausdrücklich, das ist richtig. Damit Sie mich richtig verstehen, wenn aus Ihren Reihen, das ist ja nicht häufig der Fall, Positives kommt, dann verhalte ich mich dazu auch entsprechend, das nehme ich dann gerne auf.
Diese Initiative von Herrn Brüderle fand ich nun ausgesprochen richtig, weil sie einen harten Kern trifft. Da, wo Unternehmen zum Teil auch unverschuldet in Insolvenz gehen, brauchen sie eine zweite Chance, um vielleicht intelligente Geschäftsmodelle aufbauen zu können. Diese Kultur der zweiten Chance müssen wir auch mit den Banken und anderen, die dann entsprechend Kapital zur Verfügung stellen, weiterhin diskutieren. In angelsächsischen Ländern - und ich bin nun nicht bekannt dafür, dass ich hier die angelsächsischen Länder immer über den grünen Klee lobe - ist das sehr viel selbstverständlicher. Da gibt es nicht nur eine Politik der ersten und zweiten, sondern der vierten und fünften, zum Teil sogar sechsten Chance, die Unternehmen haben. Ich begrüße das ausdrücklich. Ich finde auch richtig, dass wir die Debatte im Ausschuss fortführen, ob es wirklich zusätzlicher Instrumente bedarf und ob das, was hier vorgetragen wird, wirklich eine Lösung ist über die Massekredite. Sie haben auf Sachsen verwiesen. Die Zahlen, die mir vorliegen zu Sachsen, sind eigentlich folgende, dass dieses Instrument nur in einem sehr kleinen, sehr schmalen Umfang bislang von den Unternehmen in Anspruch genommen wird. Von daher scheint das auch nicht die Lösung für das gesamte Problem zu sein. Wir sollten das beraten. Wir sollten versuchen, das, was wir von Thüringer Seite über das Wirtschaftsministerium, die Thüringer Aufbaubank und andere Instrumente an Liquiditäts-, an Bürgschaftshilfen zur Verfügung stellen, in jedem Fall 2010 und 2011 sicherzustellen, weil das Schlüsseljahre für die ökonomische Entwicklung in diesem Land sein werden. Von daher freue ich mich auf diese Diskussion. Lassen Sie uns gemeinsam danach suchen, wie wir den Thüringer Unternehmen insbesondere in den nächsten zwei Jahren helfen können. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, also kommen wir zur Frage Ausschussüberweisung. Bisher ist einzig und allein der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt. Sehe ich das so richtig? Dann stelle ich die Entscheidungsfrage: Wer einer Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/349 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zustimmt, den
bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest und schließe diesen Tagesordnungspunkt.
und bitte den Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE, die Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/356 vorzutragen.
In den letzten Jahren war es gängige Praxis, dass Sportförderung an Vereine oder Kommunen bewilligt und ausgereicht wurde. Diese Gelder sind danach zum Um- oder Ausbau sowie zum Neubau von Sportstätten verwendet worden.