Ach ja, da habe ich Sie aber gründlich missverstanden. Herr Abgeordneter Eckardt, Sie können diese Frage stellen.
Herr Kollege Schwäblein, stimmen Sie mir zu, dass die Mehrheitsfraktion dieses Hauses im letzten Wissenschaftsausschuss einen Antrag der SPD-Fraktion, die allgemeine Studiengebührenfreiheit an Staatlichen Hochschulen in der Verfassung des Freistaats Thüringen zu verankern, abgelehnt hat und dass Sie in Ihrem Beitrag gesagt haben, man weiß ja nie, was in Zukunft noch kommt? Ist das entsprechend oder ist es nicht entsprechend oder müssen wir uns dazu noch einmal das Protokoll holen?
Wir zitieren hier nicht aus dem Ausschuss. Aber ich halte nach wie vor nichts davon, irgendwelche Zukunftsentwicklungen in der Verfassung zu vernageln. Länder, die das gemacht haben, hatten alle möglichen Schwierigkeiten. Hier gibt es erkennbar die Mehrheit, sie nicht einzuführen. Deshalb muss man es nicht in die Verfassung schreiben. Das ist eine klare Haltung, die habe ich auch ausgedrückt. Ihr zweiter Kritikpunkt bestand darin, dass wir wegen der Nichtabschaffung des Hochschulrahmengesetzes durch den Bund hier möglicherweise an dem Gesetz noch großartig etwas ändern müssten. Wir haben schon mal im Ausschuss gemeinschaftlich, die Regierungsvertreter und auch wir, versucht, Ihnen klarzulegen, dass es hier um die Umschreibung der rechtlichen Materie geht, die bisher im Hochschulrahmengesetz geregelt war. Die Begründung ist insoweit hinfällig. Aber die könnten wir auch nicht mehr ändern durch Beschluss. Aber an den rechtlichen Tatsachen ändert sich nichts. Die Länder haben sich darauf verständigt, die Regelungen des Bundes zu übernehmen. Das ist passiert; das ist hier auch umgesetzt. Was Sie jetzt also kleinlich wieder zurückdrehen wollen, kann ich nicht nachvollziehen. Zu Ihrer Anmerkung, dass wir die Korrektur, die überfällige Korrektur des Gesetzes, was die Gebühren und Beiträge anbetrifft, nun doch vornehmen, um den Gebührenboykott möglicherweise zu unterlaufen, Herr Abgeordneter Eckardt, muss ich Ihnen nur sagen: Wenn Mitbürger dieses Freistaats, wenn sie auch nur Gäste an unseren Hochschulen sind, Gesetze nicht akzeptieren, sie nicht achten, sie ignorieren und noch glauben, es sei deshalb rechtmäßig, weil wir mit einem Fehler im Regierungsentwurf die nötigen Sanktionen nicht eingebaut haben, dann ist es doch eigentlich nur konsequent, diesen kleinen Fehler zu korrigieren und die Sanktionen jetzt einzuführen. Es ist gegen das Gesetz, was die jungen Leute getan haben; es ist nur nicht sanktioniert worden. Das wird jetzt korrigiert. Herr Eckardt, Sie können mir gern zuhören! Wenn man mittlerweile selbst in MecklenburgVorpommern unter einer großen Koalition unter Führung der SPD diese Verwaltungsgebühr einführt, dann tun Sie doch nicht so, als sei das etwas ganz Fürchterliches und völlig aus dieser Welt.
Dann habe ich hier noch die Pflicht, den nebulösen Schluss der Rede der Kollegin Dr. Kaschuba aufzuklären. Sie hat hier Änderungsanträge angeführt, die wir im Ausschuss gar nicht hatten. Es hat sich wohl mittlerweile herausgestellt, dass man vergessen hat, seine Änderungsanträge einzureichen. Insoweit ist dieser Teil der Rede wahrscheinlich hinfällig. Wir haben da auch nichts mehr zu korrigieren. Uns liegt nichts vor. Uns liegen Änderungsanträge der SPD vor, die schon im Ausschuss abzulehnen waren. Das bitte ich meine Kollegen auch weiterhin zu tun.
Ich stelle mal richtig: Seitens der Fraktion DIE LINKE liegen keine Änderungsanträge vor. Im Ausschuss sind allerdings Änderungsanträge gestellt worden, um das ganz sachlich hier allen mitzuteilen. Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba für die Fraktion DIE LINKE.
Ich hätte sicher in der Vergangenheit sprechen sollen, dann wäre auch Herr Schwäblein nicht noch vom Weg abgekommen, der das sofort gemerkt hat. Unsere Änderungsanträge sind im Ausschuss abgelehnt worden. Das liegt sicher an der späten Stunde. Aber ich möchte noch eine Bemerkung zu den Gebühren und Beiträgen machen. Das ist ein Punkt, den wir ganz grundsätzlich ablehnen. Wenn der in diesem Gesetz enthalten bleibt, werden wir dagegen stimmen. Herr Schwäblein, was die Verwaltungsgebühr oder den Beitrag anbelangt, das ist ein Finanzierungsmittel für die Hochschulen. Sie selbst haben vor nicht allzu langer Zeit, als das Hochschulgesetz diskutiert wurde, sehr stark mitdiskutiert, ob man es wirklich zur Hälfte bei den Hochschulen lässt und zur Hälfte beim Land lässt, dass es wirklich ein Problem ist. Sie haben an einer Stelle recht, wenn man das alles nicht will, wenn man keine Studiengebühren erheben will, wenn man keine Verwaltungsgebühr erheben will, dann muss man die Hochschulen finanziell sehr gut ausstatten. Da muss man sich natürlich auf der Landesebene verständigen, welche Priorität haben diese Bildungsstätten in der Bildungspolitik des Landes insgesamt, und diese Verständigung steht aus. Danke.
Jetzt hat keiner mehr seitens der Abgeordneten den Wunsch, in der Aussprache zu reden. Für die Landesregierung Staatssekretär Eberhardt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, herzlichen Dank für die sehr intensiven, wie ich meine, auch sehr erfolgreichen Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Ich glaube, dass wir hiermit Hochschulzulassungen und auch Hochschulzugang in Thüringen auf sehr gute und zukunftsweisende Füße stellen. Gerade auch im Bereich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte - das sollte man betonen - haben sich im Vergleich zur Einbringung und ersten Lesung des Gesetzentwurfs einige durchaus auch
sehr positive Änderungen ergeben. Auch daran will ich erinnern, dass man sehr schnell reagiert hat, denn maßgeblich hat die Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ der Bundeskanzlerin sowie der Ministerpräsidenten der Länder - und im Übrigen hat auch der KMK-Beschluss vom Oktober 2008 Eingang gefunden - zu den Änderungen geführt.
Ich will ausdrücklich auch betonen, was der Abgeordnete Schwäblein sagte, dass eine Änderung dazu führt, dass eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eben nun neben Meistern, staatlich geprüften Technikern und staatlich geprüften Betriebswirten auch für Inhaber gleichgestellter Abschlüsse erreichbar ist. Welche speziellen Abschlüsse im Einzelnen als der Meisterprüfung äquivalent betrachtet oder zusätzlich bei den Hochschulen der Meisterprüfung gleichgestellt werden können, wird das Thüringer Kultusministerium zeitnah per Rechtsverordnung regeln. Mit der schnellen Reaktion auf die Anforderung der Kultusministerkonferenz wird tatsächlich die zunächst im Gesetzentwurf beabsichtigte Wiedereingliederung des Probestudiums entbehrlich. Stattdessen, auch das will ich betonen, können die Hochschulen nun selbst anderen qualifizierten Berufstätigen für bestimmte Studiengänge den Hochschulzugang bei einer Eignungsprüfung/Eingangsprüfung ermöglichen. Damit stärken wir in Thüringen übrigens auch die immer wieder geforderte Autonomie der Hochschulen. In ausgewählten Studienfächern können erfolgreiche Absolventen einer Berufsausbildung nach mindestens dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit eine Eingangsprüfung an der Hochschule ihrer Wahl ablegen. Diese spezielle Hochschulzugangsberechtigung gilt bei erfolgreich absolvierter Eingangsprüfung in jedem Studiengang spezifisch und ist fachgebunden.
In diesem Kontext, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es unerlässlich sein, einen inhaltlich einheitlichen Rahmen für alle Hochschulen zu finden. In der Perspektive soll damit auch die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung definitiv in anderen Ländern möglich sein. Dazu wird das Thüringer Kultusministerium Mindeststandards für die Eignungsprüfung erlassen. Wir wollen, ich sage das deutlich, keine Verwässerung der Thüringer Abschlüsse, aber was wir wollen, sind Chancen für alle. Die weitergehende Öffnung dieses Hochschulzugangs für Berufstätige, der man mit diesem Gesetz gerecht wird, erhöht im Übrigen auch im Sinne des lebenslangen Lernens die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Wir brechen damit eine weitere Lanze für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit hier in Thüringen. Dem demographisch bedingten Rückgang der Studienberechtigten mit einer schulischen Hochschulzugangsberechtigung begegnen wir mit dieser Gesetzesänderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Mit diesen Änderungen des Hochschuzulassungs- und -zugangsrechts nimmt Thüringen als erstes Land bundesweit eine Vorreiterrolle in punkto Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ein. Wir setzen die Vorgabe der Qualifizierungsinitiative unmittelbar um. Ich bitte Sie daher abschließend um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesvorhaben. Danke schön.
Nun liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4726. Der Abgeordnete Höhn hat einen Geschäftsordnungsantrag.
Frau Präsidentin, ich beantrage zu unserem Änderungsantrag, die beiden Ziffern 1 und 2 getrennt abzustimmen, und beantrage für die Ziffer 2 namentliche Abstimmung.
Zu Ziffer 1 auch namentlich, dann machen wir das. Jetzt müsste man sich nur mal verständigen zum Verfahren. Soll ich die trotzdem getrennt abstimmen, Herr Abgeordneter Höhn?
Dann werden wir zunächst aus der Drucksache 4/4726 die Ziffer 1 namentlich abstimmen lassen. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.
Ich habe aber jetzt geschlossen. Ich habe den „winkenden Zettel“ nicht gesehen, Frau Groß. Es wird schon gezählt.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Nummer 1 des Änderungsantrags der SPD in Drucksache 4/4726 vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben; mit Ja haben 32 gestimmt, mit Nein 44 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Es gab keine Enthaltungen. Die Nummer 1 aus diesem Änderungsantrag 4/4726 ist abgelehnt.
Wir stimmen nun namentlich über die Nummer 2 aus dem Änderungsantrag 4/4726 ab. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.
Ich gehe jetzt davon aus, dass die Stimmkarten alle abgegeben werden konnten, und bitte darum, dass ausgezählt wird.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Nummer 2 aus dem Änderungsantrag in Drucksache 4/4726 vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben; mit Ja haben 32 gestimmt, mit Nein 44 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion abgelehnt und somit der gesamte Änderungsantrag.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn wir die Plenarsitzung jetzt in aller Ruhe weiterführen könnten. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass eine große Aufbruchstimmung eingekehrt ist. Kann ich jetzt im Abstimmungsverfahren fortfahren?
Wir sind bei der Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in der Drucksache 4/4696. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4244 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung - Drucksache 4/4696 - ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimm
Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wenn der Gesetzentwurf angenommen werden soll, bitte ich Sie, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Bei einer Mehrheit von Zustimmung ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Es ist nach der Zeit, wozu der Ältestenrat in zwei Sitzungen, nämlich am 15. September 2004 und am 24. April 2007, übereingekommen ist, die Donnerstagssitzungen nämlich um 19.00 Uhr abzuschließen und grundsätzlich keine weiteren Tagesordnungspunkte aufzurufen. Dazu gibt es aber jetzt einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Schröter, bitte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, in Ansehung der Abarbeitung der noch vor uns liegenden Tagesordnung und der Möglichkeit, noch mindestens 45 Minuten, ohne die Nachfolgeveranstaltung zu stören, weiterarbeiten zu können, beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 8 noch heute Abend abzuarbeiten - das ist ja ein normal abzuarbeitender Punkt - und den Punkt 9, bei dem vereinbart ist, ohne Aussprache abzustimmen und dann erst die Plenarsitzung für heute zu schließen.
Über diesen Geschäftsordnungsantrag stimmen wir jetzt ab. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt einige Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt 2 Stimmenthaltungen, einige Gegenstimmen. Eine Mehrheit hat sich dafür entschieden, entgegen unserer Vereinbarung im Ältestenrat den Tagesordnungspunkt 8 vollständig und den Tagesordnungspunkt 9 zwar auch vollständig, aber ohne Aussprache abzuschließen.
Ich kann mich noch mal vom Platz erheben und noch für eine halbe Stunde die Sitzung unterbrechen. Dann
werden trotzdem die Tagesordnungspunkte 8 und 9 abgearbeitet, das haben Sie eben so entschieden. Aber ich bitte darum, dass den Tagesordnungspunkten 8 und 9 auch die Aufmerksamkeit zuteil wird, wie es in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren vonnöten ist.
Thüringer Gesetz zur Zusammen- fassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Ver- messungs- und Geoinformations- wesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4248 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/4690 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksachen 4/4724 - Änderungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4725 - ZWEITE BERATUNG