Protocol of the Session on November 13, 2008

Ja. Gerne, Herr Kollege Schwäblein.

Bitte, Herr Schwäblein.

Frau Kollegin Pelke, habe ich Ihre Rede jetzt richtig verstanden, dass Sie Gemeinschaftsunterkünfte nicht für menschenwürdig erachten und ist der Schluss dann richtig, dass Sie damit auch die Unterbringung von DDR-Urlaubern in der gleichen Unterkunft für nicht menschenwürdig erachtet haben.

Was die Unterbringung von DDR-Urlaubern angeht, da möchte ich mich jetzt nicht dazu äußern. Solche Diskussionen hatten wir schon an anderer Stelle, könnte ich aber mit Ihnen in einer anderen Situation machen. Ich habe ganz deutlich gesagt, dass ich die Erwartungshaltung habe, bei einer Zunächstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, dass in diesen Gemeinschaftsunterkünften eine Atmosphäre, eine Grundlage herrscht, die menschenwürdig ist und dass eine Gemeinschaftsunterkunft nicht den Eindruck erwecken sollte, dass man sich in einer anderen Einrichtung befände und habe dazu einen Vergleich gegeben. Ich glaube, Sie haben mich schon ganz richtig verstanden und haben nur mal wieder deutlich machen wollen, dass Sie sich vielleicht an diesem Punkt nicht ganz konkret positionieren möchten.

Frau Abgeordnete Pelke, die Frau Berninger möchte Ihnen auch gern noch eine Frage stellen.

Bitte, Frau Abgeordnete Berninger.

Frau Abgeordnete Pelke, glauben Sie, dass es einen Unterschied macht, ob Menschen in ihrem Urlaub freiwillig in ein Gebiet des Thüringer Waldes fahren, um dort Urlaub in Bungalows zu verbringen, als dass 15 oder mittlerweile 18 Jahre später Menschen in eben denselben Bungalows, die kaum saniert sind, gezwungen sind, ihr gesamtes Leben dort zu verbringen?

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Freiwillig wären sie nach Mallorca gefah- ren.)

Die Fahrtmöglichkeiten nach Mallorca vor 1989 müssen wir jetzt an dieser Stelle nicht bewerten. Aber ich bin Frau Berninger dankbar für die Frage, weil ich ganz am Anfang gesagt habe - und da gab es auch vereinzelt Applaus aus der CDU-, wir haben hier den Auftrag aus humanitären Gründen, Menschen, die zu uns kommen, weil sie ihr Heimatland verlassen müssen, sie tun das ja nicht aus Jux und Tollerei, menschenwürdige Bedingungen zu geben. Insofern bestätige ich das noch mal, was sie gesagt haben, sie kommen ja nicht freiwillig hierher und insofern müssen wir die Bedingungen auch daran orientieren, wie wir selbst meinen, dass man mit Menschen umzugehen hat.

Der Gleichstellungsausschuss hat in der Beratung, und die wird hier in diesem Plenum auch noch mal bewertet, verschiedene Dinge der Landesregierung empfohlen. Ein Teil dessen ist auch als Resultat der Diskussion in den Anträgen der LINKEN mit einbezogen. Es geht um viele wichtige Dinge, die wir besprochen haben. Lassen Sie mich nur einige nennen: die Erarbeitung oder, wenn vorhanden, auch die Überarbeitung des Integrationskonzepts für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge, was ganz, ganz wichtig ist; die verbesserten Angebote hinsichtlich der Sprachförderung unabhängig vom Aufenthaltsstatus, das fand ich auch nicht so ganz ideal, Kollegin, was Sie für die CDU-Fraktion gesagt haben, es ist unabhängig, wenn ich die Erwartungshaltung hier in dem Land, wo ich geboren bin, stelle an andere, dass sie sich einbinden sollen und dass sie sich integrieren mögen, dann muss ich ihnen auch die Möglichkeit geben, dass sie die deutsche Sprache lernen können. Insofern ist für mich nicht die Frage des Aufenthaltsstatus, sondern die Frage des Menschen im Mittelpunkt und demzufolge müssen dann auch Sprachangebote oder Lehrangebote gemacht

Über die Mindeststandards der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hatten wir schon geredet. Die bevorzugte Unterbringung von Frauen, Familien, älteren und auch traumatisierten Flüchtlingen in Wohnungen, das ist der erste Schritt. Grundsätzlich sollte auch die Unterbringung in Wohnungen vorrangig sein. Insofern hätte ich mir - da komme ich jetzt wieder auf den Antrag der CDU zurück - schon gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie unter 3) in Ihrem Alternativantrag reinschreiben, „… die soziale Betreuung von Migranten und Flüchtlingen zu sichern, den kommunalen Gebietskörperschaften nahezulegen, die Bedürfnisse von Familien bei der Unterbringung besonders zu berücksichtigen...“ Wenn ich jetzt böse wäre, würde ich sagen, Ihr Interesse an Familie - das wissen wir ja schon lange - ist nicht ganz so besonders groß, sonst hätten Sie ja die Familienoffensive nicht gemacht.

(Beifall SPD)

(Unruhe CDU)

Aber ich will jetzt an diesem Punkt noch mal sagen, dann hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie in diesem Antrag auch über Alleinerziehende und dass Sie auch speziell über Ältere reden, weil die natürlich die Probleme genauso haben. Insofern bin ich dankbar, dass das im Gleichstellungsausschuss auch so diskutiert worden ist. Ich habe noch dumpf in Erinnerung, dass wir uns da eigentlich parteiübergreifend einig gewesen sind.

Wir wollen auch, dass diejenigen, die mit Flüchtlingen arbeiten, dass diejenigen, die mit Menschen aus anderen Ländern arbeiten, entsprechend fortgebildet werden. Das ist in vielen Bereichen einfach eine Notwendigkeit und auch - wie es Frau Berninger schon angesprochen hat - natürlich im Hinblick auf die ARGE, weil berufliche Einbeziehung auch ein ganz wichtiger Punkt ist sowohl für Ältere, aber auch insbesondere für junge Menschen, die in diesem Land untergebracht sind.

Wir haben - und auch das ist nichts Neues, das geht ein Stückchen hinaus über das, was die CDU möchte - immer gesagt - ich sprach es vorhin schon an -, keine Residenzpflicht in den Landesgrenzen. Das ist einfach auch eine Notwendigkeit, weil bestimmte Dinge einfach in einem Landkreis nicht zu absolvieren sind. Es gibt die Möglichkeit von Sonderregelungen, aber das ist natürlich auch immer mit entsprechendem bürokratischem Aufwand verbunden. Insofern sollte die Residenzpflicht abgeschafft werden, Geld statt Gutscheine - das sagte ich schon. Wichtig ist für uns auch die Bereitstellung erreichbarer Kin

dertagesstättenplätze für Flüchtlings- und Migrantenkinder und - auch das ist ein Teil der Anträge, die hier vorliegen - die Verbesserung der medizinischen Versorgung und insbesondere zusätzliche Sprachkurse.

Alle diese Dinge hätte ich mir gewünscht, in den Ausschüssen zu beraten, insbesondere im Innenausschuss. Ich hätte den Sozialausschuss vorgeschlagen, aber man kann natürlich auch aufgrund der damaligen Regelung den Gleichstellungsausschuss mit einbeziehen. Ich bitte also um weitere Diskussion aller vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe im Innenausschuss. Die weiteren Dinge sind bereits beantragt worden.

Ich habe jetzt noch vergessen, einen Satz zur Frage des Kommunalwahlrechts zu sagen. Das möchte ich hier an dieser Stelle tun im großen Rahmen, weil man ja nie weiß, ob die Anträge denn auch überwiesen werden, und sagen, dass sich die SPD natürlich - und das nicht erst jetzt - gemeinsam mit den LINKEN und auch mit anderen Fraktionen und Initiativen bereits für das Kommunalwahlrecht für Bürger aus Drittstaaten ausgesprochen hat. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich machen.

Ich bitte ebenfalls herzlich die CDU, wenn man sich selber ernst nimmt, dass es einem um Humanität und um christliches Gedankengut geht, diese Anträge zu überweisen und resultierend aus der guten Diskussion im Gleichstellungsausschuss dann auch praktische Beschlüsse zu fassen, damit diese ganze Sache, die im Gleichstellungsausschuss diskutiert worden ist, nicht abläuft unter dem Motto „Schön, dass wir darüber geredet haben“. Das können wir uns an diesem Punkt nicht leisten, herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Frau Pelke, ich muss jetzt mal nachfragen, Sie haben jetzt mehrere Ausschüsse benannt und dann aber gesagt, alle drei Punkte a, b und c an den Innenausschuss und den Alternativantrag vielleicht auch noch mit an den Innenausschuss, ausschließlich an den Innenausschuss.

Weil alles andere schon beantragt wurde.

Ach ja, gut. Dann rufe ich jetzt für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Meißner auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, in einem Punkt möchte ich Ihnen gleich recht geben, Frau Berninger, bei manchen Abgeordneten ist es wirklich eine Strafe zuzuhören.

(Beifall CDU)

Aber zum bisher noch nicht kommentierten Antrag im Punkt b, Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Ich möchte es gleich vorwegnehmen, die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, weil es überzeugende Argumente gibt, die sich gegen diesen Antrag richten, aber nicht gegen eine erfolgreiche Integration. Die Begründung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger ist nicht auf Drittstaatenangehörige übertragbar. Es gibt nun mal einen Unterschied zu Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates zu denen von Drittstaaten. Die Unionsbürgerschaft ist mit besonderen Rechten ausgestattet, wie beispielsweise das Aufenthaltsrecht oder das Diskriminierungsverbot. Nach Artikel 17 Abs. 1 Satz 2 des EG-Vertrags ist klargestellt, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Staatsbürgerschaft ergänzt, aber nicht ersetzt. Somit ist das EU-Bürgerwahlrecht auf eine europäisch basierende Privilegierung zurückzuführen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich 1990 mit dem Drittstaatenwahlrecht auf kommunaler Ebene befasst, indem es nämlich in Schleswig-Hohlstein und Hamburg dieses Drittstaatenwahlrecht abgelehnt hat. Als Begründung führte es an, dass das Wahlrecht den deutschen Staatsbürgern vorbehalten sei und eben nach Artikel 20 Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk wird durch die Staatsangehörigkeit gekennzeichnet. Daher gibt es einen Unterschied zwischen Bürgern und Einwohnern. Wer Bürgerrechte haben will, muss sich auch entscheiden, Bürger dieses Landes zu werden und dies ist eben durch Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und auch Pflichten möglich. Die Kriterien für Erlangung dieser Staatsbürgerschaft sind laut Homepage des Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, ich darf zitieren: „der dauerhafte Aufenthalt und ausreichende Deutschkenntnisse, die Teilhabe am Erwerbsleben, Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnisse in Deutschland“. Diese Kriterien sprechen alle insgesamt dafür bzw. machen es erst möglich, sich an einer Wahl zu beteiligen und sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, denn es ist auch erforderlich, sich mit Wahlrechtsgrundsätzen und auch den Vorhaben und Zielen der einzelnen Kandidaten und Parteien auseinandersetzen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht ist die Zuerkennung des Wahlrechts kein geeignetes Mittel der Integration, sondern setzt diese gerade voraus. Sie werfen dem Grundgesetz eine Ungleichbehandlung gegenüber EU-Bürgern vor. Im Gegenteil, es ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den ca. 800.000 vormaligen Ausländern, die jetzt deutsche Staatsangehörige sind und sich den nicht einfachen Verfahren unterzogen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Andere Ausländer, die dies noch nicht getan haben oder vielleicht auch bewusst nicht wollen, bekämen so das kommunale Wahlrecht geschenkt. Es ist daher aus unserer Sicht kontraproduktiv. Es schmälert die Motivation für Ausländer, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, deren Bestandteil ja immerhin das Wahlrecht ist. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft kann immer erst am Ende eines gelungenen erfolgreich geglückten Integrationsprozesses stehen. Letztlich möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass es für Ausländer Beteiligungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise durch die Möglichkeit der Mitarbeit in kommunalen Ausländerbeiräten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo gibt es die?)

Im Übrigen führen Sie in Ihrem Antrag auch an, dass es andere EU-Mitgliedstaaten gibt, die dieses Drittstaatenwahlrecht haben. Vielleicht sollten Sie aber in diesem Zusammenhang auch sagen, dass dieses Drittstaatenwahlrecht in Finnland, Schweden und Irland nur durch einen minimalen einstelligen Prozentsatz der ausländischen Kommunalwähler genutzt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, mir bleibt zum Abschluss nur zu sagen, das Einräumen eines kommunalen Ausländerwahlrechts ersetzt nicht eine erfolgreiche Integration ausländischer Mitbürgerinnen und -bürger.

(Unruhe DIE LINKE)

Der vorliegende Antrag macht den zweiten Schritt vor dem ersten und ist daher abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Leukefeld zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte das Problem der Anerkennung von Bildungs

abschlüssen und Integration in Arbeit ansprechen. Ärztinnen aus Russland arbeiten als Putzfrauen, Ingenieure aus dem Iran verdingen sich als Hausmeister. Trotz vorhandener Qualifikation gelingt es Zuwanderern oft nicht, ihren im Herkunftsland erworbenen Beruf in Deutschland weiter auszuüben. Mangelnde Anerkennungsmöglichkeiten und fehlende berufliche -

(Unruhe CDU)

wo ist Ihr Problem? - Integrationsprogramme sind dafür Ursache. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie „Brain Waste“ von Dr. Bettina Engelmann und Dr. Martina Müller, die auf zwei umfassenden Befragungen basiert. Aber eigentlich müssen wir gar nicht so weit schauen und die Wissenschaft bemühen. Es ist hier schon gesagt worden, wir hatten eine beeindruckende Anhörung im Gleichstellungsausschuss. Was ich überhaupt nicht verstehe - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen -, dass in dem sogenannten Alternativantrag der CDU hier in Punkt 3 formuliert wird, ich darf das zitieren: „Die Erkenntnisse, die im Zuge der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD gewonnen wurden, sollen bei der Fortschreibung des Thüringer Beitrags zum nationalen Integrationsplan berücksichtigt werden.“ Das ist sehr löblich. Aber warum beziehen Sie sich nicht auf eine Anhörung, die hier in einem Gremium, nämlich im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags stattgefunden hat, wo es im Ergebnis auch im Gleichstellungsausschuss entsprechende Empfehlungen gibt, die bestätigt wurden, die meines Erachtens das Mindeste wäre, hier benannt zu werden als Grundlage für die weitere Diskussion und die weitere Arbeit.

Meine Damen und Herren, diese Anhörung im Gleichstellungsausschuss hat uns zu vielen Fragen erheblichen Erkenntnisgewinn gebracht. Zum Thema „Arbeitsmarkt“ wurde dort herausgearbeitet, dass das Hauptproblem passförmige Angebote zur Qualifizierung für den hiesigen Arbeitsmarkt sind. Dazu kommen zu wenig Sprachkurse in den jeweiligen Fremdsprachen, fehlende Sensibilisierung und Angebote in den ARGEn, fehlende und extrem komplizierte Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse.

Frau Abgeordnete Leukefeld, ich versuche schon die ganze Zeit Ihnen zu signalisieren, dass die Frau Abgeordnete Stauche Ihnen eine Frage stellen möchte. Darf Sie das?

Bitte, Frau Abgeordnete Stauche.

Frau Leukefeld, erklären Sie mir mal, dass eine Ärztin aus Russland hier Asylbewerber ist. Wie kommt das? Das tut mir leid, das kann ich nicht so richtig nachvollziehen.

Es geht nicht nur um Asylbewerber, es geht auch um ausländische Menschen, die nach Deutschland gekommen sind und hier leben, ganz klar und eindeutig. Und ein Thema war - das hat im Gleichstellungsausschuss eine große Rolle gespielt, und ich darf vielleicht noch mal verweisen auch auf die schriftlichen Anhörungen, die hier vorgelegt wurden -, beispielsweise die Frage der Integration. Hier ist vom Caritas-Verband für das Bistum Erfurt zu der Thematik „berufliche Integration“ vorgetragen und auch schriftlich formuliert worden, „Migrantinnen bringen teilweise ein sehr hohes Maß an Kompetenzen mit. Neben den Sprachproblemen stehen der Integration sehr große Schwierigkeiten in der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und mitgebrachter beruflicher Praxis entgegen. Durch Migrationsfachdienste wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, beispielsweise bei Zusammenkünften mit Thüringer Innenministerium, Kultusministerium und Sozialministerium.“ Die Thüringer Ausländerbeauftragten haben ja auch eine Stellungnahme abgegeben und beispielsweise gesagt, dass die Förder- und Fortbildungsangebote für Migrantinnen und Migranten durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn für nicht ausreichend gehalten werden. Es ist notwendig, gezielte berufliche Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auch in Verbindung mit Angeboten zur Fachsprache anzubieten. Vor allem muss evaluiert werden, welche Ausbildung Zugewanderte in ihren Heimatländern erworben haben, die jedoch hier nicht anerkannt werden. Hier sind passgerechte Qualifizierungsangebote für bestimmte Berufszweige sowie individuelle Förderangebote nötig, die vorhandenen Qualifikationen und Potenziale für unseren Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Es geht hier schon sehr klar um mehrere Gruppen von Ausländern. Wenn Sie die TA vor einigen Tagen gelesen haben, konkret am 23.10., wurde hier auch ein Beispiel von einer jungen Frau aus Russland, Dr. Varvara Anisheva, beschrieben, wo ganz klar gesagt wird, dass es ihr neben der ehrenamtlichen Arbeit in einem Verein, konkret ein Schachverein, sehr viel wichtiger wäre, Geld zu verdienen. Aber, so sagt sie, als Spätaussiedler wären meine Abschlüsse anerkannt worden, aber ich bin normal eingewandert und habe keinen deutschen Pass.

Vom Kultusministerium ist zu erfahren, dass in diesem Jahr 11 ausländische Menschen einen Antrag zur Umwandlung ihres akademischen Titels beantragt hätten. Sechs davon wurden umgewandelt, zwei abgelehnt, der Rest wird noch geprüft. Durchaus, so wird bestätigt, sind die Umwandlungen oft mit Komplikationen verbunden. Die Verfahren dauern mitunter Monate, viel Papierkram muss erledigt werden und es ist schon eine Frage, ob es in der Mehrzahl der Berufe vom Status abhängt oder von der tatsächlichen Qualifikation.

Ich glaube, dass die Anhörung - darauf möchte ich noch mal zurückkommen - gezeigt hat, dass eine bessere Arbeitsmarktintegration unbedingt nötig ist. Dort hat auch eine Rolle gespielt, inwieweit es uns besser gelingt, die Potenziale zu nutzen, dass Menschen mit hoher Qualifikation, die auch hier dringend gebraucht werden, durch eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses eine adäquate Tätigkeit ausüben können.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein anderes Problem sehr kurz ansprechen, und zwar ist das das Problem der Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung sind. Nach der Praxis der Arbeitsverwaltung können ausländische Jugendliche, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Thüringen eine Ausbildung beginnen. Die Arbeitsämter prüfen vor Erteilung der Arbeitserlaubnis lediglich, ob Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts die Erteilung zulassen. Auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts wird nicht abgestellt. Hieraus ergeben sich sowohl für die Auszubildenden als auch für die Ausbildungsbetriebe erhebliche Nachteile. Es hat sich allerdings die Praxis in Thüringen, und das finde ich gut, weitgehend durchgesetzt, dass junge Ausländer in Ausbildung in der Regel nicht abgeschoben werden. Aber es gibt Unsicherheit im Umgang mit gesetzlichen Grundlagen, falsche Aussagen gegenüber jugendlichen Ausländern und ihren Eltern gibt es sehr häufig.