ist in den neuen Ländern hinsichtlich der Umsetzung eher als begrenzt anzusehen. Insbesondere für die private Vorsorge fehlt das notwendige Kleingeld. An dieser Stelle stellt sich dann auch die Frage nach möglichen Alternativen und eine Alternative ist Ihnen bekannt. Es ist das Konzept unseres Ministerpräsidenten Dieter Althaus, das solidarische Bürgergeld. Inhaltlich dürfte es bekannt sein. Als wichtig jedoch erachte ich die Tatsache, dass in seinem jüngsten Gutachten auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft die grundsätzliche Finanzierbarkeit eines Bürgergeldes eingeräumt hat. Verbunden ist das Ganze mit der Feststellung, dass Einkommens- und somit auch Altersarmut damit weitgehend beseitigt würden und das ohne negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Eine derartige Verteilungswirkung ohne negative ökonomische Folgen hat keine andere sozialpolitische Maßnahme.“, so Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, der ein entsprechendes Gutachten zu diesem Thema angefertigt hat. Zukunftsforscher Prof. Horst Opaschowski sieht im Bürgergeld gar die einzige Chance zur Überwindung der Krise des Sozialstaats und empfiehlt eine schnelle und stufenweise Umsetzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere werte Kollegen der SPD, um auf Ihren Antrag zurückzukommen, empfehle ich im Namen der CDU-Fraktion die Annahme des Punkts 1 Ihres Antrags, was einen Bericht der Landesregierung zur künftigen Entwicklung der Alterseinkommen betrifft. Punkt 2 wird von uns abgelehnt. Ich bitte deshalb um Einzelabstimmung der beiden Punkte des vorliegenden Antrags, da der Gesamtantrag ansonsten durch uns abgelehnt werden müsste, nicht nur weil die entsprechende Zuständigkeit für solcherart Initiativen in erster Linie beim Bund liegt, sondern weil allein durch die Ankündigung der Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Altersarmut eine Erwartungshaltung bei den Betroffenen geweckt würde, die letztendlich durch die Landesregierung so nicht erfüllt werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mein Vorredner hat schon gesagt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Problem der Altersarmut oder das Risiko für Bestandsrentner und gegenwärtige
Senioren, in Armut zu leben, heute kleiner ist als für den Rest der Bevölkerung. Aber trotzdem muss an dieser Stelle schon bemerkt werden, dass aufgrund dessen, dass es jahrelang zum Beispiel keine Rentenerhöhungen gab und die Rentenerhöhung dieses Jahr mit 1,1 Prozent, was ungefähr knapp 9 € ausmacht, das natürlich nicht wettmachen kann, wie in der Zwischenzeit das Leben in diesem Land teurer geworden ist. Aus diesem Grunde möchte ich auch schon für die heutigen Rentner sagen, dass bei dem Großteil der Rentner die Lebensstandardsicherung, was eigentlich einmal das Ziel der solidarischen Rentenversicherung war, die in dieser Form 1957 geschaffen wurde, nicht mehr gewährleistet ist. Unter den gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen, wie sie in diesem Land herrschen, wird das Risiko, unter die Armutsgrenze zu rutschen, für Ältere immer größer. Oft muss dafür die demographische Keule herhalten, das heißt, man begründet das mit der demographischen Entwicklung. Immer weniger Menschen, die noch das Glück haben, von Arbeit leben zu können, müssen immer mehr Rentner versorgen.
Was bei diesen demographischen Problemen nicht beachtet wird, ist die Produktivitätsentwicklung in diesem Land. Das wird nämlich in der gesamten Diskussion ausgeblendet. Für zukünftige Altersarmut gibt es eigentlich ganz andere Gründe, nämlich die sind an erster Stelle die Arbeitslosigkeit, und da wird es besonders den Osten treffen, weil wir hier eine hohe Anzahl von Arbeitslosen haben und im Osten ist es durchschnittlich so, dass ein Erwerbstätiger mittlerweile bis zu zehn Jahre Arbeitslosigkeit in seiner Biografie zu verzeichnen hat. Eine zweite Ursache werden die Niedriglöhne sein, mein Vorredner hat es angesprochen. Auch da wird es uns Thüringer wieder am meisten treffen. Thüringen, das Land mit den niedrigsten Löhnen, wird dann auch das Land sein, wo die Rentner mit der niedrigsten Rente leben. Und natürlich auch ein weiterer Grund atypischer Beschäftigungsverhältnisse, das heißt, Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in Vollzeit sind, Teilzeit, Minijobs, aber auch Beschäftigungsverhältnisse, die mit der Qualifikation desjenigen und der ihm eigentlich zustehenden Bezahlung nichts mehr zu tun haben und weit darunter liegen.
Eines sollten wir nicht vergessen, was zu einer Altersarmut führen kann und führen wird, das ist die seit Jahren durchgeführte Rentenpolitik, die orientiert ist auf Beitragsstabilität. Dazu wurden die Rentenformeln mehrmals verändert und das, muss ich an dieser Stelle sagen, begonnen durch die rot-grüne Bundesregierung, führt zu Absenkungen der Renten.
Der SPD-Antrag spricht all diese Probleme an. Aber wer eigentlich mit offenen Augen durch dieses Land geht, der kann sich die Fragen, die dort gestellt wer
Beispiel die erste Frage „Wie viele Rentner leben von der Grundsicherung im Alter? Gegenwärtig in Thüringen ca. 4.500, das sind knapp 3 Prozent. Deutschlandweit sind das ungefähr 2 Prozent, die gegenwärtig von der Grundsicherung leben. Aber was Ihnen niemand sagen kann ist die Dunkelziffer, das heißt, Rentnerinnen und Rentner, die eigentlich Grundsicherung beantragen müssen, die aber aus den verschiedensten Gründen, seien es auch Probleme der eigenen Scham, in ein Amt zu gehen und um Geld zu betteln, diese Grundsicherung überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Diese Dunkelziffer kann uns zurzeit keiner sagen, die aber wirklich vorhanden ist. Kollege Worm, was Sie gesagt hatten, was die Paritätische Wohlfahrtspflege sagt, jawohl bis zu 10 Prozent kann sich das einmal entwickeln, die Gefahr besteht. Dabei müssen wir natürlich feststellen, wie gegenwärtig die Gesetzessysteme sind, das geht natürlich dann zulasten unserer Kommunen, weil Grundsicherung im Alter von den Kommunen bezahlt wird und das müssen die Kommunen tragen.
Alle weiteren Fragen, die in diesem Antrag genannt sind, kann man eigentlich immer mit einem Satz beantworten: Trifft zu, der Zusammenhang Niedriglohn und Rentenniveau trifft zu, Arbeitslosigkeit und Absinken des Rentenniveaus trifft zu. Es ist so, was dort in Ihrem Antrag steht, aber ich muss auch an dieser Stelle sagen, schön wäre es gewesen, wenn wir diesen Antrag hätten diskutieren können in der gesamten Armutsdebatte, was wir im letzten Plenum, also in der letzten Tagung hatten, weil Armut meiner Meinung nach nicht nur in Kinderarmut, Erwachsenenarmut, Altersarmut zu trennen ist. Eigentlich ist es ein komplexes System. Wenn wir schon Armut bekämpfen wollen, dann muss die Armut auch komplex bekämpft werden, dann müssen wir an die Ursachen von Armut ran. Die Ursachen für Altersarmut sind zum Teil auch Ursachen für Kinderarmut, nämlich die Niedriglöhne, die wir in diesem Land zum Beispiel haben, und die hohe Arbeitslosigkeit.
Ich hoffe natürlich auch, meine Damen und Herren der SPD, dass Sie mit Ihrem Antrag nicht die bisherige Rentenpolitik, die auch Ihre Partei in Berlin mitgemacht hat, verschleiern wollen. Da will ich einige Beispiele nennen, die auch zur Altersarmut führen, die Sie mit zu verantworten haben, zumindest in der Regierungsbeteiligung in Berlin. Nehmen wir Einführung der Riester-Rente - darauf komme ich im Einzelnen noch mal zurück -, nehmen wir die Rente mit 67 oder nehmen wir die Probleme Zwangsverrentung. Auch wenn da in der letzten Zeit einige kosmetische Veränderungen stattgefunden haben, dass das Alter, wo dann die Zwangsverrentung beginnen muss, auf 63 Jahre erhöht wurde, aber ins
gesamt bleibt es. Und an dieser Stelle natürlich selbstverständlich nicht zu vergessen, Sie werden darauf schon warten, das sind die Hartz-IV-Gesetze. Die Hartz-IV-Gesetze werden maßgeblich zu einer zukünftigen Altersarmut beitragen.
Nun zu den einzelnen Problemen, die ich hier auch genannt hatte, Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne: Wer zu wenig verdient, kann wenig in die Rentenkassen einzahlen, aber er ist auch nicht in der Lage, privat vorzusorgen, wie das eigentlich die Riester-Rente zum Beispiel vorsieht. Ein Hartz-IV-Empfänger - die Zahl möchte ich hier nur mal nennen - erwirbt einen Rentenanspruch von 2,19 € pro Jahr. Weiter braucht man, glaube ich, dazu nichts zu sagen, da weiß man, was am Ende rauskommt. Veränderung der Rentenformel zum Beispiel mit Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor führen zu weiteren Rentenkürzungen. So sinkt das Nettoeinkommen durch diese Rentenformel zum Beispiel für einen Eckrentner, der 45 Arbeitsjahre nachzuweisen hat und durchschnittlich verdient hat. Mit dieser Rentenformel sinkt dessen Nettoeinkommen, sein Nettorentenniveau von gegenwärtig 70 Prozent zu seinem ehemaligen Einkommen auf 52 Prozent im Jahre 2030. Um die Rente zum Beispiel auf dem Grundsicherungsniveau zu halten, das gegenwärtig - da kann man sich jetzt streiten um 10 € - bei 630 € ungefähr liegt - da ist der Regelsatz natürlich von mir drin und da sind natürlich die Kosten der Unterkunft mit drin, also Grundsicherungsniveau für Nichterwerbsfähige und für Rentner -, muss heute ein Durchschnittsverdiener 28 Jahre arbeiten, um das zu erreichen und im Jahre 2030 34 Jahre. Wenn wir die Rente mit 67 Jahren durchsetzen, muss er dann sogar 36 Arbeitsjahre nachweisen. Wer nur 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes in seinem Geldbeutel hat, muss heute 37 Jahre arbeiten, um auf das Grundsicherungsniveau zu kommen mit seiner Rente, im Jahre 2030 45 Jahre. Und wer nur 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes hat, muss heute schon 56 Jahre arbeiten, 2030 68 Jahre. Das sind utopische Zahlen, die keiner erreichen kann, aber damit ist auch die Frage beantwortet, wie wird die Zahl der Empfänger von Grundsicherungen sich entwickeln; sie wird steigen.
Es wird oft gesprochen, wir brauchen Beitragsstabilität und wir brauchen diese Beitragsstabilität, um die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen. Dieser Begriff Lohnnebenkosten, meine Damen und Herren, beinhaltet doch letzten Endes eines, darüber sollten wir uns bewusst sein: Wer über Lohnnebenkosten spricht, spricht über Sozialversicherungsbeiträge. Wenn ich Lohnnebenkosten gering halten will, will ich die Sozialversicherungsbeiträge gering halten. Darüber sollten wir uns bei aller Lohnnebenkostendiskussion klar sein, was das bedeutet, auch in der Ausdrucksweise. Bisher ist es ja so, das soll
noch eine Vorbemerkung sein, das wissen wir selber, paritätische Finanzierung der Sozialversicherung - 50 Prozent Arbeitnehmer, 50 Prozent Arbeitgeber. So war es jedenfalls mal. Schon heute, gerade im Bereich der Rente, müssen die Arbeitnehmer mehr zahlen als die Arbeitgeber. Heute zum Beispiel inklusive der Riester-Rente müssen die Arbeitnehmer 14 Prozent der Beiträge zahlen und der Arbeitgeber nur 10 Prozent. Die Riester-Rente hatte natürlich auch zur Folge, dass die private Altersversorgung insgesamt auf die Versicherten aufgebürdet wurde, also nur zu ihren Lasten geht. In der Riester-Rente ist zum Beispiel auch keine Dynamisierung drin. Das heißt, von vornherein ist mit der Riester-Rente Kaufkraftverlust für die Perspektive verbunden. Die Riester-Rente ist das Geschäft für die private Versicherungswirtschaft, meine Damen und Herren, weil dort eine gigantische Umverteilung auch von Steuergeldern in die Hände der privaten Versicherung erfolgt. Es ist ja angestrebt mit der Riester-Rente, dass jährlich 13 Mrd. staatliche Förderungen für die Riester-Rente in die private Versicherung fließen werden. Da kann man sich allein vorstellen, was da diese Gesellschaften für eine Dividende erzielen werden. Das muss ich an dieser Stelle sagen, das war vorrangig auch Politik, die Sie, meine Damen und Herren der SPD in Berlin mit initiiert haben und die heute noch mitgetragen wird. Es gäbe noch viele weitere Sachen an dieser Stelle anzusprechen, zum Beispiel wer auch von Altersarmut besonders stark betroffen sein wird in Zukunft, das werden nämlich die Frauen sein, allein schon aufgrund ihrer Erwerbsbiografien und dass die Frauen vorrangig, wenn sie Arbeit haben, in Teilzeitjobs oder in Minijobs arbeiten. Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse habe ich schon angesprochen. Ich muss an dieser Stelle noch einmal auf die Rente mit 67 kommen. Die Rente mit 67 hat das Resultat, wer vorzeitig in Rente geht, bevor er schrittweise dieses Renteneintrittsalter erreicht hat, wird Altersabschläge oder Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, das bedeutet Rentenkürzung. Jetzt, Kollege Worm, hatten Sie ja auch angesprochen, die politischen Rahmenbedingungen dazu. Richtig ist, vorrangig geändert werden kann dieses Problem durch die Politik und vorrangig auf der Bundesebene. Das ist richtig, aber natürlich kann auch ein Bundesland im Rahmen des Föderalismus Einfluss auf diese Bundespolitik nehmen und sei es Einfluss über den Bundesrat. Alternativen, die wir vorschlagen, sind z.B. - und das ist richtig, da stimme ich Ihnen sogar zu, Herr Worm -, dass die gesetzliche Rentenversicherung wirklich die tragende Säule der Alterssicherung bleiben muss, und zwar eine solidarisch finanzierte Rentenversicherung.
Zweitens schlagen wir dazu vor, eine Erwerbstätigenversicherung, nämlich die schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente, einzuführen. Denn in der gesamten Rentendiskussion, meine Damen und Herren, wird immer nur davon gesprochen, wir haben zu viele Alte, wir haben zu viele Rentner, das kostet zu viel Geld. Keiner spricht darüber, wie können wir mit welchen Möglichkeiten dafür sorgen, dass in die gesetzliche Rentenversicherung mehr Geld reinkommt. Wir sagen, alle, die in einer Erwerbstätigkeit sind, sollen in diese gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - das ist solidarisch, meine Damen und Herren.
Drittens sind wir für eine schrittweise Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Natürlich kann man dazu sagen, wer viel einzahlt, bekommt viel raus. Dazu sagen wir, damit verbunden muss natürlich sein, dass die Steigerung der Rentenansprüche je mehr eingezahlt wird natürlich bei der Auszahlung nach oben abgeflacht wird. Nicht so wie in der Schweiz, wo ein Schnitt gemacht wird, aber wir sagen, es muss nach oben abgeflacht werden.
Viertens: Es müssen aus der Rentenformel sämtliche Kürzungsfaktoren wie Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, was wir dort haben, raus. Weg mit der Rente mit 67. Wir brauchen eine eigenständige Alterssicherung für Frauen. Das wäre, was auf dem Gebiet der Rentenversicherung oder der Rentengesetzgebung getan werden kann.
Aber um Altersarmut zu verhindern, meine Damen und Herren, müssen wir endlich gesetzliche Mindestlöhne in diesem Land einführen, solche Löhne, dass man von seiner Hände Arbeit leben kann. Dann ist auch dort Geld da, was in die Rentenversicherung eingezahlt werden kann. Wir brauchen die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und wir müssen über eine Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung im Alter nachdenken. Wenn wir die Harz-IV-Gesetze abschaffen könnten, hätten wir schon viele Probleme gelöst. Und selbstverständlich muss die Zwangsverrentung abgeschafft werden.
Kollege Worm, noch ein paar Sätze zu dem Allheilmittel, das Sie genannt hatten, dem Modell der solidarischen Bürgerversicherung. Richtig ist, in vielen Parteien - auch in meiner Partei - wird darüber nachgedacht und darüber diskutiert, welche Formen und Möglichkeiten es von einer - wir sagen - bedarfsorientierten Grundsicherung geben kann und wie diese finanziert werden muss. Über dieses Problem einer Grundsicherung muss gesprochen werden, da sollten auch viele Modelle, die es gibt, in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden. Aber zu dem Modell der Bürgerversicherung, wie es jetzt von Ihnen vorliegt, muss ich Ihnen natürlich sagen, mit 600 € ist es sehr schwer zu leben. Naja, Herr
Bergemann, 800 € stimmt, aber 200 € gebe ich ja gleich wieder ab. Jetzt ist natürlich auch in dem Modell die Frage mit der Zusatzrente drin, die noch mit gezahlt werden soll aus der Lohnsummensteuer der Arbeitgeber, also 12 Prozent. Das ist ja das Einzige, was in Zukunft noch die Arbeitgeber bezahlen werden. Das wird natürlich auch dazu führen, dass erstens die Löhne niedrig gehalten werden, weil ich dann als Arbeitgeber kein Interesse habe, dass meine Lohnsummensteuer sehr hoch ist. Also werde ich doch die Löhne flach halten. Zweitens muss ich Ihnen sagen, wenn ich als Arbeitgeber weiß - und das muss ich ja durchaus sagen in dem Modell - wer Arbeit hat, der hat zusätzlich Geld in der Tasche. Aber gleichzeitig wird der Arbeitgeber, der dann jemanden einstellt, doch sagen, also wenn derjenige noch 800 € minus 200 €, also 600 €, zusätzlich bekommt, dann kann ich mir doch überlegen, ob ich dem dann den Höchstverdienst gebe, der ihm dann zusteht. Wie gesagt, das Problem an dem Modell der sogenannten solidarischen Bürgerversicherung ist, wenn ich keine Arbeit habe, dann muss ich mit 600 € leben und da kann ich an dieser Stelle noch nicht einmal von irgendwelchen lebensstandardsichernden Einkommen reden. Das geht nicht. Mit 600 €, das ist zum Sterben vielleicht zu viel, aber zum Leben viel zu wenig. Und, was überhaupt das Problem ist, Sie haben vorhin Herrn StrengmannKuhn genannt von der Frankfurter Uni, der auch das Buch mit dem Gutachten geschrieben hat, Vorträge von dem Herrn habe ich auch schon gehört. Ein eindeutiges Fazit hat er getroffen, das gegenwärtige Modell ist nicht finanzierbar. Wichtig ist, dass man über Grundsicherung nachdenken muss, über eine Grundsicherung, die ein würdiges Leben auch im Alter gewährt und ermöglicht. Wir brauchen aber - und das sollte das erste Problem sein, worüber wir diskutieren sollten, worüber wir nachdenken müssen - nach wie vor - Sie haben es gesagt, Kollege Worms - die Rentenversicherung; die gesetzliche Rentenversicherung muss die Säule der Altersversicherung bleiben und auch in der Zukunft sein. Und dafür wollen wir uns einsetzen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Anträgen zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung ging es um das Erfassen der jetzigen Situation. Eine der zentralen Aussagen des Bundesberichts besteht immerhin darin, dass Altersarmut kein aktuelles Problem sei. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen. Die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung hat für Thüringen nochmals bestätigt, dass die Befragten ab 60 Jahren weitgehend zufrieden sind mit ihrer derzeitigen finanziellen Situation. Trotz dieser Zufriedenheit äußerten fast die Hälfte der derzeitigen Rentner und bemerkenswerte 70 Prozent der noch im Berufsleben stehenden Befragten die Befürchtung, dass zukünftig die Rente nicht mehr zum Leben ausreicht. Ich darf aus der heutigen Presse zitieren, die „Thüringer Allgemeine“ schreibt: „Die Altersarmut drängt als politisches Problem immer stärker auf die politische Bühne Europas und Deutschlands. 88 Prozent der Ostdeutschen gehen davon aus, dass die Armut in Deutschland in den nächsten zehn Jahren zunehmen wird.“ Und im „Tagesspiegel“ steht unter der Überschrift „Zum Leben zu wenig - Rentenversicherer warnen vor Altersarmut“: „Altersarmut ist noch kein drängendes Problem, kann aber bald eines werden.“ Der das sagt, ist Präsident der Deutschen Rentenversicherung. Und wie er es sagt, ist es eine Warnung.
Wir können und dürfen uns als Politiker nicht darauf zurückziehen, dass die derzeitige Altersarmut noch relativ gering ist. Nein, die Gefahr steht sozusagen vor der Tür. Mit Blick auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung muss festgestellt werden, dass Altersarmut insbesondere in den strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands in kurzer absehbarer Zeit zu einem drängenden Problem werden wird. All diejenigen, die jetzt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder geringen Löhnen oder unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigungen unterhalb eines Stundeneinkommens von 7,50 € bei einer Vollzeitbeschäftigung liegen, all diejenigen erwerben im Verlauf ihres Berufslebens einen gesetzlichen Anspruch unterhalb des Grundsicherungsniveaus. So ist in etwa die versicherungsmathematische Faustregel.
Nun erhalten in Thüringen etwa 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten Löhne unterhalb von 7,50 €. Noch dramatischer sieht es beim Bezug von Arbeitslosengeld II aus. Pro Jahr wird beim SGB-II-Bezug ein Rentenanspruch von 2,19 € pro Monat erworben. Herr Kubitzi hat die Zahl ebenfalls genannt. Nach zehn Jahren Langzeitarbeitslosigkeit entsteht also ein Rentenanspruch von 21,19 € monatlich.
rente in Höhe der Grundsicherung aufzubauen, dann wird auch daran deutlich, welche Folgen die jahrelange Niedriglohnideologie der Thüringer Landesregierung für künftige Rentner haben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass wir von der Personengruppe in diesen Eingangsbereichen nicht erwarten können, dass sie eine private wie auch immer geartete zusätzliche Alterssicherung aufbauen kann. Wer das verlangt, der handelt zynisch.
Angesichts der demographischen Entwicklung und der Brüche in den Erwerbsbiografien vieler Menschen hier in Thüringen, angesichts des außerordentlich niedrigen Lohnniveaus entwickelt sich vor unseren Augen eine rasch ansteigende und dramatische Altersarmut. Es wird Konsequenzen haben für die Menschen und es macht ihnen zunehmend Angst. Eine Umfrage der Volkssolidarität hat gezeigt, dass bereits jetzt 55 Prozent der jungen Erwerbstätigen dieses Thema mit großer Sorge betrachten. Aber es wird auch Konsequenzen für die Kommunen haben, die für die Grundsicherung maßgeblich verantwortlich sind und es wird mit Blick auf die künftige Kaufkraft und die demographische Entwicklung erhebliche Konsequenzen für die örtliche Wirtschaft haben. Das wird bedeuten, dass viele Menschen trotz aller Anstrengungen während ihres Berufslebens nicht in der Lage sind, im Alter ein Leben in Würde zu gestalten. Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in unseren strukturschwachen Regionen fast zur Normalität einer Erwerbsbiografie zählen. Dafür können die Menschen nichts, ganz im Gegenteil. Sie haben seit der Wende eine enorme Anpassungsbereitschaft und persönliche Flexibilität bewiesen. Privatvermögen, die zur zusätzlichen Alterssicherung dienen könnten, sind wenig vorhanden und konnten bisher auch in den seltensten Fällen aufgebaut werden. Gleichzeitig aber sind die Einkommensmöglichkeiten vergleichsweise schlecht. Das trifft unverändert besonders für Thüringen zu.
Aus all den Gründen, meine Damen und Herren, müssen wir jetzt wissen, welche Entwicklungen sich konkret für Thüringen abzeichnen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, um Gegenstrategien zu entwickeln. Dabei ist es nicht damit getan, wie im Fall des nordrhein-westfälischen CDU-Ministerpräsidenten und selbsternannten Arbeiterführers, plakative Forderungen aufzustellen, ohne diese durch konkrete politische Handlungen zu untermauern. Wer Mindestrenten einfordert und Mindestlöhne verweigert, der ist unglaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen mit dem Antrag Datengrundlage für die künftige Entwicklung bekommen und wir wollen wissen, welche Initiativen die Landesregierung bereits ergriffen bzw. welche konzeptionellen Vorstellungen sie hat. Auch wenn ich nach den Ausführungen des Herrn Worm wenig Hoffnung habe, dass Sie dem Punkt 2 unseres Antrags zustimmen werden, darf ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag bitten, würde mich allerdings nicht wundern, wenn Sie diese Zustimmung verweigern. Denn wenn wir von der Landesregierung einmal konkrete Fakten und Maßnahmen fordern, die nicht angenehm sind und in denen man sich sonnen und abfeiern kann, wird sie meistens von Ihrer Mehrheitsfraktion in diesem Hause verhindert. Ich danke Ihnen.
Mir liegen seitens der Abgeordneten keine weiteren Redemeldungen mehr vor, aber für die Landesregierung Sozialministerin Lieberknecht, bitte.
Vielen Dank Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Abgeordneter Eckardt, Ihren letzten Satz habe ich nun überhaupt nicht mehr verstanden. Die Landesregierung kann schon sehr konkret werden, ich habe gerade am Donnerstag und Freitag in der vergangenen Woche einiges sehr Konkretes gesagt. Ich habe Sie im Übrigen herzlich eingeladen zu den Themen. Wenn es um die Frage von Armut geht, wenn es um die Fragen von Renten geht, die Frage von Ost-West-Vergleichbarkeit, die einheitlichen Rentenwerte, für die wir uns einsetzen, denke ich, sollte es hier im Haus keine Zuschauer geben. Die Mehrheitsfraktion hat sich hier positioniert, die LINKEN haben sich positioniert, bei der SPD höre ich die Fragen wohl, aber die Aktivitäten fehlen. Ich würde Sie auch gern ins Boot nehmen bei dieser gemeinsamen Anstrengung. Ich denke, das sind auch Sie den Rentnerinnen und Rentnern im Lande schuldig.
Meine sehr verehrten Abgeordneten, auch ich bin der Meinung - ich glaube bei Henry Worm klang es schon an, beim Kollegen Kubitzki - es hätte in der Tat sehr gut in die Debatte der letzten Woche gepasst, aber es ist natürlich die volle Souveränität des Parlaments, über die Zeitökonomie auch selbst zu bestimmen. Gerade im Antrag auch der CDU-Fraktion, der ja beschlossen worden ist mit großer Übereinstimmung hier im Hause, ist die Gruppe der Altersrentner dezidiert aufgenommen, aber eingepasst
in ein Gesamtkonzept, wo wir alle Bevölkerungsgruppen in den Blick nehmen müssen. Es ist richtig gesagt worden, bei den Altersrentnern ist es im Moment noch nicht das verschärfte Problem. Aber ich sage auch „noch“; wir werden in den nächsten Jahren massiv die Probleme bekommen. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen. Trotzdem macht es Sinn, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen schon zum einen von einem gesellschaftspolitischen Ansatz her zu betrachten und zum anderen dann davon ausgehend natürlich zu sehen, was macht das in den einzelnen Bereichen, in den einzelnen Bevölkerungsgruppen aus. Gut, Sie haben den anderen Weg gewählt, Sie haben heute den Extraantrag noch einmal vorgelegt und auch zur Extraberatung aufgerufen. Da hat nun die Landesregierung mehrere Möglichkeiten, einmal, Sie gibt den Sofortbericht, wenn er gewünscht ist, oder - damit ist der Entscheidung des Parlaments dann letztlich vorgegriffen durch die Landesregierung - der Antrag wird zur Abstimmung gestellt. Von der CDU-Fraktion habe ich gehört, die anderen haben sich jetzt zum Abstimmverhalten geeinigt, sie wollen gerne beide Punkte, aber zum Punkt 1 habe ich zumindest das Gefühl, das würde eine Mehrheit hier im Haus bekommen. Das heißt, die Landesregierung würde dann auch berichten. Ich finde die Berichtsform dann im Blick auf das, was Sie hier im Einzelnen ansprechen, wenn es schon gesondert sein soll, dass wir das dann aber auch so machen, dass es sorgfältig tatsächlich belastbar in einer Schriftform vorliegt. Das ist, glaube ich, günstiger, als wenn man jetzt hier so einen schnellen Sofortbericht gegeben hätte zu einer Thematik, die es in der Tat auch verdient, dass man sich tiefgründiger damit befasst. Wie gesagt, ich hätte es gerne in diesem Gesamtkonzept gesehen, aber dann wird dies gesondert so noch mal extra gemacht. Im Blick auf diese einzelnen Themen, die hier angeführt sind, wird vor allen Dingen, was die Zukunft betrifft, in der Tat eine Situation zu beleuchten sein, die um Erhebliches dramatischer sein wird, als wir das im Moment uns so praktisch überhaupt vorstellen können. Wir haben die theoretischen Zahlen, die lassen sich alle zusammentragen, aber da ist schon die Frage: Inwieweit sind die Sicherungssysteme, die wir haben - Rentensystem, Versicherungssysteme, Beitragssysteme - überhaupt in unserem Land zukunftsfähig? Wenn Sie, Kollege Kubitzki, es kam auch in Ihrer Rede ja schon zum Ausdruck, auf der einen Seite die Beitragsstabilität beklagen, die real zur Absenkung von Renten führt, aber auf der anderen Seite wir uns nicht vorstellen können, dass die Einzahler noch stärker belastet werden als sie im Moment schon belastet sind, haben wir wirklich eine Spanne, wo wir in den bestehenden Systemen auf Dauer nicht weiterfahren können. Da kann ich auch nur dafür werben, wenn es um Konzepte geht, dass man das Modell der solidarischen Bürgerversicherung doch versucht, konstruktiv - natürlich mit den verschiedenen Klippen, aber
wirklich unaufhörlich - in den Blick zu nehmen, denn es stehen da zwar die 800 €, Gesundheitsbeitrag abgezogen 600 €, aber das muss ja nicht alles sein. Wenigstens das hat man.
Da sind doch viele, die nicht mal das in Zukunft mehr haben werden. Dann ist man frei, und zwar ohne große Vorlagen und Anrechungsbeiträge und sonst was, entweder in Gemeinschaften zu leben, wo sich diese Beträge auch addieren. Bei einem Ehepaar hat man dann eben schon 1.600 bzw. 1.200 €, auch noch nicht die Masse, aber immerhin. Das lässt sich aber auch erweitern. Es wird immer beliebter, Wohngemeinschaften auch unter Älteren zu gründen und dann natürlich, je nach Vermögen - Kräftevermögen, geistiges Vermögen - hier auch punktuell Arbeit anzunehmen, weiter auch zur Sinnerfüllung natürlich zu schauen, ohne große Verpflichtungen einzugehen, die in einer flexibilisierten Art und Weise möglich sein werden, wie das heute noch gar nicht vorstellbar ist. Es ist eine Grundsicherung in der Tat, die Sicherheit gibt, aber um auch Weiteres zu tun, wem es möglich ist. Die Sorge, dass erworbene Ansprüche dadurch vielleicht irgendwo aufgelöst werden, ist unbegründet, sondern es ist ganz dezidiert in allen Konzepten, die bisher vorgelegt worden sind und wo der Thüringer Ministerpräsident federführend ist und wo im Übrigen ja im Moment auch sämtliche Wirtschaftsinstitute Deutschlands sehr konstruktiv mitarbeiten, so, dass ich fest davon ausgehe, dass auch ein Ergebnis kommt - wie gesagt, sicher nicht kurzfristig, aber in der Perspektive. Wenn Politiker gerade aufgefordert werden bzw. immer gesagt wird, ihr denkt nur bis an das Ende der Legislatur, haben wir hier eine politische Debatte, die weit über die Legislatur hinausgeht. Ich denke, dann sollte man die auch nicht geißeln, sondern sagen, jawohl es gibt Politiker mit Visionen, es gibt Politiker, die stellen sich auch dieser konzeptionellen Arbeit.
Da bin ich beim zweiten Punkt, Herr Eckardt. Wenn die CDU-Fraktion diesem zweiten Punkt jetzt nicht zustimmt und auch als Ministerin würde ich mich dem anschließen, heißt das ja nicht, dass wir über die Fragen nicht nachdenken würden. Ich denke aber, dass man jetzt nicht kurzfristig Illusionen erzeugen sollte, die dann letztlich wieder nicht einlösbar sind, sondern dass wir sehr wohl konzeptionell denken, wie gesagt, in der Perspektive für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner das solidarische Bürgergeld als ein Konzept einzuführen, über das man streiten kann, über das man sich auch streiten muss, was weiterentwickelt werden muss, aber es ist ein Modell, es ist ein Konzept, es ist im Angebot. Das kann man, denke ich, sehr deutlich sagen, und zum anderen müssen wir auch akut sehen, wie ist die Situation. Heute zum Glück noch nicht so drama
tisch, wie das in einigen Jahren sein wird. Aber was es konkret auch für Thüringen heißt, das werden wir bei der Analyse, die wir am Freitag in der vergangenen Woche besprochen haben, denke ich, sehr gut rausarbeiten. Das wird auch im Landtag wieder eine Debatte geben, und natürlich zur Verfügung gestellt an Erkenntnissen, die die Landesregierung hat, so dass ich denke, im Lichte der Debatte vom Freitag, im Blick auf das, was ich vonseiten der Landesregierung jetzt zum Antrag für heute angekündigt habe, sind wir da auf einem Weg, auf dem wir dieses Thema auch gut weiterbearbeiten können.