Protocol of the Session on July 4, 2008

hier so wichtig ist. Ich glaube, die Einbindung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in die Arbeit der Katasterbereiche war eine richtige Entscheidung. Wir haben hier bei der Abarbeitung der Terminstellung zur automatisierten Liegenschaftskarte, die ja durch unseren Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung 2005 angekündigt wurde, ein gutes Stück sind wir hier vorangekommen, und die ALK wird flächendeckend bis 2009 vorliegen. Dass da geredet wird, Frau Doht, von Defiziten in diesem Vermessungsbereich, glaube ich, ist fehl am Platz und ist sicher nicht der Tatsache geschuldet, der Arbeit, die hier vor Ort von den zuständigen Mitarbeitern im Katasteramt geleistet wird. Wir haben, das will ich zumindest hier einfügen, auch die Befliegung Anfang des Jahres gemacht, um die Daten zum Gebäudebestand zu erfassen, auch hier findet die zügige Einarbeitung statt.

Personaleinsparungen: Wie Ihnen sicher auch bekannt ist, lässt sich das Personal nicht von heute auf morgen einsparen, so, denke ich, war die Ausrichtung nicht, sondern es geht um mittelfristige, langfristige Einsparungen. Ich glaube, Herr Kalich, mit den neuen Informationssystemen, die hier genutzt werden durch eine Vielzahl von Anwendern, ist natürlich auch die Arbeit in den Katasterämtern ein wenig in ein anderes Feld gerichtet, so dass wir da sicherlich hohes Potenzial haben bei der Zurverfügungstellung der Geodatenbasis für Unternehmen, die sich hier damit wirtschaftlich betätigen. Ich glaube, wenn Sie von Bürgernähe sprechen, dass mit der Zusammenlegung der Standorte der Katasterbereiche da ein Abbruch erfolgt ist, dann, glaube ich, ist im Grunde das Gegenteil der Fall, denn es sind sehr frühzeitig hier Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden geschlossen und dem Land nur im Rahmen einer pauschalisierten Finanzierung den Kommunen ermöglicht wird, hier unbürokratisch auf diese Datensätze zurückzugreifen und der Bürger nicht mehr zum Katasteramt laufen muss. Er kann hier in die Kommunalverwaltung, er kann übrigens auch zu den amtlich festgelegten Vermessungsingenieuren gehen, um seine Information zu bekommen.

Ich finde diesen Abmarkungszwang sehr gut, ich muss das nicht alles wiederholen; Herr Staatssekretär hat das ausführlich dargestellt. Sicher werden wir hier im Ausschuss dazu noch mal über die Vor- und Nachteile reden. Ich glaube, die Vorteile überwiegen in jedem Fall. Ich finde es gut und ich glaube, es war auch zwingend notwendig, hier entsprechend Gesetzlichkeiten zu formulieren zur Behandlung der unvermessenen Hofräume. Sie haben gehört, diese Hofraumverordnung läuft im Jahr 2010 aus. Nun können wir leider in Thüringen nichts dazu, dass wir hier zum Teil auf altes preußisches Kataster zurückgreifen müssen und wir gerade in Nordthüringen eine ganze Reihe von unvermessenen Hof

räumen haben, die durchaus dann auch mit dem Wegfall dieser Verordnung Probleme bereiten, so dass, denke ich, es ganz wichtig ist, dass wir das hier entsprechend in diesem Gesetz eingebaut haben.

Einige von meinen Kollegen aus der CDU-Fraktion haben auch im letzten Monat an einer Tagung „Thüringer GIS-Forum für Geodateninfrastruktur in Thüringen“ teilgenommen. Ich weiß jetzt nicht, ob die Oppositionskollegen da waren, ich habe keinen gesehen. Das wäre sehr interessant für Sie gewesen, insbesondere die Vorstellung des Projektes Geoproxy. Hier muss ich sagen, Herr Kalich, wir sind nicht am Anfang, sondern wir arbeiten schon eine ganze Zeit in der Zusammenstellung dieses Datenportals. Ich kann Ihnen nur raten, schauen Sie sich um, sehr interessant. Es vervollständigt sich in vielen Bereichen, ob das in der Umweltverwaltung ist, wo Sie z.B. Schutzgebiete abrufen können, aber auch in allen anderen Bereichen, die die öffentliche Hand insbesondere interessieren. Bei diesem System ist wirklich hervorzuheben, dass wir hier in Thüringen die Chance hatten, gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Geodatenhaltung beim zentralen E-Government mit einzuspielen in diese Serviceplattform, so dass hier Soft- und Hardware für die Nutzer doch im Wesentlichen gering gehalten werden können. Auch die Anwender haben mir bestätigt, dass diese Leistungsfähigkeit kaum in anderen Ländern vorhanden ist aufgrund dieser großen Speicherkapazitäten, die dieses Portal hier bietet. Ich denke, da sind wir wirklich gut aufgestellt, und wenn unser Minister sagt „zukunftsfähiges Thüringen, leistungsfähige Infrastruktur“, so ist dies mit Sicherheit ein Baustein.

Geoinformationssysteme haben als Wirtschaftsgut enorme Potenziale in Thüringen. Ich denke, auch darüber sollten wir in unserem Ausschuss reden, was hier möglich ist. Wir müssen auch darüber reden, wie nutzungsfreundlich diese Systeme zur Verfügung gestellt werden können, wie der Zugang hier erleichtert ist. Ich freue mich schon auf die weiterführende Diskussion in unserem Ausschuss für Bau und Verkehr und stelle ebenfalls hier den Antrag im Namen meiner Fraktion, dort fortzuberaten.

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden für den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4248 an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer dazu seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Thüringer Gesetz zur Weiterent- wicklung des Kinderschutzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4249 - ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht das Wort zur Begründung. Ich möchte jetzt schon bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit hat die Sozialministerin das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will die Einbringung des angekündigten Gesetzentwurfs, Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, gern vornehmen und es auch wieder so halten, dass möglichst keine Provokation entsteht, die dann doch zu einer Aussprache führen könnte. Ich weise zunächst einmal darauf hin, dass das gesunde Aufwachsen von Kindern und der Schutz vor Gefährdungen nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit sind, sondern dass darin eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zum Ausdruck kommt, der wir uns selbstverständlich stellen und die auch immer wieder in den letzten Jahren hier schon Thema gewesen ist. Das Grundgesetz weist die Sorge für Kinder zu Recht primär ihren Eltern zu. Gleichzeitig weist es allerdings dem Staat die Verantwortung zu, über die Ausübung der elterlichen Sorge zu wachen. Angesichts der gravierenden Fälle von Kindesvernachlässigung, angesichts des tragischen Todes mehrer Kinder auch im Freistaat Thüringen ist eine weitere Initiative der Landesregierung zum verbesserten Schutz von Kindern unverzichtbar.

Ich lege Ihnen heute den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vor. In der 68. Sitzung des Landtags vom 21. September 2007 wurde ein Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, das Thüringer Frühwarnsystem und Schutzkonzept für vernachlässigte oder misshandelte Kinder weiterzuentwickeln. Mit diesem einstimmig verabschiedeten Landtagsbeschluss wurde die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen und zwar konkret zur Regelung:

1. einer höheren Verbindlichkeit der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen;

2. der zeitnahen Ermittlung der nicht teilnehmenden Eltern als Ansatz für rechtzeitig helfende Intervention und

3. der dafür erforderlichen Zusammenarbeit mit den verantwortlichen staatlichen Stellen unter Beachtung nachfolgender Eckpunkte.

Diejenigen Eltern, deren Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen nicht teilnehmen, sollen von einer landesweit tätigen zentralen Stelle zeitnah ermittelt werden. Diese zentrale Stelle, das sogenannte Vorsorgezentrum für Kinder, führt einen kontinuierlichen Abgleich zwischen dem Geburtenregister und den ärztlichen Meldungen über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen durch. Wenn trotz Einladung und Erinnerung immer noch keine Teilnahme an der anstehenden Früherkennungsuntersuchung erfolgt ist, gibt das Vorsorgezentrum für Kinder die Daten der säumigen Eltern an das Jugendamt weiter. Damit ist nicht automatisch der Verdacht einer Vernachlässigung oder gar einer Misshandlung gegeben, sondern die Jugendämter erhalten Information über die Nichtteilnahme zur Unterstützung ihres Schutzauftrages gemäß § 8 a Sozialgesetzbuch VIII. Im Zusammenhang mit den übrigen Erkenntnissen der Jugendämter kann diese Information zum besseren Schutz der Kinder beitragen. Das Jugendamt wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten tätig und kann im Bedarfsfall weitere Maßnahmen einleiten.

Der vorliegende Entwurf setzt den Landtagsbeschluss konsequent um und regelt entsprechend ein verbindliches Einleitungs- und Erinnerungswesen betreffend die Früherkennungsuntersuchung. Damit wird sowohl die Teilnahmerate an den Früherkennungsprogrammen gesteigert als auch die Nichtteilnahme als Information von den Jugendämtern in deren Gesamtbewertung einbezogen. Durch ein frühzeitiges Erkennen von Risikofamilien können diese durch frühe Hilfen wirkungsvoll unterstützt und mögliche Fälle von Kindesvernachlässigung oder gar -misshandlung besser verhindert werden. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung Beschlüsse des Kindergipfels um, den die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin im Dezember 2007 mit dem Ziel der weiteren Verbesserung des Kinderschutzes einberufen haben. Auch wenn die kommunalen Spitzenverbände mit einigen Regelungen des Gesetzentwurfs nicht übereinstimmen, wird gerade in Artikel 1 § 8 eine Regelung formuliert, durch die die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgabe zukünftig durch weitere Informationen Unterstützung erfahren können. Zudem gilt es, beim Vollzug des Gesetzes zunächst praktische Erfahrungen zu sammeln. Erst dann wird man beurteilen können, ob tatsächlich ein größerer Aufwand für die Jugendämter ent

steht. Das Land wird seinen Anteil bei der Umsetzung des Gesetzes leisten und die Kosten für das mit dem Einladungs- und Erinnerungswesen betraute Versorgungszentrum für die Kinder tragen. Zudem wird das Land gemäß Artikel 3 des Gesetzentwurfs die Landkreise und kreisfreien Städte beim Auf- und Ausbau sowie bei der Gewährung früher Hilfen im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in den Jahren 2008 und 2009 jeweils mit 690.000 € pro Jahr unterstützen.

Kinder brauchen eine positive und ihnen zugewandte Lebenswelt, in der sie gesund und behütet aufwachsen können, frei von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch. Damit das überall in Thüringen noch besser möglich ist, haben alle Akteure eine gemeinsame Verantwortung. Das Land schafft mit dem vorliegenden Gesetz gute strukturelle Rahmenbedingungen für den Kinderschutz und knüpft unmittelbar an an die Debatte, die wir in der letzten Landtagssitzung im Juni hatten, wo die SPD ihren Gesetzentwurf bereits vorgelegt hat. Ich weiß, er ist im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen auch die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss beantragen und wir dann gemeinsam bei aller Übereinkunft in der Zielstellung die noch zu erörternden Fragen diskutieren werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich gehe auch davon aus, dass die Fraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/4249 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen und rufe auf Tagesordnungspunkt 20

Luftaufsicht an Thüringer Flug- plätzen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3784 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/4250 -

Das Wort hat Abgeordnete Doht aus dem Ausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Beschluss des Landtags vom 11. April 2008 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 29. Mai 2008 und in seiner 35. Sitzung am 26. Juni 2008 beraten. Der Ausschuss empfahl mehrheitlich die Ablehnung des Antrags.

Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir lehnen die Empfehlung des Ausschusses ab. Wir stimmen dem Antrag, so wie die SPD ihn eingereicht hat, zu. Mehr gibt es im Grunde nicht zu sagen. Ich verkneife mir trotzdem einen Satz nicht. Mir ist nach wie vor nicht klar, warum die CDU diesen Antrag an den Ausschuss mit überwiesen hat, auf keinen Fall deshalb, weil sie da irgendwie ergebnisoffen diskutieren wollte oder irgendwas Inhaltliches besprechen wollte. Es war Schaufenster, was Sie hier veranstaltet haben. Ich spare mir, Ihnen hier jetzt noch mal zu erklären, warum es notwendig gewesen wäre, hier Änderungen vorzunehmen. Sie basteln sich Ihre Welt, wie Sie sie haben wollen, mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun und genauso agieren Sie. Deswegen gibt es da nichts weiter dazu zu sagen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Wetzel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Lemke, wir basteln uns unsere Welt - nun könnte ich eigentlich schon wieder schließen -, ganz so ist es nicht.

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Nicht ganz!)

Nein, ganz so ist es nicht. Ich kann Sie da beruhigen, aber der Antrag hat sich einfach überholt. Das haben Sie doch sicherlich auch gemerkt.

(Heiterkeit SPD)

Es sind Veränderungen herbeigeführt worden durch die Landesregierung. Das Beauftragtenmodell bleibt gängiges Modell in Deutschland.

(Glocke der Präsidentin)

Ich denke, aus den Erkenntnissen der Anhörung, aus der ja letztendlich auch der Antrag in Drucksache 4/3784 stammt, da muss man natürlich aufpassen, dass man keine falschen Schlüsse zieht bei solchen Anhörungen und noch unausgereifte Forderungen dann aufmacht. In der letzten Sitzung des Landtags hat der Minister von Strukturanpassungen gesprochen. Es gibt keinerlei fachliche Unterstellung durch die FEG, sondern die fachliche Unterstellung liegt nach wie vor direkt beim Ministerium, bei der Landesregierung. Es gibt keine nebenamtlichen Beschäftigten in der Luftaufsicht mehr, so wie das bisher gehandhabt wurde. Es sind deutliche Veränderungen auch in der Musterdienstanweisung und im Meldewesen herbeigeführt worden. Bei Änderungen mit personellen Konsequenzen für die Luftaufsicht sind unmittelbar dem zuständigen Ministerium sofort Meldungen zu unterbreiten und vorzulegen - all das waren Dinge, die wir in der Anhörung ja letztendlich zu vernehmen hatten und die auch aufgrund des Antrags in Drucksache 4/3784 - er ist ja nicht mehr ganz neu dieser Antrag - in der Zwischenzeit entstanden sind und abgearbeitet wurden. Die Landesregierung hat weiterhin dargestellt, dass die Arbeitsverträge modifiziert wurden, dass die Luftaufsicht in Thüringen überarbeitet wurde, dass Einsatzorte von Sachbearbeitern der Luftaufsicht geregelt wurden. Man sieht hier eindeutig, die Landesregierung und die Behörde haben gehandelt. Das Parlament hat letztendlich auch sein Kontrollrecht wahrgenommen im Interesse der Luftaufsicht im Freistaat Thüringen. Und insofern kann man eindeutig im Namen der CDU-Fraktion sagen: Der Antrag gilt als erledigt und ich bitte, ihn in der heutigen Sitzung abzulehnen. Er ist nicht mehr up to date. Danke.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Kollege Wetzel, der Antrag hat sich weder überholt noch ist er erledigt. Ich weiß nicht, vielleicht sind Sie gerade dabei, sich zu überholen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Aber das Problem, welches wir mit diesem Antrag aufgegriffen haben, steht nach wie vor. Da will ich

doch noch mal ganz kurz eine paar inhaltliche Dinge sagen. Ich hatte das hier bereits bei der ersten Lesung des Antrags, bei der Einbringung getan. Anlass waren die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss 4/3 zum Flughafen Erfurt. In Zeugenbefragungen haben nämlich Mitarbeiter der Luftaufsicht mehrfach die Unterstellung des für die Luftaufsicht zuständigen Personals unter den Flughafenbetreiber kritisiert. Wenn man sich die einzelnen Zeugenaussagen anschaut, dann ist das ja auch eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung. Es hat Mitarbeiter der Luftaufsicht gegeben, die in ihrer Funktion als Mitarbeiter am Flughafen direkt an den Fälschungen der Passagierzahlen beschäftigt waren. Es gab andere, die andere Funktionen am Flughafen innehatten, die in diese Vorgänge nicht involviert waren, aber es gab durchaus diese Kritik. Und diese Verhältnisse, diese doppelte Unterstellung, dass die Mitarbeiter Diener zweier Herren sind, hat letztendlich die Manipulationen erleichtert. Ich habe damals schon hier die Behauptung gewagt, dass dies vielleicht nicht in dem Umfang hätte kommen müssen, wenn die Unterstellung anders gewesen wäre.

Dann haben wir den Antrag im Ausschuss behandelt. Herr Staatssekretär Richwien hat damals im Ausschuss für die Landesregierung Stellung genommen. Er hat klargemacht, dass es künftig keine fachliche Unterstellung der hauptamtlichen Beschäftigten, Beauftragten für Luftaufsicht unter die Mitarbeiter der Flughafen GmbH mehr gebe. Aber die hat es de facto zu diesen Zeiten, als die Manipulationen der Passagierzahlen stattgefunden haben, auch nicht gegeben. Das Problem ist doch die arbeitsrechtliche Unterstellung, dass man damals vonseiten der Geschäftsführung und vonseiten des Verkehrsleiters den Beschäftigten immer wieder mit Konsequenzen und mit Abmahnungen gedroht hat, wenn sie nicht spuren, wenn sie nicht diese Dinge tun und dass letztendlich der Flughafengeschäftsführung auch seitens des Ministeriums das Ganze sehr leicht gemacht wurde, indem die Direktive herausgegeben wurde, die Mitarbeiter haben sich immer zuerst an die Geschäftsführung zu wenden. Und an diesem Unterstellungsverhältnis hat sich bis heute nichts geändert. Nach wie vor sind die Mitarbeiter der Luftaufsicht, was personalrechtliche Dinge betrifft, weiter der Geschäftsführung des Flughafens unterstellt. Es mag sich am Flughafen viel hinsichtlich des Arbeitsklimas geändert haben, hinsichtlich der Führung von Mitarbeitern durch die Geschäftsführung. Das gebe ich alles zu, aber das Grundproblem bleibt bestehen. Nicht umsonst hat der Staatssekretär darauf hingewiesen, dass es in besonderen Situationen immer wieder einmal zu einer Interessenkollision kommen könne, was vertraglich nach seinem Dafürhalten auch nicht auszuschließen sei. Wenn wir aber eine ganz klare Trennung hätten, dass die Mitarbeiter der Luftsicherung dem Minis

terium auch in personalrechtlichen Dingen unterstellt sind, wäre dies auszuschließen. Ich gebe zu, dass es beide Möglichkeiten gibt, weil Sie es ansprachen, Kollege Wetzel. Es gibt eine ganze Reihe von Flughäfen in der Bundesrepublik, bei denen das Ganze so geregelt ist wie in Thüringen. Das stelle ich nicht in Abrede. Aber es gibt auch andere Flughäfen - und davon ist uns auch in den Zeugenvernehmungen berichtet worden -, bei denen es eine klare Trennung gibt. Da wir hier schon mal die ganzen Probleme hatten am Flughafen, sind wir der Auffassung, dass diese Trennung sein sollte. Deswegen haben wir auch in den Ausschussberatungen unseren Antrag aufrechterhalten. Ich sage auch, er ist heute aufrechtzuerhalten und ich appelliere noch mal in Ihre Richtung, vielleicht unserem Antrag doch stattzugeben, weil im Endeffekt wird es nicht teurer, es ist letztendlich egal, ob dann die Flughafen Erfurt GmbH mal von 2,5 Prozent, die die Stadt Erfurt als Gesellschafteranteil hält, Zuschüsse braucht oder ob wir die Leute direkt bezahlen. Der Personalschlüssel im Ministerium wäre sicher ein anderer. Aber auf jeden Fall hätten wir dann eine klare Trennung und damit auch gewährleistet, dass solche Dinge, wie sie in der Vergangenheit am Flughafen Erfurt passiert sind, in Thüringen passiert sind, an Thüringer Flughäfen nicht wieder passieren könnten.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Wird vonseiten der Landesregierung noch mal das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir werden jetzt direkt über den Antrag der SPDFraktion abstimmen, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Wer für den Antrag - Entschuldigung, Abgeordneter Schröter, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Dann werden wir jetzt über den Antrag

(Unruhe SPD)

der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3784 in namentlicher Abstimmung abstimmen. Ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.