7. längere Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber für die Feststellung der Erfahrungsstufen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 52. Sitzung die Ihnen in der Beschlussempfehlung - Drucksache 4/4168 - vorliegende Änderung beschlossen. Der beteiligte Innenausschuss ist in seiner Sitzung am 30. Mai den Empfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses ohne Änderung gefolgt. Im Wesentlichen beruhen die Änderungen auf notwendige Änderungen durch die eingeleitete Polizeireform. Größere Strukturen bedingen auch bei den Leitungsfunktionen entsprechende Änderungen.
Diesen Veränderungen wird durch die in der Beschlussempfehlung vorliegenden Anträgen Rechnung getragen. Die weiteren Änderungen sind mehr oder weniger klarstellender bzw. redaktioneller Art.
Die Oppositionsfraktionen, meine Damen und Herren, haben in ihren Anträgen einige Forderungen der Anzuhörenden darüber hinaus aufgenommen, ohne jedoch die dafür notwendigen Deckungsmittel anzubieten. Die Mehrheit des Ausschusses hat des
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Föderalismus-I-Reform wurde die Zuständigkeit für das Besoldungsrecht den Ländern übertragen. Bei der aktuellen Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes, die unter anderem eine Besoldungserhöhung von mehr als 6 Prozent vorsieht, werden die Beamten der Länder explizit ausgenommen. Eine Besoldungserhöhung für Thüringer Beamte gibt es also nur, wenn Thüringen ein eigenes Gesetz hat.
Der von der Landesregierung hier vorgelegte Entwurf ist einerseits und zum überwiegenden Teil eine Blaupause des Bundesrechts, andererseits unterbreitet die Regierung dem Parlament auch einige Änderungsvorschläge. Meine Fraktion hat beides - den alten Bundesrechtstext und die Neuerungen durch die Landesregierung - geprüft und die Ergebnisse der Anhörung gründlich ausgewertet. Das Resultat dieser Überlegungen waren 19 Änderungsanträge, die wir in den Ausschuss eingebracht haben. Keiner dieser Anträge fand im Ausschuss eine Mehrheit. Selbst ein mit einem Antrag der CDU-Fraktion zu 100 Prozent inhaltsgleicher Antrag der LINKEN wurde abgelehnt. Zu einer Blüte dieses Umgangs komme ich noch im Zuge meiner Ausführungen. In der abschließenden Beratung hier im Plenum wollen wir nicht noch einmal alle Anträge aus dem Ausschuss einbringen, aber sieben unserer Änderungen sind uns so wichtig, dass wir sie dem Plenum vorschlagen.
1. Wir wollen mit dem Antrag in Drucksache 4/4176 die Festlegung von Stellenobergrenzen für Beförderungsämter streichen, weil mit diesem antiquierten Instrument eine funktionierende und flexible Verwaltung behindert würde. Insofern schließen wir uns den Auffassungen des Thüringer Beamtenbundes, des Landkreistages, der Gewerkschaft ver.di, dem Thüringer Rechnungshof und der Deutschen Polizeigewerkschaft an.
2. Der Antrag in Drucksache 4/4177 befasst sich mit der Einführung der sogenannten leistungsorientierten Besoldung. Für Beamte der Besoldungsordnung A ist dies durchaus vergleichbar mit den Regelungen für die Tarifbeschäftigten und wird daher von uns nicht kritisiert. Die Einführung einer extra
leistungsorientierten Besoldung für Beamte der Besoldungsordnung B ist nicht sachgerecht nach unserer Auffassung, weil diese Beamten schon wegen der besonderen Leistung a priori die höhere Besoldung B bekommen. Auf den Extrazuschlag von 1 Prozent für alle B-Beamten sollte also nach unserer Auffassung verzichtet werden. Dass sich bei Richtern eine sogenannte leistungsorientierte Besoldung verbietet, weil die richterliche Unabhängigkeit keine Bestimmung von geeigneten Kriterien zulässt, hat die Landesregierung wohl erkannt. Aber statt allen Richtern eine 1-prozentige Leistungsprämie zu zahlen, die nicht einmal ruhegehaltfähig wäre, sollten stattdessen die Beträge in den Grundgehaltstabellen für die Besoldungsordnung R um 1 Prozent erhöht werden. Damit würde dieser Teil der Besoldung dann auch bei der Pensionierung berücksichtigt.
3. Mit dem Antrag in Drucksache 4/4178 soll der Betrag für vermögenswirksame Leistungen gestaffelt und moderat angehoben werden. Wir meinen, dass die bisherigen 13 DM bzw. 6,65 € schon lange nicht mehr zeitgemäß sind, und greifen mit unserem Änderungsantrag Anregungen des Thüringer Beamtenbundes, der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes Deutscher Rechtspfleger auf. Wir schlagen konkret vor, die vermögenswirksamen Leistungen auf monatlich 20 € bei den Besoldungsgruppen bis A 9 und auf 10 € bei den übrigen Beamten zu erhöhen.
4. Der Änderungsantrag in Drucksache 7/4179 wäre formell gar nicht nötig, wenn sich die Thüringer Landesregierung an europäisches Recht halten würde. Es geht hier um die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Am 1. April hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Benachteiligung von „verpartnerten“ Beschäftigten gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt. Danach müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften dasselbe Arbeitsentgelt erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.
Unter diesem Begriff des Arbeitsentgelts fallen hierbei alle Leistungen, die Arbeitgeber oder Dienstherren ihren Beschäftigen gewähren, wie auch Orts-, Familienzuschlag, Beihilfe, betriebliche Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Hinterbliebenenpensionen. Wenn die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion wüssten, dass die EU-Gleichstellungsrichtlinie auch in Thüringen gilt, dann wüssten Sie auch, dass die Umsetzung des Urteils im Thüringer Besoldungsgesetz zwingend und unabhängig von ideologisch geprägten Wunschvorstellungen der Landesregierung erforderlich ist.
5. Das Thüringer Ministergesetz nimmt Bezug auf die Besoldungsgruppe B 11. Mit der Drucksache 4/4180 beantragen wir, dass die Besoldungsgruppe B 11 auch in die Thüringer Besoldungstabellen aufgenommen wird. Es wäre andernfalls nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Berechnung der Amtsbezüge des Thüringer Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister noch weiterhin nach dem Bundesbesoldungsgesetz richten sollte, wenn es ein eigenes Thüringer Besoldungsgesetz gibt. Wir hatten im zuständigen Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt. Er hat den Weg so vieler unserer Anträge genommen. Und nun plötzlich haben wir einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorliegen, der uns vorhin als Tischvorlage erreicht hat, in dem unter Ziffer 1 die Minister in die Regelungen des Beamtenbesoldungsgesetzes Thüringens aufgenommen sind. Da erhebt sich die Frage: Warum hat man eine solche Regelung im Ausschuss abgelehnt? Warum hat man den Antrag, den wir gestellt haben, nicht angenommen? Lag es daran, weil es ein Antrag war, der von uns kam? Schaut man sich den Antrag an, findet man eine andere Erklärung. Es geht in diesem Antrag nicht nur um die Aufnahme der Minister in das Besoldungsgesetz, es geht auch um eine Erhöhung der Ministereinkünfte. Im Unterschied zu der Begründung, die im Änderungsantrag gegeben wird, und die da sinngemäß lautet, es wird um 2,9 Prozent erhöht und - Zitat: „frühere Verzichte der Thüringer Landesregierung auf Besoldungsanpassungen werden weiterhin berücksichtigt“, muss man feststellen, dass die Bezüge der Minister um 6,2 Prozent angehoben werden. Das heißt, die Begründung steht im Widerspruch zu der vorgeschlagenen Änderung. Das heißt klar gesprochen, sie ist nicht wahr.
6. Die Arbeitszeitanhebung auf 42 Stunden für die Thüringer Beamtinnen und Beamten war ein falscher Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des Freistaats.
Der Unmut und Ärger in den Rathäusern und Amtsstuben wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten für Tarifbeschäftigte und Beamte sind verständlich. Die angeblichen finanziellen Einspareffekte im Zuge der Erhöhung der Arbeitszeit für Beamte auf 42 Stunden sind nie eingetreten. Die Fraktion DIE LINKE schließt sich mit dem Antrag in Drucksache 4/4181 den Forderungen des Thüringer Beamtenbundes nach einer Rückkehr zur 40-Stunden-Woche und somit zur Gleichbehandlung aller Bediensteten im öffentlichen Dienst des Freistaats an. Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die 40-Stunden-Woche erst ab 2009 wieder einzuführen, betrachten wir als eine halbherzige Initiative.
7. Beim letzten Antrag unserer Fraktion geht es um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Besoldungserhöhungen. Die Gehälter der Tarifbeschäftigten im Thüringer Landesdienst erhöhten sich zum 1. Mai 2008 um 2,9 Prozent. Die Übernahme der Erhöhung in die Besoldungstabellen ist im Sinne einer Gleichbehandlung nachvollziehbar. Für eine verspätete Inkraftsetzung der Besoldungsanpassung ist dagegen ein sachlicher Grund nicht erkennbar. Wir schlagen also vor, die ab 1. Juli 2008 geltenden Eurobeträge in den Besoldungstabellen des neuen Thüringer Besoldungsgesetzes bereits ab 1. Mai 2008 anzuwenden.
Ein letztes Wort zu der bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt thematisierten Frage Generalstaatsanwalt, der von nun an kein politischer Beamter mehr sein soll. Das ist keine Frage der Urheberschaft einer Idee. Das ist eine Frage der Unabhängigkeit eines Amtes. Insofern ist die Ziffer 2 des Antrags der CDU-Fraktion durchaus vernünftig. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand hier im Hause diesem Antrag verwehren wird.
Die Art und Weise wie und wann der Änderungsantrag Eingang in die parlamentarische Beratung gefunden hat, ist selbst dann, wenn es geschäftsordnungsrechtlich korrekt ist, parlamentarisch und kollegial betrachtet bedenklich. Der Änderungsantrag ändert das Gesetz in ziemlich starker Weise. Das heißt, es wird im Grunde genommen über einen zusätzlichen Artikel eine komplette Gesetzesänderung eingeführt. Wenn man das dann zwischen den oder neben den Beratungen, die ohnehin laufen, überschauen muss, dann könnte es unter anderem sein, dass man Vorlagen durchaus nicht richtig beurteilt. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, auf der Grundlage dessen zu beantragen, dass der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss oder die zuständigen Ausschüsse zurückverwiesen wird. Wir hätten auch eine dreißigminütige Beratungspause vor der Abstimmung beantragen können. Nach meinem Wissen verzichtet unsere Fraktion darauf. Aber wir sollten uns überlegen, ob wir solche Arten und Weisen des Umgangs mit Kolleginnen und Kollegen im Hause pflegen wollen.
Meine Damen und Herren, die Pflicht zur Vorlage eines Beamtenbesoldungsgesetzes für Thüringen haben Sie erledigt; die Kür, es ein wirklich gutes Gesetz werden zu lassen, haben Sie verpasst, Frau Ministerin. Unsere Änderungsanträge sind nicht alle unsere Vorschläge, aber sie sind geeignet, den Entwurf maßgeblich zu verbessern. Wenn Sie unseren Anträgen zustimmten, würden es Ihnen die Thüringer Beamten danken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Reformprojekte auf politischer Ebene bestehen ja bekanntlich oft aus Kompromissen. Einer dieser Kompromisse, über den heute kaum noch jemand glücklich ist, ist die im Rahmen der Föderalismusreform I durchgesetzte Länderkompetenz für das Dienstrecht, die Besoldungen und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten und Richter. Die Rückkehr zum sogenannten Besoldungsföderalismus war eine der am heftigsten umstrittenen Neuregelungen im Rahmen der Föderalismusreform. Mit der Abschaffung einheitlicher Regelungen in diesem Bereich besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Bezahlwettbewerb, der einstmals Anlass für die Schaffung einheitlicher Besoldungsregelungen war, wieder aufflammt. Es besteht noch mehr die Gefahr, dass die finanzschwachen Länder bei der Gewinnung qualifizierten Personals für die Landesverwaltungen dauerhaft das Nachsehen gegenüber den reicheren Ländern haben, mit der Folge, dass sich der öffentliche Dienst hier schlechter entwickelt als anderswo. Über einen längeren Zeitraum führt solch eine Entwicklung zu handfesten Standortnachteilen. Aber wir können an dieser Stelle die Entwicklung nicht zurückdrehen; es heißt nun, mit den Ergebnissen umzugehen und für das Land das Beste daraus zu machen. Ob der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, im Alleingang ein eigenes Thüringer Besoldungsrecht zu schaffen, der richtige ist, darf ernsthaft bezweifelt werden. Aus Sicht der SPD wäre es klüger und zielführender gewesen, sich zumindest mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt auf Gemeinsamkeiten für ein mitteldeutsches Besoldungsrecht zu verständigen. Das wäre ein Projekt für die sogenannte Initiative Mitteldeutschland gewesen. So aber wird die zumindest nach den früheren Verlautbarungen der Ministerpräsidenten angestrebte Schaffung gemeinsamer Ämter und Behörden durch unterschiedliche beamtenrechtliche Regelungen noch zusätzlich erschwert. Mobilität wird weiter eingeschränkt. Dies ist ein großes Versäumnis und Ausdruck von Konzeptionslosigkeit, auch bei der Behördenstrukturreform. Dabei machen es uns andere Bundesländer vor. So gibt es zwischen den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Vereinbarung, einen gemeinsamen
Rahmen für das Beamtenrecht zu schaffen. Warum so etwas zwischen den CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht vereinbart werden kann, ist mir ein Rätsel. Thüringen hat nun als eines der ersten Länder seine Beamtenrechtsneuregelungsmaschinerie in Gang gesetzt.
Im Ergebnis wurde von der Landesregierung im Februar dieses Jahres der Entwurf für ein Thüringer Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz vorgelegt, mit dem unter anderem die derzeit gültige Regelung aus den Gesetzen Bundesbesoldungsgesetz, Thüringer Besoldungsgesetz, Gesetz über vermögenswirksame Leistungen einschließlich verschiedener Rechtsverordnungen in einem Gesetz zusammengefasst werden sollen. Soweit folgt die SPD der Landesregierung sogar noch. Es macht Sinn, die verschiedenen Gesetze und Verordnungen, die sich um die Beamtenbesoldung drehen, zusammenzufassen. Das geht auch aus verschiedenen Stellungnahmen der zum Gesetzentwurf angehörten Verbände und Vereinigungen hervor. Zum großen Wurf fehlt aber die sinnvolle und notwendige überregionale Abstimmung, und es fehlt die Kommunikation mit den Betroffenen, die sich ein weiteres Mal nicht ernst genommen und nicht eingebunden fühlen.
Nun zu einigen Details des Gesetzentwurfs: Mit großen pathetischen Worten hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Mohring die Position der CDU-Fraktion zur Besoldungsneuregelung in einer Pressemitteilung beschrieben, Frau Präsidentin, ich zitiere: „Die Auswirkungen des demographischen Wandels machen auch vor Landesbehörden und Staatsdienst nicht halt. Wir wollen jungen, gut qualifizierten und motivierten Menschen hier im Freistaat Chancen geben. Deshalb beginnen wir mit der Besoldungsanpassung bei den Neueinsteigern.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der das gelesen hatte, dachte, jetzt haben sie es begriffen.
Nicht einmal die per Pressemitteilung und gegenüber dem Thüringer Beamtenbund, Herr Mohring, angekündigten Änderung zur 100-Prozent-Besoldung aller Beamtenanwärter finden sich in den Vorschlägen
der CDU-Fraktion zum Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz wieder. Ich habe jedenfalls nichts gefunden. Ist es schon so schlimm, dass die die Regierung tragende Fraktion sogar falsche Fährten legen muss, um die öffentliche Meinung zu manipulieren oder was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie der Öffentlichkeit handelnde CDU-Fraktion vorgaukelten, aber dann keine Taten folgen ließen?
Herr Mohring, wir helfen Ihnen dabei, Ihr gegenüber der Öffentlichkeit gegebenes Versprechen einzuhalten. Es liegt Ihnen ein Antrag unserer Fraktion vor, wonach ab dem 01.01.2009 auch die bisher ausgenommenen Beamtenanwärter auf 100 Prozent der vergleichbaren Westbesoldungshöhe angehoben werden sollen. Das entspricht Ihren geäußerten Intentionen. Also stimmen Sie einfach unserem Antrag zu.
Wie wenig ernst die Äußerungen von Ihnen, Herr Mohring, zu den Chancen für die jungen, gut qualifizierten und motivierten Menschen gemeint waren, zeigt nicht nur das Fehlen entsprechender Gesetzesvorschläge. Dass dies alles Lippenbekenntnisse sind, offenbart der vorliegende Gesetzentwurf, an dem die CDU-Fraktion fast nur Redaktionelles auszusetzen hatte. Stattdessen bringen Sie heute einen Änderungsantrag zum Ministergesetz ein. Hier sieht man, wo Sie die Prioritäten setzen.
Meine Damen und Herren, Thüringen ist - abgesehen von Berlin - das neue Bundesland, das seine Beamten am schlechtesten behandelt. Kein neues Flächenland hat beispielsweise für seine Beamten die 42-Stunden-Woche eingeführt - nur Thüringen. Und kaum ein Land ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld so radikal vorgegangen wie der Freistaat. Auch mit dem vorliegenden Gesetz wird im Vergleich zu den anderen Ländern nichts Wesentliches daran geändert. Das Gesetzt vertieft die Gräben zwischen den einzelnen Statusgruppen Angestellten und Beamten weiter. Schon jetzt fühlen sich viele Beamte als Landesbedienstete zweiter Klasse. Sie müssen länger arbeiten, bekommen dafür die Besoldungsanpassung auch noch Monate später als die Angestellten. Soll das Gerechtigkeit sein? Meine Damen und Herren von der Landesregierung, unterschätzen Sie diese Sprengkraft nicht, die davon ausgehen kann, wenn versucht wird, Angestellte und Beamte gegeneinander auszuspielen bzw. einer Gruppe Leistungen zu geben, den anderen jedoch diese vorzuenthalten. Betrieblicher Frieden ist auch ein hohes Gut, und es gibt genügend Untersuchungen, die die positiven Seiten eines solchen Betriebsklimas herausstellen, von denen in der Thüringer Lan