Protocol of the Session on May 9, 2008

Zu Punkt 2 Ihres Antrags: „Die Landesregierung wird gebeten, unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 über ihre Erfahrungen nach der Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes zu berichten.“ Dazu ist nicht viel zu sagen.

Erstens ist die Bürgerbeauftragte keine Beauftragte der Landesregierung und zweitens hat die Landesregierung auch keine Novellierung des Bürgerbeauftragtengesetzes vorgenommen. Warum sollte dann die Landesregierung auch hier die Folgen abschätzen? Für die CDU-Fraktion kann ich natürlich hier schlussfolgernd sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Sedlacik zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Antrag trägt die Überschrift „Wirksamkeit der Arbeit der Bürgerbeauftragten“. Herr Heym, trotz Ihres indirekten Maulkorbs erlaube ich mir, die Gedanken unserer Fraktion zu diesem Bericht hier darzulegen. Die Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes im Mai 2007 war von der CDU-Mehrheit im Landtag als Stärkung der Rechte des Amts der Bürgerbeauftragten und somit der Bürger im Land bezeichnet worden. Doch ich muss einschätzen, Wunsch und Realität klaffen weit auseinander. Wir hatten unsere Kritikpunkte, denn tatsächlich wurden die Rechte der Bürgerbeauftragten beschnitten und das war auch offensichtlich politisch von Ihnen so gewollt.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sie wollten sie doch abschaffen.)

Ein Jahr nach der Novellierung ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Wir wollen

eine öffentliche Diskussion führen und das geschieht auf unseren Antrag hin tatsächlich erstmals hier in diesem Plenum auf der Grundlage eines Jahresberichts der Bürgerbeauftragten.

Die Übergabe des Berichts an den Landtag sehe ich - und da stehe ich auch zu meiner Pressemitteilung an diesem Tag - als eine reine Pflichtkür und reicht uns nicht aus. Sehr kritisch sehe ich auch die fehlende Transparenz und die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeauftragten.

Ein paar Worte zur Transparenz: Es ist nicht nachvollziehbar, ob und wie die Bürgerbeauftragte zur Beseitigung von Mängeln beiträgt oder eigene Vorschläge zu dringend notwendigen Gesetzesänderungen einbringt. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Bürgerbeauftragte auf Anregungen der Bürger, aber auch auf eigene Veranlassung tätig wurde, um bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungen in Thüringen zu entwickeln. Der Bericht der Bürgerbeauftragten verdeutlicht uns, die regierende CDU-Fraktion begnügt sich mit reinem Auskunftsersuchen der bestbezahlten Thüringer Auskunftsstelle hier in diesem Landtag.

Ich stelle fest, Sie wollten eigentlich gar keinen echten Interessenvertreter der Bürgerinnen gegenüber den allmächtigen Behörden im Land. Gegen den Willen der Opposition haben Sie die Aufgaben der Bürgerbeauftragten im neuen Gesetz im Mai vorigen Jahres so beschnitten, dass sie nur noch ein Auskunfts- und Informationsersuchen der Bürger hat. Aber das muss nicht so bleiben. Die Veränderung der Bürgerbeauftragten hin zu einer Institution, die Verwaltung auf Ihre Bürgernähe kontrolliert, und die Zuerkennung eigener Handlungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Beanstandungsrechte sowie ein Recht zur Durchführung von Anhörungen, könnten dazu beitragen, die Stellung der Bürgerbeauftragten tatsächlich zu stärken.

Unser Petitionsausschuss erhält monatlich eine Übersicht zu Anzahl und Art der zu behandelnden Themen. Fakt ist, so richtig anfangen können wir damit aber nichts. Nachfragen zu Schwerpunkten oder Inhalten gibt es zwar - meistens nur von unserer Seite -, Rückschlüsse und Schlussfolgerungen aus reinen Auskunftsersuchen gibt es aber kaum. Mir reicht es nicht aus, wenn die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei den Kommunalabgaben mitgeteilt bekommen, dass auf der Grundlage bestehender Satzungen alles rechtens ist, denn für das Hinterfragen ist die Bürgerbeauftragte ja nicht zuständig. Mir reicht es nicht aus, festzustellen, dass man im Bereich soziale Angelegenheiten mit 245 Anliegen - das sind 31,7 Prozent der Betroffenen - über einen sehr kleinen finanziellen Spielraum verfüge, so wie Sie es feststellen; das Gesetz ist halt so, es gibt

Hartz IV. Oder mit 124 Anliegen - das sind 16 Prozent - ging es um Fragen der Bauordnung, Bauleitplanungen und Genehmigungen. Da steckt doch eine so große Anzahl von Informationen für die Bürgerbeauftragte drin, woraus es Schlussfolgerungen für besseres Verwaltungshandeln zu ziehen gilt und die öffentlich zu verallgemeinern sind - nichts. 112 Anliegen - das sind 14,5 Prozent - betrafen überwiegend Kommunalabgaben und hier besonders Straßenausbaubeiträge, Wasser und Abwasser.

Als ich Sie im September 2007 fragte, ob Sie sich als Bürgerbeauftragte an der öffentlichen Anhörung am 5. Oktober 2007 zum Komplex Kommunalabgaben beteiligen, um Schlussfolgerungen aus den vorliegenden Bürgeranliegen zu ziehen, hieß es: Das sind noch Altfälle; jetzt sind Sie nur noch für Auskünfte zuständig. Gerade jetzt bei der aktuellen Diskussion um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge haben doch auch Sie erkannt, dass Beitragsforderungen oft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger total überfordern und auch Stundungsmöglichkeiten im Allgemeinen keine Lösung des Problems bringen.

Im Dezember berichteten Sie dann stolz im Petitionsausschuss, dass Sie an den Innenausschuss ein Schreiben gerichtet haben, in dem Sie ihm im Rahmen der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes vorschlagen, in § 7 Abs. 1 Satz 3 das Wort „sollen“ durch das Wort „können“ zu ersetzen. Glückwunsch - weiter so! Leider blieb es 2007 der einzige Versuch, sich über Ihnen bekannte Probleme zu äußern. Wenn Sie Sprechstunden in Landkreisen oder kreisfreien Städten machen, haben Sie doch eine Chance, Ihnen übermittelte Probleme zu analysieren und Brennpunkte öffentlich zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger spüren: Da kümmert sich jemand um uns. Aus all den genannten Punkten ergeben sich doch Konsequenzen für die weitere Arbeit einer Bürgerbeauftragten.

Ich bin mir sicher, dass wir eine Diskussion nötig haben, auch wenn die CDU sich hier verweigert, wie wir gerade zur Kenntnis nehmen konnten. Trotzdem sind Sie jetzt an der Reihe. Bleiben Sie schön sachlich. Es geht nicht um uns, es geht nicht um Sie, es geht auch nicht um Frau Liebaug; es geht um eine wirksame Interessenvertretung und eine wirksame Bürgervertretung im Land im Auftrag dieses Parlaments. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Dr. Hahnemann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur noch einige wenige Bemerkungen zu dem, was Frau Sedlacik jetzt hier vorn schon gesagt hat. Es ist klar, Kollege Heym, das ist ein alter Streit, den wir hier austragen, und trotzdem glaube ich, dass Sie an zwei Stellen irren. Die erste Stelle ist ein nicht so schwerwiegender Irrtum, das ist einfach der, dass Sie glauben, dass das, wozu wir auflaufen im Moment, Hochform sei. Da werden Sie sich in den nächsten Monaten sicherlich noch auf einiges gefasst machen müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Zweite ist etwas anderes. Es ist doch auch dem derzeit geltenden Gesetz geschuldet, dass man parlamentsrechtlich solche Bocksprünge machen muss, um eine Diskussion hier im Landtag zu haben oder überhaupt führen zu können. Das Gesetz ist doch nicht deswegen so, weil wir es so gewollt hätten, sondern weil Sie gegen das, was wir gern gewollt hätten, nicht mehr als das, was wir haben, zugelassen haben.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist Demokratie, Herr Hahnemann.)

Ich weiß, ich klage ja auch nicht darüber. Ich weise nur darauf hin, dass Sie versuchen, uns etwas in die Schuhe zu schieben, das eigentlich in Ihre gehört.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben ja recht, Herr Heym, die Novellierung dieses Gesetzes ist nicht Regierungsangelegenheit. Aber wo ist denn die Evaluierung dieses Gesetzes durch die, deren Angelegenheit es wäre, das heißt, durch uns? Insofern nehmen Sie doch einfach mal die kritischen Hinweise von Frau Sedlacik zur Kenntnis. Beziehen Sie sich nicht auf solche absurden Erinnerungen, wir hätten den Bürgerbeauftragten überhaupt nicht gewollt. Nein, wir haben einen anderen Bürgerbeauftragten gewollt, als Sie ihn wollten. Wir haben ganz klar gesagt: Der ist ein Anhängsel des Petitionsausschusses und das war uns zu wenig.

Wenn wir Evaluierung dieses Gesetzentwurfs ernst nehmen und uns den Bericht der Bürgerbeauftragten anschauen, dann werden wir feststellen, dass auch ein anderes Ziel, das Sie sich ausdrücklich gesetzt hatten und dem wir nach meiner Erinnerung gar nicht wesentlich widersprochen haben - das war, die Arbeitsbereiche des Petitionsausschusses und der Bürgerbeauftragten zu separieren -, zwar beabsichtigt war, aber offensichtlich so ganz recht nicht gelungen ist. Das wäre ein Gegenstand, worauf man bei Evaluierung des Gesetzes schon hin

weisen sollte. Wir haben diesen Bericht der Bürgerbeauftragten auch unter diesem Evaluierungsaspekt betrachtet.

Nun hat Frau Liebaug als neue Amtsinhaberin oder relativ neue Amtsinhaberin unter Umständen es ja gar nicht so einfach, etwas zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes zu sagen; trotzdem müsste man es von ihr erwarten. Was unseres Erachtens möglich sein sollte, ist, dass sie als jetzige Amtsinhaberin wirklich Vorstellungen entwickelt - Frau Sedlacik hat es gesagt - und diese Vorstellungen öffentlich äußert, wie sie sich die Ausgestaltung ihres Amts und ihrer Arbeit vorstellen würde. Das sollte auch unter ausdrücklichem Bezug auf die fast einjährige Geltung dieses jungen Gesetzes geschehen. Dazu ist im Jahresbericht tatsächlich nichts zu lesen. Da geht es mehr um die Darstellung der Arbeitsinhalte, das ist ja richtig bei einem Bericht. Dennoch wäre es interessant, wenn man eine Einschätzung der Wirksamkeit dieses Gesetzes bekäme. Hier beginnen nach Ansicht unserer Fraktion genau die Probleme.

Dem Landtag liegt ein schriftlicher Bericht vor, aber es ist zunächst erst mal überhaupt nicht vorgesehen, dass dieser Bericht beraten wird, dass darüber eine Aussprache im Plenum stattfindet, dass praktisch über die Arbeit der Bürgerbeauftragten, die im Dienste der Öffentlichkeit tätig ist, auch eine öffentliche Debatte stattfindet. Es handelt sich um ein öffentliches Amt im Dienste der Öffentlichkeit. Dann sollte auch prinzipiell eine öffentliche Debatte stattfinden. Aber sowohl dieses Amt als auch der Petitionsausschuss haben halt mit der Öffentlichkeit so ihre Probleme. Dazu hat Frau Sedlacik vorhin eindrucksvoll - also bei dem Bericht des Petitionsausschusses - etwas gesagt.

Wir hatten ja entsprechende Regelungsvorschläge bei der Gesetzesberatung vor einem Jahr gemacht. Sie hatten sie abgelehnt. So ist auch nicht vorgesehen, dass das Landtagsplenum direkte öffentliche Kommunikation mit der Bürgerbeauftragten haben kann. Hier mag es parlamentshierarchische Gründe geben. Ob die allerdings das Gewicht des Amts und der Funktion dieses Amts, die es haben könnte, aufwiegen, mag ich in Zweifel ziehen. Es hindert unsere parlamentarische Arbeit, wenn ein solches Amt wie das der Bürgerbeauftragten im Grunde genommen nicht als unmittelbarer Gesprächspartner im Plenum zur Verfügung steht. Man sollte sich nach meiner Auffassung überlegen, ob man nicht in Zukunft in Auswertung der Wirksamkeit dieses Gesetzes bzw. in Auswertung der mangelnden Wirksamkeit dieses Gesetzes dazu eine Möglichkeit schafft. Es sollte auch die Möglichkeit geben, dass über den Jahresbericht hinaus Anträge auf Berichterstattung an die Bürgerbeauftragte sowohl vom Hause als auch

von den Fraktionen gestellt werden können. Wir sehen darin ein Regelungsdefizit. Das ist uns selbst erst bei der Sicht auf die Wirksamkeit des Bürgerbeauftragtengesetzes innerhalb dieses einen Jahres aufgefallen. Zwar nimmt die Bürgerbeauftragte an den Sitzungen des Petitionsausschusses teil, aber diese Teilnahme ist kein Ersatz für Kommunikation oder gar für eine öffentliche Diskussion.

Die Landtagsmehrheit hatte ursprünglich auch die Änderung der Geschäftsordnung zur Gleichstellung der Bürgerbeauftragten mit dem Datenschutzbeauftragten abgelehnt. Immerhin bessern Sie jetzt mit den vorgeschlagenen Änderungen für die Geschäftsordnung wenigstens beim Anwesenheitsrecht der Bürgerbeauftragten in den Plenarsitzungen nach. Aber diese Ausweitung der Anwesenheitsrechte bedeutet keine Ausweitung der Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der öffentlichen Plenardebatte. Dabei geht es gerade bei der Bürgerbeauftragten und beim Datenschutzbeauftragten um sehr wichtige bürger- und grundrechtliche Tätigkeiten.

Wir bleiben auch an einer anderen Stelle bei unserer im Rahmen der Gesetzesdebatte vor einem Jahr geäußerten Kritik. Zur Stärkung des Amts - Frau Sedlacik hat es vorhin gesagt - wären erweiterte Handlungskompetenzen der Verwaltung gegenüber, von denen die Bürgerbeauftragte Gebrauch machen könnte, denkbar und wünschenswert, zum Beispiel ein Beanstandungsrecht, wie es auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte seit Jahren hat, das die Bürgerbeauftragte im Dienste der Bürger anderen, also Behörden gegenüber, geltend machen könnte.

Wir sollten im Rahmen einer ernsthaften Evaluierung darüber nachdenken, ob das nicht die Wirksamkeit der Bürgerbeauftragten erhöhen würde. Dazu muss man natürlich die Erhöhung dieser Wirksamkeit politisch wollen, das ist ganz klar. Aber mich würde zum Beispiel auch interessieren, wie die Bürgerbeauftragte selbst sich zu einem solchen Beanstandungsrecht positionieren würde. Wir glauben, wir sollten das Bürgerbeauftragtengesetz nicht immer nur in Spiegelung zum Petitionsausschuss, sondern vor allem in Betrachtung der Funktion der Bürgerbeauftragten als eine in einem öffentlichen Amt für die Interessen der Öffentlichkeit Tätigen verstehen. Die geltenden gesetzlichen und parlamentarischen Regelungen erlauben uns nur, über die Bürgerbeauftragte zu reden; man sollte aber im Rahmen einer solchen Debatte mit ihr selbst ins Gespräch kommen. Man sollte den Antrag an den Petitions- und mitberatend an den Justizausschuss überweisen. Dort könnte die Bürgerbeauftragte in der weiteren Beratung auch zu Fragen der Ausweitung ihrer Handlungsmöglichkeiten etwas sagen. Vielleicht hat ja Frau Liebaug ein Interesse oder Ideen, zum Beispiel zu einem Beanstandungsrecht, zur Behebung

von Verwaltungsmängeln oder anderem. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, lassen Sie mich bitte nachfragen. Der Punkt 1 des Antrags war, der Tätigkeitsbericht wird beraten - dort würden Sie Fortberatung beantragen. Da müssten Sie sich jetzt für einen Ausschuss entscheiden, Justiz- oder Petitionsausschuss. Punkt 2 - die Landesregierung wird aufgefordert, diese Bewertung vorzunehmen - soll in beide Ausschüsse überwiesen werden. Vielleicht für den Punkt 1 noch einmal den entsprechenden Fachausschuss, in dem fortberaten werden soll!

Da der Tagesordnungspunkt einer ist, der im Grunde genommen nie ohne den Petitionsausschuss zu sehen ist, würde ich sagen, im Falle von Punkt 1 den Petitionsausschuss zu nehmen - da kann ja jeder hingehen - und Punkt 2 in beide zu überweisen.

Danke schön. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Haußner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung nehme ich zu Punkt 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE wie folgt Stellung:

Das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten vom 15. Mai 2007 regelt sowohl die Rechte und Pflichten des Bürgerbeauftragten als auch dessen Stellung im organisatorischen Gefüge des Freistaats Thüringen. Kennzeichnend für die Bürgerbeauftragte ist, dass sie außerhalb der Exekutive steht und damit nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Deshalb kann und darf es nicht Aufgabe der Landesregierung sein, das Amt oder die Amtsführung der Bürgerbeauftragten zu beurteilen. Der Landesregierung steht es auch nicht zu, eine Bewertung der Bürgerbeauftragten mittelbar über eine Evaluierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes oder dessen Novellierung vorzunehmen, denn das Bürgerbeauftragtengesetz ist gerade nicht durch die Landesregierung umzusetzen oder auszuführen. Vielmehr gehört die Landesregierung zu denen, deren Handeln die Bürgerbeauftragte zu betrachten hat. Dies erfordert, dass die Landesregierung die Arbeit der Bürgerbeauftragten respektiert, aber nicht dazu Stellung nimmt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. So kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Es ist beantragt worden, den Punkt 1 im Petitionsausschuss fortzuberaten, das ist der Bericht der Bürgerbeauftragten. Das ist auch möglich. Da die Fraktion DIE LINKE die Aussprache beantragt hat, gehe ich davon aus, dass Sie auch die Zustimmung zur Fortberatung gibt. Demzufolge stimmen wir jetzt darüber ab. Wer der Fortberatung im Petitionsausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag auf Fortberatung abgelehnt worden.

Nun kommen wir zu Nummer 2 des Antrags. Hier ist Ausschussüberweisung an den Petitionsausschuss beantragt worden. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung an den Petitionsausschuss ist abgelehnt.

Nun ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Wer diesem zustimmt, den bitte jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Die gibt es dazu nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und verweise darauf, dass wir im Ältestenrat ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass im Plenarsaal keine Handys zum Telefonieren oder anderen Zwecken benutzt werden dürfen. Sie schauen mich so durch ihr zusammengerolltes Papierrohr an, Herr Mohring - ich habe Sie gemeint.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf. Da ist ein Geschäftsordnungsantrag.

Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte ich noch um die Abstimmung des Gesamtantrags. Die Ausschussüberweisungen sind abgewiesen worden, aber der Gesamtantrag ist nicht abgestimmt worden.

(Unruhe im Hause)