Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich gratuliere den ernannten Ministerinnen und Ministern recht herzlich und wünsche ihnen bei Ihrer Amtsausübung viel Glück und Erfolg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe noch den beiden Ministern gratuliert, die jetzt ein neues Amt ausüben werden, und wünsche auch diesen beiden Ministern alles Gute bei ihrer Amtsführung zum Wohle des Landes Thüringen.
a) Entlastung der Landes- regierung für das Haus- haltsjahr 2005 Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/2564 - dazu: - Haushaltsrechnung des Freistaats Thürin- gen für das Haushalts- jahr 2005 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 4/2558 - - Jahresbericht 2007 mit Bemerkungen zur Haus- halts- und Wirtschafts- führung und zur Haus- haltsrechnung 2005 ge- mäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 4/3426 - - Stellungnahme der Lan- desregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thürin- ger Landeshaushaltsord- nung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2007 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haus- halts- und Wirtschaftsfüh- rung und zur Haushalts- rechnung 2005 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 4/3747 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/4036 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/4092 - Änderungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/4094 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4095 -
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haus- haltsjahr 2005 Antrag des Thüringer Rechnungs- hofs - Drucksache 4/2563 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/4037 -
Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Gratulationen dann später vorzunehmen, wir wollen in der Tagesordnung fortfahren.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerstenberger aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnungen für das Haushaltsjahr 2005 in der Drucksache 4/2558, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/2564, der Jahresbericht 2007 zu Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2005 in der Drucksache 4/3426 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2007 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2005 in der Drucksache 4/3747 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/2564 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005, den Jahresbericht 2007 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Jahresbericht 2007 in seiner 50. Sitzung am 13. März 2008 und in seiner 51. Sitzung am 15. April 2008 beraten.
Verweisen möchte ich darauf, meine Damen und Herren, dass wir die Jahresrechnung 2005 diskutieren, was damit zusammenhängt, dass im Dezember 2006 uns der Jahresabschluss vorgelegt wurde, am 2. Oktober 2007 der Rechnungshof seine Bemerkungen vorgelegt hat, die Synopse zu Rechnungshof
bemerkungen und Stellungnahmen der Landesregierung uns am 22. Januar dieses Jahres vorgelegt wurde und der Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses am 15. April gefasst wurde, der Ihnen heute vorliegt. Ich bleibe als Ausschussvorsitzender dabei, dass das ein unannehmbar langer Zeitraum ist, und ich halte es für dringend geboten, sich darüber Gedanken zu machen, wie dieser Zeitraum deutlich und nachhaltig verkürzt wird.
Zum Inhaltlichen der Diskussionen möchte ich Ihnen drei Beispiele kurz darstellen: Zum einen hat der Rechnungshof zum Investitionsbegriff festgestellt, dass es zum Investitionsbegriff durchaus Klärungsbedarf gibt und zum Zweiten Obergrenzen nur bei der Aufstellung des Haushaltsplans eingehalten werden müssen, nicht bei seiner Umsetzung - das erscheint allen Beteiligten vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verschuldungsdiskussion als eine äußerst zweifelhafte Situation. Hier scheint Klärungsbedarf zu sein.
Als Zweites möchte ich darauf verweisen, dass der Rechnungshof zur Zielbeschreibung und Zielerreichungskontrolle bei Fördermaßnahmen in Programmen des Landes festgestellt hat, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Die dreizehn geprüften fachlich sehr unterschiedlichen Fördermaßnahmen, für die insgesamt sechs Ressorts zuständig sind, wiesen sowohl bei der Zielbeschreibung als auch bei der Zielerreichungskontrolle eine Reihe gleichartiger Mängel bzw. Schwachstellen auf und besitzen exemplarischen Charakter.“ Und in den allgemeinen Feststellungen heißt es: „Keine der vorgefundenen Zielbeschreibungen und Zielerreichungskontrollen genügte vollständig den formellen, methodischen und inhaltlichen Anforderungen. Die Planungs- und Durchführungsphase der Kontrollen wurde überwiegend nur teilweise systematisch und standardisiert durchgeführt sowie nur unzureichend dokumentiert.“ Die Landesregierung hat dazu bemerkt: „Die Abstimmung zum Controlling von Förderprogrammen dauert innerhalb der Landesregierung derzeit noch an.“
Als drittes exemplarisches Beispiel: Eine Ausstattung einer Luftrettungsstation wurde durch den Rechnungshof Thüringens als überdimensioniert bemängelt. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es Unterschiede gibt bei der Betrachtung einer Rettungstransporthubschrauberstation gegenüber einer bodengebundenen Rettungswache. Der Ausschuss hat sich ausdrücklich dieser Darstellung angeschlossen und beides zur Kenntnis genommen.
1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Entlastung.
2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2007 des Thüringer Rechungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2005 - Drucksachen 4/3426/3747 - Kenntnis.
3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II. zu. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu berichten.
In der Drucksache 4/4037 empfiehlt der Ausschuss: Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005.
Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses den Mitarbeitern des Rechnungshofs für ihre geleistete Arbeit im vergangenen Jahr recht herzlich danken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache und erteile Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fakten sprechen ihre eigene Sprache. Thüringen hatte die höchste Kreditfinanzierungsquote aller neuen Bundesländer. In absoluten Zahlen: 995 Mio. € wurden an neuen Krediten aufgenommen im Jahr 2005. Bei der Investitionsquote lag Thüringen an der vorletzten Stelle, dafür Spitze bei der Personalausgabenquote - kein Wunder nach dem jahrelangen Re
formstau -, dazu Mehrausgaben durch Nichteinhaltung der Personalkostenbudgets in verschiedenen Einzelplänen, Haushaltsüberschreitungen von über 500 Mio. € einschließlich Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit, was ja haushaltsrechtlich zulässig ist, stellt aber die Zielgenauigkeit der Haushaltsplanung infrage, und wieder eine Reihe von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne vorherige Zustimmung der Finanzministerin.
Nun werden Sie sicher nachher wieder vortragen, dass Rezession war und dass die Steuereinnahmen zu gering waren. Stimmt, aber mit diesen Auswirkungen hatten alle Bundesländer zu kämpfen. Warum wurde in anderen neuen Bundesländern diese Situation besser gemeistert als in Thüringen? Die Ursache lag bei dieser Landesregierung, die noch im Schlafwagenabteil herumlungerte, als andere bereits die Weichen stellten und den Zug aufs richtige Gleis brachten.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht 2007 hebt sich nicht ab von den Vorgängerberichten. Der Rechnungshof legt auch dieses Mal sehr starkes Gewicht auf die Bemerkungen allgemeiner Art, in denen die Jahresrechnung 2005 sehr ausführlich analysiert wird. Das ist gut so. Ich möchte dem Rechnungshof, dem damaligen Präsidenten, Herrn Scherer, dafür ganz herzlich danken. Es war auch gut, dass der Rechnungshof damals noch nicht kopflos war.
Der Bericht zeigt deutlich, Thüringen hat auch 2005 über seine Verhältnisse gelebt. Es wurde noch einmal auf den enorm hohen Schuldenberg 1 Mrd. € draufgepackt. Ende 2005 hatte Thüringen fast 16 Mrd. € Schulden aufgehäuft, nicht enthalten sind dabei all die Schattenhaushalte, die alternativen Finanzierungen, die abfinanziert werden müssen, und die Sondervermögen, die noch einmal Extrakredite darstellen.
Wenn wir jetzt auf das Jahr 2007 schauen und sehen, dass dort keine Kreditaufnahme erfolgte und die Finanzministerin sich dafür lobte, dann sage ich, der Schein trügt. Thüringen hätte, ähnlich wie Sachsen oder wie Mecklenburg-Vorpommern, auf die wir von Thüringen lange von oben herab geschaut haben, bereits 2007 einen deutlichen Schuldensenkungsschritt machen können, wenn nicht im Jahr 2005 und in den Jahren davor so schlampig gewirt
Ex-Ministerpräsident Dr. Vogel fasste bis 2002 kein heißes Eisen mehr an und der neue Ministerpräsident, Herr Althaus, tat es vor der Landtags- und Bundestagswahl 2004 bzw. 2005 auch nicht mehr. Schlimmer noch: Es wurde den Leuten mit Wahlgeschenken in Milliardenhöhe Sand in die Augen gestreut.
Heute fehlt das Geld für die Förderung von Abwasseranlagen, weil es für Zinsen für die Abschaffung der Wasserbeiträge draufgeht. Über höhere Abwassergebühren und -beiträge zahlen die Thüringer Bürger dieses Wahlgeschenk letztlich nachweislich sogar noch selbst.