Heute fehlt das Geld für die Förderung von Abwasseranlagen, weil es für Zinsen für die Abschaffung der Wasserbeiträge draufgeht. Über höhere Abwassergebühren und -beiträge zahlen die Thüringer Bürger dieses Wahlgeschenk letztlich nachweislich sogar noch selbst.
Meine Damen und Herren, dem allgemeinen Teil folgen die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Einzelplänen. Dort kann man eine Reihe von Finanzsünden und zum Teil gravierenden Feststellungen lesen. So bescheinigt der Rechnungshof, dass die Landesregierung über Jahre Flugstrecken förderte, ohne den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die Vergabevorschriften hinreichend beachtet zu haben. Genauso hart sind die Bemerkungen zum Ausbau des Erfurter Flughafens. Es wurden umfangreiche Investitionen nicht dem Bedarf entsprechend getätigt. Infolge sinkender liquider Mittel bei der Flughafen GmbH muss sich das Land auf zusätzliche Haushaltsbelastungen einstellen.
Weiterhin bescheinigt der Rechnungshof der Landesregierung einige Folgen aus der Serie Pleiten, Pech und Pannen. Beginnen wir mit den Wartungs- und Pflegeverträgen für Software der Thüringer Landesverwaltung. Der unkoordinierte Abschluss und die Verwaltung dieser zurzeit rund 370 Verträge durch die einzelnen Ressorts sowie die Vielfalt der heute noch eingesetzten Produktpalette haben die Kosten auf inzwischen über 8,7 Mio. € jährlich ansteigen lassen. Ebenso kritisiert wird die Versetzung von Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Das gegenwärtige Verfahren ist mangels landeseinheitlicher Regelungen bzw. Mindeststandards weder effektiv noch effizient. Allein die Pensionszahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die Bediensteten der vom Rechnungshof beanstandeten 39 Ruhestandsverfahren führen für den Freistaat zu voraussichtlichen Mehrausgaben in Höhe von rund 9,8 Mio. €. Auch nicht besser sind die Ausreichung von rund 20 Mio. € GA-Mitteln für unwirtschaftliche Bauweisen aufgrund der unzureichenden fachtech
nischen Prüfung im Zuwendungsverfahren oder der Ausbau einer Krankenhausküche, obwohl die Schließung des Krankenhauses zum Förderzeitpunkt bereits beschlossen und bekannt war.
Meine Damen und Herren, all diese Fehler kosteten Geld, kosteten den Freistaat Geld, das er gar nicht hatte, das er sich bei den Banken gepumpt hatte. Die Kosten dieser unsoliden Finanzpolitik, die Kosten des Schuldenbergs sind die überproportionalen Zinslasten, die Thüringen tragen muss. Über 700 Mio. € geben wir jährlich an Zinsen aus. Die neuen Minister werden sich vielleicht schon einmal Gedanken über ihre Haushalte gemacht haben. Der Innenminister, der 450 Mio. € im Jahr zur Verfügung hat für die Polizei, für das Landesamt für Verfassungsschutz, für das Landesamt für Statistik bis zur Feuerwehrschule, oder die Justizministerin, die mit 290 Mio. € auskommen muss für sämtliche Gerichte, für sämtliche Staatsanwaltschaften, für sämtliche Gefängnisse. Aber 700 Mio. € geben wir jährlich an die Banken und da ist kein Cent Tilgung dabei, das ist nur für die Zinsen.
Natürlich fehlt dieses Geld anderswo, das macht sich deutlich bemerkbar. Schauen wir uns die Investitionsquote an, die niedrig ist wie lange nicht und noch geschönt wird zwischen Haushaltsaufstellung und Haushaltsvollzug. Das sind Arbeitsplätze in Thüringen, in der Bauwirtschaft, und dort steht Thüringen hintendran.
Schauen wir uns die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen an. Gerade mal 60 Prozent werden ordnungsgemäß eingesetzt für den Aufholprozess der neuen Bundesländer gegenüber den alten, der Rest verschwindet wegen Personalkosten und wegen Zinsen.
Schauen wir uns die Kofinanzierung von Bundesmitteln an. Da bleiben Jahr für Jahr Wirtschaftsfördermittel liegen, die der Thüringer Wirtschaft vorenthalten werden - inzwischen dreistellige Millionensummen - und andere Länder greifen die ab und klopfen sich vor Freude auf die Schenkel und Lachen, dass Thüringen nicht in der Lage ist, die Gelder kozufinanzieren.
Meine Damen und Herren, die Zukunftsaussichten sind keineswegs rosig. Die West-Ost-Transfers gehen bis 2019 auf null, da sinkt nicht irgendwas ein bisschen, die gehen bis 2019 auf null. Die EU-Förderung wird in der Förderperiode nach 2013 deutlich niedriger ausfallen und das Finanztableau für Thüringen wird sich deutlich verschlechtern durch die sinkende Bevölkerungszahl. Dazu kommen Mehrausgaben wie bei den Beamtenpensionen, die explosionsartig steigen werden. Von gegenwärtig 35 Mio. € werden sie 2010 schon auf 75 Mio. € nach Aus
sagen der Landesregierung steigen; bisher hat sie die immer zu niedrig geschätzt. Thüringen hat hier für die Zukunft nicht vorgesorgt. Im Gegenteil, statt Kosten zu sparen durch eine optimale Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, hat die CDU in Thüringen eine halbherzige Behördenstrukturreform durchgeführt und lobt sich noch dafür, und sie hat Aufgaben des Landes kommunalisiert in viel zu kleinteilige Strukturen. Die CDU hat damit viel Zeit und Geld verplempert.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht wurde in den Sitzungen des Haushaltsausschusses ausführlich beraten. Die Beschlussempfehlung, die heute vorliegt, zeigt wie immer die Vorstellungen der CDU-Fraktion. Eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der SPD-Vorschläge erfolgte nicht. Trotzdem ist die Abstimmung in einigen Punkten für mich unverständlich, wo einfach Punkte abgelehnt worden sind, die im Interesse jedes Abgeordneten hier im Hohen Haus sein müssten. Ich vermute bald, sie sind abgelehnt worden, weil auf den Anträgen oben drauf SPD stand und es waren halt die drei falschen Buchstaben.
So ist nicht zu verstehen, dass zur Lichtung des nach wie vor bestehenden Förderdschungels die Einrichtung einer Online-Förderplattform abgelehnt wird, in der sämtliche gültigen Förderrichtlinien des Freistaats Thüringen nebst den erforderlichen Antragsformularen in elektronisch ausfüllbarer Form abrufbar sind. So ist nicht zu verstehen, dass die CDU die Schaffung eines modernen medienbruchfreien IT-Verfahrens zur Berechnung der Gerichtskosten ablehnt, werden doch sämtliche kostenrelevanten Daten zuerst bei den Gerichten erfasst und dann bei der Justizzahlstelle erneut manuell eingetippt. So ist nicht zu verstehen, dass die CDU einen Bericht über die Entwicklung und die Prognose der Kostensätze für den Maßregelvollzug in den einzelnen Thüringer Landesfachkrankenhäusern ablehnt, obwohl der Rechnungshof auf vermeidbare Ausgaben von etwa 4 Mio. € durch Versäumnisse bei der Festlegung der Kostensätze hinweist. Deshalb haben wir diese Punkte noch einmal in unserem Änderungsantrag zusammengefasst.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz zum Abstimmverhalten sagen: Selbstredend wird die SPD-Fraktion der Landesregierung für das Finanzgebaren im Jahr 2005 keine Entlastung geben. Der CDU-Fraktion - die ist ja im Moment nicht so sehr zahlreich vertreten - empfehle ich aufzupassen, weil es wieder eine Peinlichkeit wäre, wenn wir heute Nachmittag noch einmal die Abstimmung wiederholen würden wie im letzten Jahr, als sie unserem Antrag auf Nichtentlastung zu
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ja soeben das Ergebnis der Lotterie 6 aus 9 hier im Hause erleben dürfen.
Ein Ergebnis, das diese Lotterie mit sich bringt, ist, dass der Thüringer Rechnungshof in den Funktionen seines Präsidenten ebenso wie in der Funktion seines Vizepräsidenten unbesetzt ist.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion findet, dass das ein nicht haltbarer Zustand ist, der dem Land und dem Thüringer Rechnungshof Schaden zufügt. Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, schnellstens mit allen Fraktionen des Landtags Gespräche über die Besetzung der Position des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs zu führen.
Meine Damen und Herren, zum Jahresbericht des Rechnungshofs will ich einführend Defizite benennen, die meine Fraktion schon im letzten Jahr mit der Rede des Abgeordneten Gerstenberger hier im Haus benannt hat und die nach wie vor aktuell sind. Zum einen - und darauf hat Herr Gerstenberger heute im Bericht des Ausschussvorsitzenden ebenfalls hingewiesen - müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, dass wir heute über die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2005 beraten. Wir haben Mitte 2008 und es ist sicherlich auch im Sinne der meisten Abgeordneten hier im Hause anzumahnen, dass diese Beratung künftig zeitnaher erfolgen sollte, weil wir hier Zustände haben, die es in der Wirtschaft nirgendwo geben kann und geben darf. Zum anderen ist es so, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht selbst auswählt, welche Teile er aufnimmt. Er macht verschiedene Prüfungen, er macht umfängliche Prüfungen, er muss aber diese Prüfungen nicht alle im Jahresbericht angeben. Auch das sehen wir als ein Defizit, da für die Abgeordneten des Thüringer Landtags so natürlich nicht ersichtlich ist, wo und wann alles geprüft wurde. Im Weiteren, meine Damen und Herren, problematische Teile bleiben
entweder nicht benannt oder werden einseitig benannt. Ich möchte versuchen, Ihnen drei kurze Beispiele zu erläutern.
Erstes Beispiel: Der Rechnungshof lässt sich im Allgemeinen Teil zur Finanzsituation des Freistaats zu Perspektiven aus und unterstreicht seine Forderung nach einem Schuldenverbot. Wir haben immer angemahnt und wir meinen das auch mit Blick auf die Finanzentwicklung der nächsten Jahre noch einmal deutlich anmahnen zu müssen, dass man nicht nur einseitig das Schuldenverbot fordern kann, sondern man muss die Gesamtrahmenbedingungen sehen, auch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und man muss die Einnahmeseite mit betrachten und bei der Einnahmeseite vor allem die Seite der Steuereinnahmen. Nun ist es sicherlich zu viel erwartet, dass sich der Rechnungshof in politische Debatten einbindet, aber ich meine andererseits, dass nur ein explizites Ausweisen oder Hinweisen auf ein Schuldenverbot dem Gesamtzusammenhang der öffentlichen Haushalte und der Perspektive in den nächsten Jahren nicht gerecht wird.
Zweites Beispiel: In den letzten Jahren haben wir immer kritisiert, dass das Land einerseits Schulden aufnehmen muss - für diese Schulden sind Zinsen zu zahlen, das hat Herr Dr. Pidde hier hinreichend erläutert -, andererseits gründet das Land immer weitere Stiftungen, die einen gewissen Ertrag abwerfen, aber in der Bilanz weniger Ertrag abwerfen als Zinsen zu zahlen sind für neue Kredite. Ich würde mir wünschen, dass der Rechnungshof sich in den nächsten Jahren mit diesem Zusammenhang beschäftigt.
Ein drittes Problem - im Allgemeinen Teil erwähnt, aber, wie ich finde, durchaus weiterzuführen: Es gibt den Bereich, dass die Landesregierung Klageverfahren führt, Berufungsverfahren führt, die zum einen aussichtslos, zum anderen aber sehr teuer für das Land sind. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera, was die Förderung der Rosa-Luxemburg-Stiftung betrifft, ist als solches zu bezeichnen: aussichtslos, teuer und politisch nicht hinnehmbar. Ich würde mir wünschen, dass sich der Rechnungshof auch mit diesen Fragen in der Zukunft beschäftigt.
Meine Damen und Herren, dennoch finden wir im vorliegenden Jahresbericht Themen, die einer weiteren Diskussion bedürfen und die meine Fraktion noch einmal in ihren Änderungsanträgen verdeutlicht hat.
Zu dem Änderungsantrag die Versorgung von Flüchtlingen betreffend: Der Rechnungshof kritisierte die Pauschalen, die an die Kreise und kreisfreien Städte für die Versorgung ausländischer Flüchtlinge gezahlt wurden. Die tatsächlichen Ausgaben lagen aber teilweise weit unter und teilweise weit über den Pau
schalen. Die Kritik des Rechnungshofs bezieht sich darauf, dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, zu ermitteln, was die Versorgung eines Flüchtlings nun tatsächlich kostet. Wir stellen allerdings auch fest, dass es Landkreise gibt, die die Mittel für die Flüchtlinge nicht für die Versorgung der Flüchtlinge einsetzen, sondern für die Deckung des Haushalts verwenden. Wir verlangen, dass die Landesregierung, nachdem sie endlich herausgefunden hat, wie viel Geld wirklich benötigt wird, dafür sorgt, dass diese Mittel auch tatsächlich den Flüchtlingen zugutekommen.
Zum Antrag GA-Fördermittel: Es seien bei der Erschließung von Gewerbegebieten nach Hochrechnung des Rechnungshofs etwa 20 Mio. € wegen mangelnder fachtechnischer Prüfung unwirtschaftlich verausgabt worden. Die Landesregierung gelobte aber nicht etwa Besserung, sondern verwies darauf, dass es durch die Kommunalisierung der staatlichen Umweltämter gar keine fachlich zuständige staatliche Verwaltung mehr geben werde.
Mit unserem Änderungsantrag in Nummer 2 wollen wir erreichen, dass die Landesregierung dem Landtag bis Ende September sagen soll, wie künftig eine vorschriftenkonforme fachtechnische Begleitung von GA-Maßnahmen durchgeführt werden soll.
Meine Damen und Herren, zum Maßregelvollzug: Der Rechnungshof spricht von vermeidbaren Mehrausgaben beim Maßregelvollzug aufgrund mangelhafter Kalkulation. Die Kosten für den Maßregelvollzug haben sich seit 1994 fast verzwanzigfacht. Ich will gar nicht bestreiten, dass höhere Unterbringungszahlen und eine längere durchschnittliche Verweildauer der Patienten zu einer Steigerung der Ausgaben geführt haben. Aber wenn der Rechnungshof beanstandet, dass die von den Krankenhäusern beantragten Kostensätze ohne Prüfung anerkannt wurden und die Landesregierung in der Stellungnahme sogar zugibt, dass eine betriebswirtschaftliche Prüfung nicht vorgenommen wurde, und man auch wusste, dass die Kostensätze viel zu hoch waren, dann, glaube ich, muss man die Landesregierung hier maßregeln, um sie von einer weiteren Verschwendung von Steuergeldern abzuhalten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Rechnungshof feststellt, dass die Landesregierung die Kostensätze für die Unterbringung im Maßregelvollzug kurz vor der Privatisierung der Einrichtungen noch deutlich erhöht hat. So wurde der Tagessatz für 2001 auf 215,90 € festgelegt. Von Kalkulation kann man hier nicht sprechen. Tatsächlich ergeben sich aus der Abrechnung der Krankenhäuser in diesem Jahr nur 194,03 € als Tagessatz. Die Lan
desregierung hat also 11,3 Prozent zu viel gezahlt, ohne Not und ohne Spitzabrechnung. Der Rechnungshof stellt wörtlich fest, ich zitiere: „Somit lagen gerade zum Zeitpunkt der Privatisierung keine zutreffenden Angaben zu den tatsächlichen Kosten des Maßregelvollzugs vor.“
Meine Damen und Herren, wenn man diese „keine zutreffenden Angaben“ übersetzt, dann heißt das, falsche Angaben. Die Landesregierung hat also das Parlament belogen, und zwar zu dem Zeitpunkt, als die Landesfachkrankenhäuser verscherbelt bzw. privatisiert wurden.
Dazu kommt inzwischen auch noch die dramatische jährliche Kostensteigerung. Wir sind inzwischen bei 32,25 Mio. €, die wir in diesem Jahr für den Maßregelvollzug ausgeben. Wenn die überhöhten Kostensätze von 2001 sich bis heute gehalten haben - das waren 11,3 Prozent - dann reden wir im Jahr 2008 von einer Überzahlung von 3,6 Mio. €.
Meine Damen und Herren, wir verlangen daher in unserem Antrag, dass Sie uns zunächst die Zahlen vorlegen, und zwar detailliert und lückenlos.
Zum Thema Dorferneuerung: Der Rechnungshof kritisierte weiterhin, dass sich die sogenannte Dorferneuerung entgegen ihrer Zielsetzung nicht grundlegend verbessernd auf die sozioökonomische Situation in den Dörfern ausgewirkt hat. Die Landesregierung hat eine Neuausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich angekündigt. Wir wollen mit unserem Antrag unter Nummer 4, dass die Landesregierung über die geplante Neuausrichtung berichtet.
Meine Damen und Herren, ganze 13 Seiten des Rechnungshofberichts widmen sich dem Thema „Das Flugwesen in Thüringen“. Wer diese 13 Seiten aufmerksam gelesen und auch verstanden hat, der kann nur zu einem Schluss kommen - keine Förderung von Fluglinien mehr.
Meine Damen und Herren, eines möchte ich beim Thema Flugwesen noch klarstellen. In unserem Antrag - es ist der letzte Antrag von den beiden -, mit dem wir die Förderung des Ausbaus von Flughafenanlagen von der Wirtschaftlichkeit für den Freistaat abhängig machen, geht es ausdrücklich nicht um ein Verhindern von Investitionen in die Sicherheit der Flughäfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir reden heute über die Entlastung für ein Haushaltsjahr, das nun schon wieder vor über zwei Jahren abgeschlossen wurde und hinter uns liegt. Damals mussten wir immer noch mit Steuerausfällen rechnen, die aber durch den Wechsel der Bundesregierung in Berlin zum Glück dann nicht in dem Maße eingetreten sind, wie sie zunächst zu erwarten waren. In den Jahren zuvor waren diese Steuerausfälle bekannterweise wesentlich höher. So hatten wir im Jahr 2005 53 Mio. € weniger Steuereinnahmen und das war - gemessen an den dreistelligen Millionenzahlen der Jahre zuvor - noch zu verkraften. Auch dank der vorsorgenden Haushaltsbewirtschaftung durch die Finanzministerin konnte der Haushalt 2005 trotz dieser immerhin noch 53 Mio. € Steuerausfälle ohne zusätzliche Schulden abgeschlossen werden. Ich denke, Herr Kollege Dr. Pidde, dass das Ergebnis unterm Strich doch letztlich das Wichtige ist. Das haben Sie leider nicht erwähnt, deshalb will ich das an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schnell die Zeit vergeht, sehen wir auch daran, dass wir heute einer Landesregierung die Entlastung erteilen, in der nun einige Mitglieder neu im Amt sind. Aber auch den mit dem heutigen Tage ausgeschiedenen Kollegen und Ministern möchte ich herzlich danken, dass sie in den letzten Jahren mit uns gut zusammengearbeitet und für eine solide Haushaltsführung gesorgt haben.