Es wurden 75 Stimmen abgegeben, davon 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4094 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Bitte?
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich für den Entschließungsantrag meiner Fraktion namentliche Abstimmung.
Jetzt kommt die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und dann kommt der Entschließungsantrag.
Wir werden jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/4036 zu dem Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 abstimmen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4095. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, Ihre Stimmkarten abzugeben? Dann bitte ich jetzt um die Auszählung der Stimmkarten.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es wurden 78 Stimmen abgegeben, davon 33 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/4037 zu dem Antrag des Thüringer Rechnungshofs auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Entlastung einstimmig zugestimmt worden. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt 6 a und b.
Zweites Gesetz zur Ände- rung des Thüringer Flücht- lingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/4043 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine Anpassung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes vorgenommen, die durch zwei Änderungen des Aufenthaltsgesetzes des Bundes im Jahr 2007 notwendig geworden ist. So hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom August letzten Jahres - dem sogenannten Richtlinienumsetzungsgesetz - einen neuen Aufenthaltstitel in das Aufenthaltsgesetz eingefügt. Nach § 25 Abs. 4 a des Aufenthaltsgesetzes können die Ausländerbehörden nunmehr Opfern von Menschenhandel eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn ihre Anwesenheit für die Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist. Diese Ausländer sind dann auch leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten im Vergleich zur regulären Sozialhilfe die entsprechend abgesenkten Leistungen. Nach dem verfassungsrechtlich verbürgten sogenannten Konnexitätsprinzip ist das Land verpflichtet, den Kommunen und Ausländerbehörden die hierbei anfallenden Kosten zu erstatten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die hierfür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Derzeit ist zwar nicht konkret absehbar, wie viele Personen künftig eine derartige Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 a erhalten werden, die Mehrbelastung des Haushalts dürfte aber nach meiner Einschätzung eher gering ausfallen.
Die zweite Änderung beruht darauf, dass bereits im Mai 2007 das Aufenthaltsgesetz des Bundes in § 23 Abs. 2 dahin gehend geändert worden ist, dass eine einheitliche Rechtsgrundlage für eine Aufenthaltsgewährung für jüdische Zuwanderer sowie ihre Familienangehörigen aufgenommen worden ist. Auch auf diese Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert und sichergestellt, dass auch künftig für die Aufnahme von Angehörigen jüdischer Zuwanderer eine auf 18 Monate befristete Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Behörden erfolgen kann. Auch wenn in der
Vergangenheit die Kosten für die Aufnahme jüdischer Auswanderer und ihrer Angehörigen für längstens 18 Monate vom Land erstattet wurden, ist diese Änderung ebenfalls nicht mit Mehrkosten für den Landeshaushalt verbunden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend bemerken: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst und zugleich wird entsprechend unseren verfassungsrechtlichen Vorgaben sichergestellt, dass die Kommunen die angemessene Kostenerstattung erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Peters, ich freue mich, dass Sie da sind. Ich würde mir das öfter wünschen.
Ich möchte meinen kurzen Beitrag mit einem Zitat beginnen und werde am Ende meines Beitrags auch sagen, wen ich da zitiert habe. Vielleicht fällt es Ihnen ja zwischendurch auch selbst auf. Also ich zitiere: „Es ist wichtig, die Situation der Ausländer, Spätaussiedler und anderer Gruppen mit Migrationshintergrund in Thüringen aus der Perspektive der Integrationspolitik zu analysieren und die vorhandenen integrationspolitischen Instrumente zu prüfen, um etwaige Defizite zu erkennen und daraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen abzuleiten.“
Zu den verschiedensten Gelegenheiten werden immer wieder von Flüchtlingsorganisationen, von Flüchtlingen selbst, von den Mitgliedern der Opposition hier in Thüringen die Missstände in der Thüringer Flüchtlingspolitik bemängelt und benannt. Immer wieder gab es auch in diesem Hause Forderungen nicht nur meiner Fraktion, bezogen zum Beispiel auf die Leistungsgewährung und Unterbringung. Auch im vergangenen Jahr haben wir uns hier im Haus mit der Flüchtlingspolitik beschäftigt, zum Beispiel auch im Herbst 2007 auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeauftragten. Sie erinnern sich, es ging damals um die Leistungsgewährung in Form von Bargeld. Aktuell wandert immer wieder durch die Öffentlichkeit der Begriff Katzhütte. Sie wissen alle, wie schlecht es um den Zustand und die Lebensbedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft in Katzhütte steht. Katzhütte ist aber nur
eines von vielen Beispielen in Thüringen im Hinblick auf unmenschliche Unterbringungssituationen, in denen Flüchtlinge leben müssen.
Jetzt, meine Damen und Herren, sehe ich oder sieht meine Fraktion die Gelegenheit, das Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht nur formal an auf der Bundesebene getroffene Entscheidungen anzupassen, sondern auch inhaltlich zu verändern und damit die Flüchtlingspolitik in Thüringen inhaltlich zu verändern. Warum sehen wir jetzt die Gelegenheit? Wir haben erst kürzlich, im Oktober, hier im Landtag die Großen Anfragen der CDU- und der SPD-Fraktion beraten. Einstimmig hat dieses Haus beschlossen, diese Anfragen im Gleichstellungsausschuss weiterzuberaten. Ich bin den Abgeordneten Walsmann und Lieberknecht außerordentlich dankbar, dass sie im Gleichstellungsausschuss eine öffentliche Anhörung zur Auswertung dieser Großen Anfragen beantragt haben und dass diese öffentliche Anhörung auch durchgeführt wurde am 13. März. Mein Eindruck in dieser öffentlichen Anhörung war, dass die Ergebnisse selbst für die anwesenden CDU-Abgeordneten bestürzend waren. Zumindest konnte man das teilweise aus den bestürzten Gesichtern ablesen.
Ich möchte jetzt auflösen, von wem das Zitat stammte, das ich eingangs zitiert habe. Sind Sie selbst schon darauf gekommen? Es war ein Zitat der Abgeordneten der CDU, Frau Stauche, und zwar hat sie diesen Satz am 12. Oktober hier im Thüringer Landtag gesagt. Ich sage noch mal den letzten Teil. Frau Stauche sagte, man müsse die vorhandenen Instrumente prüfen, um etwaige Defizite zu erkennen und daraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen abzuleiten. Ich kann nur hoffen, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der CDU, insbesondere die Abgeordneten Grüner, Frau Lieberknecht, Frau Tasch und Frau Walsmann, die anwesend waren bei der öffentlichen Anhörung, aber auch Frau Stauche, die zuständig ist für das Thema „Flüchtlingspolitik“, die richtigen Schlüsse aus dem Ergebnis der Anhörung ziehen und dass Sie in der Auswertung der Anhörung, die in einer der nächsten Sitzungen des Gleichstellungsausschusses stattfinden soll, die Ergebnisse der Anhörung nicht aus ideologischem Kalkül wieder zurechtbiegen und sagen, mit der Flüchtlingspolitik in Thüringen sei alles in Ordnung.
Weil das Thema gerade inhaltlich im Gleichstellungsausschuss sehr intensiv behandelt wird, beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs, den wir noch mit verschiedenen Anträgen versuchen wollen zu verändern, an den Gleichstellungsausschuss, der die Federführung haben soll. Außerdem wollen wir den Gesetzentwurf gern im Innenausschuss und selbstverständlich auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit behan
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht heute hier um das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Der Staatssekretär hat umrissen, um welche Fakten es geht. Diese hier heute erwähnten Aspekte des Gesetzentwurfs müssen eigentlich nicht diskutiert werden. Sie sind eine Umsetzung Europäischen Rechts und die SPD-Fraktion wird sich selbstverständlich dem nicht verweigern. Nichtsdestotrotz möchten wir natürlich, dass der Gesetzentwurf an Ausschüsse überwiesen wird und diskutiert werden muss, weil natürlich diese Umsetzungen allein nicht das deutlich machen, was eigentlich wichtig ist für Integrationspolitik und für Flüchtlingspolitik in diesem Land.
Wir wissen sehr wohl, dass wir nicht auf einer Insel leben und dass vieles auf europäischer Ebene oder auf Bundesebene geregelt werden muss, aber letztendlich ist es natürlich so, dass auch Thüringen für sich entscheiden muss: Wie gehen wir mit Menschen um, die hier bei uns leben? Welche Bedingungen können wir ihnen geben? Da ist es zu diskutieren - Frau Berninger hat darauf hingewiesen -, dass in der Anhörung noch einmal ganz deutlich geworden ist, wir müssen wegkommen, weil es unmenschlich ist, den Flüchtlingen, den Asylbewerbern keine Geldleistungen zu geben, sondern Gutscheine. Selbstverständlich müssen wir an diesem Punkt endlich anders handeln. Das hat auch, glaube ich, die Anhörung - Frau Berninger sagte es - sehr deutlich gemacht. Wir müssen uns sehr viel intensiver um die Frage der Unterbringung kümmern und müssen das im Einzelnen diskutieren. Das Beispiel Katzhütte ist hier an vielerlei Stellen genannt worden und ich denke schon, dass die zuständigen Abgeordneten sich dort auch vor Ort noch mal ein Bild machen müssen und entsprechende Entscheidungen notwendig sind im Sinne derer, die dort leben und die wir hier in unserem Land mit einbinden möchten.
Und es geht natürlich - das sage ich auch noch mal deutlich, wenn wir hier über die Frage der Situation von ausländischen Menschen in unserem Land reden - um die Frage der Residenzpflicht. Über diese Residenzpflicht - das sage ich ganz deutlich auch für meine Fraktion - ist zu reden, sie ist abzuschaffen. Es kann nicht möglich sein, dass jemand nicht in der Lage ist, von einem Kreis in den anderen zu gehen,
eine Stadt nicht zu verlassen bzw. sich dafür Genehmigungen einzuholen. Ich sage Ihnen mal ganz deutlich, diese Variante erinnert mich immer sehr an die ehemalige DDR. Wenn ich meine Großmutter in Brandenburg besucht habe, dann musste man sich seinerzeit anmelden beim Rat der Stadt und durfte das Gebiet nicht verlassen, musste sich in diesem Bereich aufhalten. Eine solche Verfahrensweise, muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist unmenschlich. Wenn es damals eine solche Regelung gegeben hat, dann ist das umso wichtiger, dass es diese Regelung in diesem Lande hier nicht mehr geben darf.
Wir werden auch unter den Aspekten Sprachbarrieren abzubauen - Sprache ist die Grundlage für Integration - noch das eine oder andere diskutieren müssen. Auch das ist ein Punkt in der Anhörung gewesen und letztendlich natürlich auch die berufliche Integration bis hin zur Situation von älteren Menschen dann in diesem Land. Auch das ist einfach der demographischen Entwicklung geschuldet. Insofern sind wir sehr daran interessiert, alles dieses unabhängig von dem etwas eingeschränkten Bereich des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs in den Ausschüssen zu diskutieren. Ich möchte mich einfach Frau Berninger anschließen; wir haben seinerzeit hier im Haus gesagt, wir werden die Diskussion bzw. die öffentliche Anhörung im Gleichstellungsausschuss durchführen, dort wird dann auch die Auswertung stattfinden. Ich halte es für kein großes Problem, zumal auch deutlich geworden ist, dass in diesem Ausschuss das Interesse an der Thematik sehr groß ist, das Thema an den Gleichstellungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Innenausschuss zu überweisen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, an dieser Formalie nicht mit uns diskutieren, sondern sich für die Überweisung an die eben genannten drei Ausschüsse bereit erklären. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich denke, das uns zur ersten Beratung vorliegende Gesetz taugt einfach nicht für die politische Auseinandersetzung. Frau Berninger, wenn Sie das auch gern dazu machen möchten, ich denke, es ist ein Leistungsgesetz und es regelt hier für eine Gruppe von Menschen eine finanzielle Absicherung, die
Schlimmes in ihrem Leben durchgemacht haben und die zumindest eine kleine Absicherung für den Aufenthalt in Deutschland erhalten. Ich glaube, hier können wir parteiübergreifend zustimmen. Ich denke nicht, dass es notwendig ist, dieses Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, denn das Thema steht ja im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Das hier ist ein Leistungsänderungsgesetz und deshalb sollte es so schnell wie möglich auch zur Anwendung kommen, damit wir dieser Menschgruppe helfen können.
Wenn Sie jetzt Katzhütte mit hineinbringen, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesem Gesetz und Katzhütte. Ich kann nur sagen, Katzhütte ist eine kommunale Entscheidung gewesen und auf Anraten der SPD-Landrätin ist es so gelaufen. Ich selbst war absoluter Gegner von Katzhütte. Ich kannte die Zustände in Katzhütte und eigentlich wusste es auch die Bevölkerung, aber man hat nicht den preiswertesten hier herausgesucht, man hat den billigsten Anbieter ausgesucht und das ist dem Ausschuss dann auf die Füße gefallen. Das ist eigentlich ganz schlimm, muss ich ehrlich sagen. Aber unsere CDUFraktion im Kreistag, weil es eine kommunale Entscheidung ist, war eigentlich dagegen.
Das muss hier schon noch einmal gesagt werden. Mann kann nicht immer alles über einen Leisten scheren.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Gesetz zur Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union ist das Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland dahin gehend ergänzt worden, dass Opfer des Menschenhandels und denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes unterfallen und damit bei Bedürftigkeit lediglich die im Vergleich zum Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abgesenkten Leistungen erhalten. Das ist der Inhalt des Gesetzes. Nach dem in Artikel 91 Abs. 3 i.V.m. Artikel 93 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats verankerten Konnexitätsprinzip ist das Land verpflichtet, diese Leistungen auch an die Kommunen weiterzuführen. Das ist eigentlich der Inhalt dieses Gesetzes. Das Gesetz regelt, dass die Opfer von Menschenhandel von den kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen aufzunehmen und unterzubringen sind und zugleich eine Kostenerstattung des Landes für diesen Personenkreis erfolgen kann. Auch die Regelung für die jüdischen Zuwanderer in diesem Gesetz ist richtig und gut.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Fachausschuss, den Innenausschuss, zu überweisen. Danke.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir werden über die Ausschussüberweisung abstimmen. Es ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen.
Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Gleichstellungsausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, dass dieser Gesetzentwurf an den Gleichstellungsausschuss überwiesen wird? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit Mehrheit die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss abgelehnt worden.
Wir kommen zu dem Antrag, den Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu beraten. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist diese Überweisung mit Mehrheit abgelehnt worden.
Es liegt weiter der Antrag vor, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen, also ist einstimmig die Überweisung an den Innenausschuss beschlossen worden.
Thüringer Gesetz zur Stär- kung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbes- serten Teilhabe an kommuna- len Entscheidungsprozessen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4084 - ERSTE BERATUNG