Abschließend möchte ich noch etwas sagen zum Internetauftritt. Ich hatte ja in meinen Ausführungen gesagt, wir sollten nachschauen unter www.kindermedienland.de - das ist unsere Marke. Daran wollen wir arbeiten, künftig ganz intensiv und mit vollem Engagement. Vielen Dank.
Ich gehe davon aus, dass ich damit die Aussprache schließen kann. Kann ich auch davon ausgehen, dass sich das Berichtsersuchen erfüllt hat? Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 15.
Regelung am Arzneimittel- markt - Auswirkungen auf Einsparungen bei den Kran- kenkassen in Thüringen und Auswirkungen auf Ärzte und Patienten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3774 -
Das Wort zur Begründung wünscht die Fraktion DIE LINKE nicht. Die Landesregierung erstattet zu Nummer 1 des Antrags ihren Sofortbericht. Bitte, Herr Minister Dr. Zeh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte als Erstes die wichtigsten Bundesgesetze aus der jüngeren Vergangenheit benennen, die im Arzneimittelmarkt zu den stärksten Änderungen geführt haben.
2. das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das ist seit Mai 2006 in Kraft sowie
3. das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), seit 1. April 2007 in Kraft.
Zu 1.: Durch das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz wurde in erster Linie die „Aut-idem-Regelung“ in ihrer heutigen Form eingeführt. „Aut-idem“ heißt übersetzt etwa „wie dasselbe“. Das heißt also, Apotheken sollen bei wirkstoffgleichen Präparaten das kostengünstigere auswählen, wenn der Arzt die Substitution nicht ausdrücklich untersagt.
Zu 2.: Durch das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz bewirkte Maßnahmen sind die folgenden:
Vom 1. April 2006 bis 31. März 2008 gilt ein zweijähriger Preisstopp für Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Weiterhin greift eine grundsätzliche Festbetragsabsenkung für Arzneimittel. Das heißt, das gilt für gängige Arzneimittel, die länger auf dem Markt eingeführt sind. Das gilt nicht für Arzneimittel, die als echte Innovationen mit therapeutischen Verbesserungen auf dem Markt sind, also nicht einfach nur Namensänderungen und damit einfach ein neues Medikament, sondern es müssen auch echte Innovationen mit therapeutischen Verbesserungen verbunden sein.
Ein weiterer Punkt: Die Krankenkassen und Hersteller können spezielle Rabattverträge abschließen, damit die Arzneimittel mit Preisen über dem Festbetrag für die Versicherten der GKV ohne Mehrkosten verfügbar sind.
Weiterhin ist eine Zuzahlungsbefreiung für Versicherte vorgesehen, die auf Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittel mit Preisen von 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags möglich sind. Dies wird im Übrigen im Interesse der Patienten immer öfter so auch praktiziert.
Weiterhin soll die Abgabe kostenloser Arzneipackungen - das waren die sogenannten Naturalrabatte - an Apotheken nicht mehr möglich sein; das gab es bis dahin. Das bisherige Volumen der Natu
Weiterhin ist die Einführung eines Herstellerrabatts für Generika vorgesehen. Generika sind patentfreie Arzneimittel mit gleichen Inhaltsstoffen, und zwar die Einführung eines Herstellerrabattes für Generika, die von mehreren Unternehmen angeboten werden in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises. Ausgenommen davon sind Arzneimittel mit einem Preis, der um 30 Prozent niedriger liegt als der Festbetrag.
Dann wurde festgelegt die Einführung einer BonusMalus-Regelung - das betrifft die Ärzte im Rahmen der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen - sowie letztens noch die Einführung manipulationsfreier Praxis-Software für die Arztpraxen.
Zu 3.: Auch die Regelungen der Gesundheitsreform 2007 hatten deutliche Auswirkungen am Arzneimittelmarkt. Einmal sind Impfungen nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommissionen und Bestätigung durch den gemeinsamen Bundesausschuss nunmehr Pflichtleistungen der Krankenkassen. Es gibt weiterhin eine Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel nach der Zulassung und es gibt eine ärztliche Zweitmeinung für die Verordnung bestimmter Medikamente, die als obligatorisch eingeführt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines der wichtigsten Instrumente zur Begrenzung der Ausgaben im Arzneimittelbereich war die Regelung zur Vereinbarung von durchschnittlichen Verordnungskosten, die sogenannte Bonus-Malus-Regelung. Sie wurde erstmals in der Rahmenvorgabe der Vertragspartner auf Bundesebene für die Arzneimittelvereinbarung des Jahres 2007 umgesetzt. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Kassenverbände in Thüringen setzten diese Rahmenvorgabe für das Jahr 2007 um. Diese Regelung sah den Ausgleich - also das ist der Malus - des Vertragsarztes bei Überschreitung vereinbarter Zielwerte für die durchschnittlichen Tagesbehandlungskosten in sechs umsatzstarken Arzneimittelgruppen vor. Unterschreitungen sollten zu Bonuszahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung führen. Den Vertragsärzten wurden zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verordnungen entsprechende Leitsubstanzen je Wirkstoffgruppe empfohlen. Im Vertragsjahr 2007 kam es jedoch allein durch die Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung und der damit verbundenen Absenkung der Festbeträge zu Unter
schreitungen der festgelegten Durchschnittskosten. Den Kassenärztlichen Vereinigungen wäre demnach ein Bonus zu zahlen gewesen, obwohl die Einsparungen sich zu einem erheblichen Teil nicht aus den angestrebten Verordnungsumstellungen ergeben haben. Zudem löste nach Einschätzung der Krankenkassen die obige Systematik bei den Vertragsärzten sowohl in Thüringen als auch bundesweit Fehlanreize beim Verordnungsverhalten aus. Nachweislich führte die Regelung zu einer regional teils massiven Zunahme der Verordnungsmengen und einer vermehrten Verordnung von Großpackungen, die Großpackung N3 - Sie kennen eine N1, N2 und N3. Auch konnte es dabei vorkommen, dass Ärzte - also wenn es eventuell nicht immer therapeutisch angezeigt war - auch zu Verordnungen größerer Wirkstoffe tendierten. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die thüringischen Krankenkassenverbände legten daher einvernehmlich fest, die Umsetzung der Bonus-Malus-Vereinbarung in Thüringen für das Jahr 2007 auszusetzen.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Bonus-Malus-Regelung aus dem letzten Jahr sind die Bundesvertragspartner übereingekommen, für das Jahr 2008 auf eine Bonus-Malus-Vorgabe zu verzichten. Stattdessen wurde eine Empfehlung für eine Zielvereinbarung auf Landesebene abgegeben. Diese stellt nunmehr nicht mehr auf Tagestherapiekosten, sondern nur noch auf den Verordnungsanteil der Leitsubstanzen ab. Eine solche Zielvorgabe für 12 Wirkstoffgruppen wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Kassenverbänden auch für die thüringischen Vertragsärzte vereinbart. Diese Regelung stößt allgemein bei der Thüringer Ärzteschaft auf ein hohes Maß an Akzeptanz, da die betroffenen Arzneimittel nun wieder den Maßgaben der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Ich denke, auch dies war bereits ein erheblicher Beitrag, um Bürokratie abzubauen. Ich betone ausdrücklich, dass dies durch die Selbstverwaltungsgremien und nicht durch den Gesetzgeber möglich wurde. Ich habe dies jetzt gesagt, weil ich der Meinung bin, dass wir die Selbstverwaltungsgremien in ihrer Arbeit stärken und nicht durch gesetzliche Maßnahmen ständig gängeln sollten.
Die bisher hier angesprochenen Maßnahmen betreffen die Verordnungsseite, also eher den Arzt. Meine folgenden Ausführungen werden sich auf die Regelungen zur wirtschaftlichen Arzneimittelauswahl durch den Apotheker beziehen. Ich will ganz allgemein sagen, dass Apotheker sehr maßgeblich und entscheidend an der Umsetzung der einzelnen Instrumente beteiligt sind. Das Ziel der Kosteneinsparung, das durch die einzelnen Maßnahmen des Gesetzgebers erreicht werden sollte, wurde und wird durch die Apothekerschaft auch aktiv unterstützt. Ich begrüße dies außerordentlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits am Anfang meiner Ausführungen berichtete, hat das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz die Regelungen zum Ersetzen eines Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel erweitert. Es ist die bereits besagte Aut-idem-Regelung. Das heißt, verordnet der Vertragsarzt unter der Wirkstoffbezeichnung bzw. hat er die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen, so hat der Apotheker ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Das abzugebende Arzneimittel muss mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich auch zugelassen sein. Dies ist wichtig, denn damit kommt es dann auch nicht zu entsprechenden Verwechslungen; denn man kann dann leicht auch die Medikamente verwechseln. Noch einmal: Sie müssen in der Packungsgröße und auch in der Wirkstärke identisch sein und letztlich auch die Tabletten gleich, damit man dann nicht eventuell etwas irritiert wird. Ich denke, außerdem müssen sie auch die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen, d.h., dass wir nicht auf der einen Seite Tropfen und auf der anderen Seite Tabletten haben.
Für den Patienten ist damit sichergestellt, dass er in jedem Fall ein Arzneimittel erhält, welches bezüglich Wirkstoff und Stärke exakt dem vom Arzt verordneten entspricht. Zur Förderung der wirtschaftlichen Versorgung mit generischen Arzneimitteln wurde diese Regelung durch die Gesundheitsreform 2007 dann auch noch entsprechend ergänzt. Zusätzliche Kostenbelastungen durch neuartige und meist teure Arzneimittel sollen nun in einem angemessenen Verhältnis zu dem medizinischen Zusatznutzen dieser Arzneimittel stehen. Daher werden nun Höchstbeträge für diese bisher festbetragsfreien Arzneimittel eingeführt, die nach Durchführung einer KostenNutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festzusetzen sind. Für Arzneimittel, die nachgewiesen kosteneffektiver sind, oder auch Arzneimittel ohne zweckmäßige Therapiealternative - also für echte Innovationen, neue Medikamente und nicht nur ein neuer Name, ein neues Etikett - dürfen Höchstbeträge jedoch nicht festgelegt werden. Ich denke, das ist auch wichtig. Das ist nachvollziehbar, weil sonst die Höchstbetragsregel die Innovation in der Arzneimittelforschung auch behindern würde. Das wollen wir nicht. Deshalb ist hier die Höchstbetragsregel nicht anzuwenden.
Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung hatte - wie bereits erwähnt - außerdem umfangreiche Neufestlegungen im festbetragsregulierten Arzneimittelmarkt ab Juli 2006 zur Folge. Dies führte bei vielen Präparaten zu Preissenkungen und damit zu Ausgabenrückgängen bei
den Krankenkassen. 72,6 Prozent der Verordnungen und 44,4 Prozent des Bruttoumsatzes am Gesamtarzneimittelmarkt entfallen in Thüringen auf Festbetragsarzneimittel. Zum 1. Juli 2007 waren 440 Festbetragsgruppen festgesetzt mit einem bundesweiten Gesamtumsatz von 10,5 Mrd. € bei 414,50 Mio. Verordnungen. Daraus ergeben sich Gesamteinsparungen für das gesetzliche Kassensystem von 3,7 Mrd. €. Das Gesetz ermöglichte außerdem, Festbetragsarzneimittel von der Versichertenzuzahlung durch die Patienten zu befreien, wenn deren Preis mehr als 30 Prozent unter dem jeweils gültigen Festbetrag liegt. Derzeit sind ca. 12.600 Arzneimittel auf Basis bundeseinheitlicher Beschlüsse und aufgrund massiver Preissenkungen von der Zuzahlung befreit. Es ist ein Rückgang des Zuzahlungsanteils an den Bruttoausgaben in Thüringen von 7,2 Prozent im Jahr 2005 und 5,3 Prozent im September 2007 zu verzeichnen. Die Zuzahlungsbefreiung wird von den Patienten naturgemäß positiv bewertet - das ist völlig klar - und damit auch ein wichtiges Anreizsystem in Gang gesetzt. Es ist allerdings dadurch auch so, dass die angestrebte Verbesserung der Therapietreue und die erhoffte Steigerung des patienteneigenen Verantwortungsbewusstseins durch die entfallene Selbstbeteiligung des Patienten an den Arzneimittelkosten zunehmend verloren geht. Sie wissen, was man selbst bezahlen muss, damit geht man besser um, damit geht man verantwortlicher um. Dieses Anreizsystem ist durch die Zuzahlungsbefreiung am Ende wieder ausgehebelt worden oder wird dann damit natürlich ausgehebelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Krankenkassen haben auf der Grundlage des Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes Rabattverträge mit verschiedenen Herstellern für unterschiedliche Produkte und Darreichungsformen beschlossen. Die Rabatte unterliegen jedoch nicht der Offenlegung, so dass die Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben hier an dieser Stelle nicht insgesamt eingeschätzt werden können, dies kann ich in diesem Bericht nicht leisten. Am Beispiel des AOKSystems können jedoch Tendenzen aufgezeigt werden. Dieses hat erstmalig bundesweit über ein Ausschreibungsverfahren für alle AOKs für das Jahr 2007 mit 11 Herstellern zu 43 generischen Wirkstoffen Herstellerrabattverträge geschlossen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde ebenfalls ein Ausschreibungsverfahren, diesmal zu 83 generischen Wirkstoffgruppen, durchgeführt. Bisher konnten bereits mit 30 Herstellern für 22 Wirkstoffe Rabattverträge geschlossen werden, die zum 1. Januar 2008 auch für die AOK PLUS Wirkung erlangten. Sie wissen, AOK PLUS ist die neue AOK Thüringen und Sachsen, die fusionierte AOK. Das AOK-System erwartet aus diesen Verträgen in der zweijährigen Laufzeit ein Einsparvolumen von bis zu 175 Mio. €. Die Informationen zu Rabattarzneimitteln sind sowohl in der
Software der Apotheker als auch in der Praxissoftware der Vertragsärzte hinterlegt und damit ist die Informationsgleichheit auch gegeben.
Rabattierte Arzneimittel bieten den Vertragsärzten eine verlässliche Therapiealternative mit wirtschaftlichen Präparaten unter Wahrung der Therapiefreiheit. Der Verordnungsanteil der Generika am generikafähigen Markt liegt in Thüringen mit 83,8 Prozent leicht unter dem Durchschnitt der neuen Länder; der Durchschnitt liegt hier bei 84,3 Prozent. Der Wert je Verordnung für Generika ist jedoch mit 25,90 € je Verordnung der höchste bundesweit und liegt mehr als 8 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 23,95 €. Nachdem die Arzneimittelausgaben in Thüringen im Jahre 2004 durch die Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 11 Prozent auf 687 Mio. € gesenkt werden konnten, stiegen diese im Jahre 2005 wieder um 19,5 Prozent an. Dieser Ausgabenauftrieb konnte durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung im Jahre 2006 auf einen Anstieg von 1,4 Prozent zum Jahre 2005 gebremst werden. Die Arzneimittelausgaben für Thüringen lagen im Gesamtjahr 2007 bei voraussichtlich 881 Mio. €. Die Endabrechnung ist in der Form jetzt noch nicht da, deswegen voraussichtlich 881 Mio. €. Dies entspräche einem Anstieg zum Vorjahr immerhin wieder um 8,24 Prozent. Davon könnten ca. 2,8 Prozent des Anstiegs durch die Mehrwertsteuererhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent erklärt werden, welche auch auf Arzneimittel Anwendung fand. Das Arzneimittelbudget in Thüringen wurde durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer jedoch nicht belastet, sie wurde in die Veränderungsraten der Weiterentwicklung der Arzneimittelobergrenze eingerechnet. Das heißt, diese Kosten sind den Ärzten damit nicht zur Last gelegt.
Ein Teil des Ausgabenanstiegs ist zudem auf die Ausweitung der öffentlichen Impfempfehlung, insbesondere zur Gebärmutterhalskrebsprävention, zurückzuführen. Ich hatte an verschiedenen Stellen schon gesagt, dass mit diesem Gesetz viele Leistungsverbesserungen, Leistungserweiterungen möglich wurden, insbesondere auch die Finanzierung der Impfungen. Dies schlägt sich naturgemäß dann auf die Kosten zurück.
Außerdem schlägt sich die Ausweitung der Zeckenrisikogebiete in Thüringen kostenmäßig hier deutlich nieder. Die Ausweitung dieser Gebiete ist in Thüringen von drei auf sieben Landkreise erweitert worden. Es geht hier um die Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis - das ist die Hirnhautentzündung. Die AOK PLUS gab hierzu an, dass in Thüringen die Ausgaben für Impfstoffe im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als
64 Prozent gestiegen sind. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen stellte sogar Steigerungen von 82 Prozent fest. Bundesweit lag der vergleichbare Anstieg bei ca. 72 Prozent.
Ich denke, das deutet eigentlich auch darauf hin, dass die Thüringer sich in ihrem Impfverhalten immer weit über dem Bundesdurchschnitt bewegen. Das ist erst einmal eine positive Bilanz, auch wenn es die Kosten dann nach oben treibt, das ist völlig klar. Aber wenn ich eine höhere Durchimpfungsrate in der Bevölkerung habe, ist dann am Ende die Kostenbilanz wieder eher positiv.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme nun zum zweiten Punkt Ihres Antrags. Dort fordern Sie die Landesregierung auf, sich für die Rücknahme der Bürokratisierung von Arzneimittelmarktregelungen einzusetzen. Hier stellt sich für mich die Frage, welche Regelungen meinen Sie, wenn Sie ganz allgemein von Entbürokratisierung von Arzneimittelmarktregelungen sprechen. Meinen Sie Rücknahmen aller Regelungen? Ich denke, dies kann man nicht seriös fordern, denn das würde bedeuten, dass die Begrenzung der Kostenentwicklung bei Arzneimitteln dann ungebremst weitergehen würde und wir hätten dann eine erhebliche Entwicklung der medizinischen Kosten und damit auch der Lohnnebenkosten, weil die Beiträge an die Kassen erhöht werden müssen - die Kassenbeiträge. Deswegen kann ich das so nicht stehen lassen, wenn Sie nicht auch gleichzeitig sagen, wie Ihrer Meinung nach richtige Alternativen in diesem Bereich aussehen und welche Vorschläge Sie machen würden.
Wichtig ist mir hier ganz besonders, auch noch einmal herauszustellen, dass in unserem System der gesetzlichen Krankenversicherung die Selbstverwaltung eines der tragenden Elemente ist. Deshalb wurde bei der Gesetzgebung der Stärkung der Selbstverwaltung eine große Rolle zugesprochen und auch realisiert. Ich denke, dass eine staatliche Reglementierung von Preisen, wie Sie sie fordern, dies konterkarieren und vor allen Dingen Selbstverwaltung am Ende wieder schwächen würde. Deswegen lehne ich solche Vorschläge ausdrücklich ab.
Zum Abschluss möchte ich noch auf Ihre Forderung nach Änderung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel eingehen. Ich denke, die finanziellen Auswirkungen habe ich in meinen vorherigen Ausführungen bereits beschrieben. Ich möchte jedoch nochmals betonen, dass die Kostenausweitung nicht den Patienten unmittelbar betroffen hat. Grundsätzlich könnte man über die Absenkung von Mehrwertsteuer auch für Arzneimittel sprechen, allerdings ist das auf Landesebene meines Erachtens kaum realistisch, denn dort haben wir keine Möglichkeiten, eine Änderung herbeizuführen. Außerdem würde ich gern
noch ergänzen, ich bin zwar kein Marktwirtschaftler, aber ich fürchte, dass Produkte, die im Markt einmal eingeführt sind mit einem bestimmten Preis, dann auch den Marktpreis wieder reflektieren und auch am Markt akzeptiert sind. Wenn ich dann plötzlich die Mehrwertsteuer senke, dann würde sich das meines Erachtens in der Regel nicht auf den Abgabepreis beziehen, der wird vom Markt geschluckt. Das haben wir ja erlebt bei der Mehrwertsteuererhöhung bei verschiedenen Produkten, dass diese Erhöhung nicht im Preis war, weil der erste Preis, der vom Markt akzeptiert war, nicht einfach erhöht werden konnte. Also hier sollten wir sehr vorsichtig sein mit der Diskussion. Das klingt sehr populistisch, die Mehrwertsteuer zu senken. Ich fürchte, dass die Wirkungen dann nicht in der Form eintreten.
Meine Damen und Herren, damit bin ich mit meinem Bericht am Ende. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage nun, ob die Aussprache zu diesem Bericht zu Nummer 1 des Antrags gewünscht wird. Das wird von der SPD-Fraktion, von der Fraktion DIE LINKE und von der CDU-Fraktion signalisiert. So eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und zu Nummer 2 des Antrags und rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Fuchs auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Zeh, ich möchte Ihnen danken für den wirklich sehr ausführlichen Sofortbericht. Dass Sie beim Punkt 2 nicht unserer Meinung sind, das ist klar, sonst würde sich ja hier die Welt irgendwie verändert haben. Aber ich komme schon noch mal darauf zurück und werde versuchen zu erklären, warum wir den Punkt 2 doch nicht für unwesentlich halten und auch nicht für unwesentlich, ihn hier im Landtag anzusprechen.
Dass unser Antrag die Bundes- und Landespolitik tangiert, war uns klar. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen bezüglich des Arzneimittelmarktes, dass wir hier sogar aufpassen müssen, die EU-Ebene nicht zu vergessen. Ich komme darauf aber noch zurück. Sie erwähnten es ja schon, haben es auch aufgezählt, deshalb kann ich mit einem Satz sagen, dass mit einer Reihe von Regelungen am Arzneimittelmarkt die Bundesregierung versucht hat, die Ausgaben bei Arzneimitteln in den Griff zu bekommen. Sie haben sie benannt, aus meiner Sicht auch positiv bewertet, aber ich würde sagen, so wie die Praxis sich zeigt, scheint sie so positiv
nicht zu sein, vor allen Dingen die gewählten Instrumente scheinen nicht die geeigneten zu sein. Darauf werde ich eingehen.
Mit den 25,8 Mrd. € rangieren die Ausgaben für die Arzneimittel für das Jahr 2006 auf Platz 2 gleich hinter den Ausgaben für die stationäre Versorgung. Der öffentlich geäußerte Kommentar zu den gestiegenen Arzneimittelausgaben war: Sie sind im Osten höher als die Ausgaben für ambulante Leistungen. Eine solche Formulierung, meine Damen und Herren, ist nicht nur oberflächlich, sie ist aus unserer Sicht sogar infam. Sie verunglimpft Ärzte und Patienten gleichermaßen, und zwar nach dem Motto: Im Osten verschreiben die Ärzte schneller und die Patienten schlucken gern mehr Medikamente. So schnell sind Schuldige gefunden und genannt und auf die tatsächlichen Ursachen, warum das so ist, warum es diese Ausgabensteigerung gibt, muss man dann ja nicht weiter eingehen. So will ich sie hier klar und deutlich noch einmal benennen. Ein wesentlicher Grund ist der höhere Behandlungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung, denn bekanntlich verlassen junge Menschen den Osten, also auch Thüringen, weil sie hier keine Perspektive für sich sehen. Ein weiterer Grund ist, Ärzte im Osten verdienen nach wie vor weniger als ihre Berufskollegen in den alten Bundesländern, haben aber fallbezogen mehr Patienten zu behandeln als ihre Westkollegen.
Meine Damen und Herren, auch im vergangen Jahr 2007 stiegen die Arzneimittelausgaben weiter an, und zwar auf 28,1 Mrd. €. Das entspricht einem Zuwachs von 6,4 Prozent zum Jahr 2006. Ein Grund dafür ist, dass viele Impfungen von Satzungs- zu Pflichtleistungen der Krankenkasse wurden, was für die Versicherten ohne Frage positiv zu bewerten ist. Herr Minister Zeh hat darauf hingewiesen, dass gerade wir in Thüringen z.B. bei der Zeckenimpfung einen sehr guten Durchimpfungsgrad haben. So haben die Kosten für Einfachimpfstoffe um 552 Mio. € auf 1 Mrd. € zugenommen. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerung ist aber die höhere Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Das bedeutet satte 683 Mio. € Zusatzkosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Finanzminister freut sich über die Einnahmen für die Staatskasse, die er - und dabei bleibe ich - der Versichertengemeinschaft entzieht. Ich habe das immer „Beitragsklau“ genannt; es gibt Länder, die haben überhaupt keine Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente usw. Ich glaube, das ist nicht eine Frage, das ist ein politischer Ansatz, wie man im Grunde genommen an der Stelle miteinander umgeht. Wir werden nicht müde, zu sagen, dass man darüber nachdenken muss. Es gab ja schon oft die Beispiele und es wird auch in den Medien und überall propagiert, wir haben für Hundefutter, für Blumen, etc. 7 Prozent Mehr